Rechtsprechung
| BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- DFR
Nachtragshaushaltsgesetz 2004
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 109 Abs. 2; ; GG Art. 110 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 110 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 115 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Übersteigen der Summe der Investitionen durch die geplante Neuverschuldung; Erforderlichkeit der geplanten Nettokreditaufnahme zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts; Allgemeine Grundsätze zu den Anforderungen an die gebotene gegenseitige ...
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit von § 1 und § 2 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz 2004 (BHG 2004) in der Fassung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2004; Verfassungsmäßigkeit von § 1 BHG 2004 in der Fassung vom 18. Februar 2004; Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Haushaltsplan des ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Verfassungsrechtliche Kontrolle von Haushalt und Staatsverschuldung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsplans 2004
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushalts 2004; Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Nachtragshaushaltsgesetzes; Anforderungen an die Genauigkeit der Schätzung von Einnahmen und Ausgaben
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Der Bundeshaushalt 2004 war verfassungsgemäß
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos - Trotz Neuverschuldung von 40 Mio € keine Verfassungswidrigkeit des rot-grünen Haushalts
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 119, 96
- NVwZ 2007, 1405
- NVwZ 2007, 1414
- NVwZ 2007, 1418
- DVBl 2007, 1030
- DÖV 2007, 789
Wird zitiert von ... (121) Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82
Staatsverschuldung
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Rn. 36 Ein Programm, wie es das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 79, 311 (339 f.) verlangt habe und das nach Umfang und Verwendung geeignet sei, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zielgerichtet zu bekämpfen, liege der kritisierten Nettokreditaufnahme nicht zugrunde.Rn. 67 Die Antragsberechtigung der Antragsteller ist auch mit der Auflösung des 15. Deutschen Bundestages nicht entfallen (vgl. BVerfGE 79, 311 ).
Dies ist bei einem Hauhaltsgesetz allgemein bis zur Entlastung der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat der Fall sowie speziell bei Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten gemäß § 18 Abs. 3 BHO jedenfalls bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres (vgl. BVerfGE 5, 25 ; 20, 56 ; 79, 311 ).
Rn. 70 Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG ist Prüfungsgegenstand im abstrakten Normenkontrollverfahren Bundes- oder Landesrecht, zu dem auch die Haushaltsgesetze von Bund und Ländern gehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 79, 311 ).
Auch deren nur zeitlich begrenzte Wirkung lässt die Zulässigkeit des Antrags vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zu einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach deren Sinn und Zweck unberührt (vgl. BVerfGE 79, 311 ).
Diese Sachgesetzgebung verwirklicht hier die politische Konzeption, die im jährlichen Haushaltsplan in konkrete Ausgaben- und Einnahmenansätze zu transformieren ist (vgl. BVerfGE 79, 311 , wo auch insoweit vom staatsleitenden Hoheitsakt als Sinn des Haushaltsplans die Rede ist).
Rn. 121 1. Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts." Zum allgemeinen Regelungsgehalt und zu den Tatbestandsmerkmalen dieser Verfassungsnorm hat der Senat in seinem Urteil vom 18. April 1989 (vgl. BVerfGE 79, 311) grundlegend Stellung genommen.
Vieles spricht deshalb dafür, die gegenwärtige Fassung des Art. 115 GG in ihrer Funktion als Konkretisierung der allgemeinen Verfassungsprinzipien des demokratischen Rechtsstaats für den speziellen Bereich der Kreditfinanzierung staatlicher Ausgaben (vgl. BVerfGE 79, 311 ) nicht mehr als angemessen zu werten und verbesserte Grundlagen für wirksame Instrumente zum Schutz gegen eine Erosion gegenwärtiger und künftiger Leistungsfähigkeit des demokratischen Rechts- und Sozialstaats zu schaffen.
Eine Verschärfung der bisher praktizierten Regelgrenze der Kreditaufnahme, deren präzise Konturierung im Übrigen verfassungsrechtlich kaum begründbar wäre, würde auch im vorliegenden Verfahren lediglich deren Überschreitung vergrößern (vgl. BVerfGE 79, 311 ).
