Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 BauNVO, § 6 BauNVO, § 12 BauNVO, § 86 Abs 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO
Zulässigkeit eines Autohauses im reinen Wohngebiet - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 34 Abs 2 BauGB, § 3 BauNVO, § 6 BauNVO, § 12 Abs 1 BauNVO, § 12 Abs 2 BauNVO, § 124 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 4 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 5 VwGO
Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb; Autohandelsbetrieb mit Ausstellungsflächen; Bestimmung der näheren Umgebung; Baugebiet; zur trennenden Wirkung von Straßen; reines Wohngebiet; Aufklärungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit des § 34 Abs. 2 BauGB durch Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung mit seinen darin vorgesehenen allgemein zulässigen Nutzungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Autohaus im Wohngebiet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 34 Abs. 2 BauGB durch Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung mit seinen darin vorgesehenen allgemein zulässigen Nutzungen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.03.2010 - 13 A 164.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 776
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00
Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Ob eine Straße eine trennende oder eine verbindende Wirkung hat, kann nur Ergebnis einer wertenden Betrachtung des konkreten Sachverhalts sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, juris Rn. 18; Beschluss vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 50.94, juris Ls. 1).Hinsichtlich des an das Vorhaben angrenzenden Kreuzungsbereiches verkennt der Kläger bereits, dass Verkehrsflächen grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung i.S.d. § 34 BauGB gehören, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und damit für die Art der Bebauung keine prägende Bedeutung haben (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000, a.a.O., juris Ls. 1).
Dabei kommt es entscheidend auf die tatsächlich vorhandene städtebauliche Situation an (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, a.a.O., juris Rn. 14;… vgl. auch das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -, BVerwGE 32, 131, juris Rn. 22).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erkennbaren "Grundzüge der Planung" (vgl. § 31 Abs. 2 BauGB) nicht berührt werden (…Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 34 Rn. 79; vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000, - BVerwG 4 B 1/00, a.a.O., juris Rn. 34).
- BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Dabei kommt es entscheidend auf die tatsächlich vorhandene städtebauliche Situation an (BVerwG…, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, a.a.O., juris Rn. 14; vgl. auch das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -, BVerwGE 32, 131, juris Rn. 22).Der Kläger führt die Passagen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 (BVerwG IV C 12.67, a.a.O., juris Rn. 22) zu dem nicht mehr geltenden § 34 BBauGB an und hält für klärungsbedürftig.
- OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01
Zulässigkeit eines Kraftfahrzeughandels mit einer Ausstellungsfläche für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 15. August 2003 - OVG 2 B 18.01 -, NVwZ-RR 2004, S. 556, juris) sei das Vorhaben als gewerbliche Gesamtanlage nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO auf dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück unzulässig, weil die Eigenart der näheren Umgebung einem reinen Wohngebiet entspreche (vgl. näher EA S. 3 ff.).Bei einer kleinteiligen Bau- und Nutzungsstruktur kann auf eine Umgebung mit vergleichsweise geringerem Umkreis abzustellen sein (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003, a.a.O., Rn. 16;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. September 2011, § 34 Rn. 36).
- BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Ob eine Straße eine trennende oder eine verbindende Wirkung hat, kann nur Ergebnis einer wertenden Betrachtung des konkreten Sachverhalts sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, juris Rn. 18; Beschluss vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 50.94, juris Ls. 1). - BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03
Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 4 B 74.03 -, juris Rn. 2 m.w.N.). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. Februar 2012 - OVG 10 N 13.12 -). - BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71
Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Für den Bestandsschutz ist kennzeichnend, dass er die bauliche Anlage nur in der jeweiligen Funktion deckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG IV C 32.71 -, BVerwGE 47, 185, juris Rn. 13; siehe auch Decker, BayVBl. 2011, 517 [528]). - BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2001 - BVerwG 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, S. 922, juris Rn. 14).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12
Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …
Denn die Betrachtung ist auf das Wesentliche zurückzuführen und das relativ kleine eingeschossige remisenartige Gebäude mit Brandwand zum Grundstück der Beigeladenen prägt die Umgebung und den bodenrechtlichen Charakter des Vorhabengrundstücks nicht und kann daher hier außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, BauR 2009, 1564, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 12). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2023 - 10 N 88.20
Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Schaffung …
Allerdings geht es hier nicht - wie in der vom Verwaltungsgericht (EA S. 8) zitierten Entscheidung des erkennenden Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 - juris Rn. 18) - um die vermeintliche Erweiterung einer wohngebietsunverträglichen Nutzung (Autohaus in einem faktischen reinen Wohngebiet, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., Rn. 1), worauf die Klägerin zurecht hinweist (…Zulassungsbegründung, a.a.O., S. 22 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2013 - 10 N 91.12
Baurecht, Naturschutz: Bauverbot (im Außenbereich) im Abstand von 50 m von einer …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
- VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig
Rn. 63 2.5.1. Zwar ist § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB auf Vorhaben nicht anwendbar, wenn - wie hier - die nähere Umgebung, in dem das streitbefangene Grundstück belegen ist, einem faktischen Baugebiet im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung entspricht; § 34 Abs. 3a BauGB setzt vielmehr einen Fall des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB voraus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 LA 109/08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 34 Rn 87b;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 12. Auflage 2014, § 34 Rn. 77;… Dürr, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand Februar 2015, § 34 Rn. 107a). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11
Baugenehmigung; Erweiterung einer Gaststätte; Bestimmung der näheren Umgebung; …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 4 B 74.03 -, juris Rn. 2; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., juris Rn. 6).
Es ist damit von dem zutreffenden Ansatz ausgegangen, dass bei der Bewertung nach § 34 Abs. 2 BauGB, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiet entspricht, die Betrachtung auf Wesentliches zurückgeführt werden muss, weshalb außer Acht gelassen werden kann, was die Umgebung nicht prägt oder gar als Fremdkörper erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., juris Rn. 12).
- VG Schleswig, 08.04.2015 - 8 B 6/15
Nutzungsuntersagung für eine Hundepension; Variationsbreite einer Baugenehmigung …
Des Weiteren ist § 34 Abs. 3a BauGB nicht anwendbar, wenn die nähere Umgebung, in dem das streitbefangene Grundstück belegen ist, einem faktischen Baugebiet im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der BauNVO entspricht; § 34 Abs. 3a setzt vielmehr einen Fall des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB voraus (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. Februar 2011 - 1 LA 109/08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 - juris;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 114. EL 2014, § 34 Rn 87b m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18
Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende …
Entsprechend dem Wortlaut der Norm bezieht sich der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB nur auf Vorhaben nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB , nicht also auf Vorhaben, deren Zulässigkeit - wie hier - sich nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt (…BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, juris Rn. 34;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Mai 2017, § 34 Rn. 87b; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 18). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 10 N 58.10
Baurecht: Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich - Außerbetrachtlassen eines Gebäudes, …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 10 N 6.13
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel, besondere tatsächliche und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17
Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
- VG München, 18.08.2014 - M 8 SN 14.3226
Unbeplanter Innenbereich; übergeleitete Baulinie; faktisches reines Wohngebiet; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
Straße als Abschluss des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich - Verwertbarkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2013 - 10 N 39.13
Baueinstellungsverfügung; Ausführung eines baugenehmigungspflichtigen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 10 N 43.09
Vorbescheid; Antrag; Vorbescheidsfrage; Bauvorhaben; Bestimmtheit; …
- VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
Änderung der Nutzung eines Gebäudes; Bürogebäude statt Wohnnutzung
- VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 10 N 42.15
Gebot zur Wahrung des rechtlichen Gehörs; Anspruch auf Ablegung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11
Evidenzkontrolle im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Werbeanlage
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Rechtsprechung
| LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 307 Abs. 1; BVB § 2
Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme bei Überschreitung der Ausführungsfrist und Begrenzung derselben auf 5% der Auftragssumme; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung unter dem ... - ibr-online
Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenregelung unwirksam!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme bei Überschreitung der Ausführungsfrist und Begrenzung derselben auf 5% der Auftragssumme; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung unter dem ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenregelung unwirksam! (IBR 2012, 323)
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (BGH NJW 2003, 1805).Die Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Auftraggebers losgelöster Geldforderungen ist dagegen nicht Sinn einer Vertragsstrafe (BGH NJW 2003 1805).
Setzt sich in einer solchen Konstellation eine Verzögerung in einem nachfolgenden Bauabschnitt fort, führt das bei einer solchen Regelung nicht dazu, dass sich der Tagessatz oder der Höchstsatz in unzulässiger Weise erhöhen (vgl. BGH NJW 2003, 1805).
- BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
In diesem Kontext kann dann der Begriff der "Auftragssumme" - entgegen der oben genannten "üblichen" Auslegung - aber auch als der Betrag zu verstehen sein, der sich ausgehend von der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung der Klägerin bemisst (vgl. BGH BauR 2009, 1736; BGH BauR 2008, 508;… Werner/Pastor, 13. Aufl., Rn. 2584).In der Rechtsprechung hat sich eine Tagessatzhöhe von 0, 3% je Werktag als noch angemessen herausgebildet (vgl. BGH NJW-RR 2008, 615 m. w. N.).
- BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949).Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zieht daraus den Schluss, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf, da sie dann ihrer Funktion nicht mehr gerecht werde (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949 ff.).
- OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949).Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zieht daraus den Schluss, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf, da sie dann ihrer Funktion nicht mehr gerecht werde (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949 ff.).
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
In diesem Kontext kann dann der Begriff der "Auftragssumme" - entgegen der oben genannten "üblichen" Auslegung - aber auch als der Betrag zu verstehen sein, der sich ausgehend von der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung der Klägerin bemisst (vgl. BGH BauR 2009, 1736; BGH BauR 2008, 508;… Werner/Pastor, 13. Aufl., Rn. 2584). - BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98
Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 45 Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98;… BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00;… OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98;… OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01). - BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05
Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Eine Klausel genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt (BGHZ 165, 12, 21 f. - BGH, 18.01.2001 - VII ZR 238/00
Zusammenfassung von Vertragsstrafen in einer Klausel
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 45 Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98; BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00;… OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98;… OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01). - OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Verzug des Unternehmers
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 44 13 Werktagen vollständig verwirkt ist und sich zudem faktisch ein Tagesssatz mit 0, 4% je Werktag bemisst (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2010, 1242 f.). - OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 45 Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98;… BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00;… OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98; OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01). - OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Zwischentermine
- LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
Handwerksbetrieb hat Anspruch auf Zahlung von Werklohn wegen Unwirksamkeit einer …
- BGH, 20.06.2013 - VII ZR 82/12
Bauvertrag: Vertragsstrafenvereinbarung durch Ankreuzen eines Ankreuzfeldes in …
Rn. 21 3. Da keine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die von der Beklagten verwendeten Vertragsstrafenklauseln mit dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) vereinbar sind, wie die Revision im Hinblick auf zwei Urteile geltend macht, die Klausel-werke aus diesem Grund beanstandet haben (LG Osnabrück, Urteil vom 31. März 2011 - 4 O 122/11, BeckRS 2011, 16306 = IBR 2011, 629 [Schliemann]; LG Kleve, Urteil vom 14. März 2012 - 2 O 272/11, BeckRS 2012, 10253 = IBR 2012, 323 [Franz]). - OLG München, 18.01.2022 - 9 U 2808/21
Berufung, Mitverschulden, Auslegung, Aufhebung, Vertragsstrafe, Ablehnung, …
Entgegen der Auffassung des Landgerichts Kleve im Urteil vom 14.03.2012 - 2 O 272/11 -, BauR 2012, 1285, lässt die hier streitgegenständliche Vertragsstrafenregelung "0,2 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer" nicht "mehrere Deutungen zu", sondern ist eindeutig bezogen auf die im Auftragsschreiben der Beklagten genannten Angebotssumme von 5.680.275,54 EUR.
