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   BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11   

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BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 (https://dejure.org/2012,11287)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 2; ARB 1/80 Art. 7 Satz 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; Assoziationsrecht; Ausnahme; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Privatleben; Eingriff; Rechtfertigung; atypischer Einzelfall; Atypik; Gültigkeitsdauer; Erkennbarkeit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 2
    Assoziationsrecht; Atypik; Aufenthaltserlaubnis; Ausnahme; Daueraufenthaltsrecht; Eingriff; Erkennbarkeit; Gültigkeitsdauer; Niederlassungserlaubnis; Privatleben; Rechtfertigung; Regelerteilungsvoraussetzung; Sicherung des Lebensunterhalts; atypischer Einzelfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 28 Abs 2 AufenthG 2004, Art 7 S 1 Ss 2 EWGAssRBes 1/80, Art 6 Abs 1 GG
    Niederlassungserlaubnis für einen türkischen Staatsangehörigen; Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht; Dokumentation des Aufenthaltsrechts durch Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 5, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 28 Abs. 2, ARB 1/80 Art. 7 S. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8
    Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Daueraufenthaltsrecht, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziierungsabkommen EWG/Türkei, Ausnahme, Sicherung des Lebensunterhalts, Regelerteilungsvoraussetzung, Privatleben, Achtung des Privatlebens, Eingriff, ...

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis für einen türkischen Staatsangehörigen; Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht; Dokumentation des Aufenthaltsrechts durch Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das assoziationsrechtliche Daueraufenthaltsrecht und die deutsche Aufenthaltserlaubnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Angehörigen türkischer Hartz-IV-Empfänger - Assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht muss eindeutig erkennbar sein

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 150
  • NVwZ 2013, 75
  • DVBl 2012, 1167
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtfertigt es für sich genommen nicht, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen (im Anschluss an Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - juris).

    Zusätzlich müssen nach Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der Norm auch die übrigen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel gegeben sein, insbesondere muss der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft, der die betroffenen Ausländer angehören, gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Urteile vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 sowie vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - InfAuslR 2012, 53).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rn. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht im Ausgangspunkt getrennte Rechtskreise darstellen, die teilweise unterschiedliche Ziele verfolgen: Während das Assoziationsabkommen ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dient und sich deshalb auf die schrittweise Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - InfAuslR 2012, 43, Rn. 57 - 77 ), verfolgt das innerstaatliche Aufenthaltsrecht weiter gefasste Ziele, insbesondere die Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit (§ 1 Abs. 1 AufenthG).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, weil das Assoziationsrecht einen ausschließlich wirtschaftlichen Zweck verfolgt (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 63 ff.).

    Als unionsrechtlicher Bezugsrahmen für die Dokumentation des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 durch einen Aufenthaltstitel bietet sich vielmehr Art. 8 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl EG Nr. L 16 vom 23. Januar 2004 S. 44) an, der eine Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels von mindestens fünf Jahren vorsieht (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - Rn. 79).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rn. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rn. 33).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rn. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rn. 33).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Dabei ist unter Privatleben die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen, die für das Leben eines Menschen in der Gesellschaft konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 18.09 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 5, Rn. 14).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Zwar erfordert das Ziel des Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 nicht die Ausstellung eines unbefristeten Aufenthaltstitels, weil den Mitgliedstaaten auch weiterhin die Befugnis zum Erlass von Maßnahmen zusteht, die den innerstaatlichen Behörden die genaue Kenntnis der Bevölkerungsbewegungen in ihrem Hoheitsgebiet ermöglichen sollen (EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97, Ergat - Slg. I-1506, Rn. 54).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Das Aufenthaltsrecht soll den Familienangehörigen neben der dauerhaften Aufrechterhaltung der familiären Gemeinschaft ggf. die Fortdauer ihres einmal erworbenen Rechts auch nach Wegfall der Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 ermöglichen und kann deshalb nur unter engen Voraussetzungen erlöschen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03, Aydinli - Rn. 23 ff., Slg. 2005, I-6181).
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 A 20.95

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß - § 307 ZPO ist über § 173 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Vielmehr hat nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 307 ZPO ein Anerkenntnisurteil zu ergehen; grundsätzliche Unterschiede zwischen den Verfahrensarten der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozessordnung schließen dies jedenfalls für die Verpflichtungsklage nicht aus (Gerichtsbescheid vom 7. Januar 1997 - BVerwG 4 A 20.95 - BVerwGE 104, 27).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Zwar ist Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht zu entnehmen, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07, Pehlivan - InfAuslR 2011, 272 Rn. 43 und vom 29. März 2012 - Rs. C-7/10 und C-9/10, Kahveci und Inan - AuAS 2012, 98, Rn. 28).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überlässt die Konvention den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Konvention in innerstaatliches Recht die Wahl der dafür am besten geeigneten Mittel, so dass Art. 8 EMRK grundsätzlich nicht dahin verstanden werden kann, dass er ohne Weiteres einen bestimmten Aufenthaltstitel unter mehreren zur Verfügung stehenden garantiert (EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 15. Januar 2007, 60654/00, Sisojeva - NVwZ 2008, 979 Rn. 90, 91).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 = Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 3 jeweils Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2426

    Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausreichende Kenntnisse der

    Auch wenn die jeweilige Rechtsposition aus dem ARB 1/80 ein Daueraufenthaltsrecht vermittelt und dem türkischen Staatsangehörigen eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden muss, aus der ersichtlich ist, dass er ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht besitzt (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 27), stellen das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht getrennte Rechtskreise dar, die unterschiedliche Ziele verfolgen.

    Die Niederlassungserlaubnis ist als rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration konstruiert (für die wirtschaftliche Integration vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Folglich geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass sich ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt, auf Art. 13 ARB 1/80 berufen kann (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 1 C 12.12 - juris Rn. 30; U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 18).

    Da das nationale und das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht zwei verschiedene Rechtskreise darstellen (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17), ist bei der Frage, ob auch ohne die von der Klägerin begehrte Niederlassungserlaubnis bereits ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben ist, alleine auf das nationale Aufenthaltsrecht abzustellen.

    Die Niederlassungserlaubnis wird (nur) Ausländern erteilt, denen unabhängig vom Aufenthaltszweck wegen der gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration ein (nationales) Daueraufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 19).

    Denn die Niederlassungserlaubnis dient gerade nicht dazu, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbessern, sondern stellt eine rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration dar und dient ausschließlich der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung der Position des Ausländers (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Daher ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen türkischen Staatsangehörigen wegen der Stillhalteklausel auch nicht von der Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, wenn dem türkischen Staatsangehörigen bereits ein unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung zusteht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris 18).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 = Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 3, jeweils Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2083

    Art. 13 ARB 1/80 findet auch auf türkische Staatsangehörige Anwendung, die

    Zudem weiche das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2012, Az. 1 C 6.11, ab.

    Auch wenn die jeweilige Rechtsposition aus dem ARB 1/80 ein Daueraufenthaltsrecht vermittelt und dem türkischen Staatsangehörigen eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden muss, aus der ersichtlich ist, dass er ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht besitzt (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 27), stellen das Assoziationsrecht und das mitgliedstaatliche Aufenthaltsrecht getrennte Rechtskreise dar, die unterschiedliche Ziele verfolgen.

    Die Niederlassungserlaubnis ist als rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration konstruiert (für die wirtschaftliche Integration vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Folglich geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass sich ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt, auf Art. 13 ARB 1/80 berufen kann (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 1 C 12.12 - juris Rn. 30; U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 18).

    Da das nationale und das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht zwei verschiedene Rechtskreise darstellen (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17), ist bei der Frage, ob auch ohne die von der Klägerin begehrte Niederlassungserlaubnis bereits ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben ist, alleine auf das nationale Aufenthaltsrecht abzustellen.

    Die Niederlassungserlaubnis wird (nur) Ausländern erteilt, denen unabhängig vom Aufenthaltszweck wegen der gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration ein (nationales) Daueraufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 19).

    Denn die Niederlassungserlaubnis dient gerade nicht dazu, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbessern, sondern stellt eine rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration dar und dient ausschließlich der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung der Position des Ausländers (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 17).

    Daher ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen türkischen Staatsangehörigen wegen der Stillhalteklausel auch nicht von der Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, wenn dem türkischen Staatsangehörigen bereits ein unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung zusteht (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris 18).

