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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20605
BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20 (https://dejure.org/2021,20605)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20 (https://dejure.org/2021,20605)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20 (https://dejure.org/2021,20605)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Eilanträge gegen das "Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht" (EPGÜ-ZustG II) erfolglos - fehlende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 23 Abs 1 S 2 GG, Art 23 Abs 1 S 3 GG
    Eilanträge gegen das "Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht" (EPGÜ-ZustG II) erfolglos - fehlende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Begründung

  • Wolters Kluwer

    Übereinkommen zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts als gemeinsames Gericht der Vertragsmitgliedstaaten für Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung; Darlegen der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts als gemeinsames Gericht der Vertragsmitgliedstaaten für Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung; Darlegen der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch das ...

  • rechtsportal.de

    Übereinkommen zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts als gemeinsames Gericht der Vertragsmitgliedstaaten für Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung; Darlegen der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Eilanträge gegen das "Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht" (EPGÜ-ZustG II) erfolglos - fehlende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einheitliches Patentgericht kann kommen - Eilanträge gegen den zweiten Anlauf des Abkommens über ein Einheitliches Patentgerichts abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einheitliches Patentgericht kann kommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einheitliches Patentgericht - und das deutsche Ratifizierungsgesetz

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BVerfG weist Eilanträge gegen Einheitliches Patentgericht ab - BVerfG weist Eilanträge gegen Einheitliches Patentgericht ab

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zustimmung des Bundestages zu geplantem EU-Patentgericht wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht erfolglos - Verfassungsbeschwerde unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsbeschwerden: Geplantes Einheitliches EU-Patentgericht wieder vor BVerfG

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2021)

    Nach Bitte des BVerfG in Sachen Einheitliches Patentgericht: Bundespräsident wartet mit Ausfertigung des Gesetzes

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 158, 210
  • GRUR 2021, 1157
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (90)

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
    Rn. 3 Zur weiteren Erläuterung wird auf den Beschluss des Senats vom 13. Februar 2020 Bezug genommen (vgl. BVerfGE 153, 74 ).

    Rn. 5 Das nunmehr angefochtene EPGÜ-ZustG II ersetzt das vom Deutschen Bundestag am 10. März 2017 beschlossene EPGÜ-ZustG I (vgl. BTDrucks 18/8826), das der Senat mit Beschluss vom 13. Februar 2020 für nichtig erklärt hat (vgl. BVerfGE 153, 74 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtigkeit des am 10. März 2017 beschlossenen Gesetzes in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2020 (Beschluss des Zweiten Senats - 2 BvR 739/17 -) allein auf den Verstoß gegen Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes gestützt.

    Rn. 10 3. Dem EPGÜ-ZustG II sind der Text des Übereinkommens (abgedruckt in BVerfGE 153, 74 ), die Satzung des Einheitlichen Patentgerichts (im Folgenden: EPG-Satzung), eine Erklärung der "vertragschließenden Mitgliedstaaten" sowie ein Protokoll betreffend die vorläufige Anwendung (im Folgenden: VA-Protokoll) beigefügt (…vgl. BTDrucks 19/22847, S. 14 ff., 58 ff., 73 f., 79 ff.).

    Rn. 44 Der Bundespräsident hat sich am 13. Januar 2021 - der ständigen Staatspraxis entsprechend (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 132, 195 ; 153, 74 ;… vgl. Schneider, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 32 Rn. 268 Fn. 478) - dem Bundesverfassungsgericht gegenüber bereit erklärt, das EPGÜ-ZustG II bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung weder auszufertigen noch zu verkünden.

    Rn. 47 a) Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen können mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn der Vertrag Regelungen enthält, die unmittelbar in die Rechtssphäre des Einzelnen eingreifen (vgl. BVerfGE 6, 290 ; 40, 141 ; 84, 90 ; 123, 148 ; 153, 74 ).

