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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,239
BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87 (https://dejure.org/1989,239)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1989 - 8 C 66.87 (https://dejure.org/1989,239)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 8 C 66.87 (https://dejure.org/1989,239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Bauliche Nutzung - Baubeschränkung - Grundstücksfläche - Erschließung - Zulässiges Nutzungsmaß

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BBauG § 131 Abs. 1, 2und 3; BauNVO §§ 20 Abs. 2 Satz 2, 23 Abs. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen bei der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 251
  • NVwZ 1989, 1076
  • ZMR 1989, 275
  • DVBl 1989, 421
  • DÖV 1989, 855
  • BauR 1989, 593
  • ZfBR 1989, 168
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Hindert eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück durch Bebauungsplan vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung, ist dem nicht nach § 131 Abs. 1 BBauG im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, und dies allein dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt (Abweichung von den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats u.a. in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Hindert eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück durch Bebauungsplan vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung, ist dem nicht nach § 131 Abs. 1 BBauG im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, und dies allein dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt (Abweichung von den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats u.a. in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Er fordert, die Bestimmung einer satzungsmäßigen Verteilungsregelung, die (außer auf die erschlossene Grundstücksfläche) auf ein "zulässiges" Nutzungsmaß - sei es die zulässige Geschoßfläche, die zulässige Baumasse oder die zulässige Anzahl der Vollgeschosse - abhebt, in ihrem Merkmal "zulässig" dahin auszulegen, daß als "zulässig" im Einzelfall das Nutzungsmaß zu verstehen ist, das unter Berücksichtigung auch öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen auf dem jeweiligen erschlossenen Grundstück verwirklicht werden darf (s. zur vergleichbaren Auswirkung des § 131 Abs. 3 BBauG auf die Auslegung des Begriffs "Gewerbe" in einer den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnden Satzungsbestimmung Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 ).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Auszugehen ist davon, daß - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 ff.) - bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG anzusehen und dementsprechend bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach einem Maßstab, der neben dem Maß der baulichen Nutzung auch auf die Größe der erschlossenen Grundstücksfläche abhebt, in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Ordnet er - was er für sogenannte alterschlossene Gebiete (vgl. Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 ) und für bestimmte neuerschlossene Gebiete darf - eine Aufwandsverteilung nach den Grundstücksflächen (§ 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBauG) oder den Grundstücksbreiten an der Erschließungsanlage (§ 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BBauG) an, ist das Maß der baulichen Nutzung und in der Folge auch eine Behinderung der Ausschöpfung dieses Nutzungsmaßes ohne Einfluß auf die Aufwandsverteilung.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid rechtmäßig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Da angenommen werden darf, daß Grundstücken von vergleichbarer Größe und Ausnutzbarkeit durch die von einer Anbaustraße bewirkte Erschließung grundsätzlich annähernd gleiche Vorteile verschafft werden (vgl. etwa Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ), entspricht der Beitragsgerechtigkeit, daß solche Grundstücke auch mit annähernd gleichen Beiträgen belastet werden.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …

    Ist das nach dem Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehene und nach der einschlägigen Verteilungsregelung relevante Maß der baulichen Nutzung wegen einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung nicht erreichbar, darf bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes grundsätzlich nur das tatsächlich realisierbare Nutzungsmaß zur Grundlage der Ermittlung des auf das Grundstück entfallenden Erschließungsaufwandes gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …

    Grundsätzlich ist bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren und dementsprechend in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach einem Maßstab zu berücksichtigen, der - wie namentlich der sog. Vollgeschoß-Maßstab - auch auf die Größe der erschlossenen Grundstücksfläche abstellt (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 [253]).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt für eine etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzung der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche" (vgl. insoweit u.a. Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [52]) jedenfalls insoweit, als sich ihre Wirkung - wie nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen baulichen Anlagen beschränkt (vgl. im übrigen für den Fall weitergehender Wirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen z.B. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - a.a.O., S. 253 ff.).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …

    Maßes der zulässigen baulichen Nutzung durch eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung läßt den Umfang der im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücksfläche unberührt (wie Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 -).

    Das hat der erkennende Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 [BVerwG 09.12.1983 - 8 C 112/82] und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ) im Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - (UA S. 7 ff.) im einzelnen dargelegt.

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