Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.2025 - C-137/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4657
EuGH, 13.03.2025 - C-137/23 (https://dejure.org/2025,4657)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.2025 - C-137/23 (https://dejure.org/2025,4657)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 2025 - C-137/23 (https://dejure.org/2025,4657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,4657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Alsen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Steuerbefreiung für als Kraftstoff verwendete Energieerzeugnisse - Art. 14 Abs. 1 Buchst. c - Schifffahrt in den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Steuerbefreiung für als Kraftstoff verwendete Energieerzeugnisse - Art. 14 Abs. 1 Buchst. c - Schifffahrt in den ...

  • IWW

    Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 95/60, Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96, Art. 267 AEUV, Art. 15 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2003/96, Art. 1 der Richtlinie 95/60, Ri... chtlinie 2003/96, Richtlinie 92/81, Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2003/96, Art. 3 der Richtlinie 95/60, Richtlinie 95/60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Steuerbefreiung für als Kraftstoff verwendete Energieerzeugnisse - Art. 14 Abs. 1 Buchst. c - Schifffahrt in den ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Steuerbefreiung für als Kraftstoff verwendete Energieerzeugnisse - Art. 14 Abs. 1 Buchst. c - Schifffahrt in den ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 25.04.2024 - C-657/22

    Bitulpetrolium Serv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Was als Zweites den Regelungszusammenhang von Art. 15 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2003/96 betrifft, so beruht die allgemeine Systematik dieser Richtlinie auf dem Grundsatz, dass Energieerzeugnisse nach ihrer tatsächlichen Verwendung besteuert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2024, Bitulpetrolium Serv, C-657/22, EU:C:2024:353, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher kann der Gestaltungsspielraum, über den die Mitgliedstaaten bei der Ausübung der in Art. 15 Abs. 1 Buchst. f dieser Richtlinie vorgesehenen Befugnis verfügen, nicht so weit gehen, dass dieser Grundsatz in Frage gestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2024, Bitulpetrolium Serv, C-657/22, EU:C:2024:353, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.10.2018 - C-503/17

    Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Zwar müssen die Mitgliedstaaten, wie oben in Rn. 44 ausgeführt, nach Art. 1 der Richtlinie 95/60 im Licht deren dritten Erwägungsgrundes ein System der steuerlichen Kennzeichnung u. a. auf Gasöl anwenden, das nicht zum vollen Steuersatz besteuert wird (Urteil vom 17. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-503/17, EU:C:2018:831, Rn. 44).

    Diese Richtlinie, die gemäß Art. 9 der durch die Richtlinie 2003/96 aufgehobenen und ersetzten Richtlinie 92/81 erlassen wurde, soll so, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 1 bis 3 in Verbindung mit Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2003/96 ergibt, die letztgenannte Richtlinie ergänzen sowie die Verwirklichung und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts fördern, indem sie eine einfache und schnelle Identifizierung von Gasöl, das nicht der Besteuerung zum Normalsatz unterliegt, in der gesamten Union ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-503/17, EU:C:2018:831, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.06.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) - Vorlage …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 10. Juni 2021, Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Unschuldiger Ausführender) (C-279/19, EU:C:2021:473, Rn. 28 bis 30), dass das Unionsrecht nicht verlange, dass der Steuerschuldner des Verbrauchsteueranspruchs von der Entstehung dieses Anspruchs hinsichtlich der betreffenden Waren nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/118 gewusst habe oder vernünftigerweise hätte wissen müssen.

    Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 10. Juni 2021, Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Unschuldiger Ausführender) (C-279/19, EU:C:2021:473, Rn. 28 bis 30), dass das Unionsrecht nicht verlange, dass der Steuerschuldner des Verbrauchsteueranspruchs von der Entstehung dieses Anspruchs hinsichtlich der betreffenden Waren nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/118 gewusst habe oder vernünftigerweise hätte wissen müssen.

