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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,437
BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99 (https://dejure.org/2000,437)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99 (https://dejure.org/2000,437)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2000 - 2 BvR 2120/99 (https://dejure.org/2000,437)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 67
  • DVBl 2000, 697
  • BayVBl 2000, 528
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine spezialpräventiv motivierte Ausweisung von nach § 48 Abs. 1 AuslG privilegierten Personen voraus, dass dem Ausweisungsanlass ein besonderes Gewicht zukommt und zudem Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 ; Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 -, NVwZ 1997, S. 1119 ).

    Auch ein einmaliges Rauschgiftdelikt, namentlich die Beteiligung am illegalen Heroinhandel, kann im Hinblick auf den spezialpräventiven Ausweisungszweck einen schwer wiegenden Ausweisungsgrund darstellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Juni 1996, a.a.O., S. 254; Urteil vom 28. Januar 1997, a.a.O., S. 1120).

    Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sind dabei an die tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen des Strafgerichts rechtlich nicht gebunden, diesen kommt aber tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu (vgl. zu § 56 StGB BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -, BVerwGE 57, 61 ; Urteil vom 28. Januar 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine spezialpräventiv motivierte Ausweisung von nach § 48 Abs. 1 AuslG privilegierten Personen voraus, dass dem Ausweisungsanlass ein besonderes Gewicht zukommt und zudem Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 ;… Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 -, NVwZ 1997, S. 1119 ).

    Auch ein einmaliges Rauschgiftdelikt, namentlich die Beteiligung am illegalen Heroinhandel, kann im Hinblick auf den spezialpräventiven Ausweisungszweck einen schwer wiegenden Ausweisungsgrund darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996, a.a.O., S. 254;… Urteil vom 28. Januar 1997, a.a.O., S. 1120).

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Rn. 13 b) Soweit der Beschwerdeführer eine unzureichende Prüfung und Anwendung des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (ARB 1/80) und des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) beanstandet, hat er einen Verfassungsverstoß nicht dargetan.

    Im Übrigen ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts selbst bei - unterstellter - Zugrundelegung der sich aus Art. 14 ARB 1/80 bzw. § 12 AufenthG/EWG ergebenden Maßstäbe von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

  • EGMR, 09.06.1998 - 25829/94

    Teixeira de Castro ./. Portugal - Unzulässige Tatprovokation durch polizeiliche …

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Rn. 11 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. Juni 1998 - Nr. 44/1997/828/1034 (Texeira de Castro gegen Portugal) - (deutsche Übersetzung in EuGRZ 1999, S. 660 ff.) gebietet von Verfassungs wegen keine andere Beurteilung.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Rn. 12 Auch aus dem vom Beschwerdeführer angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 - folgt nichts anderes; insbesondere wird die Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels als solche - und damit die Grundlage der Ausweisungsverfügung - nicht in Zweifel gezogen.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Rn. 19 4. Die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention kann nicht mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden (vgl. BVerfGE 10, 271 ; 34, 384 ; 41, 88 ; 41, 126 ; 64, 135 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Rn. 19 4. Die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention kann nicht mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden (vgl. BVerfGE 10, 271 ; 34, 384 ; 41, 88 ; 41, 126 ; 64, 135 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht dazu, sich in der Begründung ihrer Entscheidung ausdrücklich mit jedem Vorbringen der Verfahrensbeteiligten auseinander zu setzen (stRspr, vgl. BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Angesichts der mit einem solchen Verhalten regelmäßig verbundenen erheblichen kriminellen Energie ist es in diesen Fällen von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die zur Verfügung einer Ausweisung berechtigende Wiederholungsgefahr bereits bei einer einmaligen Bestrafung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in nicht geringer Menge angenommen wird (vgl. nur BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 -, NVwZ 1987, S. 403; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 58 ).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
    Rn. 19 4. Die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention kann nicht mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden (vgl. BVerfGE 10, 271 ; 34, 384 ; 41, 88 ; 41, 126 ; 64, 135 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des …

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne …

    Verlangt die gesetzliche Grundlage der Ausweisung, wie § 53 Abs. 3 AufenthG, dass das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, so sind Anhaltspunkte dafür zu benennen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutende Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. zur Vorgängernorm des § 48 Abs. 1 AuslG: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 15).

    Die Feststellung entsprechender Anhaltspunkte durch die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte muss nachvollziehbar und darf nicht willkürlich sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 10).

    Es ist von Verfassungs wegen daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn in diesen Fällen auch dann, wenn - wie im Fall des § 53 Abs. 3 AufenthG - eine Ausweisung aus generalpräventiven Gründen ausscheidet, die für eine spezialpräventive Ausweisung erforderliche Wiederholungsgefahr angenommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 15 m.w.N.).

    Allerdings kommt diesen tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 m.w.N.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36: "tatsächliches Gewicht" und "wesentliche Bedeutung").

    Solche Gründe können zum Beispiel dann gegeben sein, wenn der Ausländerbehörde umfassenderes Tatsachenmaterial zur Verfügung steht, das genügend zuverlässig eine andere Einschätzung der Wiederholungsgefahr erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 m.w.N.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 22, 24).

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung …

    Dies gilt namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB, während die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung im Sinne des § 57 StGB ausweisungsrechtlich geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, NVwZ 2001, S. 67 ; BVerwGE 112, 185 ; BVerwG…, Urteil vom 2. September 2009 - 1 C 2/09 -, NVwZ 2010, S. 389 ;… Discher, in: GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 1241 ).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …

    Es dürfte sich vielmehr der Sache nach um die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit handeln (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, NVwZ 2001, S. 67 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Auslegung und Anwendung der EMRK zunächst nur auf Verstöße gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 74, 102 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, NVwZ 2001, S. 67;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245).

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