    Auch wenn die Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag in aller Regel nicht teilbar ist, weil das Zustimmungsgesetz grundsätzlich eine mit dem völkerrechtlichen Vertrag nicht trennbare Einheit bildet und beide insoweit einen einheitlichen Angriffsgegenstand darstellen (vgl. BVerfGE 103, 332 ), schließt dies eine am Rechtsschutzbegehren orientierte inhaltliche Beschränkung des Verfahrensgegenstands im Hinblick auf die in Bezug genommenen Regelungen des völkerrechtlichen Vertrages nicht aus (vgl. BVerfGE 14, 1 ; 123, 148 ; 142, 234 ; 153, 74 ).

    Rn. 48 Das Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG) kann bereits vor seinem Inkrafttreten tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn das Gesetzgebungsverfahren bis auf die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 153, 74 ; stRspr), weil nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine völkerrechtliche Bindung eintritt, die gegebenenfalls nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, sodass der Rechtsschutz in der Hauptsache dann zu spät kommen könnte (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 111, 147 ; 132, 195 ; 143, 65 ).

    Damit könnte auch die Verfassungsbeschwerde ihren Zweck verfehlen, durch Klärung der verfassungsrechtlichen Lage dem Rechtsfrieden zu dienen und ein Auseinanderfallen völker- und verfassungsrechtlicher Bindungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 24, 33 ; 123, 267 ; 153, 74 ).

    Es entspricht daher dem Gebot effektiven (Grund-)Rechtsschutzes und der Staatspraxis, schon zu diesem Zeitpunkt eine vorbeugende Prüfung künftiger Regelungen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 153, 74 ).

    Rn. 52 2. Hieran gemessen haben die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch das angegriffene Übereinkommen angesichts der umfangreichen Rechtsprechung des Senats zu Art. 23 Abs. 1 GG und insbesondere des Beschlusses vom 13. Februar 2020 (BVerfGE 153, 74), der das streitgegenständliche Übereinkommen zum Gegenstand hatte, nicht hinreichend substantiiert dargelegt.

    Rn. 56 Wird mit einer auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gestützten Identitätskontrolle nicht die Berührung des Demokratieprinzips, sondern anderer Staatsstrukturprinzipien wie das Rechtsstaatsprinzip gerügt, muss der Beschwerdeführer nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats den Zusammenhang mit dem über Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unmittelbar rügefähigen Demokratieprinzip herstellen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 134, 366 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 153, 74 ).

    Rn. 70 aa) Soweit der Beschwerdeführer zu II. Verstöße des Übereinkommens gegen Unionsrecht rügt, scheidet eine Verletzung von Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG von vornherein aus (vgl. hierzu bereits BVerfGE 153, 74 ).

    Aus dem Unionsrecht ergeben sich keine formellen oder materiellen Anforderungen, welche die Gültigkeit deutscher Gesetze in Frage stellen könnten (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 159 ; 110, 141 ; 115, 276 ; 153, 74 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14 -, Rn. 38).

    Vor diesem Hintergrund kann die Verletzung von Unionsrecht - von einer Verletzung der Grundrechte der Grundrechtecharta abgesehen (vgl. BVerfGE 152, 152 ; 152, 216 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 u.a. -, Rn. 36;… Beschluss des Zweiten Senats vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14 -, Rn. 39 f.) - grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden (vgl. BVerfGE 153, 74 ).

    Rn. 75 Diese europaverfassungsrechtlichen Kontrollvorbehalte stehen einem uneingeschränkten Anwendungsvorrang des Unionsrechts entgegen (vgl. BVerfGE 142, 123 ; 153, 74 ; 154, 17 ).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
    Der Vorrang des Unionsrechts ist grundsätzlich unstreitig und wird auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt (BVerfG, 2 BvE 2/08 u.a. vom 30.6.2009 - Lissabon-Vertrag, Rn. 331 ff m. w. N.).

    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in seinem Lissabon-Urteil festgestellt, dass selbst eine primärrechtliche Absicherung des Vorrangs des Unionsrechts nie weiter gehen könne, als ihm von Verfassungs wegen zugestimmt worden sei (vgl. BVerfGE 123, 267 ).

    Rn. 44 Der Bundespräsident hat sich am 13. Januar 2021 - der ständigen Staatspraxis entsprechend (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 132, 195 ; 153, 74 ;… vgl. Schneider, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 32 Rn. 268 Fn. 478) - dem Bundesverfassungsgericht gegenüber bereit erklärt, das EPGÜ-ZustG II bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung weder auszufertigen noch zu verkünden.

    Damit könnte auch die Verfassungsbeschwerde ihren Zweck verfehlen, durch Klärung der verfassungsrechtlichen Lage dem Rechtsfrieden zu dienen und ein Auseinanderfallen völker- und verfassungsrechtlicher Bindungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 24, 33 ; 123, 267 ; 153, 74 ).

    Es entspricht daher dem Gebot effektiven (Grund-)Rechtsschutzes und der Staatspraxis, schon zu diesem Zeitpunkt eine vorbeugende Prüfung künftiger Regelungen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 153, 74 ).

    Deshalb prüft das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Identitätskontrolle, ob bei einer Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union oder - wie hier - Einrichtungen, die in einem Ergänzungs- oder besonderen Näheverhältnis zu ihr stehen, die durch Art. 79 Abs. 3 GG für unantastbar erklärten Grundsätze berührt werden (vgl. BVerfGE 142, 123 unter Hinweis auf BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 134, 366 ).

    Rn. 55 Eine Identitätskontrolle unter Berufung auf eine Verletzung des Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 135, 317 ; 151, 202 ) ist allerdings an strenge Voraussetzungen gebunden.

    Rn. 56 Wird mit einer auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gestützten Identitätskontrolle nicht die Berührung des Demokratieprinzips, sondern anderer Staatsstrukturprinzipien wie das Rechtsstaatsprinzip gerügt, muss der Beschwerdeführer nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats den Zusammenhang mit dem über Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unmittelbar rügefähigen Demokratieprinzip herstellen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 134, 366 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 153, 74 ).

    In diesem Sinne hat der Senat die Rüge einer Verletzung des Sozialstaatsprinzips in Art. 20 Abs. 1 GG unter Berufung auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zugelassen, weil die Beschwerdeführer hinreichend bestimmt vorgetragen hatten, dass die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages auf dem Gebiet der Sozialpolitik durch die Zuständigkeiten der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon derart beschränkt würden, dass der Deutsche Bundestag die sich aus Art. 79 Abs. 3 GG ergebenden Mindestanforderungen des Sozialstaatsprinzips nicht mehr erfüllen könnte (vgl. BVerfGE 123, 267 ).

    Eine Beeinträchtigung seines Gewährleistungsgehalts setzt vielmehr etwa die Darlegung voraus, dass durch das angegriffene Übereinkommen Hoheitsrechte derart übertragen werden, dass bei ihrer Inanspruchnahme durch die Europäische Union beziehungsweise ihre Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen neue Hoheitsrechte begründet werden können, das heißt diesen eine sogenannte Kompetenz-Kompetenz zuerkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 104, 151 ; 132, 195 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 151, 202 ), dass Blankettermächtigungen zur Ausübung öffentlicher Gewalt ohne entsprechende Sicherungen erteilt werden (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 132, 195 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 151, 202 ) oder Rechte des Bundestages wesentlich geschmälert (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 142, 123 ; 151, 202 ), insbesondere sein Budgetrecht (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 151, 202 ) und seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 151, 202 ).

    Auch die Darlegung, dass der Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf freie und gleiche Teilhabe an der Legitimation und Beeinflussung der sie betreffenden Hoheitsgewalt beeinträchtigt wird und sie einer politischen Gewalt unterworfen werden, der sie nicht ausweichen können und die sie nicht prinzipiell personell und sachlich zu gleichem Anteil in Freiheit zu bestimmen vermögen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 142, 123 ; 151, 202 ), genüge den Anforderungen.

    Rn. 73 1. a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG zugleich ein Wirksamkeits- und Durchsetzungsversprechen für das Unionsrecht (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ), zu dem auch gehört, dem Unionsrecht im Zustimmungsgesetz nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG einen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht einzuräumen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 123, 267 ; 129, 78 ; 134, 366 ).

    Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts besteht allerdings nur kraft und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ermächtigung (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 123, 267 ; 134, 366 ).

    Der Anwendungsvorrang reicht nur soweit, wie das Grundgesetz und das Zustimmungsgesetz die Übertragung von Hoheitsrechten erlauben oder vorsehen (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 134, 366 ; 140, 317 ; 142, 123 ; 154, 17 ).

