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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34
BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2006,34)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2006,34)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2006,34)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Geschäftsgeheimnisse

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • JurPC

    GG Art. 12; VwGO § 99 Abs. 2
    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsrechtsstreit wegen Genehmigung des Entgelts für Telekommunikationsnetzzugang

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen im telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren nach § 138 Telekommunikationsgesetz (TKG) - Umfang des Sozialbezugs und abgesenkten Eigentumsschutzes für Rechtsgüter ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Verhältnis des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der Sicherung effektiven Rechtsschutzes.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Techniker Krankenkasse
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12 Abs. 1, 19 Abs. 4; TKG a. F. § 75 a; TKG n. F. § 138
    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterhalb der Schwelle der Existenzbedrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konflikt Betriebsgeheimnis / effektiver Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Betriebsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren

  • heise.de (Pressebericht, 05.04.2006)

    Karlsruhe stärkt Telekom bei Schutz von Betriebsgeheimnissen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsgeheimnisse vor Gericht

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Deutsche Telekom -, Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Begriff Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Betriebsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Akteneinsichtsrecht für DTAG-Mitbewerber

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Betriebsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Akteneinsichtsrecht für DTAG-Mitbewerber

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Betriebsgeheimnisse in gerichtlichen Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (IBR 2006, 407)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 205
  • NVwZ 2006, 1041
  • NVwZ 2006, 1047
  • NZBau 2006, 523 (Ls.)
  • WM 2006, 880
  • MMR 2006, 375
  • DVBl 2006, 694
  • DVBl 2006, 702
  • K&R 2006, 281
 
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Wird zitiert von ... (479)Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    "Beruf" ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 105, 252 ).

    Rn. 82 a) Das Freiheitsrecht des Art. 12 Abs. 1 GG schützt das berufsbezogene Verhalten einzelner Personen oder Unternehmen am Markt (vgl. BVerfGE 32, 311 ; 105, 252 ; 106, 275 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert in diesem Rahmen die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    Auf mehrpolige Verwaltungsrechtsverhältnisse könnten die Feststellungen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum "in camera"-Verfahren in dem Beschluss vom 27. Oktober 1999 (BVerfGE 101, 106) nicht ohne Modifikationen übertragen werden, weil sie nur für ein zweipoliges Verwaltungsrechtsverhältnis entwickelt worden seien.

    Seine Einführung scheitert nicht an den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. Oktober 1999 aufgestellten Grundsätzen, nach denen ein "in camera"-Verfahren nur verfassungsgemäß ist, wenn es (ausschließlich) zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes führt (BVerfGE 101, 106 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann eingeschränkt werden, wenn dies durch sachliche Gründe hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im …

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    II. 1. ummittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -, c) die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 13. Februar 2002 - VII A 3-160803/5 -, d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -, e) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2002 - 13a D 80/02 -, f) die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 11. Juni 2002 - 03d B 1961 -, 2. mittelbar gegen.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 und vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03, BVerwG 20 F 8.03 und BVerwG 20 F 9.03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Rn. 32 Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichteten Beschwerden der Beschwerdeführerin zurück (BVerwGE 118, 350; BVerwG, NVwZ 2004, S. 105).

  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs- …

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    II. 1. ummittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -, c) die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 13. Februar 2002 - VII A 3-160803/5 -, d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -, e) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2002 - 13a D 80/02 -, f) die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 11. Juni 2002 - 03d B 1961 -, 2. mittelbar gegen.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 und vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03, BVerwG 20 F 8.03 und BVerwG 20 F 9.03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Rn. 32 Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichteten Beschwerden der Beschwerdeführerin zurück (BVerwGE 118, 350;… BVerwG, NVwZ 2004, S. 105).

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der …

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    I. 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -, b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -, 2. mittelbar gegen.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 und vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03, BVerwG 20 F 8.03 und BVerwG 20 F 9.03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Auf die Beschwerden der Kläger hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts auf, soweit die Anträge der Kläger zurückgewiesen worden waren, und stellte fest, dass die Verweigerung der Offenlegung und der Offenlegung ohne Schwärzungen aller im Bescheid des Bundesministeriums oder im Bescheid der Regulierungsbehörde genannten Seiten aus den Verwaltungsakten rechtswidrig sei (…BVerwG, Kommunikation & Recht 2004, S. 95; NVwZ 2004, S. 745).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung von Verwaltungsvorgängen …

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    In dem Beschluss der Kammer heißt es unter anderem, die gebotene Folgenabwägung habe ergeben, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe nur in dem Verfahren 1 BvR 2087/03, nicht aber in dem Verfahren 1 BvR 2111/03 überwögen (vgl. im Einzelnen BVerfGK 2, 298 ).

