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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.08.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97   

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https://dejure.org/2001,205
BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 (https://dejure.org/2001,205)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 (https://dejure.org/2001,205)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 (https://dejure.org/2001,205)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • DFR

    Baulandumlegung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BauGB § ... 45 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 46 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 2; ; BauGB § 63 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 59 Abs. 7; ; BauGB § 176; ; BauGB § 47; ; BauGB §§ 45 ff.; ; BauGB § 51; ; BauGB § 1 Abs. 5 Satz 1; ; BauGB § 59 Abs. 1; ; BauGB § 58 Abs. 2; ; BauGB § 1 Abs. 6

  • Wolters Kluwer

    Umlegungsverfahren - Bebauungsplan - Verfassungsbeschwerde - Eigentum - Baulandumlegung - Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2
    Baulandumlegung zulässige Eigentumsbeschränkung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; BauGB §§ 45 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 45; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Baulandumlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. BauGB zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. BauGB zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Baurecht; Zulässigkeit der Baulandumlegung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 1
  • NJW 2001, 3256 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1023
  • DVBl 2001, 1427
  • DÖV 2001, 996
  • BayVBl 2002, 112
  • ZfBR 2001, 478
 
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Wird zitiert von ... (173)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; stRspr).

    Ist mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, kann es sich nur um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handeln (vgl. dazu BVerfGE 101, 239 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; stRspr).

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 29/86

    Voraussetzungen einer Umlegung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Sind die Grundstückseigentümer bereit und in der Lage, eine dem Bebauungsplan entsprechende Grundstücksneuordnung herbeizuführen, bedarf es nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte einer solchen Umlegung nicht (vgl. BGHZ 100, 148 ).

    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung enthält der Umlegungsbeschluss die nach außen rechtsverbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Umlegung als Ganzes, soweit dies unabhängig von der Einzelausgestaltung des Umlegungsgebiets durch den Umlegungsplan beurteilt werden kann (…vgl. BGH, DVBl 1984, S. 337 ; BGH, DVBl 1987, S. 898 ; BGHZ 113, 139 ).

    Kommt es - mangels einer einvernehmlichen Lösung (vgl. BGHZ 100, 148 ) - zu einer hoheitlichen Baulandumlegung, können die Eigentümer zwar ihre bisherigen Grundstücke ganz oder teilweise verlieren.

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Es soll dem Eigentümer als Grundlage privater Initiative in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 102, 1 ; stRspr).

    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Aus dem Boxberg-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 264) ließen sich unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG keine durchgreifenden Bedenken gegen die Gültigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über das Umlegungsverfahren herleiten.

    Rn. 29 2. Die Baulandumlegung, deren verfassungsrechtliche Einordnung das Bundesverfassungsgericht bisher ausdrücklich offen gelassen hat (vgl. BVerfGE 74, 264 ), ist keine Enteignung, sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums.

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89

    Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen …

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Zur Begründung bezog er sich auf seine bisherige Rechtsprechung (BGHZ 111, 52 ; 113, 139 ).

    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung enthält der Umlegungsbeschluss die nach außen rechtsverbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Umlegung als Ganzes, soweit dies unabhängig von der Einzelausgestaltung des Umlegungsgebiets durch den Umlegungsplan beurteilt werden kann (…vgl. BGH, DVBl 1984, S. 337 ;… BGH, DVBl 1987, S. 898 ; BGHZ 113, 139 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erbschaftssteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Für die Beschwerdeführer besteht keine anderweitige Möglichkeit, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Eine unangemessene Belastung einzelner Eigentümer wird vermieden (vgl. BVerfGE 100, 226 ), denn sie erhalten für den Verlust ihrer Grundstücke wiederum Grundeigentum, das wertgleich sein soll (vgl. § 57 Satz 2, § 58 Abs. 2 BauGB), in der Regel jedoch wertvoller sein wird als die in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücke.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Rn. 39 4. Es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass die Gerichte bei Anwendung des Umlegungsrechts in den Ausgangsverfahren Bedeutung und Tragweite des Art. 14 Abs. 1 GG verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Die Unvermehrbarkeit von Grund und Boden verbietet es, seine Nutzung dem freien Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen (vgl. BVerfGE 21, 73 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Rn. 36 aa) Zum Inhalt des Grundeigentums gehört auch die Befugnis des Eigentümers, sein Grundstück im Rahmen der Gesetze baulich zu nutzen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 185/82

    Ausscheiden von Verkehrs- und Grünflächen aus der Umlegungsmasse

  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 131/82

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in …

  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60

    Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen

  • BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96

    Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen …

  • BGH, 22.03.1990 - III ZR 235/88

    Änderung einer bestandskräftigen Vorwegregelung

  • BGH, 30.07.1997 - III ZR 237/96
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Rn. 245 aa) Die Enteignung ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; 134, 242 stRspr).

    Während das Bundesverfassungsgericht zunächst in einer Reihe von Entscheidungen einen Güterbeschaffungsvorgang ausdrücklich als nicht konstitutiv für die Enteignung bezeichnet hatte (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ; 83, 201 ), sah es im Beschluss zur Baulandumlegung im Jahr 2001 die Enteignung "beschränkt auf solche Fälle, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll" (BVerfGE 104, 1 mit Verweisung auf BVerfGE 38, 175 ).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; stRspr).

    Darin liegt auch dann eine Enteignung, wenn als solche nur Fälle angesehen werden, in denen hoheitlich Güter beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (so BVerfGE 104, 1 ).

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine …

    Er ist, wenn er von der Ermächtigung zur Inhalts- und Schrankenbestimmung Gebrauch macht, insbesondere verpflichtet, die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 104, 1, 10 f.; BVerfG, NVwZ 2009, 1158, 1159).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1379
BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00 (https://dejure.org/2001,1379)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00 (https://dejure.org/2001,1379)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 (https://dejure.org/2001,1379)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 16 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Fehlen der Annahmevoraussetzungen - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - Entziehung der Staatsangehörigkeit - Entzug des deutschen Passes

  • rechtsportal.de

    GG Art. 16 Abs. 1; RuStAG § 17 Nr. 2, § 25 Abs. 1
    Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft durch Annahme derjenigen eines anderen Staates

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 668 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1393
  • DVBl 2001, 1750
  • DÖV 2001, 996
  • BayVBl 2002, 112
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    Entziehung in diesem Sinne ist nur der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die der Betroffene nicht beeinflussen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193).
  • BVerwG, 13.10.2000 - 1 B 53.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 53.00 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2000 - 8 A 1570/96 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Januar 1996 - 10 K 7292/93 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 1570/96

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Reisepasses wegen Verlustes der deutschen …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 53.00 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2000 - 8 A 1570/96 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Januar 1996 - 10 K 7292/93 - .
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Rn. 50 Eine Beeinträchtigung der Verlässlichkeit und Gleichheit des Zugehörigkeitsstatus liegt insbesondere in jeder Verlustzufügung, die der Betroffene nicht oder nicht auf zumutbare Weise beeinflussen kann (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1990, NJW 1990, S. 2193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 -, NVwZ 2001, S. 1393; BVerwGE 100, 139 ;… für Vermeidbarkeit oder Beeinflussbarkeit oder zumutbare Vermeidbarkeit als Kriterium der Abgrenzung zwischen zulässigem Verlust und verbotener Entziehung auch Gross, DVBl 1954, S. 801 ;… Boetius, AöR 92, S. 49 ff. ;… Seifert, DÖV 1972, S. 671 ;… Scholz/Uhle, NJW 1999, S. 1510 ;… Randelzhofer, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 16 Rn. 49;… Schnapp, in: v. Münch/Kunig, GG Bd. 1, 5. Aufl. 2000, Rn. 12 zu Art. 16 GG;… Allesch, in: Umbach/Clemens, GG Bd. 1, 2002, Rn. 10 zu Art. 16 GG;… Kämmerer, in: Bonner Kommentar, Art. 16 Rn. 49).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 …

    Der Betroffene hat es selbst in der Hand, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, sei es, dass er auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit verzichtet, sei es, dass er nach § 25 Abs. 2 StAG vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit einholt (…vgl. zum früheren § 25 RuStAG Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 -, NVwZ 2001, S. 1393).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07

    Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb …

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gesetzliche Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG (§ 25 Abs. 1 RuStAG), die den Verlust der Staatsangehörigkeit an den freiwilligen, antragsgemäßen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit knüpft, verfassungsrechtlich grundsätzlich bedenkenfrei (…BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - InfAuslR 2007, 162 Rn. 12 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 - NVwZ 2001, 1393).
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