  • EuGH, 20.06.2018 - C-108/17

    Enteco Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Anders verhielte es sich nur, wenn sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung beteiligt hat, die das Funktionieren des Systems der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gefährdet, oder wenn der Verstoß gegen das Erfordernis der steuerlichen Kennzeichnung den sicheren Nachweis verhindert, dass das Gasöl für die mit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes oder einer Steuerbefreiung verknüpften Zwecke verwendet wurde (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Juni 2018, Enteco Baltic, C-108/17, EU:C:2018:473, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-31/17

    Cristal Union - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Was als Drittes die Zielsetzung der Richtlinie 2003/96 betrifft, so soll diese, indem sie ein harmonisiertes System der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom vorsieht, ausweislich ihrer Erwägungsgründe 2 bis 5 und 24 das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts im Energiesektor insbesondere durch Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen fördern (Urteil vom 7. März 2018, Cristal Union, C-31/17, EU:C:2018:168, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    In diesem Zusammenhang sind unter "Meeresgewässern der Union"im Sinne dieser Bestimmung die Gewässer zu verstehen, in denen normalerweise gewerbliche Seeschifffahrt stattfindet (vgl. entsprechend Urteil vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, EU:C:2007:126, Rn. 26).
  • EuGH, 13.06.2024 - C-266/23

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Coût réel de l'énergie) - …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Bestimmung der Tragweite einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 13. Juni 2024, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy [Tatsächliche Kosten von Energie], C-266/23, EU:C:2024:506, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2021 - C-341/20

    Italien hat dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen, dass es Kraftstoffe, die für …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Insbesondere ist, wie sich aus dieser Bestimmung im Licht von Art. 14 Abs. 1 Buchst. c Unterabs. 2 dieser Richtlinie ergibt, die den Mitgliedstaaten damit eingeräumte Befugnis, indem sie die private nicht gewerbliche Schifffahrt ausschließt, auf Energieerzeugnisse beschränkt, die als Kraftstoff für die Schifffahrt in Binnengewässern der Union zu kommerziellen Zwecken - also Nutzungen, bei denen ein Schiff unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen dient - verwendet werden (vgl. entsprechend Urteil vom 16. September 2021, Kommission/Italien [Verbrauchsteuern - Kraftstoff für die nicht gewerbliche Schifffahrt], C-341/20, EU:C:2021:744, Rn. 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.01.2023 - C-147/21

    Der in der Union durch die Verordnung über Biozidprodukte erreichte …

    Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-137/23
    Hierzu hat der Gerichtshof gegebenenfalls nicht nur die ihm vorgelegte Frage umzuformulieren, sondern auch unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 19. Januar 2023, CIHEF u. a., C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 03.06.2025 - 4 K 1103/23

    Energiesteuer: Entnahme von Energieerzeugnissen aus dem Steuerlager - Steuerfreie …

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung bestimmter Pflichten, die die Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung von Energieerzeugnissen vorsehen, abhängig machen, wenn zum einen die Verwendung zu einem steuerbegünstigten Zweck feststeht und zum anderen kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2025 C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024 C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 61 ff.).

    Das Energiesteuerrecht beruht nach der allgemeinen Systematik auf dem Grundsatz, dass Energieerzeugnisse nach ihrer tatsächlichen Verwendung besteuert werden (vgl. EuGH, Urteile vom 13. März 2025 C-137/23, C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 56;… vom 7. November 2019 C-68/18, ECLI:EU:C:2019:933, Rn. 50 ff.).

  • FG München, 15.07.2026 - 14 V 818/26

    Alkoholsteuer, Aromatisierung von Glühwein bzw. Weinschorle außerhalb des …

    Das Fehlen formeller Voraussetzungen kann auch dann unerheblich sein, wenn es sich - wie hier die Zerstörungsgenehmigung - um nach Unionsrecht vorgesehene formelle Voraussetzungen handelt (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 67).

    Anderes gilt nur, wenn sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung, einer Steuerflucht oder einem Missbrauch beteiligt hätte oder wenn der Verstoß gegen das Erfordernis einer Genehmigung den sicheren Nachweis verhindert hätte, dass der Alkohol zu steuerfreien Zwecken verwendet wurde (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025, C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 68;… EuG-Urteil Brenntag vom 1. Juli 2026 - T-361/25, ECLI:EU:T:2026:426, Rn. 51).