    Dementsprechend ist auch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 5. Februar 2004 über den Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen (BVerfGK 2, 298 ) von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgegangen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92

    Ausweisungsgrund; Erfüllung des Ausweisungstatbestandes; Nachrichtendienstliche …

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    Rn. 110 bb) Ebenso scheidet die von der Beschwerdeführerin in Anlehnung an die Praxis in einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Streitigkeiten (vgl. BVerwGE 49, 44 ;… BVerwG, VBlBW 1993, S. 418;… NVwZ-RR 1997, S. 133; vgl. auch OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ) vorgeschlagene Inhaltsauskunft des Ministers aus.

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 19, 179 ; 117, 8 ;… BVerwG, NVwZ 1994, S. 72 ; OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ;… BayVGH, NVwZ 1985, S. 599 ;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 99 Rn. 17).

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der …

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    I. 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -, b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -, 2. mittelbar gegen.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 und vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03, BVerwG 20 F 8.03 und BVerwG 20 F 9.03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    "Beruf" ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    Das Grundrecht der Berufsfreiheit ist nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar, soweit sie eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offen steht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Sachverständigenbestellung

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge - …

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage …

  • BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02

    Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige …

  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

  • VGH Bayern, 12.02.1990 - 5 C 89.198
  • VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1749/99

    Privatrechtliche Vereinbarungen über die Gewährung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 5 S 2136/93

    Streitwert für eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - Nutzungsänderung

  • VGH Bayern, 13.05.1985 - 7 C 85 A.634
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02

    Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Beschlusses der …

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Diese sind ihrem Wesen nach auf sie als juristische Personen des Privatrechts anwendbar (Art. 19 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 66, 116 ; 129, 78 ; 134, 242 für Art. 14 GG, BVerfGE 106, 275 ; 115, 205 ; 126, 112 für Art. 12 GG und BVerfGE 95, 267 ; 99, 367 für Art. 3 GG).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

    'Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat' (BVerfGE 115, 205/230 zum Schutz aus Artikel 12 GG).

    Rn. 234 aa) Werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch den Staat offen gelegt oder verlangt er deren Offenlegung, so ist Art. 12 Abs. 1 GG in seinem Schutzbereich berührt (vgl. BVerfGE 115, 205 ; 128, 1 ; 137, 185 ).

    Dabei ist das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar, soweit sie eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offen steht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 115, 205 ; 137, 185 ; stRspr).

    Erfolgt die unternehmerische Tätigkeit nach den Grundsätzen des Wettbewerbs, wird die Reichweite des Freiheitsschutzes auch durch die rechtlichen Regeln mitbestimmt, die den Wettbewerb ermöglichen und begrenzen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

    Auch kann ein Anreiz zu innovativem unternehmerischen Handeln entfallen, weil die Investitionskosten nicht eingebracht werden können, während gleichzeitig Dritte unter Einsparung solcher Kosten das innovativ erzeugte Wissen zur Grundlage ihres eigenen beruflichen Erfolgs in Konkurrenz mit dem Geheimnisträger nutzen (BVerfGE 115, 205 ; 137, 185 ).

    Überlässt er die Entscheidung hingegen den Organen der Rechtsanwendung, so sind deren Eingriffshandlungen verfassungsrechtlich darauf zu überprüfen, ob die zugrunde gelegten Annahmen und Abwägungsregeln sowie ihre Abwägung im konkreten Fall den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, das heißt auch, ob sie innerhalb des den Entscheidungsträgern gewährten Einschätzungsspielraums verbleiben und zur Herstellung praktischer Konkordanz im konkreten Streitfall führen (vgl. BVerfGE 137, 185 mit Verweis auf BVerfGE 115, 205 ).

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …

    Will der Gesetzgeber einen solchen Ausgleich den Gerichten im Einzelfall überantworten, genügt es, wenn diese auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften die Möglichkeit haben, zu einer der Verfassung entsprechenden Zuordnung der kollidierenden Rechtsgüter zu gelangen (vgl. BVerfGE 115, 205 ; 134, 204 ).
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