Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1783
BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05 (https://dejure.org/2006,1783)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05 (https://dejure.org/2006,1783)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 (https://dejure.org/2006,1783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtgewährung rechtlichen Gehörs; Strafprozessualer dinglicher Arrest zum Zweck der sog. Rückgewinnungshilfe; Ablehnung der Akteneinsicht unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungszwecks; Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der Gewährung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verweigerte Akteneinsicht und Zwangsmaßnahmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliches Gehör - Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafrechtliche Zwangsmaßnahmen im Lichte des Grundgesetzes von Borggräfe und Schütt - Zusammenfassung von "Grundrechte und dinglicher Arrest - zugleich Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 19.01.2006" von RA Dr. Joachim Borggräfe und RA Marc Schütt, original ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 205
  • NJW 2006, 1048
  • NStZ 2006, 459
  • StV 2006, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des …

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ).

    Daher ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 und für den Fall der Einziehung BVerfGE 18, 399 ).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Rn. 14 c) Die angegriffenen Beschlüsse verletzten Art. 14 Abs. 1 GG, weil sie den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Grundsätzen zum Schutz des Eigentums des Beschwerdeführers nicht gerecht geworden seien (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, …und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430).

    Der sachlichen Überprüfung der Arrestanordnung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, NJW 2005, S. 3630, …und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430) wird durch diese Entscheidung nicht vorgegriffen.

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter …

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Rn. 14 c) Die angegriffenen Beschlüsse verletzten Art. 14 Abs. 1 GG, weil sie den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Grundsätzen zum Schutz des Eigentums des Beschwerdeführers nicht gerecht geworden seien (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430).

    Der sachlichen Überprüfung der Arrestanordnung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, NJW 2005, S. 3630, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430) wird durch diese Entscheidung nicht vorgegriffen.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Staatlichen Geheimhaltungsbedürfnissen könnte für sich genommen dadurch Rechnung getragen werden, dass die Kenntnisnahme von den maßgeblichen Informationen auf das Gericht beschränkt bliebe (vgl. bezogen auf ein verwaltungsgerichtliches "in camera"-Verfahren unter ausdrücklichem Ausschluss des Strafverfahrens BVerfGE 101, 106 ).

    Im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive "in dubio pro reo" (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Daher ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 und für den Fall der Einziehung BVerfGE 18, 399 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung der Arrestanordnung erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten abgeschlossen ist; denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 2, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung der Arrestanordnung erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten abgeschlossen ist; denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 2, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ …

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Der sachlichen Überprüfung der Arrestanordnung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, NJW 2005, S. 3630, …und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430) wird durch diese Entscheidung nicht vorgegriffen.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Das verträgt sich jedoch im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ;… BGH, NStZ 2000, S. 265 ; und für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfGE 107, 339 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Das verträgt sich jedoch im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ;… BGH, NStZ 2000, S. 265 ; und für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfGE 107, 339 ).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten; …

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 12, 111 ).

    Eine gerichtliche Entscheidung darf nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. BVerfGK 7, 205 ).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1048 f.).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es dann, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).

    Solange sie es für erforderlich halten, die Ermittlungen dem Beschuldigten nicht zur Kenntnis gelangen zu lassen, müssen sie auf solche Eingriffsmaßnahmen verzichten, die, wie die Untersuchungshaft oder der Arrest, nicht vor dem Betroffenen verborgen werden können, schwerwiegend in Grundrechte eingreifen und daher in gerichtlichen Verfahren angeordnet und umgehend überprüft werden müssen, um den anhaltenden Grundrechtseingriff eventuell zu beenden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).

    Dazu müssen dem Beschuldigten die Beweismittel auf die gleiche Art und Weise zugänglich und anschaulich sein wie dem Richter (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …

    Ist - wie hier im Bereich des Strafprozesses - ein "in camera'-Verfahren mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar, so folgt daraus, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die dieser zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07 -, juris, Rn. 21; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13

    Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche …

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).

    b) Ist - wie hier im Bereich des Strafprozesses - ein "in camera"-Verfahren mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar, so folgt daraus, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die er zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfGK 7, 205 ; 10, 7 ).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).

    Ob die Durchsuchungsanordnung den an sie zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, hat das Landgericht im Rahmen der Wiederholung des Beschwerdeverfahrens unter Beachtung des Art. 103 Abs. 1 GG zu prüfen (vgl. BVerfGK 7, 205 ).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den …

    Eine eigenverantwortliche gerichtliche Bewertung setzt die Kenntnis der Beweismittel selbst voraus und beschränkt sich nicht auf das Vertrauen auf nachvollziehbare polizeiliche Erwägungen (vgl. ‒ freilich im Kontext zu Art. 103 Abs. 1 GG bei vollzogenem Arrest ‒ nur BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006 ‒ 2 BvR 1075/05, NStZ 2006, 459, 460).

    Eine eigenverantwortliche gerichtliche Bewertung setzt die Kenntnis der Beweismittel selbst voraus und beschränkt sich nicht auf das Vertrauen auf nachvollziehbare polizeiliche Erwägungen (vgl. ‒ freilich im Kontext zu Art. 103 Abs. 1 GG bei vollzogenem Arrest ‒ nur BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006 ‒ 2 BvR 1075/05, NStZ 2006, 459, 460).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfGK 7, 205 ;… vgl. im Schrifttum u. a. Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl., Art. 103, Rn. 15;… Koch, in: Gräber, FGO, 6. Aufl. 2006, § 78 Rn. 1a).
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer …

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Dazu müssen dem Beschuldigten die Beweismittel auf die gleiche Art und Weise zugänglich und anschaulich sein wie dem Richter (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde …

    Die Vorschrift bietet jedoch nicht die Grundlage dafür, den Anspruch auf rechtliches Gehör abweichend von Art. 103 Abs. 1 GG einzuschränken, auch wenn sie sich ihrem Wortlaut nach auf eine Pflicht zur Gehörsgewährung im Hinblick auf Tatsachen und Beweisergebnisse beschränkt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 - NJW 2006, S. 1048).

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör, der sowohl objektivrechtliches Verfahrensprinzip als auch ein prozessuales Urrecht des Menschen ist, gewinnt besondere Bedeutung gerade dann, wenn im strafprozessualen Ermittlungsverfahren Eingriffsmaßnahmen ohne vorherige Anhörung des Betroffenen gerichtlich angeordnet werden können (§ 33 Abs. 4 Satz 1 StPO); in einem solchen Fall ist dem Gehörsrecht im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt zur Wirkung zu verhelfen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 - NJW 2006, S. 1048).

  • BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20

    Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der …

    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfGK 7, 205 ;… im Schrifttum: Schulze-Fielitz, in: Dreier, Grundgesetzkommentar, 3. Auflage 2018, Art. 103 Abs. 1 Rn. 41;… Radtke, in: Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz, Art. 103 Rn. 10 ;… Remmert, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 103 Abs. 1 Rn. 87 ).
  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits …

    Denn die zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen unterbliebene Gewährung von rechtlichem Gehör ist in diesen Fällen anlässlich der späteren gerichtlichen Überprüfung nachzuholen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048;… vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 3 f.; vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17;… vom 18. September 2018 - 2 BvR 754/18, NJW 2019, 41 Rn. 38).

    Verweigert die Staatsanwaltschaft, die nach § 147 Abs. 5 Satz 1 StPO im Ermittlungsverfahren für die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich zuständig ist, die Einsicht in die die Eingriffsmaßnahme tragenden Aktenteile, hat das Beschwerdegericht die Maßnahme daher aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94, NStZ 1994, 551; vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108 (Untersuchungshaft); vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048 (Arrest)).

  • BVerfG, 29.04.2025 - 1 BvR 1368/24

    Untätigkeit des Beschwerdegerichts nach Sicherstellung von Unterlagen (Recht auf …

  • LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
  • BGH, 22.09.2009 - StB 28/09

    Akteneinsicht in Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts durch Drittbetroffenen …

  • KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht eines Beschuldigten bei nicht …

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 12 W 24/19

    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung …

  • BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12

    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei …

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.03.2023 - 12 Qs 17/23

    Aufhebung des Vermögensarrestes wegen Verweigerung der Akteneinsicht

  • LG Stuttgart, 03.03.2021 - 6 Qs 1/21
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 12 W 5/20

    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung …

  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine …

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 2611/18

    Durchsuchungsbeschluss und rechtliches Gehör (Nachholung des Gehörs im …

  • OLG Naumburg, 21.01.2011 - 1 Ws 52/11

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Anforderungen an die Gewährung …

  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13

    Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender …

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers im Strafverfahren

  • BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 7 E 10253/23

    Richterliche Durchsuchungsanordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG; Rechtsweg

  • BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13

    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des …

  • BFH, 15.02.2022 - X B 137/20

    Akteneinsicht bei Wiederbestellung als Prozessbevollmächtigter

  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
  • VerfGH Saarland, 07.05.2025 - Lv 1/25

    Vermögensarrest, Zustellung, materielles Bundesrecht, verfassungsgerichtliche …

  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter …

  • LG Neubrandenburg, 16.08.2007 - 9 Qs 107/07

    Akteneinsicht des Verteidigers: Unanfechtbarkeit der Versagung der Akteneinsicht …

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2010 - 54-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 22-IV-17
  • LG Kiel, 14.06.2006 - 46 Qs 42/06

    Dinglicher Arrest: Aufhebung der Anordnung des dinglichen Arrestes wegen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht