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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 21.12.2001 | BVerwG, 07.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00   

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https://dejure.org/2001,1192
BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 670, 677, 683 BGB
    Geschäftsführung ohne Auftrag - Fremdgeschäftsführungswille - Aufwendungsersatz - Erschließung durch Straßenanlieger

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, GoA, Kostenerstattung für Erschließungsaufwand

  • nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 677, 683, 670
    Geschäftsführung ohne Auftrag - Fremdgeschäftsführungswille - Erschließung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein privater Erschließungsträger von den Anliegern Kostenerstattung verlangen? (IBR 2002, 44)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 270
  • NVwZ 2002, 511
  • NJ 2002, 256
  • WM 1994, 76
  • WM 2002, 97
  • BauR 2002, 599
  • BayVBl 2002, 705
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der …

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).

    Unter Bezugnahme auf BGHZ 61, 359, 361 ff führt das Berufungsgericht insoweit aus, die Erschließung des Gewerbegebiets sei eine Aufgabe der Gemeinde gewesen, die gegenüber den Grundstückseigentümern für die ordnungsgemäße Durchführung der Erschließung auch nach der vertraglichen Übertragung auf die Klägerin verantwortlich geblieben sei.

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht die in diesem Zusammenhang erforderliche umfassende Würdigung unter Hinweis auf BGHZ 61, 359, 361 ff unterlassen.

    Eine solche nur mittelbare Beziehung der Grundstückseigentümer zu einem Erschließungsvorhaben reicht nicht aus für die Annahme, der Erschließungsträger habe auch ein zu ihrem Rechtskreis gehörendes Geschäft besorgt (BGHZ 61, 359, 363).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl. nur Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 m.w.N.).

    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das …

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1999 (aaO) ausgeführt hat, kann nichts anderes gelten, wenn die erstinstanzliche Beweiswürdigung völlig ungenügend ist.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Ähnliches gilt, wenn die erste Instanz von einer Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat; auch dann muß eine Wiederholung der Beweisaufnahme erfolgen, wenn es für die Glaubwürdigkeit der Zeugen auf deren persönlichen Eindruck ankommt und dieser sich nicht aus dem Vernehmungsprotokoll ergibt und auch nicht sonst in die Verhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 53, 245, 257; BGH…, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 6).
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240;… Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240;… Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz …

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Ähnliches gilt, wenn die erste Instanz von einer Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat; auch dann muß eine Wiederholung der Beweisaufnahme erfolgen, wenn es für die Glaubwürdigkeit der Zeugen auf deren persönlichen Eindruck ankommt und dieser sich nicht aus dem Vernehmungsprotokoll ergibt und auch nicht sonst in die Verhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 53, 245, 257; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 6).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).
  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2006 - 2 LB 20/05

    Bestattung einer Angehörigen und Fremdgeschäftsführung

    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird - von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 294/00 -, NVwZ 2002, 511).

    Die insoweit vorzunehmende umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2001, a.a.O.) lässt hier keinen Fremdgeschäftsführungswillen erkennen.

  • BGH, 26.11.2003 - VIII ZR 89/03

    Erstattung der Netzanschlusskosten durch den Betreiber einer Anlage zur Gewinnung …

    Ergibt sich aus den Gesamtumständen, daß der Netzbetreiber den nach außen erkennbaren Willen hatte, den Anschluß nicht auf Verlangen des Anlagenbetreibers, sondern aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten, insbesondere aufgrund eines Vertrages mit diesem, herzustellen, fehlt es an einem Geschäftsführungswillen für den Anlagenbetreiber (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00, WM 2002, 97 unter II 2 b; BGHZ 61, 359, 361 f.).
  • BGH, 13.12.2001 - III ZR 284/00

    Auslegung eines Unternehmensberatervertrages; Erneute Vernehmung eines Zeugen in …

    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Berufungsgericht zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - NJW-RR 2000, 432, 433 und das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2007 - 3 U 23/06

    Zum Ersatz der Kosten für im Zuge eines Bauvorhabens erforderliche, wegen …

    Dies ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines Anderen zu handeln (BGH MDR 2002, 270).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05

    Beendigung einer Verwaltungsgemeinschaft ohne wirksame Regelung der Folgekosten

    Rn. 33 Der Fremdgeschäftsführungswille wird beim Vorliegen eines jedenfalls auch fremden Geschäftes vermutet (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 294/00 -, NVwZ 2002, 511).
  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Dieser Ausschluss der öffentlich-rechtlichen Beitragserstattung und der damit einhergehende Ausschluss der Refinanzierung der Herstellungskosten des Erschließungsträgers gilt auch vor dem Hintergrund, dass sich der Erschließungsträger den anteiligen Ersatz des Erschließungsaufwands weder aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung von Fremdanliegern und damit privatrechtlich von den Fremdanliegern erstatten lassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00 - Urteil vom 8. November 1973 - VII ZR 246/72 - beides zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2026 - 6 U 123/24

