Rechtsprechung
| BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § ... 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVG §§ 38 ff.; ; BVG § 45 Abs. 1; ; BVG § 45 Abs. 2; ; BVG § 45 Abs. 2 Nr. 1; ; BVG § 45 Abs. 2 Nr. 2; ; BKGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a; ; BGB § 1601; ; BGB § 1682 Satz 1; ; BGB § 1685 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde betreffend der Gewährung einer Waisenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Begriff des "faktischen Stiefkindes"; Begriff des "Hinterbliebenen"; Anwendungsbereich des OEG; Begriff des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes auf die Tötung des sog. faktischen Stiefvaters
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BSG, 21.10.1998 - B 9 Vg 1/97 R
- BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 267
- NJW 2005, 1417
- FamRZ 2005, 595
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Rn. 21 aa) Art. 6 Abs. 1 GG verlangt zwar, dass der Staat die Familie fördert, insbesondere ihren wirtschaftlichen Zusammenhalt zu erhalten hilft (vgl. BVerfGE 75, 382 ) und familienbedingte Lasten ausgleicht (vgl. BVerfGE 103, 242 ).Allerdings ist der Staat nicht verpflichtet, jegliche finanzielle Belastung auszugleichen, die eine Familie trifft (vgl. BVerfGE 103, 242 ; stRspr).
Aus diesen Gründen besteht ein weiter Spielraum für die Art und Weise des Familienlastenausgleichs (vgl. BVerfGE 103, 242 ).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Rn. 19 a) Hierbei kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer auf Grund der sozial-familiären Beziehung mit dem Getöteten eine Familie im Sinne des Grundgesetzes bildete (vgl. BVerfGE 108, 82 sowie § 1685 Abs. 2 BGB n.F.). - BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Familienversicherung
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Der Gesetzgeber durfte an diese unterschiedliche Situation anknüpfen (vgl. BVerfGE 107, 205 ) und eine Hinterbliebenenrente nur "echten" Stiefkindern gewähren, ohne Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen.
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Außerdem darf der Staat eine unterschiedliche Förderungsbedürftigkeit berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 108 ). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84
Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Rn. 21 aa) Art. 6 Abs. 1 GG verlangt zwar, dass der Staat die Familie fördert, insbesondere ihren wirtschaftlichen Zusammenhalt zu erhalten hilft (vgl. BVerfGE 75, 382 ) und familienbedingte Lasten ausgleicht (vgl. BVerfGE 103, 242 ). - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Jedenfalls bestand eine solche Beziehung vor und nach der Tat zwischen ihm und seiner Mutter (vgl. BVerfGE 79, 203 ). - BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Rn. 8 1. Der Beschwerdeführer wird in seinem Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr) nicht dadurch verletzt, dass ihm ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nicht eingeräumt ist. - BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Opferentschädigung für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Dieses im Versorgungsrecht verwirklichte gesetzliche Konzept der Hinterbliebenenrente als Ersatz für einen erloschenen Unterhaltsanspruch ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2004, S. 36 f.). - BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 1/97 R
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Pflegekind - Waisenrente - dynamische …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Oktober 1998 - B 9 Vg 1/97 R - . - BSG, 12.09.1963 - 4 RJ 151/62
Auszug aus BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Das Bundessozialgericht vertrat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1998 (…BSG SozR 3-3300 § 45 Nr. 3) die Auffassung, der Beschwerdeführer sei seit der Änderung des Pflegekindbegriffs durch das 12. BKGG-Änderungsgesetz anders als zuvor (vgl. BSGE 20, 26 ) nicht mehr als Pflegekind einzustufen, da er im Zeitpunkt des Todes des Lebenspartners auch mit seiner Mutter zusammengelebt habe.
- BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 52/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug …
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Opferentschädigungsgesetz
- BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
- BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des …
Art. 6 Abs. 1 GG verlangt zwar die Förderung der Familie auch in wirtschaftlicher Hinsicht und grundsätzlich auch den Ausgleich familienbedingter Lasten (vgl BVerfGE 75, 382, 392; 103, 242, 259); der Gesetzgeber ist jedoch nicht verpflichtet, jede diesbezügliche Belastung auszugleichen, und er hat folglich bei der Ausgestaltung von Rechtsvorschriften - zumal im Bereich der Leistungsgewährung - einen weiten Spielraum (BVerfGE 103, 242, 260; BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2004, 1 BvR 2320/98, RdNr 21 mwN = BVerfGK 4, 267, 271). - LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose - nichteheliche …
Wegen des durch Art. 6 Abs. 1 GG für die Ehe geschaffenen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrags ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Kindschaft oder Mittellosigkeit) ausgestaltete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (…BVerfG 7.5.2013 aaO Rn 83; vgl. zur Frage der Gleichstellung "faktischer Stiefkinder" BVerfG 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98, juris). - SG Mainz, 21.04.2015 - S 14 P 39/14
Pflegeversicherung - Freistellung vom Beitragszuschlag für Kinderlose - sozialer …
Die Literatur und Gerichte gehen bislang überwiegend davon aus, dass Stiefelternteil der selbst biologisch betrachtet kinderlose Ehegatte eines Elternteils, dessen Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, ist (…Seewald, in: Kasseler Kommentar, SGB I § 56 Rn. 12; LSG BB v 23.1. 2008 - L 16 R 1055/07, BSG v 21.10.1998 - B 9 VG 1/97 R; BVerfG v 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98). - OVG Bremen, 20.09.2013 - 1 B 143/13
Duldungsanspruch und Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis …
Dies dürfte sich im Grundsatz mit der Reichweite des nationalen Verfassungsrechts decken, auch wenn es das Bundesverfassungsgericht bei sog. "faktischen" Stiefkindern, also den Kindern des Partners in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, hat dahinstehen lassen, ob das Kind mit dem Partner des leiblichen Elternteils aufgrund der sozial-familiären Beziehung eine Familie im Sinne des Grundgesetzes bildet (Nichtannahmebeschluss vom 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98, NJW 2005, S. 1417 [...] Rn. 19 u. a. unter Verweis aber auf § 1685 Abs. 2 BGB , der ein Umgangsrecht der sozial-familiären Bezugsperson begründet). - SG Mainz, 02.02.2015 - S 14 P 66/14
Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose - nichtverheiratetes …
Die Literatur und Gerichte gehen bislang überwiegend davon aus, dass Stiefelternteil der selbst biologisch betrachtet kinderlose Ehegatte eines Elternteils, dessen Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, ist (…Seewald, in: Kasseler Kommentar, SGB I § 56 Rn. 12; LSG BB v 23.1. 2008 - L 16 R 1055/07, BSG v 21.10.1998 - B 9 VG 1/97 R; BVerfG v 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98). - VG Dresden, 18.03.2026 - 1 K 507/25
Zählkind im Wechselmodell: Welcher Wohnsitz zählt für den Kita-Rabatt?
Allerdings ist der Staat nicht verpflichtet, jegliche finanzielle Belastung auszugleichen, die eine Familie trifft, sondern hat vielmehr einen weiten Spielraum, wo er die Familie fördert und wie er bei dieser Förderung differenziert (BVerfG, Beschl. v. 10. Dezember 2004 - 1 BvR 2320/98 -, NJW 2005, 1417, 1418 m. w. N. auf die einschlägige Rspr.). - VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835
Begriff "Kind" der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung entspricht dem …
Dieses im Versorgungsrecht verwirklichte - hier durch Satzung verwirklichte - Konzept der Hinterbliebenenrente als Ersatz für einen erloschenen Unterhaltsanspruch ist verfassungsrechtlich unbedenklich (s.a. BVerfG, U.v. 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98 - juris). - SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 126/08
Wichtiger Grund für die grob fahrlässige Herbeiführung von Arbeitslosigkeit …
- VG Magdeburg, 12.06.2012 - 5 A 230/10
Gewährung einer einmaligen Entschädigung; Einbeziehung von Pflegekindern in den …
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