Rechtsprechung
BGH, 14.03.2007 - 2 StR 54/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 29a BtMG
Verfall; Verfall von Wertersatz; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; wirtschaftliches Interesse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Notwendigkeit einer hinreichenden Feststellung des eigenen wirtschaftlichen Interesses des Angeklagten am Rauschgifthandel; Wirksamkeit eines Schuldenerlasses ...
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Keine Vorteil bei nichtigem Rechtsgeschäft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2007, 6233
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1986 - 2 StR 739/85
Urteilsänderung bezüglich Ausspruch über den Verfall lediglich eines Geldbetrages
Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 2 StR 54/07
Ein derartiger Schuldenerlass für eine Beteiligung an einem verbotenen Betäubungsmittelgeschäft ist jedoch nichtig (§ 134 BGB), so dass der Angeklagte tatsächlich keinen Vorteil erlangt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Januar 1986 - 2 StR 739/85).
- BGH, 19.10.2021 - 3 StR 331/21
Einziehung bei Erlass von Schulden aus verbotenen Betäubungsmittelgeschäften …
Ist wie hier jedoch der die vermeintlichen Schulden begründende Vertrag gem. § 134 BGB nichtig, weil die früheren Drogenverkäufe gegen ein gesetzliches Verbot (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) verstießen, da weder der Angeklagte noch der Lieferant über die entsprechende Erlaubnis verfügten, sind dem Lieferanten aus diesen Betäubungsmittelgeschäften weder ein Kaufpreisanspruch noch andere zivilrechtliche Ansprüche erwachsen, von denen der Angeklagte durch die Aufrechnung mit dem versprochenen Kurierlohn hätte frei werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2007 - 2 StR 54/07, BeckRS 2007, 6233).". - BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21
Betäubungsmitteldelikte (Strafzumessung: THC-Anteil); Einziehung des Wertes von …
Hierbei hat das Landgericht übersehen, dass der Schuldenerlass für die Beteiligung an einem verbotenen Betäubungsmittelgeschäft nichtig ist, so dass der Angeklagte keinen Vorteil erlangt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. März 2007 - 2 StR 54/07, juris Rn. 7;… vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21, juris Rn. 16, jew. mwN). - BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21
Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom …
Sollte das Landgericht hingegen, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist, davon ausgegangen sein, der weitergehende Schuldenerlass sei für eine Beteiligung des Angeklagten an der Straftat gewährt worden, wäre eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in dieser Höhe nicht möglich, da ein Schuldenerlass für die Beteiligung an einer Straftat nichtig ist (§ 134 BGB), so dass der Angeklagte tatsächlich keinen Vorteil erlangt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2007 - 2 StR 54/07, juris Rn. 7; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. Mai 2018 - 2 Ss 51/18 (65/18), juris Rn. 5). - LG Wuppertal, 15.06.2020 - 23 KLs 15/20 Soweit Y C2 für seine weiteren Tätigkeiten auf der Cannabisplantage im Zusammenhang mit der Aufzucht, Pflege und Ernte der Pflanzen die aus dem angeblich fehlenden Kilogramm Kokain herrührenden Schulden von 15.000 Euro erlassen hat, sind derartige wirtschaftliche Vorteile außer Ansatz geblieben (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2008 - 2 StR 54/07).