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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,83
BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84 (https://dejure.org/1987,83)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1987 - 1 BvR 775/84 (https://dejure.org/1987,83)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1987 - 1 BvR 775/84 (https://dejure.org/1987,83)
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Sparkassen

Art. 19 Abs. 3 GG, keine Grundrechtsfähigkeit einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Sparkassen

  • openjur.de

    Art. 19 Abs. 3 GG
    Zur Grundrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Sparkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 3
    Grundrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Sparkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 192
  • MDR 1987, 813
  • NVwZ 1987, 879
  • DVBl 1987, 844
  • DÖV 1987, 819
 
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Wird zitiert von ... (137)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben macht die juristische Person des öffentlichen Rechts auch dann nicht zum grundrechtsgeschützten "Sachwalter" des Einzelnen bei der Wahrnehmung seiner Grundrechte, wenn sie, wie dies etwa bei der Daseinsvorsorge möglich ist, zugleich der Verwirklichung seiner Grundrechte förderlich ist (BVerfGE 61, 82 [103 f.]).

    Bei diesen Ausnahmen handelt es sich durchweg um juristische Personen des öffentlichen Rechts, die (im Umfang der dargelegten Zuordnung) Bürgern (auch) zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen, und die als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen bestehen (BVerfGE 45, 63 [79]; 61, 82 [103]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang entschieden, daß einer Gemeinde als Eigentümerin landwirtschaftlich genutzter Grundstücke der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG nicht zusteht (BVerfGE 61, 82 [105 ff.]).

    Diese wäre aber, wie sich aus den Grundsätzen der Sasbach-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 82 [104] ergibt, auch dann nicht ohne weiteres grundrechtsfähig, wenn sie sich auf dem Gebiet des Privatrechts wirtschaftlich betätigte.

    Rn. 24 3. Das Bundesverfassungsgericht hat es als zulässig angesehen, daß auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sich jedenfalls auf die grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und 103 Abs. 1 GG berufen können (BVerfGE 61, 82 [104] m.w.N.).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Die Regelung dieser Beziehungen und die Entscheidung daraus resultierender Konflikte sind nicht Gegenstand der Grundrechte, weil der unmittelbare Bezug zum Menschen fehlt (BVerfGE 21, 362 [368 ff.]; 68, 193 [205 f.] m.w.N.).

    Ein Grundrechtsschutz gegen seine Verletzung kommt jedoch solchen Personen - jedenfalls im Bereich der Anwendung materiellen Rechts - nicht zu (BVerfGE 21, 362 [372]).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Die Regelung dieser Beziehungen und die Entscheidung daraus resultierender Konflikte sind nicht Gegenstand der Grundrechte, weil der unmittelbare Bezug zum Menschen fehlt (BVerfGE 21, 362 [368 ff.]; 68, 193 [205 f.] m.w.N.).

    Besteht diese in der Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener und geregelter öffentlicher Aufgaben, so ist die juristische Person zumindest insoweit nicht grundrechtsfähig (BVerfGE 68, 193 [207 f.]).

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen …

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Rn. 21 Die Errichtung der kommunalen Sparkassen sollte einem bis weit in das 19. Jahrhundert verbreiteten Mangel an geeigneten Anlagemöglichkeiten für kleinere Ersparnisse abhelfen (…vgl. den Bericht der Bundesregierung über die Untersuchung der Wettbewerbsverschiebungen im Kreditgewerbe und über eine Einlagensicherung, BTDrucks. V/3500, S. 18) und solche bankgeschäftliche Tätigkeiten ermöglichen, welche die private Bankwirtschaft seinerzeit nicht in dem für erforderlich gehaltenen Umfang wahrnahm (vgl. BVerfGE 64, 229 [240]); als praktischen Nutzen für sich erwarteten die Kommunen von der neuen Einrichtung in erster Linie eine Verringerung ihrer eigenen Ausgaben für die Armenpflege und andere soziale Verpflichtungen (…vgl. Stern/Burmeister, a.a.O., S. 65).