Da Abwägung und Prioritätensetzung stets mit Blick auf die gegebene Situation und auf die abschätzbare zukünftige Entwicklung vorzunehmen sind, können sich die Entscheidungsspielräume von Parlament und Regierung bei der Auswahl geeigneter Mittel zwar als Folge vorangegangener Fehlentscheidungen faktisch verengen; rechtlich beseitigt oder verkürzt werden sie jedoch nicht (vgl. bereits BVerfGE 79, 311 ).
Rn. 146 Nach den in den Gesetzgebungsverfahren sowohl zum ursprünglichen Haushalt 2004 als auch zum Nachtragshaushalt dargelegten Gründen waren die Diagnose, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ernsthaft und nachhaltig gestört sei, die Absicht, durch die erhöhte Kreditaufnahme diese Störung abzuwehren, und die begründete Prognose, dass und wie durch die erhöhte Kreditaufnahme dieses Ziel erreicht werden könne (vgl. BVerfGE 79, 311 ), nachvollziehbar und vertretbar, und zwar auch vor dem Hintergrund der Aussagen der gesetzlich verankerten Organe der finanz- und wirtschaftspolitischen Beratung und Willensbildung und der Auffassungen in Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft.
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Dies ist bei einem Hauhaltsgesetz allgemein bis zur Entlastung der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat der Fall sowie speziell bei Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten gemäß § 18 Abs. 3 BHO jedenfalls bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres (vgl. BVerfGE 5, 25 ; 20, 56 ; 79, 311 ).Rn. 70 Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG ist Prüfungsgegenstand im abstrakten Normenkontrollverfahren Bundes- oder Landesrecht, zu dem auch die Haushaltsgesetze von Bund und Ländern gehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 79, 311 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt.Nach diesen Grundsätzen dürfen Kompetenzen weder missbräuchlich noch im Widerspruch zu prozeduralen Anforderungen zu Lasten eines anderen Verfassungsorgans ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
Kalkar II
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt.Nach diesen Grundsätzen dürfen Kompetenzen weder missbräuchlich noch im Widerspruch zu prozeduralen Anforderungen zu Lasten eines anderen Verfassungsorgans ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Rn. 111 Ob in dem vom Bundesrat zum Haushaltsgesetz 2004 a.F. eingeleiteten Vermittlungsverfahren noch Informationen über den aktuellen Stand des Bundesbankgewinns hätten verarbeitet werden können, ist angesichts der Aufgabe des Vermittlungsausschusses, innerhalb des vorgegebenen Rahmens des Anrufungsbeschlusses des Bundesrates und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens (vgl. BVerfGE 101, 297 ) einen konsensfähigen Kompromiss zu suchen, zweifelhaft.Rn. 117 aa) In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob der Vermittlungsausschuss selbst diese - zwischen Bundestag und Bundesrat in der Sache nicht streitigen - Ansätze im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben und Befugnisse (vgl. BVerfGE 101, 297 , sowie bereits oben unter a>) überhaupt hätte korrigieren dürfen.
- BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
'Biblis A'
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt.Nach diesen Grundsätzen dürfen Kompetenzen weder missbräuchlich noch im Widerspruch zu prozeduralen Anforderungen zu Lasten eines anderen Verfassungsorgans ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
Oberfinanzdirektionen
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt.Nach diesen Grundsätzen dürfen Kompetenzen weder missbräuchlich noch im Widerspruch zu prozeduralen Anforderungen zu Lasten eines anderen Verfassungsorgans ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt. - BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt. - BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Auszug aus BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Nur ergänzend ist zu berücksichtigen, dass auch die Erkenntnis möglicher Fehlerhaftigkeit einer über Jahrzehnte von den Regierungen im Zusammenwirken mit dem Parlament geübten Praxis des Haushaltsvollzugs nicht ohne Weiteres zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Haushaltsgesetzes führen könnte (vgl. BVerfGE 91, 148 ; 113, 348 ). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Risikostrukturausgleich
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
- BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvF 1/93
Objektives Klärungsinteresse
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
'Kohlepfennig'
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
Urlaubsanrechnung
- BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999
- BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
Umlaufverfahren
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Klärschlamm
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Solidarfonds Abfallrückführung
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvF 3/03
Berliner Haushalt
- BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53
Apothekenerrichtung
- BVerfG, 15.12.1983 - 2 BvE 14/83
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 1984
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Der Entstehungsgeschichte kommt für die Auslegung regelmäßig nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die ansonsten nicht ausgeräumt werden können (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 59, 128 ; 119, 96 ; 122, 248 ). - BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle
Rn. 69 ee) Im Hinblick auf das Vorliegen der relevanten Tatbestandsmerkmale des Art. 115 GG sowie insbesondere auf die Eignung der zur Krisenbeseitigung ergriffenen Maßnahmen gewähre das Bundesverfassungsgericht dem Haushaltsgesetzgeber seit jeher einen weiten Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum (unter Verweis auf BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).Dies entspreche ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (unter Verweis auf BVerfGE 119, 96 ).
