Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2015 - C-140/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17977
EuGH, 16.07.2015 - C-140/14 (https://dejure.org/2015,17977)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - C-140/14 (https://dejure.org/2015,17977)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - C-140/14 (https://dejure.org/2015,17977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Slowenien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 2008/98/EG und 1999/31/EG - Vermeidung und Beseitigung der Ablagerung von Baggeraushub und anderen Abfällen - Deponierung - Kein Erlass von Maßnahmen zur Beseitigung und Lagerung dieser Abfälle - Einlegung von ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 23.04.2020 - C-161/19

    Kommission/ Österreich (Chasse printanière à la bécasse des bois) -

    Zweitens ist in Bezug auf die Voraussetzung der "geringen Mengen" in Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Vogelschutzrichtlinie darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass spätere Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Slowenien, C-140/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:501, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2018 - C-97/17

    Kommission / Bulgarien

    Ebenso kann jedes offizielle, von den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats herausgegebene Dokument als eine verlässliche Quelle von Informationen für Zwecke der Einleitung des Verfahrens nach Art. 258 AEUV durch die Kommission angesehen werden (Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Slowenien, C-140/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:501, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-416/17

    Kommission / Frankreich

    Vgl. auch Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Slowenien (C-140/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:501, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    38 - Siehe z. B. die Urteile vom 9. November 1999, Kommission/Italien ("San Rocco", C-365/97, EU:C:1999:544, Rn. 68), vom 18. November 2004, Kommission/Griechenland (C-420/02, EU:C:2004:727, Rn. 22), vom 4. März 2010, Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115, Rn. 97), vom 11. Dezember 2014, Kommission/Griechenland (C-677/13, EU:C:2014:2433, Rn. 78), vom 16. Juli 2015, Kommission/Slowenien (C-140/14, EU:C:2015:501, Rn. 69), und vom 21. Juli 2016, Kommission/Rumänien (C-104/15, EU:C:2016:581, Rn. 81).
  • EuGH, 05.09.2019 - C-443/18

    Italien hat seine Verpflichtung verletzt, Maßnahmen zu ergreifen, um die

    Der Gerichtshof hat jedoch auch klargestellt, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, aus der Unvereinbarkeit einer Sachlage mit diesem Ziel unmittelbar abzuleiten, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen die ihm durch diese Vorschrift auferlegten Pflichten verstoßen haben muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2007, Kommission/Italien, C-135/05, EU:C:2007:250, Rn. 37, und vom 16. Juli 2015, Kommission/Slowenien, C-140/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:501, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • AG Halberstadt, 28.09.2023 - 6 C 178/22
    Der Fall, dass bereits vor dem Unfall ein Fahrzeugteil derart erheblich beschädigt ist, dass es zur Schadensbeseitigung ausgewechselt bzw. lackiert werden musste und daher ein weiterer Schaden an diesem Fahrzeugteil zu keiner wirtschaftlich relevanten Schadensvertiefung führt und damit keine Ersatzverpflichtung besteht, da ansonsten der Geschädigte besser als vor dem Unfall gestellt würde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.09.2011 - 1-1 U 2/11; AG Essen, Urt. v. 15.03.2017 - 20 C 365/15; AG Gelsenkirchen, Urt. v. 06.10.2015 - 200 C 166/14; AG Herne, Urt. v. 20.01.2015 - 34 © 199/13; AG Bocholt, Urt. v. 13.08.2015 - 4. C 140/14; AG Berlin- Mitte, Urt. v. 01.10.2013 - 3C 3341/11 - Schaden-Praxis 2014, 131; Grunewald/Nugel, Schaden-Praxis 2013, 293 ff.), liegt somit hier gerade nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht