Rechtsprechung
   BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 243/93   

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https://dejure.org/1993,3626
BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 243/93 (https://dejure.org/1993,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1993 - 3Z BR 243/93 (https://dejure.org/1993,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 243/93 (https://dejure.org/1993,3626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht; Betreuter; Mutter; Tatgericht; Vorbringen; Zeugenaussage; Beweismittel; Eingehen; Sachlage; Einwandfrei; Würdigung; Beurteilung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung Elternteils bei Aufhebungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1908b Abs. 1; FGG § 69g Abs. 1, § 69i Abs. 3

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 324
  • Rpfleger 1994, 337
  • BayObLGZ 1993, 350
  • BtPrax 1994, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll das Vormundschaftsgericht jedoch, ehe es den Betreuer entläßt, zunächst die ihm zu Gebote stehenden milderen Mittel der Aufsicht und Ausübung des Weisungsrechts nutzen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1837 BGB ; BayObLGZ 1993, 350, 352; Soergel/Damrau § 1908b RdNr. 6).
  • OLG München, 05.07.2007 - 32 Wx 50/07

    Rücknahme oder Widerruf einer notariellen Fälligkeitsbestätigung kein Gegenstand

    In die Sachdarstellung einer Beschwerdeentscheidung des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind auch diejenigen Umstände aufzunehmen, die objektiv oder nach Ansicht des Beschwerdegerichts Einfluss auf die Entscheidung haben (BayObLG in FamRZ 1984, 534/536; 1994, 324/325).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kommt die Entlassung des Betreuers nur als äußerste Maßnahme in Betracht, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen.(BayObLG FamRZ 1994, 324, 325).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    Die Verpflichtung des Landgerichts, seine Entscheidung mit Gründen zu versehen (§ 25 FGG), gebietet nicht, auf alle möglicherweise in Betracht kommenden tatsächlichen oder rechtlichen Umstände ausdrücklich einzugehen (BayObLG FamRZ 1992, 1349/1350; 1994, 324/325).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Soweit dem Senatsbeschluß vom 21.10.1993 (BayObLGZ 1993, 350/351 f.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.

    Diese Norm ist im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (BayObLGZ 1993, 234/235; 1993, 350/351; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69g Rn. 8).

  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Seine Beschwerdeberechtigung ergibt sich insoweit aus § 69i Abs. 3 i.V.m. § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. BayObLGZ 1993, 350 f.).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die Entlassung des Betreuers als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen (BayObLG FamRZ 1994, 324/325); das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG BtPrax 1996, 67/68; HK-BUR/Rink § 1908b Rn. 11; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. § 1908b Rn. 6).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Dieser für die Frage der Entlassung des Betreuers entwickelte Grundsatz (vgl. BayObLGZ 1993, 350/352; BayObLG FamRZ 1996, 1105 ; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1908b Rn.7) gilt entsprechend auch für die Frage, inwieweit bei der Auswahl des Betreuers gemäß § 1897 BGB von der Bestellung einer bestimmten Person abgesehen werden muß.
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

    Beim Begriff des wichtigen Grundes handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der weitestgehend der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ FamRZ 1994, 324 ; vgl. für den Bereich des § 626 BGB BAG JZ 1975, 737, 739).
  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 362/95

    Entlassung der Mutter des Betroffenen als dessen Betreuerin gegen den Willen des

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll das Vormundschaftsgericht jedoch, ehe es den Betreuer entläßt, zunächst die ihm zu Gebote stehenden milderen Mittel der Aufsicht und Ausübung des Weisungsrechts nutzen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1837 BGB ; BayObLGZ 1993, 350, 352; Soergel/Damrau § 1908b Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93   

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https://dejure.org/1993,4217
OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93 (https://dejure.org/1993,4217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.1993 - 3 Wx 349/93 (https://dejure.org/1993,4217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 1993 - 3 Wx 349/93 (https://dejure.org/1993,4217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Beschwerde von Angehörigen gegen Auswahl des Betreuers, alle Angelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers; Anordnung der Betreuung; Beistellung eines Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 69g Abs. 1, § 67 Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 45
  • FamRZ 1994, 451
  • BtPrax 1994, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93

    Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
    : 1. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGG gilt gemäß § 69g Abs. 5 Satz 1 FGG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1993, 1110).

    Diese Regelung gilt nicht nur für die erste Instanz, sondern nach § 69g Abs. 5 Satz 1 auch für das Beschwerdeverfahren (vgl. auch BayObLG in FamRZ 1993, 1110).

