Rechtsprechung
| BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mängel eines Strafurteils - Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil - Grundrechtsverletzung - Verfassungsbeschwerde - Aufhebung eines Urteils
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 12.12.1962 - 7 Qs 363/62
- BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63
Papierfundstellen
- BVerfGE 15, 309
- NJW 1963, 756
- MDR 1963, 469
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen …
Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 332 [341]) können Mängel eines Strafurteils grundsätzlich nur mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil selbst geltend gemacht werden.
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG
Deshalb hat der Gesetzgeber in § 79 Abs. 1 BVerfGG einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund geschaffen (vgl. BVerfGE 12, 338 ), mit Hilfe dessen es dem Verurteilten möglich sein soll, diesen Makel nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durch Aufhebung oder Berichtigung des auf verfassungswidriger Grundlage ergangenen Strafurteils zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 309 ).Rn. 33 Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden
Deshalb hat der Gesetzgeber in § 79 Abs. 1 BVerfGG einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund geschaffen (vgl. BVerfGE 12, 338 ), mit Hilfe dessen es dem Verurteilten möglich sein soll, diesen Makel nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durch Aufhebung oder Berichtigung des auf verfassungswidriger Grundlage ergangenen Strafurteils zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 309 ).Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
Grundsätzlich ist eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vollstreckungsakt als solchen nur zulässig, soweit geltend gemacht wird, die Vollstreckungsbehörde habe bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens neue Grundrechtsverletzungen begangen (BVerfGE 1, 332 [341]; 15, 309 [311]).
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei teilweiser Aufhebung einer …
Rn. 18 Wendet sich ein Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung, die auf einer Bindung an die Rechtskraft einer früheren und selbständig mit einer Verfassungsbeschwerde angreifbaren Entscheidung beruht, so kommen als Gegenstand einer zulässigen Verfassungsbeschwerde allein noch solche Grundrechtsverletzungen in Betracht, die im Folgeverfahren neu und unabhängig von der bereits in Rechtskraft erwachsenen Beschwer geschaffen worden sind (vgl. BVerfGE 1, 332 ; 15, 309 ; 28, 1 ). - OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils
Denn nach dieser Vorschrift ist selbst ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 BVerfGG für nichtig erklärten Norm oder auf der Auslegung einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist, nicht allein deshalb nichtig, sondern es bleibt dem Verurteilten überlassen, im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens nach den Vorschriften der Strafprozessordnung die Aufhebung oder Berichtigung des auf einer für nichtig erklärten Norm beruhenden Urteils zu erwirken (BVerfG NJW 1963, 756;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 458 Rn. 9). - BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63
Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49 …
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (BVerfG NJW 1963, 756 Nr. 2 und 757 Nr. 3), daß eine Wiederaufnahme von Strafverfahren mit dem beschränkten Ziel der Ersetzung der für nichtig erklärten §§ 49 StVO, 71 StVZO durch § 21 StVG im Beschlußwege ohne Erneuerung der Hauptverhandlung nicht gegen Verfassungssätze, insbesondere nicht gegen die Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 2 GG verstoße. - BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 2097/06
Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft; …
Grundsätzlich ist eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Vollstreckungsakt, hier die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 24 HmbVwVG, nur zulässig, soweit geltend gemacht wird, dass die Vollstreckungsbehörde bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens neue Grundrechtsverletzungen begangen hat (vgl. BVerfGE 1, 332 ; 15, 309 ; 28, 1 ). - BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63
Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens - …
Die Folge ist, daß die tatsächlichen Feststellungen in solchen Falle aufrechterhalten werden können (ebenso OLG Hamm NJW 1962, 2266 [OLG Hamm 25.10.1962 - 4 Sa 1330/62]; Creifelds JR 1962, 361, 362 f; a.M. von Stackelberg NJW 1963, 701; vgl. auch BVerfG NJW 1963, 756 Nr. 2, 757 Nr. 3; ferner BGHSt 14, 30, 34 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59], letzteres zur Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen zum äusseren Tatbestand bei § 51 Abs. 2 StGB im Revisionsverfahren). - BVerfG, 09.07.1963 - 1 BvL 15/60
Verkehrssünderkartei
Denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt nicht von selbst zur Nichtigkeit aller Verurteilungen, die auf der für nichtig erklärten Norm beruhen, sie hindert auch nicht ihre Vollstreckung (Beschlüsse vom 7. März 1963 -- 2 BvR 629/62, 2 BvR 637/62 und 2 BvR 56/63), sondern ermöglicht lediglich die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 79 Abs. 1 BVerfGG). - VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94
Strafvollstreckungsrecht; Strafprozeßrecht; Rechtswegerschöpfung; …
Mängel eines Strafverfahrens können nur mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil selbst geltend gemacht werden (BVerfGE 15, 309, 311).
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