  • EuG, 01.07.2026 - T-361/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 …

    Rn. 51 Anders verhielte es sich nur, wenn sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung, einer Steuerflucht oder einem Missbrauch beteiligt hätte oder wenn das Fehlen oder gegebenenfalls die Verspätung oder die Unrichtigkeit der für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren während ihrer Beförderung erforderlichen Begleitdokumentation den sicheren Nachweis verhindert hätte, dass der Alkohol zu steuerfreien Zwecken verwendet wurde (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2025, Alsen, C-137/23, EU:C:2025:179, Rn. 68), was zu beurteilen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1143/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, keine vorher beantragte Abgabeerlaubnis, …

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung bestimmter Pflichten, die die Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung von verbrauchsteuerbaren Erzeugnissen vorsehen, abhängig machen, wenn zum einen die Verwendung zu einem steuerbegünstigten Zweck feststeht und zum anderen kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

    Allerdings steht ein nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu gewährender Anspruch immer unter dem Vorbehalt, dass kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1520/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, unerlaubte Verlagerung, Verhältnismäßigkeit

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung bestimmter Pflichten, die die Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung von verbrauchsteuerbaren Erzeugnissen vorsehen, abhängig machen, wenn zum einen die Verwendung zu einem steuerbegünstigten Zweck feststeht und zum anderen kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass in jedem Einzelfall Anhaltspunkte für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung zu prüfen sind (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 68 ff.).

  • EuG, 15.07.2026 - T-562/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Besteuerung von …

    Rn. 21 Indem sie ein harmonisiertes System der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom vorsieht, soll die Richtlinie 2003/96 ausweislich ihrer Erwägungsgründe 2 bis 5 und 24 das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts im Energiesektor insbesondere durch Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen fördern (vgl. Urteil vom 13. März 2025, Alsen, C-137/23, EU:C:2025:179, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-312/24

    Darashev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

    {FN:26} Dieser Umstand hindert den Gerichtshof nicht daran, diese Vorschriften bei der Umformulierung der Fragen zu berücksichtigen; vgl. Urteil vom 13. März 2025, Alsen (C-137/23, EU:C:2025:179, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 22.04.2025 - 4 K 1673/24

    Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Steueraussetzungsverfahren: …

    Selbst wenn es sich bei den vorgenannten Anforderungen um materielle Voraussetzungen für eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung handeln sollte, könnte eine Versagung der unionsrechtlich verbindlich vorgesehenen Steuerbefreiung des Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/83 gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, weil dem Beteiligten gleichwohl der Gegenbeweis offenstehen muss, eine steuerfreie gewerbliche Verwendung nachzuweisen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2025, Alsen, C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179 Randnr. 66 f. und 70 sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, Alsen, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697 Randnr. 53, 63 ff.).
  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1142/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, Abgabe an Dritte, Verhältnismäßigkeit.

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung bestimmter Pflichten, die die Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung von verbrauchsteuerbaren Erzeugnissen vorsehen, abhängig machen, wenn zum einen die Verwendung zu einem steuerbegünstigten Zweck feststeht und zum anderen kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22013
Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23 (https://dejure.org/2024,22013)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.09.2024 - C-137/23 (https://dejure.org/2024,22013)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. September 2024 - C-137/23 (https://dejure.org/2024,22013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,22013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Alsen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. c - Befreiung von Energieerzeugnissen, die als Kraft- oder Heizstoffe in der Schifffahrt in den Meeresgewässern der ...

  • IWW

    Richtlinie 2003/96/EG, Richtlinie 2003/96, Richtlinie 95/60/EG, Richtlinie 92/82/EWG, Richtlinie 2008/118/EG, Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96, Art. 7 Abs. 2, Art. 8... Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/118, Richtlinie 95/60, Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2008/118, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118, Art. 7 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/118, Art. 1 der Richtlinie 2003/96, Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 95/60, Art. 4 der Richtlinie 95/60, Art. 3 der Richtlinie 95/60, Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 95/60, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118, Richtlinie 2008/118, Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/118, Art 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118, Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96/EG, Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 95/60/EG, Art. 7 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/118/EG, Richtlinie 92/12/EWG

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 03.07.2014 - C-165/13

    Gross - Steuerrecht - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 7 bis 9 - Allgemeines System …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:38} Vgl. hierzu Urteil vom 3. Juli 2014, Gross (C-165/13, EU:C:2014:2042, Rn. 25), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev in der Rechtssache Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Unschuldiger Ausführender) (C-279/19, EU:C:2021:59, Nr. 48).

