Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
(1) 1Die Umlegungsstelle teilt dem Grundbuchamt und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stelle die Einleitung (§ 47) des Umlegungsverfahrens und die nachträglichen Änderungen des Umlegungsgebiets (§ 52) mit. 2Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher der umzulegenden Grundstücke einzutragen, dass das Umlegungsverfahren eingeleitet ist (Umlegungsvermerk).
(2) 1Das Grundbuchamt und die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Stelle haben die Umlegungsstelle von allen Eintragungen zu benachrichtigen, die nach dem Zeitpunkt der Einleitung des Umlegungsverfahrens im Grundbuch der betroffenen Grundstücke und im Liegenschaftskataster vorgenommen sind oder vorgenommen werden. 2§ 22 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Ist im Grundbuch die Anordnung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung eingetragen, so gibt die Umlegungsstelle dem Vollstreckungsgericht von dem Umlegungsbeschluss Kenntnis, soweit dieser das Grundstück betrifft, das Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 54 BauGB
8 Entscheidungen zu § 54 BauGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1746
Nutzungsuntersagung einer Balkonanlage im besonderen öffentlichen Interesse
- OLG Frankfurt, 26.07.2011 - 20 W 307/11
Grundbuch: Einleitung des Umlegungsverfahrens als Gesuch nach § 38 GBO
- LG Frankenthal, 18.10.1999 - 5 T 213/99
Auslegung einer Löschungsbewilligung
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 A 10380/04
Beitragspflicht während eines Umlegungsverfahrens
- VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288
Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau
- FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 4 K 1074/10
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Mehrzuteilung im Rahmen eines förmlichen ...
- VG Neustadt, 06.09.2018 - 4 K 18/18
Außenbereich, Bauplanungsrecht, Baurecht, Beseitigung, Beseitigungsverfügung, ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2011 - 1 L 128/07
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Zurückbehaltungsrecht der ...
Querverweise
Auf § 54 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)