Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 65 BauGB
3 Entscheidungen zu § 65 BauGB in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20
Baurechts
- FG Saarland, 19.03.1997 - 2 V 33/97
Finanzgerichtsordnung; Zugangsvoraussetzungen für AdV-Antrag
- VG Düsseldorf, 10.05.2012 - 9 K 1150/11
Beseitigung einer baulichen Anlage bei formeller und materieller Illegalität ...
Querverweise
Auf § 65 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)