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 34 Abs 1 BauGB, § 14 Abs 1 BauNVO, § 23 Abs 3 S 1 BauNVO, § 23 Abs 5 BauNVO, § 82 Abs 1 BauO SL 2004
Anordnung zur Beseitigung einer bauplanungsrechtlich unzulässigen Plakatanschlagtafel im unbeplanten Innenbereich; nicht protokollierter Beweisantrag - ra.de
- rechtsportal.de
Einfügen einer Plakatanschlagtafel in die nähere Umgebung; Protokollierung eines Beweisantrages als wesentlicher Vorgang der Verhandlung
- ibr-online
Werbeanlage von 3,65 m x 2,65 m genehmigungspflichtig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einfügen einer Plakatanschlagtafel in die nähere Umgebung; Protokollierung eines Beweisantrages als wesentlicher Vorgang der Verhandlung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Werbeanlage von 3,65 m x 2,65 m ist genehmigungspflichtig! (IBR 2012, 1197)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 02.02.2011 - 5 K 623/10
- OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 987
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VG Saarlouis, 02.02.2011 - 5 K 623/10
Euronorm-Werbetafel ist keine Nebenanlage; Einfügen derselben in eine …
Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Februar 2011 - 5 K 623/10 - wird zurückgewiesen.Rn. 6 Die am 5.7.2010 erhobene Anfechtungsklage der Klägerin wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 2.2.2011 - 5 K 623/10 - ab.
Rn. 7 Der fristgerecht gestellte und auch ansonsten zulässige Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 2.2.2011 - 5 K 623/10 - hat keinen Erfolg.
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Die umstrittene Plakatanschlagtafel stellt vielmehr eine eigenständige Hauptnutzung im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO dar4(BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 - 4 C 27/91 -, BRS 54 Nr. 126) und ist daher, zumal sie unstreitig in der näheren Umgebung ohne Vorbild ist und wegen ihrer nicht von der Hand zu weisenden Vorbildwirkung geeignet ist, die Situation "in Bewegung zu bringen", in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig. - BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …
Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Rn. 10 Die Prüfung der - von dem Beklagten und dem Verwaltungsgericht zutreffend verneinten - bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Werbeanlage, die als eine auf Dauer gedachte, künstlich mit dem Erdboden verbundene und städtebaulich relevante Werbetafel eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 I BauGB darstellt(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 19/93 -, BRS 56 Nr. 130 zu § 29 S. 1 BauGB a.F.), richtet sich vorliegend unstreitig nach § 34 BauGB, weil ihr Standort nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt.
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Trotz dieses auf einen auf "Gebäude" und "Gebäudeteile" beschränkten Anwendungsbereich hindeutenden Wortlauts der Regelung gilt sie, wie auch die Ausnahmeregelung des § 23 V BauNVO verdeutlicht, für alle baulichen Anlagen(BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1/01 -, BRS 64 Nr. 79 mit eingehender Begründung). - BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …
Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es insoweit sowohl auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens als auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankommt(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.6.2009 - 4 B 50/08 -, BRS 74 Nr. 95 m.w.N.). - BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11
Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Ist - wie hier - ein Beweisantrag nicht protokolliert, so begründet das Protokoll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den vollen Beweis dafür, dass er nicht gestellt worden ist.(BVerwG, Beschluss vom 28.12.2011 - 9 B 53/11 - m.w.N., zitiert nach juris) Im Übrigen war eine Ortsbesichtigung - wie dargelegt - vom insoweit maßgeblichen rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts her aber auch mangels Entscheidungserheblichkeit der von der Klägerin als klärungsbedürftig angesehenen Tatsachen nicht erforderlich und musste sich dem Verwaltungsgericht auch nicht aufdrängen.
- OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von …
Insoweit ist zunächst auch für nicht beplante Bereiche davon auszugehen, dass nicht nur Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch andere bauliche Anlagen, konkret eine Werbeanlage, solche Baugrenzen im Sinne des § 23 BauNVO grundsätzlich nicht überschreiten dürfen,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 A 165/15 -, SKZ 2016, 52, Leitsatz Nr. 37, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79) und dass zum anderen die Begriffsbestimmungen in dem für Bebauungspläne geltenden § 23 BauNVO zur "überbaubaren Grundstücksfläche" zur Konkretisierung im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB zu berücksichtigen sind.(vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.5.2012 - 2 A 206/11 -, BauR 2012, 1285). - VG Saarlouis, 02.02.2011 - 5 K 623/10
Euronorm-Werbetafel ist keine Nebenanlage; Einfügen derselben in eine …
Rechtsmittel-AZ: 2 A 206/11.
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2012 - 1 LA 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Fortbestehende Baulast nach Bildung von Wohnungseigentum
- ra.de
- rechtsportal.de
Baulast als Mittel zur Einhaltung der Art und Weise der Nutzung eines Gebäudes und der Anzahl genehmigter Stellplätze
- ibr-online
Bildung von Wohnungseigentum: Baulast besteht fort!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Baulast als Mittel zur Einhaltung der Art und Weise der Nutzung eines Gebäudes und der Anzahl genehmigter Stellplätze
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Baulast "Hotelnutzung" setzt sich am Wohnungseigentum fort! (IBR 2012, 420)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.09.2011 - 8 A 176/10
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2012 - 1 LA 4/12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 80 S. 2, § 2 Abs. 4 Nr. 8
Nutzungsuntersagung, Sonderbau, Terrasse, bauliche Anlage - rechtsportal.de
Nutzungsuntersagung einer an eine Gaststätte angebundene Terrasse aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung
- ibr-online
Terrasse einer Gaststätte ist genehmigungspflichtig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nutzungsuntersagung einer an eine Gaststätte angebundene Terrasse aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.12.2011 - 7 L 1781/11
- OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 10.09.2009 - 1 B 388/09
Gemengelage; Lärm; Lärmschutzprognose
Auszug aus OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Hilfsweise sei auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2009 - 1 B 388/09 - zu verweisen.Der in diesem Zusammenhang von der Antragstellerin genannten Entscheidung des Senats vom 10. September 2009 - 1 B 388/09 - lässt sich keine andere Beurteilung entnehmen.
- OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01
Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Das ist der Fall, wenn eine Nutzung von baulichen Anlagen ohne das Vorliegen einer nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung erfolgt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris und v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -), es sei denn das Vorhaben ist offensichtlich genehmigungsfähig. - OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz
Auszug aus OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12
Das ist der Fall, wenn eine Nutzung von baulichen Anlagen ohne das Vorliegen einer nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung erfolgt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2010 - 1 B 585/09 -, juris und v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -), es sei denn das Vorhaben ist offensichtlich genehmigungsfähig.
- OVG Sachsen, 25.02.2014 - 1 A 2/13
Nutzungsuntersagung, Sonderbau
Das Vorhaben ist - wie bereits mit Beschluss des Senats vom 2. April 2012 (1 B 2/12) ausgeführt - nicht genehmigungsfrei.Die Terrassen sind danach für die Nutzung von 135 Gastplätzen errichtet worden und stellen insoweit einen Sonderbau gem. § 2 Abs. 4 Nr. 8 SächsBO dar (vgl. §§ 3, 51 SächsBO; Brandschutz, Abstandsflächen etc.; Beschl. des Senats vom 2. April 2012 a. a. O.).
- VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Diese sind mit dem Erdboden verbunden und nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt, überwiegend ortsfest benutzt zu werden (vgl. für eine Gaststättenterrasse: OVG Bautzen, Beschluss vom 02. April 2014 - 1 B 2/12 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 12. November 2009 - 3 L 151/09 -).
