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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2015 - C-1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12856
EuGH, 11.06.2015 - C-1/14 (https://dejure.org/2015,12856)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - C-1/14 (https://dejure.org/2015,12856)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - C-1/14 (https://dejure.org/2015,12856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 4, 9, 13 und 32 - Universaldienstverpflichtungen und soziale Verpflichtungen - Bereitstellung des Zugangs an einem festen Standort und Erbringung von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 4, 9, 13 und 32 - Universaldienstverpflichtungen und soziale Verpflichtungen - Bereitstellung des Zugangs an einem festen Standort und Erbringung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Universaldienstrichtlinie verpflichtet nicht zu Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Keine Universaldienstfinanzierung von Sozialtarifen für mobile Kommunikationsdienste

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Die Universaldienstrichtlinie verpflichtet nicht zu Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zu Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Mobile Kommunikationsdienste keine finanzierungspflichtigen Universaldienste

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mitbewerber sollen für Festnetz-Sozialtarife großer Telekommunikationsanbieter zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Universaldienstrichtlinie: Mitgliedsstaaten sind nicht zum Angebot von Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements verpflichtet - Festnetzgestützte Telefonie- und Internetabonnements bedürfen dagegen des Angebots von Sozialtarifen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2015, 843
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.04.2013 - C-368/12

    Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung; Vorabentscheidungsersuchen; Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-1/14
    Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Unionsrechts, hat der Gerichtshof daher grundsätzlich über sie zu befinden (Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Aus dem Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, folgt jedoch, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 In diesem Rahmen ist von Bedeutung, dass das nationale Gericht insbesondere die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Gültigkeit von Bestimmungen des Unionsrechts fraglich erscheint, und die Gründe angibt, aus denen es sie für ungültig hält (Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, da den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.2010 - C-389/08

    Base u.a. - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/21/EG …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-1/14
    Rn. 16 Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass der belgische Gesetzgeber insbesondere auf die Urteile Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583) sowie Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584) hin das Gesetz vom 10. Juli 2012 erlassen hat, um den Mechanismus für die Finanzierung der Bereitstellung des Universaldiensts, insbesondere hinsichtlich der im Gesetz vom 25. April 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (IV) (…Belgisch Staatsblad, 8. Mai 2007, S. 25103), wodurch das Gesetz vom 13. Juni 2005 geändert und ausgelegt wurde, enthaltenen sozialen Telefontarife, zu ändern.
  • EuGH, 06.10.2010 - C-222/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2015 - C-1/14
    Rn. 16 Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass der belgische Gesetzgeber insbesondere auf die Urteile Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583) sowie Base u. a. (C-389/08, EU:C:2010:584) hin das Gesetz vom 10. Juli 2012 erlassen hat, um den Mechanismus für die Finanzierung der Bereitstellung des Universaldiensts, insbesondere hinsichtlich der im Gesetz vom 25. April 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (IV) (…Belgisch Staatsblad, 8. Mai 2007, S. 25103), wodurch das Gesetz vom 13. Juni 2005 geändert und ausgelegt wurde, enthaltenen sozialen Telefontarife, zu ändern.
  • EuGH, 21.12.2016 - C-327/15

    TDC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …

    Daher kann der in Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Universaldienstrichtlinie vorgesehene Finanzierungsmechanismus auf solche Dienste nicht ausgeweitet werden (vgl. Urteil vom 11. Juni 2015, Base Company und Mobistar, C-1/14, EU:C:2015:378, Rn. 41).
  • EuGH, 19.09.2024 - C-273/23

    Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni u. a. (Critère de substituabilité) - …

    Rn. 65 Ebenso hat der Gerichtshof bereits im Wesentlichen entschieden, dass nur Kommunikationsdienste, die einen Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz und einen Anschluss daran an einem festen Standort erfordern, nicht also mobile Kommunikationsdienste, über den in Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2002/22 vorgesehenen Mechanismus finanziert werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Base Company und Mobistar, C-1/14, EU:C:2015:378, Rn. 37 und 43).

    Rn. 86 Überdies hat der Unionsgesetzgeber im Gegensatz zu dem durch Art. 4 der Richtlinie 2002/22 in der Fassung der Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (…ABl. 2009, L 337, S. 11) bewirkten Ausschluss mobiler Telekommunikationsdienste vom Begriff "Universaldienst" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Base Company und Mobistar, C-1/14, EU:C:2015:378, Rn. 32 bis 37) die Anbieter dieser Dienste nicht von der Beteiligung an diesem Verfahren zur Aufteilung der Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen ausgenommen.

  • EuGH, 12.05.2016 - C-692/15

    Security Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung des …

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, da den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (Urteil vom 11. Juni 2015, Base Company und Mobistar, C-1/14, EU:C:2015:378, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-326/14

    Verein für Konsumenteninformation - Richtlinie 2002/22/EG - Nutzerrechte bei …

    Auch wenn die Bestimmungen der Universaldienstrichtlinie über besondere Tarifoptionen und die Verfahren für die Finanzierung des Universaldienstes nicht auf sämtliche Arten von Diensten Anwendung finden (zur Ausnahme der Mobilfunkdienste vgl. Urteil Base Company und Mobistar, C-1/14, EU:C:2015:378), gilt indessen eine solche Beschränkung nicht für die in Kapitel IV geregelten Rechte der Endnutzer - namentlich Art. 20 bezieht sich auf Dienste, die die Verbindung mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz und/oder öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten bereitstellen.
  • EuGH, 08.09.2016 - C-322/15

    Google Ireland und Google Italy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 …

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, da den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorabentscheidungsersuchen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 2015, Base Company und Mobistar, C-1/14, EU:C:2015:378, Rn. 48, …und vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 19).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-1/14   

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https://dejure.org/2015,663
Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-1/14 (https://dejure.org/2015,663)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.01.2015 - C-1/14 (https://dejure.org/2015,663)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - C-1/14 (https://dejure.org/2015,663)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Universaldienstrichtlinie - Art. 9 und 32 - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - Universaldienst und Nutzerrechte - Soziale Dienstverpflichtungen - Zusätzliche Pflichtdienste

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.2010 - C-222/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-1/14
    {FN:2} - C-222/08, EU:C:2010:583.

    {FN:8} - Vgl. hierzu Urteil Kommission/Belgien (C-222/08, EU:C:2010:583, Rn. 46).

  • EuGH, 06.10.2010 - C-389/08

    Base u.a. - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/21/EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-1/14
    {FN:3} - C-389/08, EU:C:2010:584.
  • BGH, 28.10.2025 - II ZR 41/24

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrags …

    Wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses ist, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 39 - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 34 - Balkaya; beide mwN;… Urteil vom 10. September 2014 - C-270/13, ECLI:EU:C:2014:2185, NVwZ 2014, 1508 Rn. 28 f. [zu Art. 45 AEUV] - Iraklis Haralambidis/Calogero Casilli;… Urteil vom 10. September 2015 - C-47/14, ECLI:EU:C:2015:574, ZIP 2015, 2340 Rn. 41 - Holterman Ferho Exploitatie;… Urteil vom 11. April 2019 - C-603/17, ECLI:EU:C:2019:310, ZIP 2019, 2154 Rn. 25;… Urteil vom 26. Februar 2019 - C-581/17, ECLI:EU:C:2019:138, RIW 2019, 380 Rn. 45 - Wächtler).

    Die Eigenschaft einer Person als Mitglied eines Leitungsorgans einer Kapitalgesellschaft schließt nicht aus, dass sich diese Person in einem Unterordnungsverhältnis gegenüber der betreffenden Gesellschaft befindet (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 47 - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 38 - Balkaya).

    Auch die Natur des Beschäftigungsverhältnisses nach nationalem Recht ist für die Arbeitnehmerschaft im Sinn des Unionsrechts ohne Bedeutung (EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 40 f. - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 35 - Balkaya).

    Rn. 16 Das Vorliegen des nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erforderlichen Unterordnungsverhältnisses muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände, die die Beziehung zwischen den Beteiligten kennzeichnen, geprüft werden (EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 46 - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 37 - Balkaya;… Urteil vom 10. September 2015 - C-47/14, ECLI:EU:C:2015:574, ZIP 2015, 2340 Rn. 46 - Holterman Ferho Exploitatie;… Urteil vom 20. November 2018 - C-147/17, ECLI:EU:C:2018:926, juris Rn. 41 f. - Sindicatul Familia Constanca u.a. [zu Richtlinie 2003/88/EG];… Urteil vom 11. April 2019 - C-603/17, ECLI:EU:C:2019:310, ZIP 2019, 2154 Rn. 26).

    Zu prüfen sind die Bedingungen, unter denen das Mitglied des Leitungsorgans bestellt wurde, die Art der ihm übertragenen Aufgaben, der Rahmen, in dem diese Aufgaben ausgeführt werden, der Umfang der Befugnisse des Mitglieds und die Kontrolle, der es innerhalb der Gesellschaft unterliegt, sowie die Umstände, unter denen es abberufen werden kann (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 47 - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 38 - Balkaya).

    Danach erfüllt auch ein Mitglied der Unternehmensleitung einer Kapitalgesellschaft, das gegen Entgelt Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt, die es bestellt hat und in die es eingegliedert ist, das seine Tätigkeit nach der Weisung oder unter der Aufsicht eines anderen Organs dieser Gesellschaft ausübt und das jederzeit ohne Einschränkung von seinem Amt abberufen werden kann, die Voraussetzungen, um als "Arbeitnehmer" im Sinne des Unionsrechts zu gelten (EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 56 - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 39 - Balkaya).

    Ob die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses einem gesetzlichen Leitbild des nationalen Rechts entspricht, ist für den autonom zu bestimmenden Begriff des Arbeitnehmers ohne Bedeutung (EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 40 f. - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 35 - Balkaya; BGH…, Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 244/17, BGHZ 221, 325 Rn. 27).

    Dass der Kläger nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen die ihm übertragenen Aufgaben "selbstverantwortlich" ausüben sollte (§ 7 Abs. 3 GV) und damit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Ermessensspielraum verfügte, der über den eines Arbeitnehmers nach deutschem Recht hinausgeht, steht der Annahme eines Unterordnungsverhältnisses damit ebenfalls nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - C229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 41 - Balkaya; BGH…, Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 244/17, BGHZ 221, 325 Rn. 34).

    Rn. 24 (1) Wie oben bereits ausgeführt, ist das Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in jedem Einzelfall in einer umfassenden Gesamtbeurteilung aller Gesichtspunkte und Umstände, die die Beziehung zwischen den Beteiligten kennzeichnen, zu prüfen (EuGH…, Urteil vom 11. November 2010 - C-232/09, ECLI:EU:C:2010:674, ZIP 2010, 2414 Rn. 46 - Danosa; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-229/14, ECLI:EU:C:2015:45, ZIP 2015, 1555 Rn. 41 Rn. 37 - Balkaya).

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