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   BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78   

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https://dejure.org/1980,26
BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78 (https://dejure.org/1980,26)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 BvR 797/78 (https://dejure.org/1980,26)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 BvR 797/78 (https://dejure.org/1980,26)
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Böll

Art. 5 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Ehre, Recht am eigenen Wort, Falschzitat

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Böll

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Böll / Walden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Meinungsfreiheit schützt nicht das unrichtige Zitat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des Kritisierten als Zitat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Äußerungen - Beeinträchtigung - Sozialer Geltungsanspruch - Unrichtiges Zitat - Grundrecht der Meinungsfreiheit

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.07.1980)

    Verfaulende Reste

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 25.07.1980)

    Karlsruher Rätsel

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?

Sonstiges

  • spiegel.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 208
  • NJW 1980, 2072
  • GRUR 1980, 1087
  • VersR 1980, 1131
  • DVBl 1980, 841
  • DÖV 1980, 762
  • afp 1980, 151
 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Zwar kann es bei einer abweisenden Entscheidung für den Umfang der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht darauf ankommen, ob das Klagebegehren nur auf Unterlassung oder aber auf Widerruf oder Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtet war (Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/77 - Eppler, Umdruck S 6); insbesondere kann insoweit der Höhe der Schmerzensgeldforderung keine maßgebliche Bedeutung zukommen.

    Dieses umfaßt unter anderem die persönliche Ehre und das Recht am eigenen Wort; es schützt den Grundrechtsträger auch dagegen, daß ihm Äußerungen in den Mund gelegt werde, die er nicht getan hat und die seinen von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/77 -, Umdruck S 7 ff.).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Dies verstieße gegen das Recht der zitierten Person am eigenen Wort, zu dem es gehört, selbst zu bestimmen, wie sie sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will (vgl. BGHZ 13, 334 [338 f.] - Schacht-Brief).

    Es entsteht ein breiter Spielraum von Deutungen, die geeignet sind, einer Äußerung eine andere Färbung oder Tendenz zu geben, als der Zitierte sie zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGHZ 13, 334 [339]), und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung des Rechts am eigenen Wort zu beeinträchtigen.

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Dabei hängen die Grenzen seiner Eingriffsmöglichkeiten namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtsgeschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 BvR 103/77 - Kunstkritik, Umdruck S 8 mwN).
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1978 -- VI ZR 117/76 -- verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Dies folgt aus der Eigenart der streitigen Äußerungen: Wenn diese in dem Kommentar nicht so wiedergegeben werden durften, wie es geschehen ist, dann muß die gerichtliche Feststellung, ihre Wiedergabe sei "nicht falsch" gewesen, den Kern der Persönlichkeitssphäre des Beschwerdeführers treffen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136] - politisches Flugblatt).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat Auslegung und Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften als solche nicht nachzuprüfen; ihm obliegt lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (BVerfGE 42, 143 [148] - DGB - mwN).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Auch einzelne Auslegungsfehler dürfen nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 42, 163 [169] - Echternach).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Soweit Werturteile im öffentlichen Meinungskampf in Frage stehen, muß im Interesse des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses ohne Rücksicht auf den Inhalt des Urteils die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede sprechen (BVerfGE 7, 198 [212] - Lüth, stRspr).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Bereits in BVerfGE 35, 202 (226 f.) - Lebach - ist hervorgehoben, daß Fernsehberichterstattung selbst dann, wenn sie sich um Objektivität und Sachlichkeit bemüht, in aller Regel weitaus stärker in die Sphäre des Betroffenen eingreift als eine Berichterstattung in Hörfunk oder Presse.
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut, weil sie der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Aufgabe zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann (vgl. BVerfGE 12, 113 [130] - Schmid-Spiegel); es kann nur darum gehen, daß die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, daß dadurch die Funktion der Meinungsfreiheit in Gefahr gerät oder leidet: Eine Übersteigerung der Wahrheitspflicht und die daran anknüpfenden, unter Umständen schwerwiegenden Sanktionen könnten zu einer Einschränkung und Lähmung namentlich der Medien führen; diese könnten ihre Aufgaben, insbesondere diejenige öffentlicher Kontrolle, nicht mehr erfüllen, wenn ihnen ein unverhältnismäßiges Risiko auferlegt würde (vgl. BGH, NJW 1977, S 1288 [1289] - Abgeordnetenbestechung).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 85, 1 ).
  • BVerfG, 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14

    Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine

    Dabei dürfen die Fachgerichte einerseits im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen an die Wahrheitspflicht stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 85, 1 ).
  • BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche

    (2) Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik im verfassungsrechtlichen Sinne einstufen mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 82, 272 ; 54, 208 ; 43, 130 ).
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