Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 1 Abs. 3 HöfeO, § 6 Abs. 6 HöfeO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 ZPO, § 36 Abs. 1, § 61 Abs. 1 Satz 1 GNotKG, § 11a HöfeVfO, § 36 Abs. 1 GNotKG, § 48 GNotKG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses mit Erbschein
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FGGRG Art. 111 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses mit Erbschein - datenbank.nwb.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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Anforderungen an die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses mit Erbschein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses mit Erbschein
Verfahrensgang
- AG Bad Segeberg, 27.08.2012 - 2 Lw 7/08
- OLG Schleswig, 31.10.2013 - 2 L WLw 3/13
- BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 23519
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12
Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
Selbst wenn jenes Oberlandesgericht diesem Umstand ein anderes Gewicht als das Beschwerdegericht zuerkannt haben sollte, läge darin keine - für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde allein entscheidende - Abweichung in Rechtssätzen, sondern eine unterschiedliche Beurteilung des Beweiswerts eines Indizes im Rahmen einer tatrichterlichen Beweiswürdigung, bei der alle in Betracht kommenden Tatsachen heranzuziehen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1995 - BLw 73/94, NJW-RR 1955, 1155, 1156; Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Rn. 43). - BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
Eine Divergenz in diesem Sinne liegt nur vor, wenn das Beschwerdegericht in einem seine Entscheidung tragenden Grund einem abstrakten Rechtssatz (Obersatz) gefolgt ist, der von einem in der Vergleichsentscheidung benannten Rechtssatz abweicht (Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1983 - V BLw 18/83, BGHZ 89, 149, 151). - BGH, 28.04.1995 - BLw 73/94
Wegfall der Hofeigenschaft
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
Selbst wenn jenes Oberlandesgericht diesem Umstand ein anderes Gewicht als das Beschwerdegericht zuerkannt haben sollte, läge darin keine - für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde allein entscheidende - Abweichung in Rechtssätzen, sondern eine unterschiedliche Beurteilung des Beweiswerts eines Indizes im Rahmen einer tatrichterlichen Beweiswürdigung, bei der alle in Betracht kommenden Tatsachen heranzuziehen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1995 - BLw 73/94, NJW-RR 1955, 1155, 1156;… Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Rn. 43).
- OLG Oldenburg, 30.04.2009 - 10 W 17/09
Betriebseinstellung als dauerhafter Wegfall der Hofeigenschaft
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
aa) Welche Bedeutung das Oberlandesgericht Oldenburg im Zusammenhang mit der Frage des Wiederanspannens eines landwirtschaftlichen Betriebes in dem Beschluss vom 30. April 2009 (10 W 17/09, FamRZ 2010, 1274 ff.) dem Umstand beigemessen hat, dass der aus einer künftigen Eigenbewirtschaftung des Hofes erzielbare Ertrag hinter dem aus dessen Verpachtung bisher erzielten zurückbleibt, kann dahinstehen. - BGH, 19.02.2004 - BLw 24/03
Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
Ein Hinweis auf Unterschiede in einzelnen Elementen der Begründung der miteinander verglichenen Entscheidungen reicht für die Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde ebenso wenig aus wie ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall (st. Rspr., vgl. schon Senat, Beschluss vom 1. Juni 1977 V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 19. Februar 2004 - BLw 24/03, NL-BzAR 2004, 192, 193). - BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
Ein Hinweis auf Unterschiede in einzelnen Elementen der Begründung der miteinander verglichenen Entscheidungen reicht für die Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde ebenso wenig aus wie ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall (st. Rspr., vgl. schon Senat, Beschluss vom 1. Juni 1977 V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 19. Februar 2004 - BLw 24/03, NL-BzAR 2004, 192, 193). - OLG Celle, 17.04.2000 - 7 W 2/99
Hofauflösung ; Wille des Hofeigentümers; Bewirtschaftungsaufgabe; Hofeigenschaft; …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
Die Privilegierung in § 48 GNotKG ist nach ihrem Zweck, die Erhaltung und die Fortführung von Höfen im Familienbesitz zu ermöglichen (…vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 48 Rn. 1), auf einen negativen Feststellungsantrag, mit dem geltend gemacht wird, dass das zum Hof gehörende Vermögen sich nach dem allgemeinen Erbrecht vererbt hat (vgl. OLG Celle, RdL 2000, 193, 194), nicht anzuwenden. - BGH, 30.11.1989 - BLw 10/89
Anspruch auf Zuweisung des zum Nachlass gehörenden landwirtschaftlichen Besitzes …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - BLw 1/14
b) Das weitere Vorbringen, wonach das Beschwerdegericht gegen die Pflicht verstoßen haben soll, auf seine - von dem erstinstanzlichen Gericht abweichende - Beurteilung der Rechtslage vorab hinzuweisen und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt nicht zur Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 24 LwVG aF; denn diese kann weder auf die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch der allgemeinen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) noch des Untersuchungsgrundsatzes (Art. 22 LwVG i. V. m. § 12 FGG aF) gestützt werden (Senat, Beschluss vom 30. November 1989 - BLw 10/89, juris Rn. 8).
- OLG Oldenburg, 09.04.2019 - 10 W 4/19
Feststellung der Hofeigenschaft bei Eintragung eines Hofvermerks
Die Privilegierung in § 48 GNotKG ist nach ihrem Zweck, die Erhaltung und die Fortführung von Höfen im Familienbesitz zu ermöglichen, auf einen negativen Feststellungsantrag, mit dem geltend gemacht wird, dass das zum Hof gehörende Vermögen sich nach dem allgemeinen Erbrecht vererbt hat, nicht anzuwenden (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - BLw 1/14 -, Rn. 12, juris). - OLG Hamm, 06.11.2023 - 10 W 174/22
Handeln eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zeitpunkt des Eintritts des …
Die Privilegierung in § 48 GNotKG ist hingegen nach ihrem Zweck, die Erhaltung und die Fortführung von Höfen im Familienbesitz zu ermöglichen, auf einen negativen Feststellungsantrag nicht anzuwenden (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - BLw 1/14 -, Rn. 12, juris). - OLG Köln, 18.10.2022 - 23 WLw 5/22
Keine Wiederaufnahme eines bereits dauerhaft aufgelösten Betriebes möglich …
- OLG Köln, 27.05.2025 - 23 W 2/25 Da diese Privilegierung die Erhaltung und die Fortführung von Höfen im Familienbesitz ermöglichen soll, ist auch vorliegend höchstens die Festsetzung in Höhe des vierfachen Einheitswertes gerechtfertigt (vgl. BGH, BeckRS 2014, 23519;… OLG Celle, BeckRS 2015, 14323 Rn. 18;… Fackelmann, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Das gesamte Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 76 GNotKG, Rn. 36).
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