Rechtsprechung
| EuGH, 14.09.2023 - C-113/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
TGSS (Refus du complément de maternité)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Art. 6 - Nationale Regelung, wonach nur Frauen einen Anspruch auf eine Rentenzulage haben - Vorabentscheidungsurteil des ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Sozialpolitik; Richtlinie 79/7/EWG; Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Art. 6; Nationale Regelung, wonach nur Frauen einen Anspruch auf eine Rentenzulage haben; Vorabentscheidungsurteil des ...
- doev.de
TGSS - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Gewährung einer Zulage zur Invaliditätsrente; zusätzliche Entschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Art. 6 - Nationale Regelung, wonach nur Frauen einen Anspruch auf eine Rentenzulage haben - Vorabentscheidungsurteil des ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Spanien: Väter von zwei und mehr Kindern, die sich eine Zulage zu ihrer Invaliditätsrente gerichtlich erstreiten müssen, haben Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zulage zur Invaliditätsrente und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Spanien: Ungleichbehandlung von Vätern auf Grund ihres Geschlechts
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
TGSS
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
INSS
Papierfundstellen
- NZA 2023, 1235
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 12.12.2019 - C-450/18
Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
"Bis zur erforderlichen Gesetzesänderung zur Anpassung von Art. 60 LGSS an das Urteil [vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075)] …, gelten für diese Verwaltungsstelle folgende Handlungsanweisungen:.Rn. 15 DX beantragte am 10. November 2020 beim INSS die Zuerkennung dieser Zulage in Höhe von 5 % der ihm gewährten Leistung für dauernde Invalidität; dabei stützte er sich auf das Urteil vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075), nach dem die Richtlinie 79/7 einer nationalen Regelung wie der von Art. 60 LGSS entgegensteht, die die Gewährung dieser Zulage ausschließlich für Frauen vorsieht.
Rn. 17 Gegen diese Entscheidung erhob DX Klage beim Juzgado de lo Social no2 de Vigo (Arbeits- und Sozialgericht Nr. 2 Vigo, Spanien), das mit Urteil vom 15. Februar 2021 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075) feststellte, dass DX Anspruch auf die streitige Rentenzulage habe, den gleichzeitig gestellten Antrag auf Entschädigung jedoch zurückwies.
Rn. 20 Das vorlegende Gericht weist zunächst darauf hin, dass es zu der Auffassung neige, es komme für das Ausgangsverfahren grundlegend auf die Frage an, ob die im Rundschreiben 1/2020 dargelegte und veröffentlichte Praxis des INSS, Männern die streitige Rentenzulage stets zu verweigern und sie zu deren gerichtlicher Geltendmachung zu zwingen, im Hinblick auf die Richtlinie 79/7 als eine andere als die sich aus Art. 60 LGSS ergebende Diskriminierung anzusehen sei, die im Urteil vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075), herausgestellt worden sei.
Stellt die im Rundschreiben 1/2020 genannte Praxis der Verwaltungsstelle, Männern die streitige Rentenzulage stets zu verweigern und sie damit - wie den Kläger des vorliegenden Rechtsstreits - zu deren gerichtlicher Geltendmachung zu zwingen, nach der Richtlinie 79/7 einen administrativen Verstoß gegen diese Richtlinie dar, der von dem im Urteil des Gerichtshofs vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/2018, EU:C:2019:1075), festgestellten legislativen Verstoß zu unterscheiden ist, so dass dieser administrative Verstoß, für sich betrachtet - angesichts der Tatsache, dass nach Art. 4 der Richtlinie der Grundsatz der Gleichbehandlung als Fortfall jeglicher unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts definiert ist und dass nach Art. 5 der Richtlinie die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung unvereinbaren Rechts- und Verwaltungsvorschriften beseitigt werden - eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt?.
Muss angesichts der Antwort auf die vorstehende Frage und unter Berücksichtigung der Richtlinie 79/7 (insbesondere ihres Art. 6 sowie der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität im Hinblick auf die Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Unionsrecht) der Zeitpunkt, an dem die Wirkungen der gerichtlichen Zuerkennung der Zulage einsetzen, der Zeitpunkt des Antrags (mit einer Rückwirkung von drei Monaten) sein, oder muss dies vielmehr der Zeitpunkt sein, in dem das Urteil vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075) des Gerichtshofs erlassen oder veröffentlicht wurde, oder aber der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls für die Leistungen wegen dauernder Invalidität, auf die sich die streitige Rentenzulage bezieht?.
