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   OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05   

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https://dejure.org/2006,6732
OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05 (https://dejure.org/2006,6732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2006 - 10 UF 183/05 (https://dejure.org/2006,6732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 10 UF 183/05 (https://dejure.org/2006,6732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen dem steuerrechtlichen Einkommen und dem unterhaltsrechtlichen Einkommen; Korrektur der Einkünfte eines Selbstständigen durch eine fiktive Steuerberechnung; Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung trotz Betreuung eines minderjährigen Kindes; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1361; ; BGB § 1361 Abs. 3; ; BGB § 1579; ; BGB § 1579 Nr. 3; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1607 Abs. 1; ; BGB § 1613; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; SGB II § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 § 1613 Abs. 1
    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines selbständigen Unterhalts Schuldners; Erforderlichkeit einer fiktiven Steuerberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1020
  • BeckRS 2007, 11192
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Im Jahr 1999 ist der Gewinn um die neu gebildete Ansparabschreibung um 20.000 DM zu erhöhen, während gleichzeitig die im Jahr 2000 aufgelöste Ansparabschreibung nicht als Einkommen angesehen werden kann und daher vom Gewinn abzusetzen ist (vgl. auch BGH, FamRZ 2004, 1177).

    Ein Abweichen vom In-Prinzip ist vorliegend nicht deshalb geboten, weil die Ansparabschreibungen unterhaltsrechtlich eine andere Behandlung erfahren, als dies steuerrechtlich geschehen ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2004, 1177, 1178).

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Der selbstständige Unterhaltsschuldner muss daher seine Einnahmen und behaupteten Aufwendungen im Einzelfall so darstellen, dass die allein steuerlich beachtlichen Aufwendungen von solchen, die unterhaltsrechtlich von Bedeutung sind, abgegrenzt werden können, wobei die allein ziffernmäßige Aneinanderreihung einzelner Kostenarten diesen Anforderungen nicht genügt (BGH, FamRZ 1980, 770 f.; FamRZ 1998, 357, 359).

    Eine Unterscheidung zwischen dem steuerrechtlichen Einkommen und dem Einkommen, das unterhaltsrechtlich maßgebend ist, erfolgt deshalb, weil das Steuerrecht einzelne Einkommensarten privilegiert und Aufwendungen als einkommensmindernd anerkennt, die nicht unbedingt eine Vermögenseinbuße zum Gegenstand haben (BGH, FamRZ 1980, 770 f.).

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 19/01

    Auslegung einer Unterhaltsvereinbarung; Berechnung des Einkommens eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Denn in dem Gutachten ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur linearen Abschreibung (BGH, FamRZ 2003, 741, 743) und zum sog. In-Prinzip (vgl. Wendl/Kemper, a.a.O., § 1, Rz. 567) nicht berücksichtigt.

    Diese Tabellen geben regelmäßig den tatsächlichen Werteverzehr wieder (BGH, FamRZ 2003, 741, 743), sodass die Abschreibungen auch unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind.

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Der Selbstbehalt gegenüber einem Anspruch auf Trennungsunterhalt ist, auch in den Fällen der Kindesbetreuung, wie vorliegend, in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen und dem notwendigen Selbstbehalt liegt (BGH, FamRZ 2006, 683).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Soweit der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit für den Fall, dass steuerrechtlich berücksichtigte Kostenpositionen unterhaltsrechtlich teilweise nicht anerkannt werden, verlangt zu ermitteln, in welcher Höhe Steuern auf das nicht durch die betreffenden Kosten reduzierte übrige Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu entrichten wären (BGH, FamRZ 2005, 1159, 1161; FamRZ 2006, 387, 393), vermag dem der Senat in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Anders verhält es sich mit einem etwaigen Betreuungsbonus, da hierzu die Betreuungsbedürftigkeit im Einzelnen darzulegen ist (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1154).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Soweit der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit für den Fall, dass steuerrechtlich berücksichtigte Kostenpositionen unterhaltsrechtlich teilweise nicht anerkannt werden, verlangt zu ermitteln, in welcher Höhe Steuern auf das nicht durch die betreffenden Kosten reduzierte übrige Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu entrichten wären (BGH, FamRZ 2005, 1159, 1161; FamRZ 2006, 387, 393), vermag dem der Senat in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99

    Kein Unterhaltssausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Dabei muss er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muss, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen gegen die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (BGH, FamRZ 2001, 541).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2006 - 10 UF 91/05

    Erhebliche Einkommensunterschiede der unterhaltspflichtigen Eltern: Entfallen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Barunterhaltspflicht des Beklagten M... gegenüber mit Rücksicht auf das Einkommen der Mutter des Kindes entfällt (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2006, 1780 f.; Scholz, FamRZ 2006, 1728).
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
    Da eine Übergangsregelung nicht vorgesehen ist, werden von dem gesetzlichen Anspruchsübergang auch die Unterhaltsansprüche erfasst, die schon vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Neuregelung entstanden sind (Klinkhammer, FamRZ 2006, 1171, 1173).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 215/05

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende gerichtliche

  • OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05

    Minderjährigenunterhalt: Zumutbarer Umfang der Arbeitsplatzbemühungen des

  • BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • OLG Koblenz, 24.06.1999 - 15 UF 203/99
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 11 WF 1/02
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05

    Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen im Unterhaltsrecht

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

    Im Rahmen der Nichtberücksichtigung der AfA bei Immobilieneigentum muss nämlich dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Eigentümer zur Erlangung des steuerlichen Vorteils aus der Abschreibung konkrete Aufwendungen hat, weshalb ihm der sich aus dem Eigentum ergebende Steuervorteil verbleiben muss (vgl. nur BGH FamRZ 2005, 1159; OLG Hamm BeckRS 2010, 14649; Wendl/Dose/Gerhardt, a.a.O., § 1 Rz. 457, 1018; abweichend: OLG Brandenburg BeckRS 2007, 11192).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten

    Diese kommen auch der Klägerin zugute mit der Folge, dass sie die damit verbundenen Aufwendungen gegen sich gelten lassen muss (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2006 - 10 UF 183/05 -, abgedruckt in "juris", Rn. 66).
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