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
    Diese Frage hat aber weder mit der persönlichen Beschwerdebefugnis noch mit der Zulässigkeit der Beschwerde überhaupt etwas zu tun; denn auch bei unteilbarem Verfahrensgegenstand würde eine Teilanfechtung nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, sondern nur dazu führen, daß das Rechtsmittelgericht trotz der von dem Rechtsmittelführer beabsichtigten Beschränkung die angefochtene Entscheidung in vollem Umfange zu überprüfen hat (vgl. BGH in FamRZ 1984, 990ff. sowie Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 21 Rdn. 7a).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
    Außerdem ist zweifelhaft, ob der Senat nach § 24 Abs. 3 FGG überhaupt befugt gewesen wäre, eine Anordnung zu treffen, die über den Zeitpunkt des Erlasses der vorliegenden Entscheidung hinauswirkt (verneinend z.B. BayObLGZ 1991, 17, 24).
  • LG Zweibrücken, 18.02.1992 - 4 T 17/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
    Der teilweise vertretenen Auffassung, daß das Beschwerderecht der Angehörigen nach § 69g Abs. 1 FGG nicht bestehe, soweit mit der Beschwerde nicht die Anordnung der Betreuung, sondern nur - wie hier - die Auswahl des Betreuers beanstandet werde (vgl. Diederichsen in Palandt, BGB, 52. Aufl., § 1897 Rdn. 22; LG Zweibrücken in BtPrax 1992, 75f.), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen, weil es sich dabei um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Nr. 2 FGG handelt (vgl. BT-Drucks. aaO. S. 120; ebenso KG FamRZ 1995, 1442; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451; OLG Karlsruhe BtPrax 1994, 214; Jürgens Betreuungsrecht § 69g FGG Rdn. 11; Kemper FuR 1994, 267, 269; a.A.: OLG Oldenburg FamRZ 1995, 432; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1897 Rdn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, für Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 3 FGG eigene Ermittlungen anzustellen (Hinweis auf OLG Düsseldorf, B.v. 24.9.1993, FamRZ 1994, 451).

    Selbst konnte der Senat über Maßnahmen nach § 24 Abs. 3 FGG nicht entscheiden, daß ihm die hierfür notwendigen Ermittlungen verwehrt sind (vgl. Senatsbeschluß vom 24.9.1993 in Sachen 3 Wx 349/93 ; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 13. Aufl., § 24 Rd. 19).

  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist zwingend, wenn Gegenstand des Verfahrens die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers auf alle Angelegenheiten ist (§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FGG ; BayObLG BtPrax 1994, 28 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ).
  • OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 18/99

    Auswahl des Betreuers

    Dabei ist auch eine auf einzelne Elemente der Betreuerbestellung beschränkte Teilanfechtung möglich, wie etwa auf die Auswahl des Betreuers (so schon OLG Düsseldorf FamRZ 94, 451; a.A.: wohl Palandt/Diederichsen BGB § 1897 Rdnr. 22 mwN).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen; insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und Auswahl des Betreuers umfaßt (vgl. BT-Drucks 11/4528 S. 120, KG FamRZ 1995, 1442 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ).
  • OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96

    Bestimmung der Inhaberschaft des Beschwerderechts hinsichtlich einer

    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (KG BtPrax 1995, 106; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 451 [OLG Düsseldorf 24.09.1993 - 3 Wx 349/93] ; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432 [OLG Schleswig 08.06.1994 - 2 W 20/94] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93   

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https://dejure.org/1993,8895
OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93 (https://dejure.org/1993,8895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93 (https://dejure.org/1993,8895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 15 Sbd 70/93 (https://dejure.org/1993,8895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 449
  • Rpfleger 1994, 211
  • BtPrax 1994, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

    Eine Entscheidung durch den Richter ist daher nur in den Fällen erforderlich, in denen konkret ein dem Richtervorbehalt unterliegendes Verfahren, beispielsweise über die Bestellung eines weiteren Betreuers, ansteht (vgl. OLG Köln, FGPrax 2006, 72, 73; OLG Köln, FamRZ 2001, 939; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343, 344; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1190; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage, § 4 Rn. 35; Münchener Kommentar/Pabst, FamFG, 2. Auflage, § 4 Rn. 37; Musielak/Borth-Borth/Grandel, FamFG, 6. Auflage, § 4 Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Eine Entscheidung über eine Abgabe kann jedoch im vorliegenden Fall nicht ergehen, weil der Rechtspfleger des Amtsgerichts Cochem nicht befugt war, das Amtsgericht Simmern um die Übernahme des Verfahrens zu ersuchen und den Abgabestreit vorzulegen (BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG Rpfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, Betreuungsgesetz, § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 24/07

    Betreuung: Zuständigkeit für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Der Senat vermag sich deshalb auch nicht der teilweise in der Rechtsprechung (OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 244) vertretenen Gegenauffassung anzuschließen, wonach die Abgabe eines Betreuungsverfahrens dann durch den Rechtspfleger erfolgen soll, wenn zu diesem Zeitpunkt kein akuter Anlass zu Maßnahmen gegeben ist, die der Richter zu treffen hat.
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines

    Hierbei ist der Rechtspfleger in den ihm übertragenen Angelegenheiten befugt, über die Abgabe oder die Übernahme des Verfahrens zu befinden und auch eine Entscheidung des zuständigen oberen Gerichts herbeizuführen; einer vorherigen Anrufung des Richters bedarf es nicht (Senat, Rpfleger 1973, 402; Senat, OLGZ 1992, 131; BayObLG, NJW-RR 2002, 1118; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 5 Rn 8; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 15; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 25 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 27.04.1993 - 3 T 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,17692
LG Marburg, 27.04.1993 - 3 T 3/93 (https://dejure.org/1993,17692)
LG Marburg, Entscheidung vom 27.04.1993 - 3 T 3/93 (https://dejure.org/1993,17692)
LG Marburg, Entscheidung vom 27. April 1993 - 3 T 3/93 (https://dejure.org/1993,17692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BtPrax 1994, 36
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