    Erfolgreiche Berufung der Klägerin wegen eines Anspruchs auf unbedingte …

    Die Feststellung, ob ein entsprechender Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, der bei einem objektiv (auch) fremden Geschäfts grundsätzlich vermutet wird, hängt aber von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 08.11.2001 - III ZR 294/00, juris Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2023 - 4 U 125/22

    Auslegung einer Vereinbarung in Hinblick auf Bestehen eines Wohnrechts für …

    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGH, Urteil vom 08.11.2011 - III ZR 294/00, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2001 - 2 AV 3.01   

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https://dejure.org/2001,3156
BVerwG, 21.12.2001 - 2 AV 3.01 (https://dejure.org/2001,3156)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2001 - 2 AV 3.01 (https://dejure.org/2001,3156)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 2 AV 3.01 (https://dejure.org/2001,3156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VwGO § 172

  • Wolters Kluwer

    Androhung eines Zwangsgeldes - Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - Verpflichtung zur Neubescheidung - Antrag auf Vollstreckung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 172
    Androhung eines Zwangsgeldes; Vollstreckung eines Bescheidungsurteils; Zwangsgeld, Androhung eines

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 314
  • DVBl 2002, 781
  • BayVBl 2002, 705
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2001 - 2 AV 3.01
    Auf Antrag der Klägerin wird der Beklagten ein Zwangsgeld in Höhe von 2 000 DM angedroht, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses ihrer Verpflichtung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - nachkommen sollte, über die Bewerbung der Klägerin um den Dienstposten des Leiters Lehrgruppe Sprachen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2001 - 2 AV 3.01
    Sie sind einem erneuten Klageverfahren vorbehalten (vgl. BVerwGE 70, 227, ; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 188 S. 19).
  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2001 - 2 AV 3.01
    Sie sind einem erneuten Klageverfahren vorbehalten (vgl. BVerwGE 70, 227, ; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 188 S. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2019 - 10 S 1429/19

    Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO; zulässige Einwendungen im Hinblick auf …

    Insoweit müssen nachträgliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage grundsätzlich mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden (wie BVerwG, Beschluss vom 21.12.2001 - 2 AV 3.01 - NVwZ-RR 2002, 314).

    Nachträgliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage werden in beiden Fällen von der Rechtskraftwirkung nicht erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.06.2007 - 4 B 13.07 - BauR 2007, 1709), müssen aber mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2001 - 2 AV 3.01 - NVwZ-RR 2002, 314; Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178; OVG Hamburg, Beschluss vom 07.02.2018 - 1 So 1/18 - NVwZ-RR 2018, 502 ; BayVGH, Urteil vom 26.01.2007 - 1 BV 02.2147 - NVwZ-RR 2007, 736;… Kraft in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 172 Rn. 12, 20, § 167 Rn. 16;… Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl., § 172 Rn. 11;… Schmidt-Kötters in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl., § 172 Rn. 32).

  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

    War es der Behörde möglich und zuzumuten, der ihr durch Urteil auferlegten Verpflichtung in der seit dem Eintritt der Rechtskraft verstrichenen Zeit nachzukommen, ist die Säumnis grundlos (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2001, 2 AV 3/01, NVwZ-RR 2002, 314, juris Rn. 2;… Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 172 Rn. 58).

    Insbesondere macht das Fehlen einer Fristsetzung den Vollstreckungstitel nicht unbestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2001, 2 AV 3/01, NVwZ-RR 2002, 314, juris Rn. 2;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 5.9.2013, 7 C 21/12, BVerwGE 147, 312, juris).

    Der Antrag auf Androhung des Zwangsgeldes nach § 172 VwGO darf gestellt werden, wenn die Behörde ihre Pflicht nicht erfüllt hat, obwohl sie ausreichend Zeit dazu hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2001, 2 AV 3/01, NVwZ-RR 2002, 314, juris Rn. 2).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2023 - 1 R 307/23

    Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erfüllung eines …

    Zustimmend: OVG Münster, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 13 E 201/10 - BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 2 AV 3.01 -.

    Insbesondere angesichts dieser gesetzlichen Frist für die Durchführung des vollständigen Genehmigungsverfahrens und auch der Verfahrensdauer einer durchgeführten Untätigkeitsklage erachtet der Senat mit Blick auf das zu Gunsten der Vollstreckungsgläubigerin eingreifende Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vorliegend eine Frist von einem Monat für angemessen, beginnend ab Eintritt der Rechtskraft des Urteils (vgl. zum Fristbeginn BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 2 AV 3.01 -, juris Rn. 2).

    Im Vollstreckungsverfahren kann grundsätzlich nicht der Wegfall des materiellen Anspruchs angeführt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 2 AV 3.01 -, juris Rn. 4).

