Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
(1) Der Umlegungsbeschluss ist in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
(2) Die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses hat die Aufforderung zu enthalten, innerhalb eines Monats Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, bei der Umlegungsstelle anzumelden.
(3) Werden Rechte erst nach Ablauf der in Absatz 2 bezeichneten Frist angemeldet oder nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn die Umlegungsstelle dies bestimmt.
(4) Der Inhaber eines in Absatz 2 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsakts zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
(5) Auf die rechtlichen Wirkungen nach den Absätzen 3 und 4 sowie nach § 51 ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 50 BauGB
13 Entscheidungen zu § 50 BauGB in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20
Wiederholtes Stellen von Bauanträgen
- LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19
Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer ...
- LG Karlsruhe, 07.07.2023 - 16 O 10/22
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- BGH, 16.11.2007 - V ZR 214/06
Umfang des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Herausgabe
- OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2017 - 1 KN 8/12
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Möglichkeit einer Einsichtnahme in die ...
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von der privaten ...
- LG Darmstadt, 22.11.1996 - 9 O (B) 12/96
Baurecht: Widerspruch im Umlageverfahren als Sachurteilsvoraussetzung, ...
- OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 102 U 5/21
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Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 102 U 5/21
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- OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 102 U 5/21
- FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 4 K 1074/10
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Mehrzuteilung im Rahmen eines förmlichen ...
Querverweise
Auf § 50 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)