Rn. 38 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass zum einen der Gerichtshof in den Rn. 39, 41, 66 und 67 seines Urteils vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075), im Wesentlichen bereits entschieden hat, dass die Richtlinie 79/7 dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die für Frauen, die zwei oder mehr leibliche oder adoptierte Kinder hatten und von einer Untergliederung des Systems der nationalen sozialen Sicherheit eine beitragsbezogene Rente wegen dauernder Invalidität erhalten, einen Anspruch auf eine Rentenzulage vorsieht, während Männer, die sich in der gleichen Situation befinden, keinen solchen Anspruch haben, da eine solche Regelung eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne von Art. 4 Abs. 1 dritter Gedankenstrich dieser Richtlinie darstellt.
Rn. 45 Im vorliegenden Fall hat das vorlegende Gericht aber darauf hingewiesen, dass die Ablehnungsentscheidung nicht nur in Anwendung einer mit der Richtlinie 79/7 unvereinbaren nationalen Regelung erfolgt ist, sondern auch gemäß einer Verwaltungspraxis, die in dem nach dem Urteil vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:1075) veröffentlichten Rundschreiben 1/2020 niedergelegt ist.
- EuGH, 17.12.2015 - C-407/14
Arjona Camacho - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Rn. 49 Zu dieser Verpflichtung gehört es, dass die fraglichen Maßnahmen so wirksam sind, dass das mit der Richtlinie 79/7 verfolgte Ziel, nämlich die Schaffung tatsächlicher Chancengleichheit, erreicht wird; sie müssen demnach geeignet sein, diese Gleichheit wiederherzustellen, einen tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutz gewährleisten und eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber der Stelle haben, die die Diskriminierung begangen hat (…vgl. in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und insbesondere die Voraussetzung für eine Kündigung Urteile vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 22 und 24, sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 29 und 31).Rn. 50 Wird im Hinblick auf die Besonderheiten der betreffenden Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes als Maßnahme zur Erreichung des Ziels der Wiederherstellung tatsächlicher Chancengleichheit die finanzielle Wiedergutmachung gewählt, so muss diese angemessen in dem Sinne sein, dass sie es erlaubt, die durch die Diskriminierung tatsächlich entstandenen Schäden gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 25 und 26, sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 32 und 33).
Rn. 51 Außerdem kann die Zahlung von Schadensersatz an die geschädigte Person, der den durch die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entstandenen Schaden vollständig deckt, nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen gewährleisten, dass ein solcher Schaden auf eine abschreckende und angemessene Art und Weise tatsächlich und wirksam ausgeglichen oder ersetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 37).
- EuGH, 02.08.1993 - C-271/91
Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Rn. 49 Zu dieser Verpflichtung gehört es, dass die fraglichen Maßnahmen so wirksam sind, dass das mit der Richtlinie 79/7 verfolgte Ziel, nämlich die Schaffung tatsächlicher Chancengleichheit, erreicht wird; sie müssen demnach geeignet sein, diese Gleichheit wiederherzustellen, einen tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutz gewährleisten und eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber der Stelle haben, die die Diskriminierung begangen hat (vgl. in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und insbesondere die Voraussetzung für eine Kündigung Urteile vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 22 und 24, …sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 29 und 31).Rn. 50 Wird im Hinblick auf die Besonderheiten der betreffenden Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes als Maßnahme zur Erreichung des Ziels der Wiederherstellung tatsächlicher Chancengleichheit die finanzielle Wiedergutmachung gewählt, so muss diese angemessen in dem Sinne sein, dass sie es erlaubt, die durch die Diskriminierung tatsächlich entstandenen Schäden gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 25 und 26, …sowie vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 32 und 33).
