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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 26.11.2002 - C-202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8602
EuGH, 26.11.2002 - C-202/01 (https://dejure.org/2002,8602)
EuGH, Entscheidung vom 26.11.2002 - C-202/01 (https://dejure.org/2002,8602)
EuGH, Entscheidung vom 26. November 2002 - C-202/01 (https://dejure.org/2002,8602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Ausweisung besonderer Schutzgebiete - Plaine des Maures

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Ausweisung besonderer Schutzgebiete - Plaine des Maures"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Artikel 226 EG
    Vertragsverletzungsverfahren - Klageschrift - Darlegung der Rügen und Klagegründe

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats wegen Nichtbeachtung einer Richtlinie; Erhaltung der wild lebenden Vogelarten; Vorwurf der unzureichenden Ausweisung von besonderen Schutzgebieten; Plaine des Maures (Frankreich)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/409/EWG
    Vertragsverletzungsverfahren - Klageschrift - Darlegung der Rügen und Klagegründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Mangelhafte Ausweisung der zur Erhaltung der Arten nach Anhang I der Richtlinie und der Zugvogelarten geeignetsten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 26.11.2002 - C-202/01
    Infolgedessen hat die Kommission in jeder gemäß Artikel 226 EG eingereichten Klageschrift die genauen Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, sowie zumindest in gedrängter Form insbesondere die rechtlichen Umstände anzugeben, auf die diese Rügen gestützt sind (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg.1990, I-4747, Randnr. 28).
  • OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit …

    Vielmehr geht es um die Gewähr dafür, dass alle so gekennzeichneten Waren unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, welches für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 12.11.2002 - C-202/01, GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club plc).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-235/04

    Kommission / Spanien - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere …

    {FN:4} - Urteil vom 26. November 2002 (C-202/01, Slg. 2002, I-11019).

    {FN:25} - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 27. Juni 2002, Kommission/Frankreich (C-202/01, Slg. 2002, I-11019, Nr. 25).

  • BVerwG, 12.06.2003 - 4 B 37.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der …

    Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten in einer Vielzahl von Vertragsverletzungsverfahren dazu angehalten, die zur Sicherung der für die Arterhaltung unerlässlichen Lebensräume notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (…vgl. EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 - a.a.O.; vom 19. Mai 1998 - C 3/96 - a.a.O., vom 18. März 1999 - C 166/97 - a.a.O., vom 25. November 1999 - C 96/98 - a.a.O., vom 7. Dezember 2000 - C 374/98 - a.a.O., vom 26. November 2002 - C 202/01 - n.v., vom 6. März 2003 - C 240/00 - n.v. …und vom 20. März 2003 - C 378/01 - a.a.O.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23143
Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01 (https://dejure.org/2002,23143)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.06.2002 - C-202/01 (https://dejure.org/2002,23143)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - C-202/01 (https://dejure.org/2002,23143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Ausweisung besonderer Schutzgebiete - Plaine des Maures

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Somit könnte schon an dieser Stelle die von der Kommission beantragte Feststellung der Vertragsverletzung ohne weiteres getroffen werden, wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96(5) in der Randnummer 63 feststellte: "Hat somit ein Mitgliedstaat Gegenden zu besonderen Schutzgebieten erklärt, deren Zahl und Gesamtfläche offensichtlich unter der Zahl und Gesamtfläche der Gegenden liegen, die für die Erhaltung der betreffenden Arten als die geeignetsten angesehen werden, so kann festgestellt werden, dass dieser Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtung aus Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie verstoßen hat.".

    In der Rechtssache C-3/96 hat der Gerichtshof hierzu Folgendes in den Randnummern 55 bis 58 ausgeführt: "Erstens ist festzustellen, dass Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie die Mitgliedstaaten entgegen dem Vorbringen des Königreichs der Niederlande verpflichtet, diejenigen Gebiete zu besonderen Schutzgebieten zu erklären, die für die Erhaltung der in Anhang I genannten Arten zahlen- und flächenmäßig am geeignetsten sind, und dass diese Verpflichtung nicht durch den Erlass anderer besonderer Schutzmaßnahmen umgangen werden kann.

    Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung C-3/96 in den Randnummern 60 bis 62 fortgeführt: "Im Übrigen verfügen die Mitgliedstaaten zwar bei der Auswahl der besonderen Schutzgebiete über einen Ermessensspielraum, doch folgt die Ausweisung dieser Gebiete bestimmten, in der Richtlinie festgelegten ornithologischen Kriterien (vgl. Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 26).

