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Rechtsprechung
   OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30922
OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16 (https://dejure.org/2016,30922)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.2016 - 34 Wx 235/16 (https://dejure.org/2016,30922)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 2016 - 34 Wx 235/16 (https://dejure.org/2016,30922)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Auflassungserklärung - Darlegungs- und Beweislast für Geschäftsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 20 Abs. 1 S. 2; GBO § 29 Abs. 1 S. 2
    Darlegungslast hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des an einer Auflassung beteiligten anderen teils gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    GBO § 20 Abs. 1 S. 2; GBO § 29 Abs. 1 S. 2
    Darlegungslast hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des an einer Auflassung beteiligten anderen Teils gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsfähigkeit zweifelhaft: Wer trägt die Beweislast?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des an einer Auflassung beteiligten anderen Teils gegenüber dem Grundbuchamt

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 17111
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89

    Zum Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Zweifeln an der …

    Auszug aus OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16
    Im Grundbuchverfahren obliegt es der antragstellenden Partei einer Auflassung, die durch Tatsachen begründeten ernsthaften Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des anderen Teils so weit auszuräumen, dass wieder vom Erfahrungssatz regelmäßig gegebener Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden kann (Anschluss an BayObLG vom 5.4.1989, BReg 2 Z 33/89 = BayObLGZ 1989, 111).

    Rn. 10 Bei Vorliegen solcher Zweifel ist das Grundbuchamt zur Beanstandung durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO berechtigt und verpflichtet (BayObLGZ 1989, 111/113).

    Rn. 12 Dass der Notar offenbar von Geschäftsfähigkeit ausgegangen ist, weil er die Beurkundung vorgenommen hat (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 BeurkG), ist in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich (BayObLGZ 1989, 111/113).

    Den vollen Nachweis der Geschäftsfähigkeit muss sie dagegen nicht führen (BayObLGZ 1989, 111/113; BayObLG Rpfleger 1992, 152/153).

    Durch Zwischenverfügung kann das Grundbuchamt und präzisierend das Beschwerdegericht im Rechtsmittelzug der Antragstellerin aufgeben, entsprechende Nachweise beizubringen (BayObLGZ 1989, 111/113).

    Dabei genügt es, wenn hierdurch die vorhandenen Zweifel zerstreut werden, so dass wieder der Grundsatz der Geschäftsfähigkeit gilt; der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit muss durch das Gutachten oder das ärztliche Zeugnis nicht geführt werden (BayObLGZ 1989, 111/113).

  • BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 2 Z 84/89
    Auszug aus OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16
    Stehen solche nicht zur Verfügung, muss der Eintragungsantrag sofort zurückgewiesen werden (BayObLG vom 9.1.1989, BReg 2 Z 84/89, juris Rn. 15;… Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 171 m. w. N.).

    Rn. 21 b) Als weiteres Mittel der Behebung kommt die Vorlage eines im zivilgerichtlichen Verfahren erstrittenen rechtskräftigen Urteils in Betracht, das feststellt, dass die Auflassung vom 28.12.2007 wirksam ist (vgl. BayObLG vom 9.11.1989, BReg 2 Z 84/89, juris Rn. 4 und 16; auch BGH vom 15.10.2015, V ZR 52/15, juris).

  • OLG Hamm, 05.11.2014 - 15 W 452/14

    Grundbuchamt, Geschäftsfähigkeit des Erklärenden, Eintragungshindernis, …

    Auszug aus OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16
    2 Z 134/91">Rpfleger 1992, 152; Senat vom 19.2.2015, 34 Wx 421/14 = NJW-RR 2015, 1043; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 450/451; OLG Celle FGPrax 2011, 111; OLG Düsseldorf RNotZ 2013, 292; OLG Hamm MittBayNot 2016, 32; Demharter GBO 30. Aufl. § 20 Rn. 38; Hügel/Otto GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 37, 107; Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 10 mit Rn. 164, 166, 168; vgl. für die ähnliche Problematik zu § 1365 Abs. 1 BGB: BGH Rpfleger 2013, 378/379; BGHZ 35, 135/139 ff.).

    2 Z 134/91">Rpfleger 1992, 152/153; Senat vom 7.11.2011, 34 Wx 400/11 = DNotZ 2012, 298; OLG Düsseldorf RNotZ 2013, 292/293 f.; OLG Hamm MittBayNot 2016, 32; Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 40).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 3 Wx 259/17

    Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes

    Anlass, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, besteht vielmehr erst dann, wenn begründete, nämlich konkrete Zweifel, beispielsweise gestützt auf ein Urteil oder ein fachärztliches Gutachten, gegeben sind (vgl. OLG München MittBayNot 2015, 221 m.w.N.;… BeckOK/Wilsch, aaO.;… vgl. für die Frage der Geschäftsfähigkeit: Demharter, aaO., § 18 Rn. 3 m.w.N.; OLG München BeckRS 2016, 17111).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21

    Zustimmungserfordernis des dinglich Berechtigten bei Teilveräußerung eines …

    Der Wert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich regelmäßig nach dem Schwierigkeitsgrad der Hindernisbeseitigung (…vgl. BayObLG, Rpfleger 2002, 260, juris, Rn. 18; OLG München, NotBZ 2017, 110 juris Rn. 25;… Rpfleger 2017, 203, juris Rn. 33).
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