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   BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95   

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BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95 (https://dejure.org/1998,20)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 2 BvL 10/95 (https://dejure.org/1998,20)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 2 BvL 10/95 (https://dejure.org/1998,20)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Aufwandsentschädigung Ost

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ins Beitrittsgebiet entsandte Bundesbedienstete im Jahr 1993 gem EStG § 3 Nr 12 S 1: durch Erwerbstätigkeit veranlaßte Einnahmen und Aufwendungen bilden Ausgangstatbestand der Einkommensteuer ...

  • Simons & Moll-Simons

    2. § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG verstößt in seiner Anwendung auf Zulagen für Besoldungsempfänger des Bundes wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit bei einer Dienststelle in dem in Art. 3 des... Einigungsvertrages (juris: EinigVtr) genannten Gebiet gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil der Aufwandstatbestand in § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht nur erwerbsdienliche, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigungsfähige Ausgaben, sondern auch Amts- und Stellenzulagen umfaßt

  • Kanzlei Prof. Schweizer
  • Wolters Kluwer

    Besteuerungsgleichheit - Regelbesteuerung - Zahlung einer Stellenzulage - Übernahme einer Tätigkeit - Gleichheitssatz - Besoldungsempfänger des Bundes - Amts- und Stellenzulagen

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 1; ; EStG § ... 3 Nr. 12; ; EStG § 19; ; EStG § 22 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 3 Nr. 50; ; EStG § 9; ; EStG § 9a Satz 1 Nr. 1a; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BBesG § 17; ; Preußischen EStG § 15 Abs. 3; ; TVG § 3; ; BVerfGG § 78; ; BVerfGG § 31 Abs. 2; ; BVerfGG § 79 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 ff.; ; AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 176; ; AO § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buschzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Steuerfreiheit der "Zulage-Ost" ist verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Steuerfreiheit der "Zulage-Ost" ist verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 280
  • NJW 1999, 1457
  • NVwZ 1999, 637 (Ls.)
  • NJ 1999, 253
  • DB 1999, 512
  • BStBl II 1999, 502
 
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Wird zitiert von ... (295)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Art. 3 Abs. 1 GG fordert steuerliche Lastengleichheit, eine gleiche Besteuerung des gesetzlich bestimmten Steuergegenstandes im Belastungserfolg (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 96, 1 ).

    Jede gesetzliche Regelung muß notwendigerweise verallgemeinern (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 96, 1 ).

    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 96, 1 ).

    Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verläßlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfGE 96, 1 ).

    In diesem Rahmen ist auch eine pauschalierte Erfassung eines tatsächlichen Aufwands grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 96, 1 ).

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Gegen eine sachlich begründete Pauschalierung der Aufwandsentschädigung bestünden keine Bedenken (Hinweis auf BVerfGE 40, 296 ).

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 40, 296 ).

    In diesem Rahmen ist auch eine pauschalierte Erfassung eines tatsächlichen Aufwands grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 96, 1 ).

    In dieser Sichtweise liegt es nahe, unter dem Begriff des Aufwands i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nur erwerbsdienliche, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigungsfähige Ausgaben zu verstehen (so z.B.: BVerfGE 40, 296 - abweichende Meinung Seuffert - Altehoefer in: Lademann/Lenski/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Nachtrag 100, Juli 1993, § 3 Rn. 109).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Art. 3 Abs. 1 GG fordert steuerliche Lastengleichheit, eine gleiche Besteuerung des gesetzlich bestimmten Steuergegenstandes im Belastungserfolg (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 96, 1 ).

    Die Steuerfreiheit für Stellenzulagen als Lohnbestandteile gemäß § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG widerspricht diesem gesetzlichen Belastungsprinzip und schafft bereits grundsätzlich ein gleichheitswidriges Steuerprivileg (vgl. BVerfGE 18, 315 ; 84, 239 ; 87, 153 ; 93, 121 ).

