Rechtsprechung
| EuGH, 17.07.2014 - C-101/14 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Brown Brothers Harriman / HABM
- EU-Kommission
Brown Brothers Harriman & Co. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
[fremdsprachig]
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Brown Brothers Harriman / HABM
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Beim Gericht der Europäischen Union eingereichte Klageschrift, die von einem ʽjuris kandidat" unterzeichnet wurde - Fehlende Vertretung durch einen Anwalt - Art. 19 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - Offensichtliche Unzulässigkeit der ...
Verfahrensgang
- EuG, 09.12.2013 - T-389/13
- EuGH, 17.07.2014 - C-101/14 P
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 21.12.2021 - T-6/20
Dr. Spiller/ EUIPO - Rausch (Alpenrausch Dr. Spiller) - Unionsmarke - …
Rn. 21 Aus Art. 19 Abs. 4 der Satzung geht klar hervor, dass zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Person andere Parteien als Mitgliedstaaten und Unionsorgane vor den Unionsgerichten wirksam vertreten darf: Erstens muss die fragliche Person ein Anwalt sein, und zweitens muss sie berechtigt sein, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des EWR-Abkommens aufzutreten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 17. Juli 2014, Brown Brothers Harriman/HABM, C-101/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2115, Rn. 15, …und vom 4. Dezember 2014, ADR Center/Kommission, C-259/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2417, Rn. 34). - EuG, 09.03.2022 - T-727/20
Kirimova/ EUIPO - Aufhebungsklage - Vertretung durch einen Anwalt, der kein vom …
Zum einen ist jedoch für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Klage auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift abzustellen (…vgl. Beschluss vom 16. Januar 2020, Hemp Foods Australia/EUIPO - Cabrejos [Sativa], T-128/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:3, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen stellt das Erfordernis der Unterzeichnung durch einen Anwalt, der berechtigt ist, vor dem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des EWR-Abkommens aufzutreten, ein wesentliches Formerfordernis dar, das nicht zu den Erfordernissen gemäß Art. 78 Abs. 6 der Verfahrensordnung gehört, die nach Ablauf der Klagefrist geheilt werden können (…vgl. entsprechend Beschlüsse vom 5. September 2013, ClientEarth/Rat, C-573/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:564, Rn. 22 und 23, und vom 17. Juli 2014, Brown Brothers Harriman/HABM, C-101/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2115, Rn. 21). - EuG, 22.06.2016 - T-43/16
1&1 Telecom/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Unterzeichnung der Klageschrift - …
Rn. 26 Die vorliegende Rechtssache ist daher entgegen dem Vorbringen der Kommission von früheren Rechtssachen zu unterscheiden, in denen die Klageschrift von einer Person unterzeichnet wurde, die nicht berechtigt ist, Prozesshandlungen vor dem Gericht vorzunehmen, sei es, dass es sich um eine Person handelt, die kein Rechtsanwalt ist (Beschluss vom 17. Juli 2014, Brown Brothers Harriman/HABM, C-101/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2115), einen Rechtsanwalt eines Drittstaats, der nicht bei einer Rechtsanwaltskammer der Union eingetragen ist (Beschlüsse vom 27. November 2007, Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret und Akar/Kommission, C-163/07 P, EU:C:2007:717, vom 20. Juni 2013, 1nterspeed/Kommission, C-471/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:418, und vom 24. Februar 2000, FTA u. a./Rat, T-37/98, EU:T:2000:52), oder einen Rechtsanwalt, der selbst Kläger ist oder gegenüber dem Kläger aufgrund seiner Verbindungen zu diesem nicht als Dritter angesehen werden kann (Beschlüsse vom 5. Dezember 1996, Lopes/Gerichtshof, C-174/96 P, EU:C:1996:473, und vom 8. Dezember 1999, Euro-Lex/HABM [EU-LEX], T-79/99, EU:T:1999:312). - EuG, 14.11.2016 - T-221/16
Neonart svetlobni in reklamni napisi Krevh / EUIPO (neonart)
Dès lors, il ne remplit pas la première des deux conditions cumulatives de l'article 19, quatrième alinéa, et il n'est donc pas habilité à représenter la requérante devant le Tribunal (voir ordonnance du 17 juillet 2014, Brown Brothers Harriman/OHMI, C-101/14 P, non publiée, EU:C:2014:2115, points 15 et 16 et jurisprudence citée).
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