Rechtsprechung
| EuGH, 17.07.1997 - C-114/95, C-115/95 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Seeverkehr - Warenabgabe - Einfuhrzuschlag
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 1101/89; ; Verordnung (EWG) Nr. 1102/89; ; Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1101/89; ; Verordnung (EWG) Nr. 3685/89
- Europäischer Gerichtshof
Texaco
- Europäischer Gerichtshof
Olieselskabet Danmark
- EU-Kommission
Texaco / Middelfart Havn und others und Olieselskabet Danmark / Trafikministeriet u.a.
EWG-Vertrag, Artikel 95
1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot - EU-Kommission
Texaco / Middelfart Havn und others und Olieselskabet Danmark / Trafikministeriet u.a.
- Wolters Kluwer
Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt; Festlegung der Höhe der Beitragssätze von der Kommission unter Berücksichtigung der für die Binnenschiffahrtsunternehmen wirtschaftlich schwierigen Lage; Begriff der ...
- Wolters Kluwer
Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt; Festlegung der Höhe der Beitragssätze von der Kommission unter Berücksichtigung der für die Binnenschiffahrtsunternehmen wirtschaftlich schwierigen Lage; Begriff der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Øestre Landsret - Auslegung der Artikel 9 bis 13, 18 bis 29, 86, 90 und 96 EG-Vertrag, der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen ...
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Vor dem Hintergrund, daß die Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben wurden, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes im Rahmen der in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen erfolgen muß und daß in Randnummer 12 des Urteils in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio) festgestellt wird, daß das Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhoben hat, eine Folge und eine Ergänzung der Rechte darstellt, die dem einzelnen durch die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften eingeräumt worden sind, nach denen Abgaben zollgleicher Wirkung oder gegebenenfalls die diskriminierende Erhebung von inländischen Abgaben verboten sind, stellt sich die Frage, ob die Rechtsprechung des Gerichtshofes so zu verstehen ist, daß das Gemeinschaftsrecht eine unbedingte Pflicht zur Erstattung von Abgaben, die gemäß den Antworten auf die Fragen 1 bis 4 möglicherweise gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, enthält, allerdings in der Weise, daß die näheren Bedingungen für die praktische Behandlung des Erstattungsanspruchs innerhalb bestimmter, durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes festgelegter Grenzen von den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften abhängen.Zunächst ergibt sich insbesondere aus dem vom nationalen Gericht erwähnten Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12), daß das Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhoben hat, zwar die Folge und Ergänzung des Rechts darstellt, das dem einzelnen durch die Gemeinschaftsbestimmungen eingeräumt worden ist, die solche Abgaben verbieten, daß deren Erstattung jedoch beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts nur im Rahmen der in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen verfolgt werden kann, wobei diese Voraussetzungen aber weder ungünstiger sein dürfen als bei ähnlichen Klagen, die innerstaatliches Recht betreffen, noch die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen.
- EuGH, 26.10.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Sodann ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641) und vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91 (Metalsa, Slg. 1993, I-3751) in bezug auf mit Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens EWG-Schweden gleichlautenden Bestimmungen, die in mit der Portugiesischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen gleichartigen Abkommen enthalten waren, ausgeführt hat, daß die dem Artikel 95 des Vertrages bereits gegebenen Auslegungen nicht durch einfache Analogie auf ein Freihandelsabkommen übertragen werden konnten, so daß die einschlägigen Bestimmungen eines solchen Abkommens nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern auch nach ihrem Ziel, das sie im Rahmen des durch das Abkommen errichteten Freihandelssystems verfolgen, ausgelegt werden mußten.Hierzu ist festzustellen, daß das Abkommen EWG-Schweden ebenso wie die Freihandelsabkommen, um die es in den vorerwähnten Urteilen Kupferberg und Metalsa ging, die Schaffung eines Freihandelssystems bezweckt, in dessen Rahmen die restriktiven Handelsregelungen im Handel mit Ursprungserzeugnissen der Vertragsparteien im wesentlichen beseitigt werden, und zwar vor allem durch die Abschaffung der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung und die Beseitigung der mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung.
- EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, daß es für die Anwendung des Artikels 95 des Vertrages und gegebenenfalls für das in dieser Vorschrift ausgesprochene Verbot unerheblich ist, ob eine Steuer oder eine Gebühr von einer anderen öffentlich-rechtlichen Stelle als dem Staat oder zu dessen Gunsten erhoben wird und ob es sich bei ihr um eine spezielle oder einem besonderen Zweck dienende Abgabe handelt (vgl. Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli und Volpi, Slg. 1977, 557, Randnr. 19).