    Das widerspräche dem Wesen der Rechtskraft des Urteils ebenso wie der Trennung von Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 13 E 201/10 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.;… Eyermann/Kraft, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 172 Rn. 12; BVerwG…, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 26/88 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 2 AV 3/01-, juris Rn. 4).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.2001 - 3 B 117.01   

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https://dejure.org/2001,11809
BVerwG, 07.11.2001 - 3 B 117.01 (https://dejure.org/2001,11809)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2001 - 3 B 117.01 (https://dejure.org/2001,11809)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2001 - 3 B 117.01 (https://dejure.org/2001,11809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Zinspflicht bei rückwirkender Aufhebung eines Bewilligungsbescheides als grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage - Verletzung rechtlichen Gehörs bei Versagung von Vertrauensschutz im Falle rechtswidriger Subventionsbewilligung für stillgelegte Fläche - Grob ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2002, 705
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich der Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides nach der im Rücknahmebescheid getroffenen Regelung bestimmt, dass die Zinspflicht also bei rückwirkender Rücknahme des Bewilligungsbescheides auch für vergangene Zeiträume entsteht, jedoch nicht für Zeiträume, die vor der Auszahlung des zu erstattenden Betrages liegen (Beschluss vom 7. November 2001 - BVerwG 3 B 117.01 - BayVBl 2002, 705;… Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 36 ff., 40).
  • VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12

    Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem …

    Rn. 58 Eine Verzinsung der Differenz zwischen der anfänglich festgesetzten Zuwendung und der nach Verringerung der zuwendungsfähigen Ausgaben verbleibenden Zuwendungssumme hätte allerdings erst ab der Auszahlung der unberechtigt erhaltenen Beträge zu erfolgen gehabt, auch wenn die Zinspflicht als Folge des Eintritts der auflösenden Bedingung wie der Erstattungsanspruch rückwirkend eintrat (BVerwG, Urteil vom 7. November 2011 - 3 B 117/01 -, juris, Rn. 3).

    Solange dem Gläubiger diese Möglichkeit rechtlich noch nicht eröffnet ist, ist sein Anspruch auch noch nicht "entstanden" im Sinne des Verjährungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 41/80 -, juris), auch wenn die Zinspflicht rückwirkend eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2011, a. a. O., Rn. 3).

  • VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 5 K 15.67

    Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes wegen Vergabeverstößen

    Die Zinspflicht setzt bei einem Widerruf des Bewilligungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit jedoch erst mit der Auszahlung der Geldleistung ein (BVerwG, B. v. 7.11.2001 - 3 B 117/01 - BayVBl 2002, 705; BayVGH, U. v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536 - BayVBl 2006, 731).
  • VG Bayreuth, 28.04.2026 - B 7 K 26.368

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Neustarthilfe, fehlender Haupterwerb …

    Bei rückwirkender Aufhebung des Bewilligungsbescheids tritt auch die Zinspflicht rückwirkend oder mit dem im Aufhebungs- oder Zinsforderungsbescheid genannten Zeitpunkt ein, frühestens jedoch mit der Auszahlung der zurückgeforderten Leistung (BVerwG, B.v. 7.11.2001 - 3 B 117/01 - juris;… Falkenbach in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, 64. Edition, Stand: 1.7.2024, § 49a Rn. 36).
  • OVG Saarland, 17.08.2010 - 3 A 438/09

    Verzinsung des Erstattungsbetrages im Subventionsrecht sowie Zinsen für vorzeitig …

    Rn. 60 dazu BVerwG, Urteil vom 7.11.2001 - 3 B 117.01 -, BayVBl. 2002, 705, zitiert nach juris, wonach die Zinspflicht bei rückwirkender Aufhebung des Bewilligungsbescheides erst nach Auszahlung des bewilligten Betrages beginnen kann.

    Rn. 95 BVerwG, Urteile vom 27.4.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3 und vom 26.6.2002 - 8 C 30.01 -, BVerwGE 116, 332 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 2; Beschluss vom 7.11.2001 - 3 B 117.01 -, jeweils zitiert nach juris; ferner Meyer, in Knack/Henneke, VwVfG (des Bundes), Kommentar, 9. Aufl. 2010, § 49a Rdnr. 28.

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14

    Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin …

    Rn. 147 b) Im Übrigen genügte die mit der Klage geltend gemachte Zinsforderung den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 7.11.2001 - 3 B 117/01 …und Urteil vom 30.01.2013 - 8 C 2/12 - Rdnr. 16), denn für Zeiträume, die vor der Auszahlung des zu erstattenden Betrages liegen, werden keine Zinsen verlangt.
  • VG Weimar, 20.01.2005 - 8 K 4119/04

    Zuwendung; Zins; Verzinsung; zweckentsprechend; Verwendung; Verjährung; …

    Ebenso wenig wie bei Erstattungszinsen nach § 49a Abs. 3 Satz 1 ThürVwVfG bzw. § 44a Abs. 3 Satz 1 LHO (dazu Urteil der Kammer vom 10. Januar 2004, - 8 K 5346/04.We -, S. 5/6 des Umdrucks m.w.N. insbesondere auch zur Rspr. des BVerwG, Beschluss vom 7. November 2001, - 3 B 117/01 - sowie z.B. OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Februar 1999, LKV 1999, 411 und in der Lit.: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., § 49a Rdz. 20; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 49a Rdz. 73; Suerbaum, VerwArchiv 1999, 360, 388; Krämer/Schmidt, Zuwendungsrecht, J III 1, S. 16, 18; von Köckritz u. a., BHO, Stand 1. Januar 1993, § 44 a, 11.4 unter Hinweis auf Vorl.

    7. November 2001, - 3 B 117/01 - und …

  • VG Weimar, 04.05.2026 - 8 K 649/19

    Vorlage an den Thüringischen. Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit …

    Hieraus wird der Charakter der Zinsen als "Entgelt für die eingeräumte Nutzungsmöglichkeit" (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2001 - 3 B 117/01 -, juris Rn. 3) deutlich.
  • VG Bayreuth, 09.03.2026 - B 7 K 23.520

    Förderprogramm Überbrückungshilfe III Plus, Rückgang von Kundennachfragen und …

    Bei rückwirkender Aufhebung des Bewilligungsbescheids tritt auch die Zinspflicht rückwirkend oder mit dem im Aufhebungs- oder Zinsforderungsbescheid genannten Zeitpunkt ein, frühestens jedoch mit der Auszahlung der zurückgeforderten Leistung (…vgl. HessVGH, U.v. 13.5.2014 - 9 A 2289/12 - juris Rn. 35;… BVerwG, U.v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 17.8.1995 - 3 C 17/94 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 7.11.2001 - 3 B 117/01 - juris Rn. 3;… Falkenbach in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand: 1.7.2024, § 49a Rn. 36).
  • VG Freiburg, 26.09.2024 - 10 K 3161/22

    Widerruf und die Rückforderung von Zuschüssen für eine KiTa

    Wird - wie hier - die Bewilligung (teilweise) rückwirkend beseitigt, beginnt die rückwirkend eintretende Zinspflicht allerdings erst ab der Auszahlung des bewilligten Betrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.2001 - 3 B 117.01 -, juris Rn. 2).
  • OVG Thüringen, 24.05.2023 - 3 ZKO 870/19

    Zinsanspruch im Falle überzahlter Zuwendungen

  • VG Bayreuth, 15.01.2025 - B 7 K 23.330

    Ablehnung und Rückforderung, Überbrückungshilfe III Plus, ausländische …

  • VG Meiningen, 20.05.2009 - 2 K 252/08

    Verjährung öffentlich-rechtlicher Zinsforderungen; Analogie; Entstehung; …

  • VG Bayreuth, 26.02.2025 - B 7 K 24.427

    Überbrückungshilfe III in Form der Neustarthilfe, Haupterwerb, Wahl des …

  • VG Bayreuth, 23.03.2026 - B 7 K 24.820

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Corona-Überbrückungshilfe III Plus, Antragsberechtigung …

  • VG Bayreuth, 27.01.2025 - B 7 K 24.276

    Ablehnung einer beantragten und Rückforderung einer vorläufig bewilligten …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 1 L 119/13

    Rückforderung von Fördermitteln, teilweiser Widerruf eines Zuwendungsbescheides …

  • VG Würzburg, 29.03.2011 - W 4 K 09.1229

    Rückforderung von Zuwendungen für kommunale Abwasseranlage

  • VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, Zuwendungen, Urteil vom …

  • VG Halle, 15.11.2012 - 1 A 28/11

    Geltendmachen von Zinsen bei der Rückforderung einer Zuwendung

  • VG Bayreuth, 23.10.2024 - B 7 K 24.554

    Neustarthilfe für den Zeitraum, Januar bis Juni 2021, kein Nachweis erbracht, …

  • VG Magdeburg, 30.06.2020 - 3 A 425/17

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Zinsanspruchs

  • VG München, 12.11.2015 - M 15 K 13.675

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns …

  • VG Augsburg, 11.06.2013 - Au 3 K 12.1229

    Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Zinsen im Einzelfall; Ermessensfehler

  • VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichem Vorhaben; Eintritt einer auflösenden …

  • VG Meiningen, 27.05.2008 - 2 K 574/05

    Rückforderung von Fördermitteln; Subventionen; Fördermittel; Widerruf; Zinsen; …

  • VG Bayreuth, 18.11.2011 - B 5 K 10.870

    Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- und …

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