Rechtsprechung
| BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Anforderungen an die Überprüfung einer Anordnung von Abschiebehaft durch die Rechtsmittelgerichte; Schutz durch Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG vor Verhaftung, Festnahme und anderen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs; Art. 104 Abs. 1 GG als Kernstück der Amtsermittlung im ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BVerfGG § 93 c Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2; FGG § 29 a; AufenthG § 62; GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 104 Abs. 1
D (A), Abschiebungshaft, Verfassungsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung, Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, Sicherungshaft, Freiheit der Person, Verfahrensrecht, Anhörung, Verfahrensfehler, Entscheidungserheblichkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2 Art. 104 Abs. 1 S. 1
Verfassungsmäßigkeit der Bestätigung einer ohne mündliche Anhörung des Betroffenen ergangenen Anordnung der Abschiebehaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 27.06.2005 - 11 T 10/05
- OLG Braunschweig, 25.10.2005 - 6 W 11/05
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 13, 400
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz ausdrücklich die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
Rn. 13 Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ).
Das Unterlassen der verfahrensrechtlich gebotenen mündlichen Anhörung drückt wegen deren grundlegender Bedeutung der gleichwohl angeordneten Haft, und zwar auch einer Haft zur Sicherung der Abschiebung, den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, NJW 1990, S. 2309 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198 ).
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Rn. 12 a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 105, 239 ).Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz ausdrücklich die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Rn. 12 a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 105, 239 ). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ). - BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ). - BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Die Einlegung dieses Rechtsbehelfs wäre offensichtlich aussichtslos gewesen und war daher nicht erforderlich (vgl. BVerfGK 7, 403 ). - BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Verfassungswidrigkeit der Anordnung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche …
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Dementsprechend verbietet es sich, bei der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung einer Freiheitsentziehung zu untersuchen, ob diese auf dem Unterbleiben der mündlichen Anhörung beruht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04 -, InfAuslR 2006, S. 462 ). - BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Rn. 12 a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 105, 239 ). - BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06
Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im …
Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Offensichtlich aussichtslos ist die Anhörungsrüge unter anderem, wenn der nach Ansicht des Beschwerdeführers übergangene Vortrag bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung, die die angefochtene Entscheidung trägt, offensichtlich nicht rechtlich erheblich war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Abs.-Nr. 12). - BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …
- BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …
- BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftanordnung unter Verstoß gegen die …
Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 12. März 2008 (BVerfGK 13, 400) darauf hingewiesen, dass es sich bei der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung einer Freiheitsentziehung verbiete, zu untersuchen, ob diese auf dem Unterbleiben der mündlichen Anhörung beruhe oder nicht. - BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung …
Einer nachgeholten Anhörung, die nur unter engen zeitlichen Voraussetzungen zulässig ist, kann daher nur für die Zukunft "heilende Wirkung" beigemessen werden, so dass die Aufrechterhaltung der Unterbringung nach Anhörung einem erstmals formell ordnungsgemäßen Neuerlass der Anordnung gleichzuachten ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, NJW 1990, S. 2309 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198 ; BVerfGK 9, 132 ; 13, 400 ). - BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts …
Die Anhörung ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfGK 13, 400 ; 15, 139 ) und dient darüber hinaus auch der Wahrung des Richtervorbehalts nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 9, 132 ).Ein Verstoß gegen die richterliche Pflicht, den Betroffenen anzuhören, ist im späteren Verfahren nicht mehr mit Wirkung für die Vergangenheit zu heilen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfGK 13, 400 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, juris, Rn. 18).
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei der …
Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 12. März 2008 (BVerfGK 13, 400) darauf hingewiesen, dass es sich bei der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung einer Freiheitsentziehung verbiete, zu untersuchen, ob diese auf dem Unterbleiben der mündlichen Anhörung beruhe. - BGH, 11.08.2021 - 3 ZB 2/21
Freiheitsentziehung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HSOG
Rn. 16 bb) Das Amtsgericht hat den Betroffenen - entgegen den Ausführungen in der Beschwerdebegründung - vor der Anordnung der freiheitsentziehenden Maßnahmen auch persönlich angehört (§ 420 FamFG, s. zur Rechtswidrigkeit der angeordneten Maßnahmen bei Verstoß gegen die Anhörungspflicht BVerfG, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 2042/05, BVerfGK 13, 400, 404 f.). - BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1816/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne …
Rn. 20 Im nachfolgenden Feststellungsverfahren konnte das Amtsgericht den Verstoß gegen Art. 104 Abs. 4 GG nicht mehr beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 2042/05 -, Rn. 15 f.). - BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09
Nichtannahmebeschluss: Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - hier: …
Rn. 4 Lässt das Gericht, wie im vorliegenden Fall, einen Vortrag unberücksichtigt, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf diesen Vortrag nicht ankommt, so liegt darin kein Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 13, 400 , m.w.N.). - OLG Brandenburg, 01.06.2010 - 11 Wx 7/10
Zurückschiebung: Freiheitsentziehung wegen unerlaubten Aufenthalts
Die Rechtsbeschwerde verweist zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2042/05), nach der eine nachträgliche Überprüfung des Sachverhalts auf hypothetische Haftgründe nicht zulässig ist. - OLG Braunschweig, 30.06.2008 - 6 W 23/08
D (A), Abschiebungshaft, Festnahme, Inhaftierung, Ausländerbehörde, …
Angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 12. März 2008, Az.: 2 BvR 2042/05) verbietet es sich entgegen älterer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1962, 1020, 1021) hierbei auch, die Rechtmäßigkeit der Festnahme des Betroffenen unter hypothetischen Gesichtspunkten zu prüfen. - OLG Braunschweig, 05.06.2008 - 6 W 22/08
D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, rechtliches Gehör, Übersetzung, Haftantrag, …
Denn die mündliche Anhörung vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, 2 BvR 2042/05 vom 12. März 2008, zit. nach www.bverfg/Entscheidungen, m.w.N.). - LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 15 T 51/08
D (A), Abschiebungshaft, Inhaftierung, Festnahme, Richtervorbehalt, Gefahr im …
- LG Hannover, 14.08.2015 - 8 T 50/14
Haftantrag, Übersetzung, Anhörung, Verfahrensfehler, Protokoll, …
- AG Kronach, 13.07.2011 - XIV 15/11
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Dublinverfahren, Dublin II-VO, Haftantrag, …
- LG Göttingen, 03.03.2009 - 11 T 1/09
Eine auf nicht mehr existente Rechtslage geschützte Abschiebehaft ist …
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