Das Bundesverfassungsgericht habe die Frage, ob aus der Verfassung ein Gebot rechtzeitiger Feststellung eines Nachtragshaushalts folge, bisher nicht entschieden, sondern ausdrücklich offengelassen (unter Verweis auf BVerfGE 119, 96 ).
Die Regelungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes machen hierbei keinerlei Einschränkungen, etwa hinsichtlich des Ranges, des Zeitpunkts des Entstehens (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 24, 174 ; 103, 111 ) oder des Inhalts (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 2, 307 ; 20, 56 ; 79, 311 ; 119, 96 ) der zur Prüfung gestellten Norm.
Rn. 92 Eine abstrakte Normenkontrolle ist auch gegen ein Haushaltsgesetz zulässig (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 79, 311 ; 119, 96 ).
Ist der Antrag jedoch einmal zulässig erhoben, bleibt er - aufgrund des objektiven Charakters des Verfahrens - zulässig, auch wenn die Entscheidung erst zu einem Zeitpunkt ergeht, zu dem von dem Haushaltsgesetz keine Rechtswirkungen mehr ausgehen (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ;… Tappe/Wernsmann, Öffentliches Finanzrecht, 2. Aufl. 2019, Rn. 772).
Dem Bundesverfassungsgericht oblag im Streitfall die Prüfung, ob die im Gesetzgebungsverfahren dargelegte Beurteilung und Einschätzung des Gesetzgebers nachvollziehbar und vertretbar war (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).
Der Zweite Senat führte in der zitierten Entscheidung aus, dass sich die von ihm insoweit anzuwendenden Vorschriften des Staatsschuldenrechts in der Vergangenheit als nicht hinreichend steuerungskräftig erwiesen hätten (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Die Schaffung ausreichend konkreter Direktiven zur sachgerechten Begrenzung der Staatsverschuldung sei allerdings nicht dem Bundesverfassungsgericht aufgegeben, sondern dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Die ausnahmsweise erhöhte Kreditaufnahme musste demzufolge "nach Umfang und Verwendung geeignet sein, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren", wobei es gerade nicht ausreichte, "dass eine erhöhte Kreditaufnahme durch eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts veranlasst" war; sie musste darüber hinaus auch final auf die Abwehr dieser Störung bezogen sein (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).
Rn. 134 (4) Die kreditfinanzierten Maßnahmen müssen als Folge des zu überprüfenden Veranlassungszusammenhangs geeignet sein, den Zweck der Überwindung oder Vorbeugung einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation zu fördern (…vgl. Meickmann, NVwZ 2021, S. 97 ;… Schwarz, COVID-19 und Recht 2020, S. 74 ;… Tappe/Wernsmann, Öffentliches Finanzrecht, 2. Aufl. 2019, Rn. 457; zur alten Rechtslage BVerfGE 119, 96 ).
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt die Prüfung, ob die Beurteilung und Einschätzung des Gesetzgebers auch vor dem Hintergrund der Auffassungen in Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft nachvollziehbar und vertretbar ist (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).
Rn. 139 (1) Der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich des Vorliegens eines Veranlassungszusammenhangs findet eine Parallele in der nach der alten Verfassungsrechtslage bestehenden staatsschuldenrechtlichen Ausnahmevorschrift bei Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Art. 115 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 GG a.F. Die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ) ist daher auf die neue Verfassungsrechtslage grundsätzlich übertragbar.