- EuGH, 14.12.1995 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Jedoch entspricht es ebenfalls ständiger Rechtsprechung, daß es in Ermangelung einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache der internen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die Verfahrensmodalitäten der Klagen zu regeln, die den Schutz der dem einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei diese Modalitäten weder ungünstiger sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die innerstaatliches Recht betreffen, noch die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und dort genannte Rechtsprechung). - EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) kann dieses Ergebnis nicht entkräften. - EuGH, 14.01.1997 - C-192/95
Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Der Mitgliedstaat ist somit grundsätzlich verpflichtet, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben zu erstatten (Urteil vom 14. Januar 1997 in den Rechtssachen C-192/95 bis C-218/95, Comateb u. a, Slg. 1997, I-165, Randnr. 20). - EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Für die Beantwortung der Fragen des nationalen Gerichts ist zunächst festzustellen, daß sich aus dem Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625) ergibt, daß der in Artikel 6 des Abkommens EWG-Schweden verwendete Begriff "Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle" genauso auszulegen ist wie der gleiche Begriff, der in den Artikeln 9 bis 13 des Vertrages verwendet wird. - EuGH, 10.10.1978 - 148/77
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Sodann ist darauf hinzuweisen, daß der Vertrag für den Handel mit Drittländern hinsichtlich der inländischen Abgaben keine dem Artikel 95 entsprechende Vorschrift enthält (Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23, und OTO, a. a. O., Randnr. 20). - EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
OTO / Ministero delle finanze
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Daher ist diese Bestimmung auf unmittelbar aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse nicht anwendbar (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18).
- EuGH, 24.03.2009 - C-445/06
Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei - …
Rn. 54 Wie im Urteil vom 6. Dezember 1994, Johnson (C-410/92, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26), bestätigt worden ist, folgt jedoch aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993, Steenhorst-Neerings (C-338/91, Slg. 1993, I-5475), dass die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 52, sowie Texaco und Olieselskabet Danmark, C-114/95 und C-115/95, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48, und Urteil vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a., C-279/96 bis C-281/96, Slg. 1998, I-5025, Randnr. 20). - BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum …
Aus der Sicht des Senats spricht gegen eine Übernahme der Grundsätze aus dem Urteil in der Rechtssache Emmott auf den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, dass auch der Gerichtshof in späteren Urteilen hervorgehoben hat, die Entscheidung in der Rechtssache Emmott sei durch die besonderen Umstände dieses Falls gerechtfertigt gewesen, weil der Klägerin durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen worden sei, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (…vgl. EuGH, Urteile vom 27. Oktober 1993 - Rs. C-338/91 - Stehenhorst-Neerings - Slg. 1993, I-5497, 5503 Rn. 19;… vom 6. Dezember 1994 - Rs. C-410/92 - Johnson - Slg. 1994, I-5501, 5510 Rn. 25 f; vom 17. Juli 1997 - Rs. C-114/95 und C-115/95 - Texaco und Olieselskabet Danmark - Slg. 1997, I-4267, 4287 Rn. 47, 48;… vom 2. Dezember 1997 - Rs. C-188/95 - Fantask - Slg. 1997, I-6820, 6839 Rn. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn …
Rn. 2 Die Rechtssachen C-90/94 (Haahr Petroleum) und C-242/95 (GT-Link) wurden zwar nicht mit den verbundenen Rechtssachen C-114/95 und C-115/95 (Texaco und Olieselskabet) verbunden, die in all diesen Fällen aufgeworfenen Fragen überschneiden sich stark.Verbundene Rechtssachen C-114/95 und 115/95, Texaco und Olieselskabet.
Rn. 22 Die Texaco beantragt in dem beim Östre Landsret anhängigen Rechtsstreit (Rechtssache C-114/95) zu erklären, daß die beklagten Häfen verpflichtet sind, alle vom 1. Mai 1988 bis zum 31. März 1990 erhobenen Einfuhrzuschläge von insgesamt etwa 3, 2 Millionen DKR zurückzuzahlen.
In dem Rechtsstreit in der Rechtssache C-115/95 beantragt die Olieselskabet, zu erklären, daß die beklagten Häfen gemeinsam mit dem Verkehrsministerium verpflichtet sind, die vom 1. Januar 1988 bis zum 1. April 1990 erhobenen Einfuhrzuschläge von insgesamt etwa 2, 5 Millionen DKR zurückzuzahlen, und anzuerkennen, daß sie verpflichtet sind, die vom 1. Juli 1977 bis zum 31. Dezember 1987 erhobenen Einfuhrzuschläge zurückzuzahlen.