  • BFH, 18.12.1964 - VI 298/60 U

    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Ministerialzulagen - Einbeziehung von

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Soweit in der Rechtsprechung (Verweis auf: BFH, BStBl III 1965 S. 144 ; BFH, BStBl II 1976 S. 418 ; FG Münster, EFG 1995 S. 366 ) die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bejaht werde, würden vor allem haushaltsrechtliche Gesichtspunkte genannt; bei einer Steuerpflicht müsse der Staat als Arbeitgeber die Alimentation um die entsprechende Lohnsteuer erhöhen.

    d) Die haushaltsrechtliche Erwägung, bei Besteuerung einer Stellenzulage müsse dieser Anreiz entsprechend der Steuerbelastung höher bemessen werden (so BFH, BStBl III 1965 S. 144), rechtfertigt die Steuerfreistellung nicht, weil die Gegenüberstellung von Steuerlast und Zulagenerhöhung schon haushaltsverfassungsrechtlich unzutreffend ist: Die Stellenzulage müßte in voller Höhe aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden, während die Steuerfreiheit hälftig zu Lasten der Länderhaushalte gewährt wird (Art. 106 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Die Steuerfreiheit für Stellenzulagen als Lohnbestandteile gemäß § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG widerspricht diesem gesetzlichen Belastungsprinzip und schafft bereits grundsätzlich ein gleichheitswidriges Steuerprivileg (vgl. BVerfGE 18, 315 ; 84, 239 ; 87, 153 ; 93, 121 ).

    Die Verpflichtung des Gesetzgebers, eine der Verfassung entsprechende Rechtslage herzustellen, erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten von der Unvereinbarerklärung betroffenen Zeitraum und erfaßt zumindest alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen, die auf den für verfassungswidrig erklärten Regelungen beruhen (vgl. BVerfGE 87, 153 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvL 6/82

    Verfassungsmäßgkeit der Befreiung Sozialhilfeempfänger von bestimmten

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Die Vorlage ist dementsprechend einzuschränken (zur Beschränkung von Vorlagen vgl. BVerfGE 69, 373 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 96, 1 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 78, 214 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Die Vorlage ist dementsprechend einzuschränken (zur Beschränkung von Vorlagen vgl. BVerfGE 69, 373 ; 78, 104 ; stRspr).
  • BFH, 21.10.1994 - VI R 15/94

    Der VI. Senat hält § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
    Auch eine verfassungskonforme Auslegung der als verfassungswidrig angesehenen Norm hat das vorlegende Gericht durch den Hinweis auf den Vorlagebeschluß des Bundesfinanzhofs vom 21. Oktober 1994 (BStBl II 1995 S. 142) ausreichend geprüft.
  • FG Münster, 16.03.1994 - 8 K 861/93
  • BFH, 27.02.1976 - VI R 97/72

    Begriff "öffentliche Dienste" im Sinne des § 3 Ziff. 12 Satz 2 umfaßt den

  • BFH, 03.08.1962 - VI 107/61 U

    Steuerfreiheit von Dienstaufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 20.04.1999 - 2 BvL 18/94
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • FG Brandenburg, 27.07.1995 - 2 K 178/95

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr.

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Das ist grundsätzlich bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 126, 400 ; 148, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung der betroffenen Steuerpflichtigen muss die Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes folgerichtig im Sinne von belastungsgleich erfolgen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    aa) Unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung der betroffenen Steuerpflichtigen muss die Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes folgerichtig im Sinne von belastungsgleich erfolgen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ).

    Die Bemessungsgrundlage muss - in Einnahmen und Aufwand - den wirtschaftlichen Vorgang sachgerecht aufnehmen und realitätsgerecht abbilden (BVerfGE 99, 280 ).

    Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).

    Grundsätzlich erstreckt sich die Verpflichtung des Gesetzgebers, eine der Verfassung entsprechende Rechtslage herzustellen, rückwirkend auf den gesamten von der Unvereinbarkeitserklärung betroffenen Zeitraum und erfasst zumindest alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen, die auf der für verfassungswidrig erklärten Regelung beruhen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 133, 377 ).

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