Rechtsprechung
| EuGH, 12.02.2015 - C-134/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Raytek und Fluke Europe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Infrarot-Wärmebildkameras
- Europäischer Gerichtshof
Raytek und Fluke Europe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Infrarot-Wärmebildkameras
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - First-tier Tribunal (Tax Chamber) - Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 314/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 86, S. 57) - Gültigkeit hinsichtlich der Einreihung von ...
Verfahrensgang
- EuGH, 04.11.2014 - C-134/13
- EuGH, 12.02.2015 - C-134/13
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 29.10.2009 - C-522/07
Dinter und Europol Frost-Food - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EWG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-134/13
Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87, wie etwa die Einreihung von Waren, gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das HS-Übereinkommen eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, C-267/94, EU:C:1995:453, Rn. 19 und 20, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 35, sowie Dinter und Europol Frost-Food, C-522/07 und C-65/08, EU:C:2009:663, Rn. 32).Rn. 31 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile Kawasaki Motors Europe, EU:C:2006:259, Rn. 38, Dinter und Europol Frost-Food, EU:C:2009:663, Rn. 29, und Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 42).
- EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
Kawasaki Motors Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-134/13
Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87, wie etwa die Einreihung von Waren, gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das HS-Übereinkommen eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, C-267/94, EU:C:1995:453, Rn. 19 und 20, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 35, sowie Dinter und Europol Frost-Food, C-522/07 und C-65/08, EU:C:2009:663, Rn. 32).Rn. 31 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile Kawasaki Motors Europe, EU:C:2006:259, Rn. 38, Dinter und Europol Frost-Food, EU:C:2009:663, Rn. 29, und Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 42).
- EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Premis Medical - Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-134/13
Rn. 31 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile Kawasaki Motors Europe, EU:C:2006:259, Rn. 38, Dinter und Europol Frost-Food, EU:C:2009:663, Rn. 29, und Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 42). - EuGH, 14.12.1995 - C-267/94
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-134/13
Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87, wie etwa die Einreihung von Waren, gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das HS-Übereinkommen eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, C-267/94, EU:C:1995:453, Rn. 19 und 20, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 35, sowie Dinter und Europol Frost-Food, C-522/07 und C-65/08, EU:C:2009:663, Rn. 32).
- BFH, 26.01.2016 - VII R 59/13
Tarifierung von Thermopapers und Thermolabels
So habe der Gerichtshof in Rz 34 des Urteils Raytek und Fluke Europe vom 12. Februar 2015 C-134/13 (EU:C:2015:82) in Bezug auf eine Verordnung der Europäischen Kommission, mit der Infrarot-Wärmebildkameras in die Unterpos. - EuGH, 13.09.2018 - C-372/17
Vision Research Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Die Befugnis der Kommission zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87, wie der Einreihung von Waren, berechtigt sie jedoch nicht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das HS-Übereinkommen eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Union hat sich nach Art. 3 des Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (Urteil vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29). - EuGH, 19.10.2017 - C-556/16
Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion - …
Die Befugnis der Kommission zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a, b, d und e der Verordnung Nr. 2658/87 wie etwa die Erstellung Zusätzlicher Anmerkungen gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Internationale Übereinkommen über das HS eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (Urteil vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.11.2015 - C-44/15
Duval - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - …
Rn. 28 So hat der Gerichtshof in Rn. 34 des Urteils Raytek und Fluke Europe (C-134/13, EU:C:2015:82) in Bezug auf eine Verordnung der Europäischen Kommission, mit der Infrarot-Wärmebildkameras in den KN-Code 9025 19 20 eingereiht wurden, u. a. entschieden, dass die Kommission davon ausgehen durfte, dass die betreffenden Geräte, da sie Temperaturmessungen vornehmen und die Messwerte in Zahlen angeben können, einer unter der KN-Position 9025 aufgeführten Funktion entsprechen und als Thermometer im Sinne dieser Position einzureihen sind. - EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
ZCC Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - …
Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 57 Abs. 4 und Art. 58 Abs. 2 der Verordnung Nr. 952/2013 berechtigt die Kommission jedoch nicht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 des HS-Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29…, vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Februar 2021, JCM Europe [UK], C-760/19, EU:C:2021:96, Rn. 34). - EuGH, 16.02.2017 - C-145/16
Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
Die Befugnis der Kommission zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a, b, d und e der Verordnung Nr. 2658/87 wie etwa der Erstellung Zusätzlicher Anmerkungen gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Internationale Übereinkommen über das HS eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.02.2021 - C-760/19
JCM Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - …
Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 57 Abs. 4 und Art. 58 Abs. 2 der Verordnung Nr. 952/2013 berechtigt die Kommission jedoch nicht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen wurden, denn die Union hat sich nach Art. 3 des in Rn. 4 des vorliegenden Urteils genannten Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29, …und vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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| EuGH, 04.11.2014 - C-134/13 |
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Raytek und Fluke Europe
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 9025 1920, EUV 31 4/2011
Einreihung; Infrarot-Wärmebildkamera; Zoll; Zolltarif - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Raytek und Fluke Europe
Verfahrensgang
- EuGH, 04.11.2014 - C-134/13
- EuGH, 12.02.2015 - C-134/13
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