Rn. 23 Das nationale Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und ersucht um Vorabentscheidung über folgende Fragen (die Fragen 1 bis 4 sind abgesehen von kleineren Unterschieden im Wortlaut in beiden Fällen gleich; die Fragen 5 bis 7 wurden nur in der Rechtssache C-115/95 vorgelegt):.
Verbundene Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet.
- EuGH, 17.11.1998 - C-228/96
Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato - Abgaben gleicher Wirkung - …
Doch ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48).Darüber hinaus geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 53, und Texaco und Olieselskabet Danmark, Randnr. 49) hervor, daß die Entscheidung im Urteil Emmott nicht auf Erstattungsansprüche anwendbar ist, die nicht auf die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie gestützt werden.
- EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …
Gleichwohl ergibt sich, wie im Urteil Johnson (Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil Steenhorst-Neerings, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48). - EuGH, 02.12.1997 - C-188/95
Fantask u.a.
Jedoch ergibt sich aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475), wie auch durch das Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26) bestätigt worden ist, daß die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände dieses Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (…vgl. auch Urteile Haahr Petroleum, a. a. O., Randnr. 52, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 48). - EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Roquette Frères - "Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale …
Doch ergibt sich, wie im Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26) bestätigt worden ist, aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475), dass die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (siehe auch Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 52, und in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet Danmark, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48, sowie Urteile vom 15. September 1998 in den Rechtssachen C-279/96 bis C-281/96, Ansaldo Energia u. a., Slg. 1998, I-5025, Randnr. 20, Spac, Randnr. 29, und Fantask, Randnr. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-376/98
GENERALANWALT NIAL FENNELLY SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE ÜBER …
178: - Rechtssache C-114/95 (Slg. 1997, I-3629, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-228/96
Aprile Srl, in Liquidation, gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. - …
Rn. 30 Schließlich hat der Gerichtshof in zwei Urteilen vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95 (Texaco und Olieselskabet Danmark)(14) sowie in der Rechtssache C-90/94 (Haahr Petroleum)(15) diese Rechtsauffassung bekräftigt und bestätigt, daß "die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen, die ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist, den beiden vorgenannten Voraussetzungen genügt und daß insbesondere nicht angenommen werden kann, daß die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte dadurch praktisch unmöglich gemacht oder übermässig erschwert würde, selbst wenn der Ablauf dieser Fristen per definitionem zur vollständigen oder teilweisen Abweisung der Klage führt".(14) - Slg. 1997, I-4263, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato, …
Rn. 11 Während die vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren noch anhängig waren, hat der Gerichtshof die Urteile vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95 (Texaco und Olieselskabet Danmark)(9) sowie in der Rechtssache C-90/94 (Haahr Petroleum)(10) verkündet.(9) - Slg. 1997, I-4263, Randnrn.
- EuGH, 15.09.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia u.a. / Amministrazione delle Finanze dello Stato u.a. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-260/96
Ministero delle Finanze gegen Spac SpA. - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06
Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
Dilexport Srl gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-453/99
Courage
- EuGH, 15.09.1998 - C-260/96
Ministero delle Finanze / Spac - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - …
- EuGH, 19.05.2011 - C-452/09
Iaia u.a. - Richtlinie 82/76/EWG - Niederlassungsfreiheit und freier …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
Anfechtungsfrist; Nichtiger Verwaltungsakt; Emmott'sche Fristenhemmung; Umsetzung …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-10/97
Ministero delle Finanze gegen IN.CO.GE.'90 Srl, Idelgard Srl, Iris'90 Srl, Camed …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-89/10
Q-Beef und Bosschaert - Mit dem Unionsrecht unvereinbare Steuern - Rückforderung …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
Imperial Tobacco u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
CRT France International SA gegen Directeur régional des impôts de Bourgogne. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-359/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Französische Republik gegen …
- VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 2660/98
Gebührenbemessung für die Fleischbeschau: Nichtumsetzung von EU-Richtlinie - …
- EuGH, 29.04.2010 - C-102/09
Camar - Völkerrechtliche Verträge - Abkommen von Jaunde - Viertes AKP-WG-Abkommen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-111/97
EvoBus Austria GmbH gegen Niederösterreichische Verkehrsorganisations GmbH …
- VGH Hessen, 17.03.1999 - 5 UE 2898/96
Erhebung von Überwachungskosten nach BImSchG § 52 Abs 4 S 3
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
Roquette Frères
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".