    {FN:44} Vgl. hierzu Urteil vom 3. Juli 2014, Gross (C-165/13, EU:C:2014:2042, Rn. 25 und 26).

  • EuGH, 27.06.2018 - C-90/17

    Turbogás - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:14} Vgl. Urteil vom 27. Juni 2018, Turbogás (C-90/17, EU:C:2018:498, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} Vgl. Urteil vom 27. Juni 2018, Turbogás (C-90/17, EU:C:2018:498, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.06.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) - Vorlage …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:45} Urteil vom 10. Juni 2021, Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Unschuldiger Ausführender) (C-279/19, EU:C:2021:473, Rn. 28 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} Vgl. Urteil vom 10. Juni 2021, Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Unschuldiger Ausführender) (C-279/19, EU:C:2021:473, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-262/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES IM RAHMEN DER …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:30} Vgl. Urteile vom 26. April 2017, Farkas (…C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 12. Juli 2001, Louloudakis (C-262/99, EU:C:2001:407, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-564/15

    Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:30} Vgl. Urteile vom 26. April 2017, Farkas (C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 12. Juli 2001, Louloudakis (…C-262/99, EU:C:2001:407, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.06.2017 - C-126/15

    Kommission/ Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:26} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal (C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2021 - C-95/19

    Rechtsangleichung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:36} Das vorlegende Gericht bezieht sich auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr nur einmal stattfinden kann (vgl. Urteil vom 24. Februar 2021, Silcompa [C-95/19, EU:C:2021:128, Rn. 65]).
  • EuGH, 05.04.2001 - C-325/99

    van de Water - "Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:35} Vgl. Urteil vom 5. April 2001, Van de Water (C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 42).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-96/22

    CDIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:34} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2023, CDIL (C-96/22, EU:C:2023:1025, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-657/22

    Bitulpetrolium Serv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-137/23
    {FN:29} Vgl. Urteil vom 25. April 2024, Bitulpetrolium Serv (C-657/22, EU:C:2024:353, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.02.2018 - C-590/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 17.10.2018 - C-503/17

    Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) - Vorlage …

  • EuGH, 13.07.2017 - C-151/16

    Vakarų Baltijos laivų statykla - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1520/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, unerlaubte Verlagerung, Verhältnismäßigkeit

    Allerdings kann die Finanzbehörde regelmäßig eine tatsächliche Kontrolle nur dann ausüben und zollamtliche Überwachung gewährleisten, wenn ihr der Ort bekannt ist, an dem die der Steueraufsicht unterliegenden Erzeugnisse gelagert und verwendet werden (…vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 2015 - VII R 58/13, BFH/NV 2015, 1234, Rn. 16; generell zur Notwendigkeit Kontrollen praktikabel durchführen zu können auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, Rn. 54).

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung bestimmter Pflichten, die die Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung von verbrauchsteuerbaren Erzeugnissen vorsehen, abhängig machen, wenn zum einen die Verwendung zu einem steuerbegünstigten Zweck feststeht und zum anderen kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den (Gegen-)beweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (vgl. EuGH-Urteil Bitulpetrolium Serv vom 25. April 2024 - C-657/22, ECLI:EU:C:2024:353, Rn. 30, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 62 ff.;… vgl. auch FG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 22. April 2025 - 4 K 1673/24 VBr, ECLI:DE:FGD:2025:0422.4K1673.24VBR.00, Rn. 35, anhängig beim EuG unter T-361/25).

    Rn. 43 Damit ist in jedem Fall nachzuweisen, dass die Erlaubnis des Lagerorts notwendig ist, um die korrekte und einfache Anwendung der in Art. 27 Abs. 1 Buchst. b RL 92/83/EWG vorgesehenen Steuerbefreiung in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens zu gewährleisten (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024 C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 47), das heißt in einer Situation, in der zum einen unstreitig ist, dass der Alkohol den in der Richtlinie genannten Zwecken diente und zum anderen der Beklagte nicht über Anhaltspunkte verfügte, die darauf hätten schließen lassen, dass die Klägerin im Hinblick auf den streitgegenständlichen Alkohol in eine Steuerhinterziehung oder einen Missbrauch im Bereich der Verbrauchsteuern verwickelt war.

