Rechtsprechung
| BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 EG; Art. 234 EG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 54 SDÜ; § 3 Abs. 1 IRG; Art. 2 Abs. 1 AuslieferungsV-USA
Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot; Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Vorlage (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; EuGH); Vorabentscheidungsverfahren; gesetzlicher Richter; ne bis in idem - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 23.06.2008 - OLGAusl 183/08
- BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 14, 113
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Rn. 13 Der EuGH ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts beziehungsweise des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des EuGH noch nicht vorliegt, die vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des EuGH nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint (vgl. BVerfGE 82, 159 ). - EuGH, 11.02.2003 - C-187/01
Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Diese Vorschrift ist nach dem Verständnis des EuGH auf gerichtliche oder behördliche Entscheidungen anwendbar, mit denen die Strafverfolgung in einem Mitgliedsstaat endgültig beendet wird (vgl. Urteil des EuGH vom 11. Februar 2003, Verb. Rs. C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003-I, 1345 - Gözütök und Brügge, Ziff. 25 ff.).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Rn. 8 Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ). - BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Rn. 8 Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ). - BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferungslist
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Rn. 8 Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ). - BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Rn. 8 Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ). - BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Rn. 8 Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ). - BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde, …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
Rn. 9 Um eine in diesem Sinne willkürliche Entscheidung handelt es sich nicht, wenn bei einer Tatbeteiligung mehrerer Personen auch derjenige Ort als Tatort im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des Auslieferungsvertrages angesehen wird, von dem aus das Geschehen gelenkt wurde (vgl. zu einer entsprechenden Zurechnung von Tatbeiträgen nach deutschem Strafrecht BGHSt 39, 88 ; BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 2 ARs 164/02 -, NJW 2002, S. 3486 ;… Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 9 Rn. 10). - BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03
Auslieferung nach Peru
- BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit …
- BGH, 16.03.1979 - AK 5/79
Voraussetzung eines Haftbefehls in Fällen der Herbeiführung einer …
- OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02
Zulässigkeit eines Auslieferungsersuchens durch die Republik Österreich
- BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77
Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung …
- BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvQ 4/14
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ; 14, 113 ).Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfGK 14, 113 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten keine Materie ist, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, und das europarechtliche Diskriminierungsverbot daher in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGK 14, 113 ).
- LG Berlin, 18.03.2016 - 28 O 111/14
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Ausweitung des nationalen …
Das in Art. 16 Abs. 2 GG geregelte Auslieferungsverbot für deutsche Staatsangehörige gehöre zum nationalen, verfassungsrechtlichen Besitzstand (Beschl. v. 28.7.2008 - 2 BvR 1347/08 - Rnr. 14, BVerfGK 14, 113; Beschl. v. 17.2.2014 - 2 BvQ 4/14, NJW 2014, 1945). - OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
Auslieferungsverkehr mit den USA
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits zu Art. 12 Abs. 1 EGV entschieden hat, handelt es sich bei dem Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten schon um keine Materie, die dem sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts und den damit einhergehenden Diskriminierungsverboten unterfällt (Beschl. v. 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08, BVerfGK 14, 113).
- OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12
Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem …
Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08).Dass die Vereinigten Staaten von Amerika eine eigene Verfolgungszuständigkeit angenommen haben, ergibt sich nachvollziehbar nicht nur daraus, dass die Webseite "www.shadowcrew.com ("shadowcrew")" als das Kommunikationsmedium für die Durchführung der kriminellen Handlungen im Bundesstaat New Jersey betrieben und damit auch von dort aus maßgeblich gelenkt wurde (BVerfG v. 28.07.2008, 2 BvR 1347/08), so dass sich der Verfolgte schon aus diesem Grund die Handlungen der dort agierenden Tatbeteiligten zurechnen lassen muss, sondern auch daraus, dass durch einen im Gerichtsbezirk von New York agierenden Tatbeteiligten, an welchen der Verfolgte am 27.02.2011 Kontodaten von inkriminierten Konten der JP Morgen Chase übermittelt hat, durch betrügerische Manipulationen insgesamt eine Million USD abgehoben worden sind.
- OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des …
Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, abgedruckt bei juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 32-IV-09 Für seine Rechtsauffassung zum sachlichen Anwendungsbereich des EG-Vertrages hat sich das Oberlandesgericht zutreffend auf die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts bezogen, das gerade für den vorliegenden Fall der Auslieferung von EU-Bürgern an die Vereinigten Staaten die Anwendbarkeit des Art. 12 EGV verneint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 1347/08 - juris).
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