Rechtsprechung
| BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Auslegung und Anwendung völkervertraglicher Abmachungen; Fristgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Allgemeine Lehren --> Ordre public; Anerkennung und Vollstreckung --> Ehe- und Kindschaftssachen
Verfahrensgang
- OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 36/02
- BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 261
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03
Der Beschwerdeführer hat jedoch die für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlichen und unverzichtbaren Unterlagen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03
Rn. 10 1. a) Ein Beschwerdeführer muss innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ). - BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03
Der Beschwerdeführer hat jedoch die für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlichen und unverzichtbaren Unterlagen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03
Die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung völkerrechtlicher Abkommen kann nur daraufhin geprüft werden, ob sie willkürlich sind oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 94, 315 ). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03
Rn. 10 1. a) Ein Beschwerdeführer muss innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte vortragen (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ). - BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
AG in Zürich
Auszug aus BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03
Die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung völkerrechtlicher Abkommen kann nur daraufhin geprüft werden, ob sie willkürlich sind oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 94, 315 ).
- BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …
Unzulässig ist es jedoch, nach Ablauf der Beschwerdefrist die Verletzung weiterer Grundrechte erstmals zu rügen oder neue einfachrechtliche Gesichtspunkte einzuführen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BVerfGK 2, 261 ). - BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …
Rn. 60 a) Soweit der Beschwerdeführer die Verletzung des Art. 33 Abs. 2 GG rügt und vorträgt, dass seine Anlassbeurteilung vom 12. Januar 2015 und die auf die Stellenausschreibung hin getroffene Auswahlentscheidung inhaltlich fehlerhaft seien, hat er die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen - trotz schriftsätzlicher Bezugnahme - nicht vorgelegt (vgl. BVerfGK 2, 261 ; 13, 557 ).
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