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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,11
BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60 (https://dejure.org/1963,11)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1963 - 1 BvR 316/60 (https://dejure.org/1963,11)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 (https://dejure.org/1963,11)
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Universitäre Selbstverwaltung

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Universitäre Selbstverwaltung

  • openjur.de

    Universitäre Selbstverwaltung

  • opinioiuris.de

    Universitäre Selbstverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Wissenschaftsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 256
  • NJW 1963, 899
  • DVBl 1963, 437
  • BB 1963, 1121
  • DÖV 1965, 273
 
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Wird zitiert von ... (166)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
    Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (vergleiche BVerfGE 5, 9 [10]).

    Rn. 43 Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (BVerfGE 5, 9 [10]).

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
    Sie kann nach § 90 Abs. 1 BVerfGG von jedermann erhoben werden, auch von nichtrechtsfähigen Gebilden (BVerfGE 3, 383 [391 f.]), soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechtes oder eines ihm gleichgestellten Rechtes schlüssig zu behaupten vermag.
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
    Rn. 25 Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen wird (BVerfGE 4, 96 [101]; BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60

    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
    Rn. 25 Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen wird (BVerfGE 4, 96 [101]; BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Rn. 128 1. Das in Art. 5 Abs. 3 GG enthaltene Freiheitsrecht schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und steht jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist oder tätig werden will (vgl. BVerfGE 15, 256 [263]).

    Rn. 136 1. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher keinen Anlaß gehabt, die namentlich in den 20er Jahren viel erörterte Frage zu entscheiden, ob in der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit ein (oder: das) "Grundrecht der deutschen Universität" zu erblicken sei (vgl. BVerfGE 15, 256 [264]).

    Da er auf kein bestimmtes Organisationsmodell der Universitätsselbstverwaltung verpflichtet ist, sind verschiedene rechtliche Möglichkeiten der Abhilfe denkbar, z.B.: Stichentscheid durch den Vorsitzenden des Gremiums, Verpflichtung zur erneuten Beratung mit veränderter Stimmgewichtung oder die Beteiligung des Staates als Schlichter und Vertreter der Allgemeininteressen (vgl. BVerfGE 15, 256 [264 f.]; 33, 303 [341 f.]).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Rn. 187 b) aa) Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 15, 256 ; 21, 362 ; 35, 263 ; 45, 63 ; 61, 82 ).

    So könne der nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebundene Staat nicht gleichzeitig Adressat und Berechtigter von Grundrechten sein (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ).

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

    Rn. 239 (1) Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 15, 256 ; 21, 362 ; 35, 263 ; 45, 63 ; 61, 82 ;… zuletzt BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. -, juris, Rn. 187).

    So könne der nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebundene Staat nicht gleichzeitig Adressat und Berechtigter von Grundrechten sein (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ).

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