- EuGH, 09.03.2017 - C-406/15
Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
In einem derartigen Fall ist das nationale Gericht gehalten, eine diskriminierende nationale Bestimmung außer Anwendung zu lassen, ohne dass es ihre vorherige Aufhebung durch den Gesetzgeber beantragen oder abwarten müsste, und auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe eben die Regelung anzuwenden, die für die Mitglieder der anderen Gruppe gilt (…Urteile vom 21. Juni 2007, Jonkman u. a., C-231/06 bis C-233/06, EU:C:2007:373, Rn. 39, und vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 66 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2016 - C-154/15
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Rn. 61 Jedenfalls ist es zwar Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Tragweite dieser Wiedergutmachung einschließlich der Bedeutung zu bestimmen ist, die der Tatsache zukommt, dass die entsprechende Diskriminierung auf eine bewusste Handlung der zuständigen Stelle zurückzuführen ist, doch dürfen diese Bedingungen diese Wiedergutmachung nicht in ihrem Wesensgehalt beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 65 und 71). - EuGH, 21.06.2007 - C-231/06
Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
In einem derartigen Fall ist das nationale Gericht gehalten, eine diskriminierende nationale Bestimmung außer Anwendung zu lassen, ohne dass es ihre vorherige Aufhebung durch den Gesetzgeber beantragen oder abwarten müsste, und auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe eben die Regelung anzuwenden, die für die Mitglieder der anderen Gruppe gilt (Urteile vom 21. Juni 2007, Jonkman u. a., C-231/06 bis C-233/06, EU:C:2007:373, Rn. 39, …und vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 66 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.03.2022 - C-177/20
Personen, deren Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Rn. 42 Diese Verpflichtung obliegt im Übrigen nicht nur den nationalen Gerichten, sondern auch allen staatlichen Stellen einschließlich der nationalen Verwaltungsbehörden, die eine solche Regelung anzuwenden haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, Grossmania, C-177/20, EU:C:2022:175, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.08.2015 - C-307/15
Palacios Martínez
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Rn. 61 Jedenfalls ist es zwar Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Tragweite dieser Wiedergutmachung einschließlich der Bedeutung zu bestimmen ist, die der Tatsache zukommt, dass die entsprechende Diskriminierung auf eine bewusste Handlung der zuständigen Stelle zurückzuführen ist, doch dürfen diese Bedingungen diese Wiedergutmachung nicht in ihrem Wesensgehalt beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 65 und 71). - EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 116). - EuGH, 31.01.2023 - C-158/21
Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 31. Januar 2023, Puig Gordi u. a., C-158/21, EU:C:2023:57, Rn. 50). - EuGH - C-127/19 (anhängig)
Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" und Asociatia Miscarea Pentru …
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - …
Sofern ein Mitgliedstaat in Umsetzung der Richtlinie für eine finanzielle Wiedergutmachung optiert hat, muss diese angemessen sein, indem der durch eine Diskriminierung tatsächlich entstandenen Schäden nach den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang ausgeglichen wird (EuGH 14. September 2023 - C-113/22 -, Rn. 50;… 17. Dezember 2015 - C-407/14 - Rn. 33;… EuArbRK/Mohr, 5. Aufl. 2024, RL 2006/54/EG Art. 18 Rn. 6 mwN). - BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 118/23
Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
Rn. 63 cc) Unabhängig davon kann nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt worden ist und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, auch nur dadurch sichergestellt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie denen der begünstigten Gruppe (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 und 67 mwN).Rn. 64 (1) Die nationalen Gerichte sind in einem solchen Fall gehalten, eine diskriminierende Bestimmung außer Anwendung zu lassen und diejenige Regelung auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe anzuwenden, die für die begünstigte Gruppe gilt (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 und 67 mwN).
- BAG, 26.08.2026 - 5 AZR 122/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung
Rn. 59 cc) Unabhängig davon kann nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt worden ist und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, auch nur dadurch sichergestellt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie denen der begünstigten Gruppe (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 f. mwN).Rn. 60 (1) Die nationalen Gerichte sind in einem solchen Fall gehalten, eine diskriminierende Bestimmung außer Anwendung zu lassen und diejenige Regelung auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe anzuwenden, die für die begünstigte Gruppe gilt (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 f. mwN).
- BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 155/22
Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
Rn. 71 cc) Unabhängig davon kann nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt worden ist und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, auch nur dadurch sichergestellt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie denen der begünstigten Gruppe (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 und 67 mwN).Rn. 72 (1) Die nationalen Gerichte sind in einem solchen Fall gehalten, eine diskriminierende Bestimmung außer Anwendung zu lassen und diejenige Regelung auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe anzuwenden, die für die begünstigte Gruppe gilt (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 und 67 mwN).
- BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung
Rn. 64 cc) Unabhängig davon kann nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt worden ist und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, auch nur dadurch sichergestellt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie denen der begünstigten Gruppe (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 und 67 mwN).Rn. 65 (1) Die nationalen Gerichte sind in einem solchen Fall gehalten, eine diskriminierende Bestimmung außer Anwendung zu lassen und diejenige Regelung auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe anzuwenden, die für die begünstigte Gruppe gilt (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 und 67 mwN).
- EuGH, 20.06.2024 - C-367/23
Artemis security - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der …
Rn. 32 Zur Gewährleistung dieser Wirksamkeit trägt sodann auch bei, dass ein Nachtarbeiter bei Verstößen des Arbeitgebers gegen die Pflichten gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/88 eine angemessene Entschädigung in dem Sinne erhalten kann, dass sie es ermöglichen muss, den durch diese Verstöße tatsächlich entstandenen Schaden in vollem Umfang auszugleichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 95, sowie vom 14. September 2023, TGSS [Verweigerung der Mutterschaftszulage], C-113/22, EU:C:2023:665, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dadurch, dass nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen an die geschädigte Person Schadensersatz gezahlt wird, der den entstandenen Schaden vollständig deckt, kann gewährleistet werden, dass ein solcher Schaden auf eine abschreckende und angemessene Art und Weise tatsächlich und wirksam ausgeglichen oder ersetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2023, TGSS [Verweigerung der Mutterschaftszulage], C-113/22, EU:C:2023:665, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- LAG Niedersachsen, 27.04.2026 - 4 SLa 1069/25
Benachteiligungsverbot; Teillzeitbeschäftigte
Unabhängig davon kann nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt worden ist und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, auch nur dadurch sichergestellt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie denen der begünstigten Gruppe (…vgl. etwa EuGH 15. Mai 2025 - C-623/23 - [Melbán] Rn. 87; 14. September 2023 - C-113/22 - [TGSS] Rn. 41;… 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 66 und 67;… BAG 26. November 2025 - 5 AZR 155/22 - Rn. 71). - EuGH, 15.05.2025 - C-623/23
Melbán - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - …
In einem derartigen Fall ist das nationale Gericht gehalten, eine diskriminierende nationale Bestimmung außer Anwendung zu lassen, ohne dass es ihre vorherige Aufhebung durch den Gesetzgeber beantragen oder abwarten müsste, und auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe eben die Regelung anzuwenden, die für die Angehörigen der anderen Gruppe gilt (Urteil vom 14. September 2023, TGSS [Verweigerung der Mutterschaftszulage], C-113/22, EU:C:2023:665, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - LAG Köln, 04.04.2024 - 6 Sa 342/23
Geltendmachung außergerichtlicher Kosten bzw. Schadendersatz einer …
Etwas anderes gilt nach der Entscheidung des EuGH vom 14.09.2023 - C-113/22 - nur in Streitigkeiten mit Unionsrechtsbezug.Rn. 51 (1.) Tatsächlich wird inzwischen vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 14.9.2023 - C-113/22 - ein Ausschluss des § 12a Abs. 1 ArbGG in Streitigkeiten mit Unionsrechtsbezug die mögliche Europarechtswidrigkeit des § 11 a ArbGG diskutiert (vgl. Becker NZA 2024, 103).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
Adusbef (Pont Morandi) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Konzession für den …
Vgl. für alle Urteil vom 14. September 2023, TGSS (Verweigerung der Mutterschaftszulage) (C-113/22, EU:C:2023:665, Rn. 30 und 31). - Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2024 - C-242/23
Tecno*37 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-174/23
Twenty First Capital - Vorabentscheidungsverfahren Niederlassungsfreiheit …
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