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Rechtsprechung
| VG München, 17.04.2012 - M 1 K 11.5646 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Windenergieanlage; Abweichung; Nachbarklage wegen Verkürzung der Tiefe der Abstandsflächen
- Wolters Kluwer
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage bei Abweichung von den Abstandsflächen
- ibr-online
Windenergieanlage: Schattenwurf auf Wald zumutbar!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Windenergieanlage: Abstandsflächen zu Waldgrundstück können unterschritten werden! (IBR 2014, 1146)
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen; …
Auszug aus VG München, 17.04.2012 - M 1 K 11.5646
Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 28.7.2009 22 BV 08.3427) gegebenenfalls in Erwägung gezogene Verkürzung der Abstandsfläche auf 0, 25 H sei hier unterschritten.Rn. 17 Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2009 (22 BV 08.3427 juris) bemisst sich die Tiefe der Abstandsfläche der abstandspflichtigen Windenergieanlage nach der Gesamthöhe der Anlage (RdNr. 21), die hier 180, 38 m beträgt.
- VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
Baugrundstück und Abstandsfläche bei Windenergieanlagen nach der LBO Saarland
Auszug aus VG München, 17.04.2012 - M 1 K 11.5646
Derartige Verkürzungen wären allerdings dann problematisch, wenn dadurch die Rotorblätter über den Nachbargrundstücken schweben würden (vgl. auch VG Saarland vom 29.10.2008 Az. 5 K 98/08).".
- OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13
Abweichung von den Grenzabstandsvorschriften bei Windkraftanlagen in …
Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts München im Urteil vom 17. April 2012 (- M 1 K 11.5646 -, juris), eine Beeinträchtigung durch Eiswurf verhindere die Verkürzung der Abstandsfläche nicht, zwingt ebenfalls nicht zu der Annahme, es habe damit den Schutzzweck des Abstandsrechts auf diesen Umstand erweitern wollen. - VG Regensburg, 11.09.2014 - RO 7 K 13.495
Ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ablehnung der Erteilung einer Abweichung …
Das Verwaltungsgericht München habe im Urteil vom 17.4.2012 (Az. M 1 K 11.5646) eine Verkürzung der Abstandsfläche einer WEA auf 0, 23 H als unproblematisch angesehen. - VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1014
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA
Der angeführten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lässt sich als absolute Grenze der Verkürzung der Abstandsflächen entnehmen, dass sich die Rotorblätter nicht im Luftraum über dem Nachbargrundstück drehen dürfen (VG München, U.v. 17.4.2012 - M 1 K 11.5646 - juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
| KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Inhaltskontrolle einer Schlusszahlungserklärung gem. § 16 Nr. 3 Abs. 2, 4 VOB/B nach §§ 305 ff. BGB; Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes als Prozesshandlung i.S.d. § 85 Abs. 2 ZPO
- ibr-online
Wann sind einzelne VOB/B-Klauseln individuell ausgehandelt?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Aushandeln des Vertrags wird bestätigt: Entfällt dadurch die AGB-Kontrolle einzelner Klauseln? (IBR 2012, 379)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.07.2009 - 23 O 200/08
- KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09
- BGH, 22.03.2012 - VII ZR 79/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens …
Auszug aus KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09
"Prozesshandlungen" im Sinne dieser Vorschrift sind zwar auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Rechtsstreit beziehen, weil sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder zur Rechtsverteidigung dienen (BGH, Urt. vom 18.12.2002 - VIII ZR 72/02 - Rn 14 m.w.N., zitiert nach juris). - KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02
Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto
Auszug aus KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09
Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG BauR 2003, 727).
- OLG Köln, 24.06.2021 - 7 U 158/20
VOB/B ; Sicherheitseinbehalt; Schlusszahlung; Nachfrist
- LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
Sicherheitsvorbehalt, Schlusszahlung Nachfrist
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