    Aus diesem Grund gab es gegen die Erklärung Nr. 17 aus Sicht der Mitgliedstaaten verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. nur BVerfGE 123, 267 ;… ferner Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 2004-505 DC vom 19. November 2004, Rn. 9 ff.;… Ruffert, in: Calliess/ders., EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 1 AEUV Rn. 18).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
    Deshalb prüft das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Identitätskontrolle, ob bei einer Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union oder - wie hier - Einrichtungen, die in einem Ergänzungs- oder besonderen Näheverhältnis zu ihr stehen, die durch Art. 79 Abs. 3 GG für unantastbar erklärten Grundsätze berührt werden (vgl. BVerfGE 142, 123 unter Hinweis auf BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 134, 366 ).

    Das betrifft die Wahrung des Menschenwürdekerns der Grundrechte im Sinne von Art. 1 GG (vgl. BVerfGE 140, 317 ) ebenso wie die in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze (vgl. BVerfGE 142, 123 ).

    Es gewährt dagegen keinen Anspruch auf eine über dessen Sicherung hinausgehende Rechtmäßigkeitskontrolle demokratischer Mehrheitsentscheidungen und dient insbesondere nicht der inhaltlichen Kontrolle demokratischer Prozesse, sondern ist auf deren Ermöglichung gerichtet (vgl. BVerfGE 129, 124 ; 134, 366 ; 142, 123 ; 151, 202 ).

    Rn. 56 Wird mit einer auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gestützten Identitätskontrolle nicht die Berührung des Demokratieprinzips, sondern anderer Staatsstrukturprinzipien wie das Rechtsstaatsprinzip gerügt, muss der Beschwerdeführer nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats den Zusammenhang mit dem über Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unmittelbar rügefähigen Demokratieprinzip herstellen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 134, 366 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 153, 74 ).

    Eine Beeinträchtigung seines Gewährleistungsgehalts setzt vielmehr etwa die Darlegung voraus, dass durch das angegriffene Übereinkommen Hoheitsrechte derart übertragen werden, dass bei ihrer Inanspruchnahme durch die Europäische Union beziehungsweise ihre Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen neue Hoheitsrechte begründet werden können, das heißt diesen eine sogenannte Kompetenz-Kompetenz zuerkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 104, 151 ; 132, 195 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 151, 202 ), dass Blankettermächtigungen zur Ausübung öffentlicher Gewalt ohne entsprechende Sicherungen erteilt werden (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 132, 195 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 151, 202 ) oder Rechte des Bundestages wesentlich geschmälert (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 142, 123 ; 151, 202 ), insbesondere sein Budgetrecht (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 151, 202 ) und seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 135, 317 ; 142, 123 ; 146, 216 ; 151, 202 ).

    Auch die Darlegung, dass der Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf freie und gleiche Teilhabe an der Legitimation und Beeinflussung der sie betreffenden Hoheitsgewalt beeinträchtigt wird und sie einer politischen Gewalt unterworfen werden, der sie nicht ausweichen können und die sie nicht prinzipiell personell und sachlich zu gleichem Anteil in Freiheit zu bestimmen vermögen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 142, 123 ; 151, 202 ), genüge den Anforderungen.

    Dem stünde es gleich, wenn dargelegt würde, dass die organisatorische Ausgestaltung des Einheitlichen Patentgerichts und seiner Organe das aus Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG abgeleitete Mindestmaß an demokratischer Legitimation und Kontrolle verfehlt (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 134, 366 ; 142, 123 ; 151, 202 ).

    Rn. 73 1. a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG zugleich ein Wirksamkeits- und Durchsetzungsversprechen für das Unionsrecht (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ), zu dem auch gehört, dem Unionsrecht im Zustimmungsgesetz nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG einen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht einzuräumen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 123, 267 ; 129, 78 ; 134, 366 ).

    Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht gilt nach dieser Rechtsprechung grundsätzlich auch mit Blick auf entgegenstehendes nationales Verfassungsrecht und führt bei einer Kollision im konkreten Fall in aller Regel zu dessen Unanwendbarkeit (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 129, 78 ; 140, 317 ; 142, 123 ).

