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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,57
BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
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Mutter der minderjährigen Asylbewerber

§§ 90 ff BVerfGG, Vertretung Minderjähriger im Verfassungsbeschwerdeverfahren, § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1901 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Minderjährigenbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Minderjähriger - Bestellung eines Pflegers - Sorgerecht - Gesetzlicher Vertreter - Vertretung - Prozeßfähigkeit

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 122
  • NJW 1986, 3129
  • MDR 1986, 820
  • NVwZ 1987, 43 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 871
  • Rpfleger 1986, 430
 
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Wird zitiert von ... (229)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Diese sind jedoch nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann (§ 1666 Abs. 1 Satz 1, § 1666 a Abs. 1 BGB; vgl. BVerfGE 60, 79 [80 ff.]).

    Mit dieser Verfassungsnorm stehen § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB und § 1666 a BGB in Einklang, nach denen Kinder auch bei unverschuldetem Elternversagen von der Familie getrennt werden können, wenn einer Gefährdung des Kindeswohls nicht auf andere Weise begegnet werden kann (vgl. BVerfGE 60, 79 [88]).

    Rn. 54 Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 GG Anlaß, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen, zumal der Eingriff in das Elternrecht das Kind in gleicher Intensität selbst trifft (vgl. BVerfGE 60, 79 [91]).

    Dabei wird die Möglichkeit in Kauf genommen, daß das Kind durch den Entschluß der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleidet, die im Rahmen einer ausschließlich nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht vermieden werden könnten (BVerfGE 60, 79 [94]).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Der Hinweis darauf, daß bei der Weggabe eines Kindes in Familienpflege allein die Dauer des Pflegeverhältnisses zu einer Anordnung des Verbleibens durch das Vormundschaftsgericht nach § 1632 Abs. 4 BGB führen könne, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten sei (vgl. BVerfGE 68, 176), gehe fehl; die Beschwerdeführer zu 1) befänden sich in Heim- und nicht in Familienpflege.

    Inwieweit dieses Recht auch dann besteht, wenn ein Interessenkonflikt zwischen Sorgeberechtigtem und Kind nicht auszuschließen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bisher offengelassen (BVerfGE 68, 176 [184]).

    Dies kann dann der Fall sein, wenn das Kind neue Bezugspersonen gefunden hat und die Trennung von ihnen als schweren seelischen Schock empfinden würde (vgl. BVerfGE 68, 176).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Rn. 43 a) Wegen seiner sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten hat der Staat für sorgerechtliche Verfahren auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht normative Regelungen zu schaffen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 [179]).

    So war die verantwortungsvolle Fürsorge des nicht sorgeberechtigten Vaters für sein Kind, das in seinem Haushalt lebte, letztlich der Grund dafür, daß die Verfassungsbeschwerde des Kindes, vertreten durch den Vater, als zulässig angesehen wurde (vgl. BVerfGE 55, 171 [176, 178]).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Der enge Bezug des Sorgerechtsverfahrens zum grundgesetzlich gewährleisteten Anspruch des Kindes auf den Schutz des Staates (vgl. BVerfGE 24, 119 [144]) schließt es jedenfalls aus, einem Minderjährigen den Zugang zum Bundesverfassungsgericht zu versagen, wenn sein gesetzlicher Vertreter nicht willens oder nicht in der Lage ist, für ihn Verfassungsbeschwerde zu erheben.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Dem entspricht es, daß mit abnehmender Pflege- und Erziehungsbedürftigkeit sowie zunehmender Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes die im Elternrecht wurzelnden Rechtsbefugnisse zurückgedrängt werden, bis sie schließlich mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen (BVerfGE 59, 360 [382]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 42, 143 [147 ff.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Rn. 51 2. Bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und seinen Eltern kommt den Interessen des Kindes zwar grundsätzlich der Vorrang zu (vgl. BVerfGE 61, 358 [378]).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Das Wohl des Kindes im Sinne der allgemeinen Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum "Wächteramt" der staatlichen Gemeinschaft entwickelt worden sind, hat den Richtpunkt der Entscheidungen der Gerichte zu bilden (vgl. BVerfGE 31, 194 [208 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 42, 143 [147 ff.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 42, 143 [147 ff.]; 49, 304 [314]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt die Antragsänderung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zwar nicht ausdrücklich; es ist jedoch geklärt, dass das Bundesverfassungsgericht für eine zweckentsprechende Gestaltung seines Verfahrens auf die im sonstigen Verfahrensrecht geltenden Grundsätze zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 43, 321 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Vielmehr ist das Kind in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls mit Hilfe Dritter seine eigenen Interessen zu formulieren und in Rechtshandlungen umzusetzen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

    Das umfasst die Befugnis zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde und die Vertretung der selbst wegen ihres Alters noch nicht prozessfähigen Kinder auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
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