Rechtsprechung
| BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
PStG § 15a Abs. 1 Nr. 1; ; PStG § 60; ; PStG § 66; ; PStG § 47 Abs. 1; ; PStG § 15e; ; FGG § 28 Abs. 2; ; EGBGB Art. 10; ; NamÄndG § 1; ; BVFG § 94
- vfst.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigung des Familienbuchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Polen; Familienbuch; Familienname ; Berichtigungsantrag; Beschwerde; Geburtsurkunde; Staatsangehörigkeit; Kollisionsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - UR III 202/95
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 8587/95
- BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1104
- FamRZ 2000, 957 (Ls.)
- BayObLGZ 2000, 18
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (23)
- BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92
Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Dazu gehören ausländische Urkunden (…vgl. Hepting/Gaaz PStG § 15b Rn. 24), die allerdings - anders als im Inland ausgestellte Personenstandsurkunden - nicht die erhöhte Beweiskraft im Sinn von §§ 60, 66 PStG haben (vgl. BGHZ 121, 305/310; BayObLGZ 1955, 72.;… Pfeiffer/Strickert PStG § 15b Rn. 8 und § 60 Rn. 6, § 66 Rn. 2 m.w.N.;… Hepting/Gaaz § 66 Rn. 14, 15; vgl. § 80 DA).Da es sich insoweit um abgeschlossene Vorgänge im Sinn des Art. 220 Abs. 1 EGBGB handelt (vgl. BGHZ 121, 305/310 f.; BayObLG StAZ 1996, 81), ist für den Namenserwerb aufgrund dieser Tatbestände jeweils das vor dem 1.9.1986 geltende deutschen internationale Privatrecht maßgebend.
Danach war für den Namenserwerb grundsätzlich das Personalstatut mit Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Namensträgers anzuwenden (BGHZ 56, 193/199 f.; 121, 305/311).
- OLG Hamm, 25.08.1998 - 15 W 227/98
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
So hat das Oberlandesgericht Bremen (StAZ 1986, 9/10) die Änderung des Familiennamens einer deutsch-polnischen Doppelstaaterin durch Beschluß einer polnischen Behörde vom 7.7.1979 nach dem kollisionsrechtlich effektiven polnischen Recht beurteilt, während das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1999, 874/876) für eine 1980 in Polen vorgenommene behördliche Namensänderung die Anwendung der Lehre von der effektiven Staatsangehörigkeit abgelehnt hat (da die Anerkennungsfähigkeit der Namensänderung "eher zufällig" von dem Zeitpunkt, in dem sie getroffen wurde, abhänge).In Rechtsprechung und Schrifttum wird aus Art. 10 EGBGB i.V.m. § 1 NamÄndG der Grundsatz abgeleitet, der Name eines Deutschen könne mit Wirkung für den deutschen Rechtskreis nur durch die Entscheidung einer inländischen Behörde geändert werden (vgl. BVerwGE 31, 28/29; OVG Münster StAZ 1967, 214/216; BayObLG StAZ 1993, 387; OLG Hamm NJW-RR 1999, 874/875 und OLGZ 1975, 275/278 f.;… Hepting/Ganz PStG § 30 Rn. 543, 544 sowie § 2 Rn. 13 b; Gaaz StAZ 1989, 165/168; StAZ 1994, 386/388; Henrich Der Erwerb und die Abänderung des Familiennamens S. 93).
- BVerwG, 08.11.1968 - VII C 145.66
Namensänderungen deutscher Staatsangehöriger - Gesetz über die Änderung von …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
In Rechtsprechung und Schrifttum wird aus Art. 10 EGBGB i.V.m. § 1 NamÄndG der Grundsatz abgeleitet, der Name eines Deutschen könne mit Wirkung für den deutschen Rechtskreis nur durch die Entscheidung einer inländischen Behörde geändert werden (vgl. BVerwGE 31, 28/29; OVG Münster StAZ 1967, 214/216; BayObLG StAZ 1993, 387; OLG Hamm NJW-RR 1999, 874/875 und OLGZ 1975, 275/278 f.;… Hepting/Ganz PStG § 30 Rn. 543, 544 sowie § 2 Rn. 13 b; Gaaz StAZ 1989, 165/168; StAZ 1994, 386/388; Henrich Der Erwerb und die Abänderung des Familiennamens S. 93).
- OLG Frankfurt, 08.06.1994 - 20 W 236/94
Bestimmung des Familiennamens; Geburtsname der Ehegatten; Früherer Ehename
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
bb) Nach allgemeiner Ansicht kann ein Name nicht ersessen, also grundsätzlich auch nicht durch langjährige Führung erworben werden (BayObLGZ 1971, 204/215; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132/133). - BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93
Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
In Rechtsprechung und Schrifttum wird aus Art. 10 EGBGB i.V.m. § 1 NamÄndG der Grundsatz abgeleitet, der Name eines Deutschen könne mit Wirkung für den deutschen Rechtskreis nur durch die Entscheidung einer inländischen Behörde geändert werden (vgl. BVerwGE 31, 28/29; OVG Münster StAZ 1967, 214/216; BayObLG StAZ 1993, 387; OLG Hamm NJW-RR 1999, 874/875 und OLGZ 1975, 275/278 f.;… Hepting/Ganz PStG § 30 Rn. 543, 544 sowie § 2 Rn. 13 b; Gaaz StAZ 1989, 165/168; StAZ 1994, 386/388; Henrich Der Erwerb und die Abänderung des Familiennamens S. 93). - BayObLG, 16.06.1971 - BReg. 2 Z 34/68
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
bb) Nach allgemeiner Ansicht kann ein Name nicht ersessen, also grundsätzlich auch nicht durch langjährige Führung erworben werden (BayObLGZ 1971, 204/215; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132/133). - BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
1b Z 6/63">BayObLGZ 1964, 385/388 f.; Palandt/Heldrich BGB 38. Aufl. (1979) Vorbem. Art. 7 EGBGB Anm. 7a m.w.N.), hatte im Lauf der Zeit ein Wandel zu einer differenzierenden Rechtsauffassung stattgefunden, die bei einer wesentlich engeren Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatrecht - auch bei deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit - kollisionsrechtlich an die "effektive" ausländische Staatsangehörigkeit anknüpfte (vgl. BGHZ 60 (1973), 68/82 [MSA]; BGHZ 75 (1980), 32/40 ff; BGH NJW 1980, 2016 und NJW 1981, 520; Samtleben RabelsZ 1978, 470 ff;… Palandt/Heldrich BGB 39 bis 43. Aufl. Vorbem. vor Art. 7 EGBGB Rn. 7 a bb); Soergel/Kegel BGB 11. Aufl. (1983) Art. 22 EGBGB Rn. 56). - BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
aa) Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, daß die Beteiligten zu 1 bis 3 nicht erst durch Aufnahme im Bundesgebiet, sondern als jenseits der Oder-Neiße-Grenze ansässig gewesene Deutsche und deren Angehörige Doppelstaater mit polnischer und deutscher Staatsangehörigkeit sind (vgl. BVerfGE 40, 141/163; BayObLGZ 1983, 26/29; OLG Hamm FamRZ 1992, 337/338; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1261/1262;… Palandt/ Heldrich Anhang zu Art. 5 EGBGB Rn. 10;… Erman BGB 9. Aufl. Art. 5 EGBGB Rn. 29; Alexy NJW 1989, 2850/2851), und daß der Beteiligte zu 3 nach 1945 durch den Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren hat (…vgl. Makarow § 25 RuStAG Rn. 17; Richtlinien des BMI für die Prüfung der Staatsangehörigkeit und Namensführung der Aussiedler im Grenzdurchgangslager Friedland vom 29.7.1976, Nr. 4.2, StAZ 1979, 256). - BGH, 12.05.1971 - IV ZB 52/70
Ehename der Frau
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Danach war für den Namenserwerb grundsätzlich das Personalstatut mit Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Namensträgers anzuwenden (BGHZ 56, 193/199 f.; 121, 305/311). - BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Ob die Vorinstanzen auch die im Familienbuch (Spalte 9) eingetragenen gemeinsamen Kinder der Beteiligten zu 1 und 2 (geboren 1974, 1975 und 1979) am Verfahren hätten beteiligen müssen, kann offenbleiben, da insoweit kein Berichtigungsantrag gestellt wurde und eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist, so daß der Senat in der Sache entscheiden kann (vgl. BGH FGPrax 1998, 15/16; BayObLGZ 1999, 352). - BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
- BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86
Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern
- BVerfG, 08.09.1993 - 2 BvR 2124/92
Vereinbarkeit des Deutsch-polnischen Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrags …
- OLG Hamm, 21.10.1991 - 4 WF 283/91
Vorläufige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes; Anhängigkeit eines …
- BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80
Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht …
- BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
Auslegung eines Adoptionsbeschlusses aus Kasachstan
- BGH, 04.10.1951 - IV ZR 108/50
Staatsangehörigkeit in Ehesachen (Österreich)
- OLG Bremen, 12.07.1985 - 1 W 52/85
Anspruch auf Änderung eines polnischen Familiennamens
- BayObLG, 23.11.1995 - 1Z BR 63/95
- OLG Düsseldorf, 14.12.1993 - 6 UF 75/93
- BayObLG, 11.12.1981 - BReg. 1 Z 51/81
- BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts (hier: …
- RG, 19.03.1936 - IV 47/35
1. Zur Anwendung des Art. 17 EG.z.BGB. und des § 606 ZPO., falls der Ehemann oder …
- BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Namensrecht und Vertrauensschutz
Dagegen muss das öffentliche Interesse an der Richtigkeit von Eintragungen in Personenstandsurkunden abgewogen werden (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 7. Februar 2000, StAZ 2000, 148 ; LG Essen, Beschluss vom 13. April 1992, StAZ 1992, 309 ; AG Tübingen, Beschluss vom 14. März 1995, StAZ 1995, 297 ). - OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 3 Wx 73/09
Wahl des für die Namensführung maßgeblichen Rechts bei Ehegatten mit …
Rn. 14 Der Beteiligte zu 3 macht geltend, ihre Ansicht, wonach die an sich nach deutschem Recht unwirksame Namensänderung gleichwohl mit Rücksicht auf den Schutz des Persönlichkeitsrecht des Beteiligten zu 1 zu tolerieren sei, stütze die Kammer zu Unrecht auf die Entscheidung des BayObLG vom 07. Februar 2000 (NJW-RR 2000, 1104 ff. = StAZ 2000, 148 ff.).Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des BayObLG (NJW-RR 2000, 1104 ff. = StAZ 2000, 148 ff.), der die Kammer folge, sei jedoch ausnahmsweise die Fortführung eines "unrichtigen" Namens zuzulassen, wenn sich die gegen den Willen des von der Eintragung Betroffenen beantragte Richtigstellung des Namens unter Würdigung aller Umstände des Falles als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Abs. 1 GG) auswirken würde und der Betroffene gegenüber dem Standesbeamten erklärt, auch in Zukunft den - nach deutschem Recht - "unrichtigen" Namen führen zu wollen.
Denn - anders als in dem vom BayObLG (NJW-RR 2000, 1104 = StAZ 2000, 148) entschiedenen Fall - spricht, wie der Beteiligte zu 3 in seinem Schriftsatz vom 05. März 2009 zutreffend ausgeführt hat, hier wenig für die Bewertung der Kammer, dass ein durch Vertrauen begründetes Kontinuitätsinteresse des Beteiligten zu 1 in Bezug auf die Weiterführung des Namens "E." auch in Deutschland entstanden ist, zumal der Beteiligte zu 1 diesen Namen erst im Oktober 2006 angenommen hat und von demselben daher nicht gesagt werden kann, dass er über einen nicht unbedeutenden Zeitrum die Persönlichkeit des Trägers mitbestimmt hat (vgl. BVerfG StAZ 2001, 207;… Staudinger/Hepting 2007 Art. 10 EGBGB Rdz. 232).
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 504/21
Bindungswirkung der Bestimmung über den Geburtsnamen eines Kindes für früher …
Rn. 23 Im Übrigen fehlt es an einer Erklärung des Kindes, an dem seit der Nachbeurkundung tatsächlich geführten Namen festhalten zu wollen (vgl. BayObLGZ 2000, 18, 25 f. = NJW-RR 2000, 1104, 1106;… Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 446).
- VG Ansbach, 24.06.2013 - AN 4 K 12.01685
Namensänderung von Doppelstaatlern; "Hinkende" Namensführung
Der Name eines (auch) deutschen Staatsangehörigen kann daher mit Wirksamkeit für den deutschen Rechtskreis nur durch die Entscheidung einer inländischen Behörde geändert werden (…vgl. Thorn, a.a.O. Rn 8; Bayerisches Oberstes Landesgericht, B. v. 7.2.2000 - 1 Z BR 9/99 - juris Rn. 24).Die inhaltliche Richtigkeit der Urkunden unterliegt vielmehr der freien Beweiswürdigung (vgl. BayObLG, B. v. 7.2.2000 a.a.O.).
- OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 8 W 260/03
Namensänderungsrecht: Wirkung der in Russland vorgenommenen Änderung des …
Nach § 5 NamÄndG aber ist eine Namensänderung wirksam nur vor deutschen Behörden möglich (Hepting in Massfeller/Hoffmann, PstG, § 30 Rn 539, 543; Staudinger/Hepting, BGB, 2000, Rn 57 zu Art. 10 EGBGB; BayObLG STAZ 2000, 148= NJW-RR 2000, 1104).Nur für extreme Ausnahmefälle ist bisher die Fortführung eines unrichtigen Namens zugelassen worden (so BayObLG STAZ 2000, 148 für die Führung des unrichtigen Namens über Generationen hin; vgl. hierzu auch Johannson/Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, Rn 443ff).
- OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Schutz des Namens in bestimmter Schreibweise
Auch kann ein Name grundsätzlich nicht ersessen werden, also normalerweise nicht durch langjährige Führung erworben werden (vgl. BayObLG StAZ 2000, 148; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 14.01.2013 - 31 Wx 6/13
Kindesname: Erstreckung einer in Polen erfolgten Namensänderung der Eltern auf …
Dieser Grundsatz ist auch für deutsch-ausländische Doppelstaater anwendbar, und zwar auch dann, wenn der deutsche Staatsangehörige zugleich die Staatsangehörigkeit des Staates führt, der die Namensänderung vorgenommen hat (BayObLGZ 2000, 18/24 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2012, 454 = StAZ 2012, 181). - OLG München, 30.01.2012 - 31 Wx 534/11
Personenstandssache: Unmittelbare Beachtung einer behördlichen …
Dieser Grundsatz ist auch für deutsch-ausländische Doppelstaater anwendbar, und zwar auch dann, wenn der deutsche Staatsangehörige zugleich die Staatsangehörigkeit des Staates führt, der die Namensänderung vorgenommen hat (BayObLGZ 2000, 18/24 m.w.N.). - OLG Köln, 05.12.2017 - 10 UF 25/17
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung der Ehe ehemaliger …
Rn. 25 aa) Anders als in der seit dem 1.9.1986 geltenden kollisisonsrechtlichen Regelung des Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB geregelt, nach der bei Mehrstaatern mit Inlandsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit immer die effektivere ist und hier das Scheidungsstatut und damit der Versorgungsausgleich nach deutschem Recht zu beurteilen wäre, war nach dem bis zum 31.8.1986 geltenden Kollisionsrecht in dem hier relevanten Zeitraum an die deutsche Staatsangehörigkeit eines Mehrstaaters dann nicht anzuknüpfen, wenn nach den Umständen des Falles die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatrecht wesentlich enger war (vgl. BGH, Urteil vom 20.6.1979 - IV ZR 106/78 - BGH, Beschluss vom 24.6.2015 - XII ZB 273/13 - BayOblG, BayObLGZ 2000, 18). - KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des …
11 b) Der in einem Personenstandsregister ausgewiesene Name darf aber ausnahmsweise unberichtigt bleiben, wenn sich die gegen den Willen des von der Eintragung Betroffenen beantragte Richtigstellung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auswirken würde (BayObLG, NJW-RR 2000, 1104, 1106; OLG Düsseldorf, StAZ 2001, 107, 108; OLG Köln, StAZ 2004, 340, 341). - OLG Düsseldorf, 17.01.2001 - 3 Wx 380/00
Persönlichkeitsrecht bei Berichtigung von Personenstandsurkunden
- LG Flensburg, 24.01.2005 - 5 T 396/04
Bestimmungsrecht der Eltern ist bzgl. der Namensgebung eingeschränkt bei …
- KG, 28.09.2021 - 1 W 1521/20
Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Unrichtigkeit einer …
- KG, 08.10.2021 - 1 W 1521/20
Bindungswirkung einer Namensbestimmung bei gemeinsamer Sorge für früher geborene …
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