    Der Anwendungsvorrang reicht nur soweit, wie das Grundgesetz und das Zustimmungsgesetz die Übertragung von Hoheitsrechten erlauben oder vorsehen (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 134, 366 ; 140, 317 ; 142, 123 ; 154, 17 ).

    Nur in diesem Umfang ist die Anwendung von Unionsrecht in Deutschland demokratisch legitimiert (vgl. BVerfGE 142, 123 ).

    Rn. 75 Diese europaverfassungsrechtlichen Kontrollvorbehalte stehen einem uneingeschränkten Anwendungsvorrang des Unionsrechts entgegen (vgl. BVerfGE 142, 123 ; 153, 74 ; 154, 17 ).

  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - …

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 158, 210 ).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …

    Insbesondere zeigt die Begründung der Verfassungsbeschwerde insoweit in einer den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen (dazu BVerfGE 149, 346 m.w.N.; 158, 210 ) noch genügenden Weise unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit einer Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Elterngrundrecht dadurch auf, dass ihm die Erlangung rechtlicher Vaterschaft verwehrt wurde.
  • BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22

    Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 149, 346 m.w.N.; 153, 74 - Einheitliches Patentgericht; 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA; 163, 165 - ESM-ÄndÜG).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …

    Auch für die Amtszeit der Richter und ihre Rechtsstellung sind Abweichungen möglich (vgl. BVerfGE 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA).

    Dagegen ist eine Wiederwahl für die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach einer Amtszeit von neun Jahren mit Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls am 1. Juni 2010 (vgl. BGBl II S. 1198 ff.) in Art. 23 Abs. 1 Satz 2 EMRK ausdrücklich ausgeschlossen worden (vgl. BVerfGE 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA).

    Dies gilt ebenso für internationale Gerichte (vgl. BVerfGE 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA).

  • BVerfG, 26.03.2025 - 2 BvR 1505/20

    Solidaritätszuschlag 2020/2021 - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …

    Allein die vage Aussicht, dass er irgendwann einmal in der Zukunft von der beanstandeten Gesetzesvorschrift betroffen sein könnte, genügt hingegen nicht (vgl. BVerfGE 141, 121 ; 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA; 159, 223 ; 161, 299 ).
  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21

    Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz …

    Rn. 128 c) Das Bundesverfassungsgericht prüft die Einhaltung des im Zustimmungsgesetz zu den europäischen Verträgen niedergelegten Integrationsprogramms im Rahmen der Ultra-vires-Kontrolle (vgl. BVerfGE 151, 202 - Europäische Bankenunion; 154, 17 - PSPP-Programm der EZB) und trägt so zur Sicherstellung eines hinreichenden demokratischen Legitimationsniveaus bei dessen Vollzug und damit der Rahmenbedingungen für das Unionsrecht und seinen Anwendungsvorrang (vgl. BVerfGE 142, 123 ; 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA) sowie zur Gewährleistung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit bei.
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1368/16

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die vorläufige Anwendung …

    Art. 23 Abs. 1 GG enthält insoweit auch ein Wirksamkeits- und Durchsetzungsversprechen für das Unionsrecht (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvR 2216/20 u.a. -, Rn. 73).

    Diese Anforderungen des Grundgesetzes binden alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dürfen weder relativiert noch unterlaufen werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvR 2216/20 u.a. -, Rn. 75).

  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …

    Rn. 73 Der Bundespräsident hat - der ständigen Staatspraxis entsprechend (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 132, 195 ; 153, 74 - Einheitliches Patentgericht; 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA; 163, 165 - ESM-ÄndÜG, m.w.N.) - auf Bitte des Senats vom 7. Juli 2023 die Ausfertigung des Zustimmungsgesetzes zum Direktwahlakt 2018 bis zur Entscheidung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt.

    Die Wirksamkeit und der Vorrang der Rechtsakte der Europäischen Union werden anerkannt; Art. 23 Abs. 1 GG enthält insoweit auch ein Wirksamkeits- und Durchsetzungsversprechen für das unionale Recht (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ; 158, 210 ).