    Die praktische Bedeutung dieser Verzeichnisse auch für seine eigene Tätigkeit hat der Gerichtshof bereits für den Vorläufer des IBA 2000 in der Rechtssache C-3/96 in den Randnummern 68 bis 70 hervorgehoben: "In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das IBA 89 ein Verzeichnis der Gebiete, die für die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten in der Gemeinschaft von großer Bedeutung sind, enthält, das von der Europäischen Gruppe für die Erhaltung der Vögel und der Lebensräume gemeinsam mit dem Internationalen Rat für Vogelschutz in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Kommission für die zuständige Generaldirektion der Kommission erarbeitet wurde.

    In der bereits zitierten Entscheidung in der Rechtssache C-3/96 heißt es in den Randnummern 69 und 70 hierzu: "Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist das IBA 89 das einzige Dokument, das die wissenschaftlichen Beweismittel für die Beurteilung der Frage enthält, ob der beklagte Staat seiner Verpflichtung nachgekommen ist, diejenigen Gebiete zu besonderen Schutzgebieten zu erklären, die zahlen- und flächenmäßig am geeignetsten für die Erhaltung der geschützten Arten sind.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Der Gerichtshof hat hierzu bereits im Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90(6) in Randnummer 26 ausgeführt: "Zwar verfügen die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der besonderen Schutzgebiete über einen gewissen Ermessensspielraum, doch gehorcht die Ausweisung dieser Gebiete bestimmten in der Richtlinie festgelegten ornithologischen Kriterien wie etwa dem Vorkommen der in Anhang I aufgeführten Vögel und der Einstufung eines Lebensraums als Feuchtgebiet.".

    Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung C-3/96 in den Randnummern 60 bis 62 fortgeführt: "Im Übrigen verfügen die Mitgliedstaaten zwar bei der Auswahl der besonderen Schutzgebiete über einen Ermessensspielraum, doch folgt die Ausweisung dieser Gebiete bestimmten, in der Richtlinie festgelegten ornithologischen Kriterien (vgl. Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 26).

    5: - Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031.6: - Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221.7: - Kommission/Fankreich, Slg. 1999, I-1719.8: - Hervorhebungen durch den Verfasser.

  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Im Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97(7) führt er in den Randnummern 40 bis 42 aus: "Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 des Vertrages der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 59).

    5: - Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031.6: - Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221.7: - Kommission/Fankreich, Slg. 1999, I-1719.8: - Hervorhebungen durch den Verfasser.

  • EuGH, 17.01.1991 - C-334/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Aus dieser Vorschrift in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof geht hervor, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet es solche Arten gibt, für diese Arten insbesondere Schutzgebiete bestimmen muss (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 in der Rechtssache C-334/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-93, Randnr. 10).

    9: - Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 85.10: - Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 28.11: - Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26).

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Auch die Klageschrift entspricht der vom Gerichtshof im Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88(10) geforderten kurzen Darstellung der Klagegründe unter Angabe der genauen Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, und der rechtlichen und tatsächlichen Umstände in gedrängter Form.
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    9: - Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 85.10: - Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 28.11: - Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-157/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Im Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97(7) führt er in den Randnummern 40 bis 42 aus: "Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 des Vertrages der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 59).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Eine solche Auslegung der Ausweisungsverpflichtung entspricht im Übrigen der speziell ausgerichteten und verstärkten Schutzregelung, die Artikel 4 der Richtlinie insbesondere für die in Anhang I aufgezählten Arten vorsieht (vgl. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-44/95, Royal Society for the Protection of Birds, Slg. 1996, I-3805, Randnr. 23), zumal auch nach Artikel 3 für alle unter die Richtlinie fallenden Arten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebensräume u. a. Maßnahmen wie die Einrichtung von Schutzgebieten gehören.
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-202/01
    Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97(9) festgestellt, dass es - im Geiste einer loyalen Zusammenarbeit entsprechend der sich aus Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) für jeden Mitgliedstaat ergebenden Pflicht - den Mitgliedstaaten obliegt, der Kommission, die für die Anwendung des Vertrages sowie der von den Organen aufgrund dieses Vertrages getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen hat, die Erfüllung ihrer allgemeinen Aufgabe zu erleichtern.
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