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Auch Rechtsgründe, etwa verfassungsrechtliche Wertentscheidungen, insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 GG, können die Annahme eines Ausnahmefalles gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.2013, 10 C 16.12, InfAuslR 2013, 364, juris Rn. 16; Urt. v. 22.5.2012, 1 C 6.11, BVerwGE 143, 150, juris Rn. 11; Urt. v. 26.8.2008, 1 C 32.07, BVerwGE 131, 370, juris Rn. 27; OVG Bautzen, Beschl. v. 7.3.2013, 3 A 132/12, juris Rn. 56; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.6.2011, 3 Bf 361/06, BA S. 4 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009, 1 B 224/09, ZAR 2010, 32, juris Rn. 25; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand Juli 2013, § 5 Rn. 22, 62; Hailbronner, AuslR, Stand April 2013/Juni 2011, § 5 Rn. 6).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, Urt. v. 22.5.2012, 1 C 6.11, BVerwGE 143, 150, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die erforderlichen Eintragungen können als Zusatz zur Art des Titels oder im Anmerkungsfeld vorgenommen werden (Urteil vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 Rn. 30 unter Hinweis auf § 78 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 und 12 AufenthG, § 59 Abs. 2 i.V.m. Anl. D 14a AufenthVO, Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Anhang a) Verordnung Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige, in der durch VO Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 geänderten Fassung ABl EG Nr. L 115 S. 1).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 26. August 2008 a.a.O. Rn. 27, vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 18 und vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - DVBl 2012, 1167 Rn. 11).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt in jedem Fall vollständiger gerichtlicher Überprüfung (Urteil vom 22. Mai 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Die Niederlassungserlaubnis ist als rechtliche Bestätigung einer erfolgreichen Integration konstruiert und gewährt denjenigen Ausländern ein Daueraufenthaltsrecht, die aufgrund der Dauer ihres Aufenthalts und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind (BT-Drs. 15/420 S. 72, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 Rn. 17).

    Denn die Klägerin hat auch ohne die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2, § 28 Abs. 2 AufenthG aufgrund ihres assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80, das in einer mindestens auf fünf Jahre befristeten deklaratorischen Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 5 AufenthG dokumentiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 Rn. 27), einen auch zeitlich unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Ein solcher Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 Grundrechte-Charta (GRC) die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geboten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27 und vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13

    Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs; Beurteilungszeitpunkt des

    Auf das Aufenthaltsrecht der Klägerin hat ein Integrationskurs daher keine Auswirkungen; die Regelung in § 44a Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 AufenthG erfasst jedenfalls nicht den deklaratorischen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 5 AufenthG zum Nachweis eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80, der eine Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen muss (BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 6.11. - juris - Rn. 27 ff.).
  • VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

  • VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

  • VG München, 07.04.2016 - M 12 K 16.424

    Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht für

  • VG Berlin, 04.06.2013 - 15 K 313.12

    Ausländerrecht - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des

  • OVG Bremen, 05.11.2021 - 2 LA 262/21

    Ablehnung eines Beweisantrags; Atypik; Beweisantrag; Erwerbsfähigkeit; Krankheit;

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 5.12

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • BVerwG, 17.08.2017 - 5 A 2.17

    Abschluss; Abwägung; Anerkenntnis; Ausgangsrechtsstreit; Ausgangsverfahren;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 14.12

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 3 D 36/22

    Notwendigkeit der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bei Antrag

  • VG Bremen, 07.12.2020 - 4 K 957/19

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020 -

  • OVG Bremen, 06.10.2021 - 2 LC 23/21

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind eines

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 P 11/23

    Entschädigungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17

    Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 18 A 1151/14

    Qualifizierung der Aufenthaltserlaubnis als feststellender Verwaltungsakt;

  • OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14

    Feststellungsbegehren eines Kindes ausländischer Eltern hinsichtlich des Erwerbs

  • VG Würzburg, 17.09.2015 - W 7 K 14.1013

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.981

    Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass einem assoziationsberechtigten