    Es trägt so zur Sicherstellung eines hinreichenden demokratischen Legitimationsniveaus bei dessen Vollzug und damit der Rahmenbedingungen für das Unionsrecht und seines Anwendungsvorrangs (vgl. BVerfGE 142, 123 ; 158, 210 ) sowie zur Gewährleistung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit bei.

  • BVerfG, 10.09.2024 - 2 BvR 618/24

    Einstweilige Anordnung gegen eine Verurteilung wegen Besitzes …

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 158, 210 - Einheitliches Patentgericht II - eA).
  • BVerfG, 28.08.2025 - 1 BvR 810/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von …

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen ( BVerfGE 149, 346 ; 153, 74 ; 158, 210 ; 163, 165 ).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 158, 210 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe (Recht auf …

  • BVerfG, 27.08.2026 - 1 BvR 1184/26

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Verurteilung zur Zahlung von …

  • BVerfG, 28.08.2023 - 1 BvR 1088/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern eines fünfjährigen …

  • BVerfG, 28.08.2025 - 1 BvR 316/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von …

  • BVerfG, 08.07.2026 - 1 BvR 1474/26

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des …

  • BVerfG, 10.04.2025 - 1 BvR 842/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung einer …

  • BVerfG, 23.04.2024 - 1 BvR 1595/23

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Mutter bzgl der …

  • BVerfG, 26.08.2025 - 1 BvR 208/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Erteilung von Auskunft über aus …

  • BVerfG, 15.09.2026 - 1 BvR 2348/26

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Rechtsänderung in Bezug auf …

  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 637/23

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterbringung zur Begutachtung (allgemeines …

  • BVerfG, 24.07.2026 - 1 BvR 2488/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zur Höhe einer Altersrente …

  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …

  • BVerfG, 27.08.2025 - 1 BvR 1473/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

  • BVerfG, 19.12.2024 - 1 BvR 1425/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgelds

  • BVerfG, 07.10.2025 - 1 BvR 746/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend einen mehrjährigen Umgangsausschluss

  • BVerfG, 12.06.2026 - 1 BvR 928/26

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des rechtlichen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2026 - 6 MB 26/26

    Aufenthaltsrecht zur Bindung der Ausländerbehörden nach § 42 Satz 1 AsylG

  • BVerfG, 01.10.2025 - 1 BvR 985/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Vergügung durch die …

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl fachgerichtlicher …

  • BVerfG, 13.07.2022 - 2 BvR 2216/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Übereinkommen über ein …

  • BVerfG, 09.06.2025 - 1 BvR 422/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe …

  • BVerfG, 13.01.2025 - 1 BvR 1454/24

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zeitlich …

  • BVerfG, 06.02.2025 - 1 BvR 2126/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer Grenzsperre

  • BVerfG, 15.10.2024 - 1 BvR 1710/24

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Verfahrensdauer eines …

  • BVerfG, 18.11.2024 - 1 BvR 2297/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den vollständigen Entzug des elterlichen …

  • BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 929/23

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung sowie wegen …

  • BVerfG, 01.07.2024 - 1 BvR 1192/24

    Nichtannahmebeschluss: Teils mangels Rechtswegerschöpfung, teils mangels …

  • BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1915/23

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Weigerung eines …

  • BVerfG, 26.01.2026 - 1 BvR 2664/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Stabilisierung des …

  • BVerfG, 26.11.2025 - 1 BvR 2124/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen, die …

  • BVerfG, 29.04.2023 - 2 BvQ 51/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Untersuchungsgefangenen gegen die Anordnung seiner …

  • BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 545/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend gerichtliche Entscheidungen im …

  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 …

  • BVerfG, 01.12.2025 - 1 BvR 2286/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eine Umgangsregelung für seit mehreren Jahren …

  • BVerfG, 01.10.2025 - 1 BvR 1236/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung des Rechts auf ein faires …

  • BVerfG, 25.02.2026 - 1 BvR 2694/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen …

  • BVerfG, 12.02.2025 - 1 BvR 33/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem …

  • BVerfG, 15.05.2024 - 1 BvR 807/24

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche …

  • BVerfG, 15.09.2025 - 1 BvR 1693/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung des …

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