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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3131
BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 (https://dejure.org/2011,3131)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG, § 57 ZPO, § 80 ZPO, § 86 ZPO, § 280 ZPO
    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 59 Abs. 1; ZPO §§ 57, 80, 86, 280
    Beschwerdebefugnis des Klägers hinsichtlich Ablehnung der angeregten Betreuerbestellung für prozessunfähigen Beklagten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis des Antragstellers hinsichtlich ablehnender Entscheidung des Betreuungsgerichts bzgl. der Bestellung eines Betreuers für eine prozessunfähige Person; Auswirkung der wirksamen Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt durch eine ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessunfähigkeit, Beschwerdebefugnis, Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis des Antragstellers hinsichtlich einer ablehnenden Entscheidung eines Betreuungsgerichts bzgl. einer Bestellung eines Betreuers für eine prozessunfähige Person; Auswirkung einer wirksamen Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt durch eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerdebefugnis bzgl. angeregter Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der prozessunfähige Gegner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1739
  • MDR 2011, 314
  • FGPrax 2011, 79 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 465
  • BtPrax 2011, 72
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.;… vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

    Rn. 12 Hat der Kläger ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (BayObLG FamRZ 1996, 1369, 1370; 1991, 737).

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der …

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Um die ordnungsgemäße Vertretung der prozessunfähigen Partei im Prozess zu gewährleisten, bedarf es grundsätzlich der Bestellung eines Betreuers (BGH Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 9).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Partei bis zur rechtskräftigen Feststellung der Prozessunfähigkeit insoweit als prozessfähig zu behandeln, als ihre Prozessfähigkeit im Streit steht (BGH Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 3; BGHZ 143, 122, 123, 127;… Zöller/Vollkommer aaO § 52 Rn. 6;… § 56 Rn. 13).

  • BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98

    Reformatio in peius bei einer Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung eines …

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.;… vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;…Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12;… aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5;… Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Partei bis zur rechtskräftigen Feststellung der Prozessunfähigkeit insoweit als prozessfähig zu behandeln, als ihre Prozessfähigkeit im Streit steht (…BGH Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - juris Rn. 3; BGHZ 143, 122, 123, 127;… Zöller/Vollkommer aaO § 52 Rn. 6;… § 56 Rn. 13).
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts …

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.;… vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).
  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Diese Fiktion erfasst indessen nicht das übrige (Hauptsache-) Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506).
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und …

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Ist es mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar, kann es daher im Wege des Rechtsmittels gegen das später ergehende Endurteil grundsätzlich nicht mehr überprüft werden; insoweit bindet es das Rechtsmittelgericht gemäß §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO (BGHZ 182, 10 = MDR 2009, 1239 Rn. 18 f. mwN).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;…Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12;… aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5;… Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10
    Vielmehr ist die prozessunfähig gewordene Partei auch nach Eintritt der Prozessunfähigkeit im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze vertreten", weshalb gegen sie auch ein Sachurteil ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 263, 265 f. = NJW 1993, 1654; BFH NJW-RR 2001, 244; BAG NZA 2000, 613, 614;…Musielak/Weth ZPO 7. Aufl. § 86 Rn. 1, 10, 12;… aA Musielak/Stadler aaO § 246 Rn. 5;… Zöller/Vollkommer aaO § 86 Rn. 12).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

  • BGH, 25.02.2004 - XII ZB 208/00

    Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines …

  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

  • BayObLG, 30.11.1990 - BReg. 3 Z 112/90
  • BGH, 22.11.2016 - II ZB 19/15

    Gesellschaft ausländischen Rechts: Restgesellschaft für in Deutschland belegenes …

    Ausnahmsweise kann die Anordnung einer Pflegschaft zur Wahrung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch im Interesse eines Dritten geboten sein, so dass der Dritte gegen den Beschluss, mit dem die Anordnung einer Pflegschaft abgelehnt wird, beschwerdeberechtigt ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11, NJW 2012, 2039 Rn. 10;Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, NJW 2011, 1739 Rn. 11 zur Anordnung einer Betreuung).
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen …

    Als Kläger in dem Zugewinnausgleichsverfahren ist er hinsichtlich der Entscheidung, mit der das Landgericht die von ihm angeregte Bestellung eines Betreuers für die seiner Ansicht nach prozessunfähige Beklagte ablehnt, grundsätzlich gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 9 ff. mwN).

    Jedoch hatte es in seiner Entscheidung ebenfalls Zweifel an der Prozessfähigkeit der Betroffenen geäußert und die Bestellung des Prozesspflegers nur deshalb aufgehoben, weil vorliegend allein die Bestellung eines Betreuers mit dem Wirkungskreis einer Vertretung der Betroffenen in dem Zugewinnausgleichsverfahren in Betracht komme (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11).

    Deshalb wird das Landgericht bei der Prüfung, welche Maßnahmen zu treffen sind, auch zu berücksichtigen haben, dass dem weiteren Beteiligten als Kläger in dem Zugewinnausgleichsverfahren - im Rahmen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes - die Möglichkeit einzuräumen ist, seine Forderung auch gegen eine prozessunfähige Partei durchzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11 mwN).

    Bei ihm handelt es sich jedoch lediglich um einen Notvertreter, der bis zur Bestellung des ordentlichen gesetzlichen Vertreters, hier also des Betreuers, einstweilen die Vertretung zu übernehmen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 11).

  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 450/20

    Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung; …

    Zur Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung, der geltend macht, zur Ausübung eines materiellen Rechts gegenüber dem Betroffenen auf die Betreuerbestellung angewiesen zu sein (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465).

    Hat der Kläger mithin ein rechtlich geschütztes Interesse an der Bestellung eines Betreuers, geht damit im Falle einer abschlägigen Entscheidung des Betreuungsgerichts seine Beschwerdebefugnis einher (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10 - FamRZ 2011, 465 Rn. 10 ff. mwN).

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