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass in jedem Einzelfall Anhaltspunkte für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung zu prüfen sind (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 68 ff.).

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1143/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, keine vorher beantragte Abgabeerlaubnis, …

    Allerdings kann die Finanzbehörde regelmäßig eine tatsächliche Kontrolle nur dann ausüben und zollamtliche Überwachung gewährleisten, wenn ihr die Person und der Ort bekannt ist, von der und an dem die der Steueraufsicht unterliegenden Erzeugnisse gelagert und verwendet werden (…vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 2015 - VII R 58/13, BFH/NV 2015, 1234, Rn. 16; generell zur Notwendigkeit Kontrollen praktikabel durchführen zu können: Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, Rn. 54).

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung bestimmter Pflichten, die die Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung von verbrauchsteuerbaren Erzeugnissen vorsehen, abhängig machen, wenn zum einen die Verwendung zu einem steuerbegünstigten Zweck feststeht und zum anderen kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den (Gegen-)beweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (vgl. EuGH-Urteil Bitulpetrolium Serv vom 25. April 2024 - C-657/22, ECLI:EU:C:2024:353, Rn. 30, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 62 ff.;… vgl. auch FG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 22. April 2025 - 4 K 1673/24 VBr, ECLI:DE:FGD:2025:0422.4K1673.24VBR.00, Rn. 35, anhängig beim EuG unter T-361/25).

    Allerdings steht ein nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu gewährender Anspruch immer unter dem Vorbehalt, dass kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1142/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, Abgabe an Dritte, Verhältnismäßigkeit.

    Rn. 38 Denn weder ist die steuerliche Zuverlässigkeit des Dritten den Finanzbehörden bekannt (…vgl. insofern BFH-Urteil vom 17. Oktober 2023 - VII R 50/20, ECLI:DE:BFH:2023:U.171023.VIIR50.20.0, Rn. 25) noch kann die Finanzbehörde regelmäßig eine tatsächliche Kontrolle ausüben und zollamtliche Überwachung gewährleisten, wenn ihr der Ort und die Person nicht bekannt ist, an dem die der Steueraufsicht unterliegenden Erzeugnisse gelagert und verwendet werden (…vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 2015 - VII R 58/13, BFH/NV 2015, 1234, Rn. 16; generell zur Notwendigkeit Kontrollen praktikabel durchführen zu können auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, Rn. 54).

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung bestimmter Pflichten, die die Mitgliedstaaten zur Kontrolle und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung von verbrauchsteuerbaren Erzeugnissen vorsehen, abhängig machen, wenn zum einen die Verwendung zu einem steuerbegünstigten Zweck feststeht und zum anderen kein Anhaltspunkt für den Verdacht einer Steuerhinterziehung, eines Missbrauchs oder einer Steuervermeidung besteht (vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025 - C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 66 ff.).

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den (Gegen-)beweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (vgl. EuGH-Urteil Bitulpetrolium Serv vom 25. April 2024 - C-657/22, ECLI:EU:C:2024:353, Rn. 30, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 62 ff.;… vgl. auch FG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 22. April 2025 - 4 K 1673/24 VBr, ECLI:DE:FGD:2025:0422.4K1673.24VBR.00, Rn. 35, anhängig beim EuG unter T-361/25).

  • FG Düsseldorf, 22.04.2025 - 4 K 1673/24

    Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Steueraussetzungsverfahren: …

    Selbst wenn es sich bei den vorgenannten Anforderungen um materielle Voraussetzungen für eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung handeln sollte, könnte eine Versagung der unionsrechtlich verbindlich vorgesehenen Steuerbefreiung des Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/83 gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, weil dem Beteiligten gleichwohl der Gegenbeweis offenstehen muss, eine steuerfreie gewerbliche Verwendung nachzuweisen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2025, Alsen, C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179 Randnr. 66 f. und 70 sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, Alsen, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697 Randnr. 53, 63 ff.).
  • FG Düsseldorf, 03.06.2025 - 4 K 1103/23

    Energiesteuer: Entnahme von Energieerzeugnissen aus dem Steuerlager - Steuerfreie …

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024 C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 61 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht