Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
1Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Werte aus, so wird die Verteilungsmasse in dem Verhältnis verteilt, in dem die zu berücksichtigenden Eigentümer an der Umlegung beteiligt sind. 2Jedem Eigentümer soll ein Grundstück mindestens mit dem Verkehrswert zugeteilt werden, den sein früheres Grundstück auch unter Berücksichtigung der Pflicht zur Bereitstellung von Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses hatte. 3Für die zuzuteilenden Grundstücke ist der Verkehrswert, bezogen auf den Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses, zu ermitteln. 4Dabei sind Wertänderungen, die durch die Umlegung bewirkt werden, zu berücksichtigen; sollen Grundstücke in Bezug auf Flächen nach § 55 Abs. 2 erschließungsbeitragspflichtig zugeteilt werden, bleiben Wertänderungen insoweit unberücksichtigt. 5Unterschiede zwischen den so ermittelten Verkehrswerten sind in Geld auszugleichen.
Rechtsprechung zu § 57 BauGB
56 Entscheidungen zu § 57 BauGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 08.03.2021 - 102 U 2/20
Baulandsache: Aufhebung eines Umlegungsplans wegen Verstoßes gegen den Grundsatz ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
Rechtsfolgen der Umwandlung von Grünland in Ackerland hinsichtlich der Bewertung ...
- OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 2 S 633/00
Umlegungswertausgleich - Beitragsfiktion - Anwendung des ...
- VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
- VG Würzburg, 27.06.2012 - W 2 K 10.1146
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage Am S... in Höchberg; Kosten für ...
- FG Münster, 10.03.2022 - 8 K 2620/19
Befreiung des Erwerbs von Grundstücken i.R. eines Umlegungsverfahrens gemäß § 1 ...
- OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 100 U 3/16
Vorwegnahme der Entscheidung
- OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 208/15
Abfindungsanspruch muss trotz Steuerlast erfüllt werden
- LG Karlsruhe, 08.04.2011 - 16 O 20/09
Baulandsache: Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit eines Umlegungsplans; ...
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 214/06
Umfang des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Herausgabe
§ 57 BauGB in Nachschlagewerken
Querverweise
Auf § 57 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Bodenordnung
- Erschließung
- Erschließungsbeitrag
- § 128 (Umfang des Erschließungsaufwands)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- § 153 (Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbeiträge
- § 35 (Beitragsfähige Erschließungskosten)