    Privatbanken haben Aufgaben der Sparkassen übernommen, und die Sparkassen betreiben in immer stärkerem Maße solche Bankgeschäfte, die früher ausschließlich von privaten Banken gepflegt wurden (vgl. BVerfGE 64, 229 [241];… Stern/Burmeister, a.a.O., S. 67;… Weides, DÖV 1984, S. 41 [43 f.]).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Rn. 16 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht für solche juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannt, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind (BVerfGE 15, 256 [262] - Universitäten und Fakultäten - BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254] - Rundfunkanstalten -) oder kraft ihrer Eigenart ihm von vornherein zugehören (vgl. BVerfGE 18, 385 [386 f.] - Kirchen -).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Rn. 16 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht für solche juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannt, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind (BVerfGE 15, 256 [262] - Universitäten und Fakultäten - BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254] - Rundfunkanstalten -) oder kraft ihrer Eigenart ihm von vornherein zugehören (vgl. BVerfGE 18, 385 [386 f.] - Kirchen -).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Nach herrschender Rechtsauffassung ändert dies jedoch nichts daran, daß die Sparkassen öffentliche Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllen (…BVerfG, DVBl. 1972, S. 780 [781]; BVerwGE 41, 195 [196 f.]; 69, 11 [22]; BGH, NJW 1983, S. 2509 [2511] m.w.N.;… BayVerfGH, a.a.O., m.w.N.;… NRWVerfGH, NVwZ 1987, S. 211 [212 f.];… OVG Münster, a.a.O.;… Nierhaus, a.a.O., S. 665 ff.).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Zwar beansprucht das Willkürverbot auch Geltung für die Beziehungen innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus und ist demgemäß in einem gerichtlichen Verfahren zu beachten, an dem eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist (BVerfGE 35, 263 [272]).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Bei diesen Ausnahmen handelt es sich durchweg um juristische Personen des öffentlichen Rechts, die (im Umfang der dargelegten Zuordnung) Bürgern (auch) zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen, und die als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen bestehen (BVerfGE 45, 63 [79]; 61, 82 [103]).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
    Rn. 16 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht für solche juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannt, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind (BVerfGE 15, 256 [262] - Universitäten und Fakultäten - BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254] - Rundfunkanstalten -) oder kraft ihrer Eigenart ihm von vornherein zugehören (vgl. BVerfGE 18, 385 [386 f.] - Kirchen -).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.09.1986 - VerfGH 17/85

    Mitbestimmungs-Artikelgesetz teilweise nichtig

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 C 81.78

    Errichtung von Zweigstellen freier Sparkassen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 7 …

  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 19.69

    Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören

  • BVerwG, 28.12.1971 - I CB 16.66

    Kein Grundrecht der Berufsfreiheit für Sparkassen; Subsidiarität beim Betrieb von …

  • VerfGH Bayern, 23.09.1985 - 8-VII-82
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1979 - XV A 1206/78

    Gewinnbezogene Bonusregelung für Vorstand einer Sparkasse

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Rn. 193 Dass die Eröffnung von Grundrechtsschutz an staatliche Unternehmen generell zu einer Schwächung und Gefährdung des Schutzes der in Wahrnehmung unabgeleiteter, ursprünglicher Freiheit handelnden Bürger (vgl. BVerfGE 75, 192 ; 128, 226 ) führen könnte, steht der Gewährung des Grundrechtsschutzes in Konstellationen der vorliegenden Art ebenfalls nicht entgegen.
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …

    Rn. 28 Vor diesem Hintergrund können sich der Staat und andere Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich selbst nicht auf die Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Die "wesensmäßige Anwendbarkeit" ist bei den hier als verletzt gerügten Grundrechten ohne weiteres gegeben (vgl. zu Art. 14 Abs. 1 GG: BVerfGE 4, 7 ; 23, 153 ; 35, 348 ; 53, 336 ; 66, 116 ; zu den Prozessgrundrechten: BVerfGE 3, 359 ; 12, 6 ; 18, 441 ; 19, 52 ; 64, 1 ; 75, 192 ).
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