Rn. 149 ee) Dem Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers entspricht eine Darlegungslast im Gesetzgebungsverfahren (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Dies ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht im Streitfall die Prüfung, ob die entsprechende Beurteilung und Einschätzung des Gesetzgebers anhand der von ihm gegebenen Begründung nachvollziehbar und vertretbar ist (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).
Rn. 154 (5) Die insoweit im Gesetzgebungsverfahren dargelegte Beurteilung und Einschätzung des Gesetzgebers ist verfassungsgerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob sie nachvollziehbar und vertretbar ist (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ;… Meickmann, NVwZ 2021, S. 97 ).
Dieser Grundsatz zielt auf die Sicherung der Budgethoheit des Parlaments in zeitlicher Hinsicht und will insbesondere die Leitungsfunktion des Haushalts für das gesamte Haushaltsjahr gewährleisten (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Von dieser ausschließlichen haushaltsgesetzlichen Initiativkompetenz sind das Recht und die Pflicht zur rechtzeitigen Einbringung und damit auch zum rechtzeitigen Abschluss der Vorbereitungsarbeiten zu den Entwürfen der Einzelpläne und des Gesamthaushaltsplans umfasst (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Rn. 216 b) Das Gebot der Vorherigkeit gilt grundsätzlich auch bei der Aufstellung von Nachtragshaushalten (noch offenlassend BVerfGE 119, 96 ).
Das Vorherigkeitsgebot wird dann zu einem Verfassungsgebot rechtzeitiger, nicht willkürlich verzögerter Korrektur oder Anpassung ursprünglich oder nachträglich realitätsfremder Haushaltsansätze (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Rn. 217 c) Der Senat hat die Frage, ob dem Vorherigkeitsgebot im Zusammenhang mit dem Erlass eines Nachtragshaushalts Verfassungsrang zukommt und welche Folge ein Verstoß gegen das Vorherigkeitsgebot beim Erlass eines Nachtragshaushalts nach sich zieht, bislang offengelassen (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Verfassungsrechtlicher Maßstab für diese Konstellation sei die (Verfassungs-)Organtreue, das heißt die Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme, und die Beachtung von Sorgfaltspflichten bei der Kompetenzwahrnehmung der beteiligten Organe (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Im Zentrum des Verfahrens stand deshalb die Problematik, ob organschaftliche Pflichtverletzungen im Wege einer Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) geltend gemacht werden können, das heißt, ob die betreffenden Pflichten als verfassungsrechtliche Anforderungen zu qualifizieren sind und deshalb auf das Haushaltsgesetz als solches durchschlagen oder ob hierfür nicht allein das Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG) berufen ist (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Im Falle eines Nachtragshaushaltsgesetzes wird der Vorherigkeitsgrundsatz zu einem Verfassungsgebot rechtzeitiger, nicht willkürlich verzögerter Korrektur oder Anpassung ursprünglich oder nachträglich realitätsfremder Haushaltsansätze (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
Das parlamentarische Verfahren mit der ihm eigenen Öffentlichkeitsfunktion (vgl. BVerfGE 119, 96 ) sichert so, dass die erforderlichen gesetzgeberischen Entscheidungen öffentlich verhandelt (Art. 42 Abs. 1 Satz 1 GG) und ermöglicht, dass sie in der breiteren Öffentlichkeit diskutiert werden (vgl. BVerfGE 70, 324 ;… in Abgrenzung zur Bundesversammlung BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 -, juris, Rn. 100).
- BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R
Fettabsaugen ist keine Kassenleistung
Besteht - wie hier - eine Diskrepanz, muss dem Gesetzeswortlaut, dem Regelungssystem und dem Regelungsziel der Vorrang zukommen (stRspr; vgl zB BVerfGE 62, 1, 45; BVerfGE 119, 96, 179;… BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 8 RdNr 20 f; Hauck/Wiegand, KrV 2016, 1, 4). Die Erweiterung der Regelversorgung der stationären Krankenhausbehandlung auf Methoden mit Potential ohne die im bisherigen System vorgesehenen Garantien, die ausdrücklich lediglich für Leistungen entsprechend dem Qualitätsgebot gelten, würde zudem den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit für Versicherte (vgl dazu oben, unter II. 3. a cc) verletzen. - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Rn. 65 2. Der Antrag ist auf einen tauglichen Gegenstand gerichtet, da die angegriffenen Regelungen der § 3, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 bis Abs. 4, § 7 und § 11 MietenWoG Bln zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Rechtswirkungen entfaltet haben und weiterhin entfalten (vgl. BVerfGE 7, 305 ; 38, 258 ; 79, 311 ; 99, 57 ; 119, 96 ). - BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Es ist zwar in erster Linie Sache des Bundestages selbst, in Abwägung aktueller Bedürfnisse mit den Risiken mittel- und langfristiger Gewährleistungen darüber zu befinden, in welcher Gesamthöhe Gewährleistungssummen noch verantwortbar sind (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).Rn. 120 (1) Die Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers auf eine bestimmte Haushalts- und Fiskalpolitik ist allerdings nicht von vornherein demokratiewidrig (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).
Dennoch führt sie zu einer faktischen Verengung von Entscheidungsspielräumen (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Die verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sind im Jahr 2009 reformiert worden, weil die bis dahin geltenden Regelungen des Grundgesetzes das Auflaufen eines übermäßigen Schuldenstandes nicht verhindern konnten (vgl. auch BVerfGE 119, 96 ) und der Gesetzgeber sich von den Ansätzen des präventiven wie des korrektiven Arms des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes (Verordnungen Nr. 1466/97 und Nr. 1467/97) eine größere Durchschlagskraft versprach (…vgl. BTDrucks 16/12410, S. 1, 5 f., 10;… siehe auch Kube, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 109 Rn. 24 f. ;… Pünder, in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 115 Rn. 17 f., 34;… Gregor Kirchhof, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 109 Rn. 28 f.;… Siekmann, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 109 Rn. 83;… Christ, NVwZ 2009, S. 1333 ;… Scholl, DÖV 2010, S. 160 ).
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
Es ist zwar in erster Linie Sache des Bundestages selbst, in Abwägung aktueller Bedürfnisse mit den Risiken mittel- und langfristiger Gewährleistungen darüber zu befinden, in welcher Gesamthöhe Gewährleistungssummen noch verantwortbar sind (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ;… 132, 195 , Rn. 109).Rn. 168 c) Die Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers auf eine bestimmte Haushalts- und Fiskalpolitik ist - ungeachtet des auf prinzipielle rechtliche Reversibilität angelegten Demokratieprinzips aus Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG - nicht von vornherein demokratiewidrig (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ;… 132, 195 , Rn. 119 f.) (aa).
Dennoch führt sie zu einer faktischen Verengung von Entscheidungsspielräumen (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
Erweisen sich die vorhandenen Haushaltsansätze im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres als zu gering oder ergeben sich sachliche Bedürfnisse, die das Haushaltsgesetz nicht berücksichtigt hat, besteht für die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Pflicht, eine Änderungsvorlage zum Haushaltsplan (Nachtragshaushalt) nach Maßgabe des Art. 110 Abs. 3 GG einzubringen, um die Vollständigkeit des Haushaltsplans zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 45, 1 ; implizit auch BVerfGE 119, 96 ).
Rn. 202 Da der Haushaltsplan nach Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG vor Beginn des jeweiligen Rechnungsjahres festgestellt werden muss, ist ihm ein Prognoseelement notwendig zu Eigen (vgl. BVerfGE 30, 250 ; 113, 167 ; 119, 96 ), so dass sich im Haushaltsvollzug immer Abweichungen vom Haushaltsplan ergeben werden.
Nicht mehr mit dem Grundsatz der Haushaltswahrheit vereinbar sind jedoch bewusst fehlerhafte oder auch "gegriffene" Haushaltsansätze, die trotz naheliegender Möglichkeiten besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um eine realitätsnahe und insoweit "gültige" Prognose der zu erwartenden Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (vgl. BVerfGE 119, 96 ).
- BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R
Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Liposuktion bei Lipödem …
Rn. 24 Besteht - wie hier - eine Diskrepanz, muss dem Gesetzeswortlaut, dem Regelungssystem und dem Regelungsziel der Vorrang zukommen (stRspr, vgl zB BVerfGE 62, 1, 45; BVerfGE 119, 96, 179;… BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 8 RdNr 20 f; Hauck/Wiegand, KrV 2016, 1, 4). Die Erweiterung der Regelversorgung der stationären Krankenhausbehandlung auf Methoden mit Potential ohne die im bisherigen System vorgesehenen Garantien, die ausdrücklich lediglich für Leistungen entsprechend dem Qualitätsgebot gelten, würden zudem den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit für Versicherte verletzen (vgl dazu oben, unter II. 1. a. cc). - BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10
EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum …
Die Staatsaufgaben stellen sich im Haushaltsplan als Ausgaben dar, die nach dem Ausgleichsgebot durch Einnahmen gedeckt werden müssen (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).Es ist zwar in erster Linie Sache des Bundestages selbst, in Abwägung aktueller Bedürfnisse mit den Risiken mittel- und langfristiger Gewährleistungen darüber zu befinden, in welcher Gesamthöhe Gewährleistungssummen noch verantwortbar sind (vgl. BVerfGE 79, 311 ; 119, 96 ).
- StGH Hessen, 27.10.2021 - P.St. 2783
Urteil des Staatsgerichtshofes zu den Normenkontrollanträgen zum …
- Vgl. BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [118 f.] = juris, Rn. 75; Urteil 07.09.2011 - 2 BvR 987, 1485,.- BVerfG, Beschluss vom 31.05.1990 - 2 BvL 12/88, 2 BvL 13/88, 2 BvR 1436/87 -, BVerfGE 82, 159 [178 f.] = juris, Rn. 90; Beschluss vom 11.10.1994 - 2 BvR 663/86 -, BVerfGE 91, 186 [202] = juris, Rn. 77; Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [119] = juris, Rn. 75 -.
2005, 4727 [4741] = juris, Rn. 140 ff.; BVerfG, Urteil vom 18.04.1989 - 2 BvF 1/82 -, BVerfGE 79, 311 [343 ff.] = juris, Rn. 91 ff.; BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [140 f., 146 f.] = juris, Rn. 131, 143; Heun, in: Dreier, GG, Bd. III, 3. Aufl. 2018, Art. 115 Rn. 48; Reimer, in: Epping/Hillgruber, BeckOK, GG, 46. Edition, Art. 115 Rn. 56 (Stand: 15.05.2021); Kube, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 115 Rn. 234 (Stand: Jan. 2021) -.
- So nahezu wörtlich BVerfG, Urteil vom 18.04.1989 - 2 BvF 1/82 -, BVerfGE 79, 311 [342] = juris, Rn. 89, zu konsumtiven Krediten zur Abwehr von Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nach Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG a.F.; zum Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum siehe auch BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [140 f.] = juris, Rn. 131; StGH, Urteil vom 12.12.2005 - P.St. 1899 -, …
- Ebenso zur Eignung von Kreditaufnahmen nach Art. 115 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GG a.F. BVerfG, Urteil vom 18.04.1989 - 2 BvF 1/82 -, BVerfGE 79, 311 [344] = juris, Rn. 93; Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [140 f.] = juris, Rn. 131; vgl. auch StGH, Urteil vom 12.12.2005 - P.St. 1899 -, …
- So zu Art. 115 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GG a.F. BVerfG, Urteil vom 18.04.1989 - 2 BvF 1/82 -, BVerfGE 79, 311 [344 f.] = juris, Rn. 94; Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [140 f.] = juris, Rn. 131; vgl. StGH, Urteil vom 12.12.2005 - P.St. 1899 -, …
- Vgl. hinsichtlich der Kreditaufnahme zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nach Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG a.F. BVerfG, Urteil vom 18.04.1989 - 2 BvF 1/82 -, BVerfGE 79, 311 [339] = juris, Rn. 83; Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [140] = juris, Rn. 131 -.
IV 1 c (16. Lieferung 1999); siehe auch BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [118 f.] = juris, Rn. 75; Urteil vom 18.03.2014 - 2 BvR 1390 u.a. -, BVerfGE 135, 317 [416 f.] = juris, Rn. 202; Heintzen, in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 3. Aufl. 2007, § 120 Rn. 37 ff. -.
- BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 [129 f.] = juris, Rn. 104; Siekmann, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 110 Rn. 54; Kube, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 115 Rn. 99 (Stand: Jan. 2021); Heun, in: Dreier, GG, Bd. III, 3. Aufl. 2018, Art. 110 Rn. 21 -.
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - VGH N 2/15
§ 1 und § 2 Abs 1 LHG 2014/2015 (juris: HG RP 2014/2015) sowie § 3c S 1 …
- BVerfG, 17.09.2025 - 2 BvL 20/17
Beamtenbesoldung Berlin - Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung …
- StGH Niedersachsen, 16.12.2011 - StGH 1/10
Grundsatz der Haushaltsklarheit; Grundsatz der Haushaltswahrheit; Grundsatz der …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH N 7/21
Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig - Zu den …
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Bundesversammlung
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19
IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals …
- BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 10/18 R
Krankenversicherung - Ende der Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen nach …
- BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 2/19 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - stationäre Behandlung weder entsprechend dem …
- BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
- BSG, 28.05.2019 - B 1 KR 32/18 R
Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Methoden, die lediglich …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Dienstbeschädigungsausgleich
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.08.2026 - VGH N 31/25
Überprüfung von Landtagsmitarbeitern - Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - VerfGH 7/11
Haushaltsgesetz 2011 verfassungswidrig
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …
- BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15
Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - VerfGH 12/11
Landesregierung hat parlamentarisches Budgetrecht durch verspätete Vorlage des …
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
- BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 10.19
IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals …
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12
Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung …
- BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Verfassungsmäßigkeit der Belastung der Rentner mit dem vollen statt dem halben …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - VerfGH 20/10
Nachtragshaushaltsgesetz 2010 verfassungswidrig
- BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 11.19
IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals …
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03
Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
- BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R
Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig …
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
- StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG
- VG Cottbus, 28.06.2013 - 4 K 48/10
Besoldung und Versorgung
- BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07
Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche …
- StGH Bremen, 23.10.2025 - St 6/23
Notsituation ja, Notkredit nein: Bremer Haushaltsgesetze waren verfassungswidrig
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung einer …
- VG Düsseldorf, 30.03.2017 - 20 K 3225/15
Mitgliedsbeiträge der IHK Mittlerer Niederrhein rechtswidrig
- BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - VerfGH 33/23
- OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 153/18
Keine Anerkennung der Vaterschaft bei bestehender Ehe
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - VerfGH 11/10
Finanz- und Innenminister haben Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs betreffend …
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08
Das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist …
- VerfG Hamburg, 06.09.2024 - HVerfG 1/23
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" überwiegend durchzuführen - Verstoß gegen Art …
- StGH Bremen, 24.08.2011 - St 1/11
Normenkontrollantrag von 26 Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft auf Prüfung …
- BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 6/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung einer …
- BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen …
- StGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - GR 1/07
Feststellungsanträge der SPD-Fraktion stattgegeben
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2022 - 10 K 1693/21
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Rechtsschutzbedürfnis für …
- LSG Bayern, 27.11.2018 - L 20 KR 525/17
Krankenversicherung: Kostenerstattung für stationär durchgeführte …
- VG Münster, 06.11.2025 - 3 K 748/21
Baurücklage, Äquivalenzprinzip
- BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die …
- VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06
Organstreit; Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Landtages
- BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 1.24
Aufstockung der Sonderzahlung für 2008; Lehrer in Brandenburg
- VG Gera, 22.11.2018 - 4 K 492/17
Gebot der Schätzgenauigkeit bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes durch die IHK; …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- VG Lüneburg, 07.05.2024 - 3 A 156/22
Grundsatz der Jährlichkeit; Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts; …
- VerfGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 1 GR 4/22
VerfGH Stuttgart: Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit …
- VGH Bayern, 27.07.2020 - 12 CE 20.1558
Bewilligung von Ausbildungsförderung bei vorherigem Teilzeitstudium
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2022 - 6 S 965/21
Bildung und Beibehaltung von zweckgebundenen Rücklagen einer Industrie- und …
- VerfG Schleswig-Holstein, 15.04.2025 - LVerfG 1/24
Notkreditaufnahme im Haushalt 2024 verfassungswidrig
- OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 8 LC 75/24
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Betriebsmittelrücklage; Haushaltsplan; Jährlichkeit; …
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 GR 37/21
Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit dem Zweiten …
- VGH Bayern, 15.11.2021 - 22 B 20.1948
Beitrag für Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer
- VG Berlin, 17.10.2018 - 4 K 124.16
Heranziehung eines Mitglieds zu Mitgliedsbeiträgen durch die IHK; Rechtmäßigkeit …
- VG Mainz, 10.11.2017 - 4 K 1310/16
Bildung von angemessenen Rücklagen einer Industrie- und Handelskammer; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2020 - L 18 AL 66/18
Berücksichtigung auch der Mietnebenkosten bei der Bemessung der …
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2024 - 6 S 254/23
Klage einer anerkannten Tierschutzorganisation, lange Beförderungen nicht …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des …
- VG Düsseldorf, 22.06.2026 - 20 K 5583/21
Mitgliedsbeiträge der Apothekerkammer Nordrhein rechtswidrig
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2025 - L 16 KR 423/22
Zuschläge für die Zubereitung parenteraler Lösungen in der Onkologie - …
- BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 37.24
- VG Potsdam, 14.12.2020 - 2 K 4196/17
- BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 2.24
L. ./. das Land Brandenburg
- VGH Bayern, 08.11.2021 - 22 B 20.1950
Zur Rechtmäßigkeit der Rücklagenbildung im Rahmen der Beitragsbemessung einer …
- BVerwG, 17.04.2025 - 8 B 38.24
- VG Trier, 18.06.2018 - 2 K 1089/18
Ärztekammerbeitrag 2017
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem. …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2024 - L 1 KR 121/24
Schiedsverfahren - Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V - Besetzung der …
- VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 121-II-20
Abstrakte Normenkontrolle gegen das Haushaltsgesetz 2019/2020 betreffend die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 113.12
Festsetzung einer Sonderzahlung nach dem Einlagensicherung- und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 114.12
Festsetzung einer Sonderzahlung nach dem Einlagensicherungs- und …
- VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10
Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren: Verletzung des parlamentarischen …
- VG Düsseldorf, 08.11.2021 - 23 K 218/18
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2012 - L 7 R 2752/10
- SG Aachen, 13.04.2021 - S 13 KR 587/19
- VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
Festsetzung der Kammerbeiträge durch die Ärztekammer für das Jahr 2017
- VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.187
Rechtmäßigkeit des Handwerkskammerbeitrags
- VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.446
Rücklagenbildung einer Ärztekammer
- VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371
Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der …
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 192/15
Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand bei Beamten auf Zeit; ruhegehaltfähige …
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 GR 128/21
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren bzgl des Dritten Nachtragshaushalts …
- VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 174-II-20
Abstrakte Normenkontrolle gegen das Haushaltsgesetz 2019/2020 betreffend die …
- VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5188/18
Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Wirtschaftsplan; Rücklagenbildung; …
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 6322/16
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
- LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte Ost und West
- LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 2803/09
- VG Augsburg, 17.11.2022 - Au 2 K 20.2512
Wegen überhöhter Ausgleichsrücklage rechtswidriger Kammerbeitrag
- SG Darmstadt, 18.05.2021 - S 9 AS 137/17
- VG Ansbach, 08.11.2017 - AN 4 K 15.01648
Erfolglose Klage gegen Festsetzung von IHK-Beiträgen
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
Mitgliedsbeitrag der IHK - Aufstellung des Wirtschaftsplans
- SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
Anspruch auf Zahlung einer höheren Regelaltersrente unter Zugrundelegung des …
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 18379/17
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 17366/17
Der Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum der Industrie- und Handelskammer bei …
- VG Düsseldorf, 19.06.2018 - 20 K 6513/16
- VG Bayreuth, 07.12.2016 - B 4 K 15.580
Kammerbeitragspflicht verstößt weder gegen die EMRK noch gegen das GG
- VG Gießen, 05.09.2023 - 8 K 682/23
Aufhebung eines vorläufigen IHK-Bescheides für das Jahr 2020
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 8053/18
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 17238/17
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
- VG Ansbach, 03.11.2020 - AN 2 K 20.00933
Keine Ausbildungsförderung für drittes Studium
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