  • OVG Bremen, 26.02.2024 - 2 LA 68/23

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23

    Familienzusammenführung; Eilverfahren; Elternnachzug zum subsidiär

  • VG Würzburg, 14.12.2021 - W 7 K 21.1583

    Kostentscheidung im Anerkenntnisurteil - Anspruch auf Einbürgerung

  • VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.982

    Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass einem assoziationsberechtigten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 4.13

    Berufung des Beklagten; Aufenthaltserlaubnis; Türke; Arbeitnehmer; geringfügige

  • VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.978

    Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass einem assoziationsberechtigten

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung

  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 10 B 22.244

    Aufenthaltsrecht des 35-jährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

  • VG Berlin, 12.09.2013 - 13 K 153.12

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltsrecht,

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

  • VG München, 12.02.2014 - M 25 K 13.3242

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Schutz der Ehe; Schutz des Privatlebens

  • VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 248.14

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen mehrerer langfristiger Aufenthalte

  • VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 B 12.2219

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 27.09.2017 - 8 C 21.16

    Heranziehung zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 18 A 157/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Asylbewerbers bei

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 27.09.2017 - 8 C 20.16

    Heranziehung zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik;

  • VG Augsburg, 15.01.2020 - Au 6 K 19.1615

    Voraussetzungen Erteilung Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 27.09.2017 - 8 C 22.16

    Heranziehung zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik;

  • VG München, 15.04.2015 - M 25 K 13.3629

    Rechtmäßige Ausweisung eines Drogendealers

  • VG Augsburg, 30.03.2022 - Au 6 K 20.2125

    Verlust des Aufenthaltsrechts durch Verlagerung des Lebensmittelpunkts in die

  • VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153

    Abschiebeschutz für wegen Straffälligkeit ausgewiesenen türkischen Staatsbürger

  • VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 40/18

    Notwendigkeit der Erfüllung der Regelerteilungsvoraussetzungen bei der Erteilung

  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 5 A 119/12

    Erledigung, Überholung eines Bescheids, Neuregelung, Ablösung,

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.704

    Niederlassungserlaubnis; (fehlende) Sicherung des Lebensunterhalts; kein

  • VG Hamburg, 11.06.2013 - 5 K 476/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Schutzes des Familienlebens und des

  • VG München, 27.11.2019 - M 25 K 18.2897

    Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

  • VG Schleswig, 25.07.2016 - 5 A 109/15

    Umfang der Mitwirkungspflichten eines Asylbewerbers bei der

  • VG München, 10.12.2014 - M 25 K 14.1643

    Ausweisung eines Vergewaltigers mit besonderem Ausweisungsschutz

  • VG München, 15.02.2017 - M 25 K 15.3822

    Ausweisung wegen Schwerkriminalität

  • VG München, 14.05.2014 - M 25 K 13.3943
  • VG München, 08.01.2020 - M 25 K 19.2521

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen Ausländers aufgrund Straffälligkeit

  • VG München, 17.10.2023 - M 27 S 23.4278

    Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis eines in Griechenland langfristig

  • VG München, 12.11.2014 - M 25 K 13.5693

    Ausweisung; assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger;

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 11 K 17.02740

    Keine Niederlassungserlaubnis aufgrund strafrechtliche relevantem Vergehen

  • VG München, 10.01.2018 - M 25 K 17.474

    Anordnung über Ausweisung aus dem Bundesgebiet und vierjährige Einreise- und

  • VG Berlin, 29.04.2016 - 29 K 84.15

    Asylrecht: Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines

  • VG München, 06.11.2019 - M 25 K 18.5783

    Unbegründete Klage eines marokkanischen Staatsangehörigen gegen Ausweisung wegen

  • VG München, 09.05.2018 - M 25 K 17.3983

    Ausweisung eines ukrainischen Staatsangehörigen

  • VG München, 22.05.2019 - M 25 K 19.54

    Ausweisung wegen Straffälligkeit (BtM-Delikte)

  • OVG Sachsen, 20.11.2015 - 3 D 73/15

    Ausweisungsinteresse

  • VG München, 25.08.2022 - M 24 K 21.6499

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG München, 16.03.2016 - M 25 K 15.4262

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsentscheidung wegen Gefährdung der öffentlichen

  • VG Bayreuth, 28.11.2018 - B 6 K 17.607

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei einem faktischen Inländer

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