Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
| 1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
(1) Wenn es dem Zweck der Umlegung dient und die Eigentümer zustimmen, kann gemeinschaftliches Eigentum an Grundstücken geteilt werden.
(2) 1Wenn einem Eigentümer für mehrere verschiedenen Rechtsverhältnissen unterliegende alte Grundstücke oder Berechtigungen ein neues Grundstück zugeteilt wird, so werden entsprechend den verschiedenen Rechtsverhältnissen Bruchteile der Gesamtabfindung bestimmt, die an die Stelle der einzelnen Grundstücke oder Berechtigungen treten. 2In diesen Fällen kann für jedes eingeworfene Grundstück oder jede Berechtigung anstelle des Bruchteils ein besonderes Grundstück zugeteilt werden.
(3) Wenn gemeinschaftliches Eigentum geteilt wird (Absatz 1) oder einem Eigentümer für sein Grundstück mehrere neue Grundstücke zugeteilt werden, so kann die Umlegungsstelle Grundpfandrechte und Reallasten, mit denen eingeworfene Grundstücke belastet sind, entsprechend den im Umlegungsverfahren ermittelten Werten auf die zuzuteilenden Grundstücke verteilen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 62 BauGB
10 Entscheidungen zu § 62 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2024 - 2 K 32/23
Festsetzung eines urbanen Gebiets
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger ...
- OVG Sachsen, 11.01.2021 - 1 B 429/20
Baueinstellung; formelle Rechtswidrigkeit; verfahrensfreies Bauvorhaben
- VG Bayreuth, 14.08.2024 - B 2 K 23.72
Genehmigungsfiktion, Verlängerung, Drei-Tages-Fiktion, Bekanntgabe Fiktion, ...
- OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen ...
- VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07
Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von ...
- VG Berlin, 02.04.2025 - 19 K 17.22
Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten ...
- OLG Hamm, 31.07.2003 - 16 U (Baul) 8/02
Zuteilung eines neu zu bildenden Flurstücks im Umlegungsverfahren
- OLG Frankfurt, 09.11.2023 - 100 U 7/18
Ausgleichzahlung im Umlegungsverfahren - Umlegungsvorteil
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig