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Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.2021 - C-220/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3620
EuGH, 03.03.2021 - C-220/19 (https://dejure.org/2021,3620)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - C-220/19 (https://dejure.org/2021,3620)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - C-220/19 (https://dejure.org/2021,3620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Promociones Oliva Park

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/118/EG - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Art. 1 Abs. 2 - Andere indirekte Steuern auf verbrauchsteuerpflichtige Waren - Richtlinie 2009/28/EG - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Art. 1 und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Promociones Oliva Park

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/118/EG - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Art. 1 Abs. 2 - Andere indirekte Steuern auf verbrauchsteuerpflichtige Waren - Richtlinie 2009/28/EG - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Art. 1 und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/118/EG - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Art. 1 Abs. 2 - Andere indirekte Steuern auf verbrauchsteuerpflichtige Waren - Richtlinie 2009/28/EG - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Art. 1 und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Promociones Oliva Park

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 118/2008 Art 1 Abs 2, EGRL 28/2009 Art 1, EGRL 28/2009 Art 3 Abs 1, EGRL 28/2009 Art 3 Abs 2, EGRL 28/2009 Art 3 Abs 3 Buchst a, EGRL 28/2009 Art 2 Buchst k, EGRL 72/2009 Art ... 32, EGRL 72/2009 Art 33, EGRL 72/2009 Art 34
    Erzeugung, elektrischer Energie, Steuer, IVPEE, Umweltsteuer, Einspeisung, Elektrizitätsbinnenmarkt

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 118/2008 Art 1 Abs 2 ; EGRL 28/2009 Art 1 ; EGRL 28/2009 Art 3 Abs 1 ; EGRL 28/2009 Art 3 Abs 2 ; EGRL 28/2009 Art 3 Abs 3 Buchst a ; EGRL 28/2009 Art 2 Buchst k ; EGRL 72/200... 9 Art 32 ; EGRL 72/2009 Art 33 ; EGRL 72/2009 Art 34

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Promociones Oliva Park

Papierfundstellen

  • EuZW 2021, 454
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Der Begriff "andere indirekte Steuern" im Sinne dieser Bestimmung bezeichnet somit indirekte Steuern auf den Verbrauch der in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie aufgezählten Erzeugnisse, die keine "Verbrauchsteuern" im Sinne der letztgenannten Bestimmung sind und zu besonderen Zwecken erhoben werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 58 und 59).

    Rn. 49 Um zu klären, ob die IVPEE unter Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118 fallen kann, ist daher zunächst zu prüfen, ob es sich bei ihr um eine indirekte Steuer handelt, die unmittelbar oder mittelbar auf den Verbrauch von elektrischem Strom im Sinne der Richtlinie 2003/96 erhoben wird (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 60).

    Rn. 51 Außerdem ist unstreitig, dass die IVPEE nicht unmittelbar bei den Stromverbrauchern erhoben wird, sondern bei den Wirtschaftsteilnehmern, die den Strom erzeugen und in das Netz einspeisen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 64).

    Rn. 52 Zwar kann die wirtschaftliche Last einer Steuer grundsätzlich mittelbar vollständig vom Stromendverbraucher getragen werden, wenn der Erzeuger ihren Betrag in den Preis jeder in den Verkehr gebrachten Menge des Erzeugnisses einbezieht, so dass sie für den Erzeuger neutral ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 64).

    Rn. 59 Da die IVPEE keine indirekte, unmittelbar oder mittelbar auf den Verbrauch von elektrischem Strom im Sinne der Richtlinie 2003/96 erhobene Steuer ist, kann sie somit nicht unter Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118 fallen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 66).

  • EuGH, 20.09.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Elektrischer Strom …

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Rn. 67 Hierzu ist festzustellen, dass keine der in den Rn. 62 bis 65 des vorliegenden Urteils genannten Bestimmungen der Richtlinie 2009/28 es den Mitgliedstaaten untersagt, eine Steuer auf die Erzeugung von Elektrizität und deren Einspeisung in das System wie die IVPEE einzuführen, auch wenn die Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 30).

    Die Mitgliedstaaten verfügen daher hinsichtlich der Maßnahmen, die sie für geeignet halten, um die in Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie in Verbindung mit ihrem Anhang I vorgesehenen verbindlichen nationalen Gesamtziele zu erfüllen, über einen Wertungsspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 31 und 32, …sowie vom 11. Juli 2019, Agrenergy und Fusignano Due, C-180/18, C-286/18 und C-287/18, EU:C:2019:605, Rn. 27).

    Rn. 69 Die den Mitgliedstaaten durch Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2009/28 eröffnete Möglichkeit des Erlasses von Regelungen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, gegebenenfalls in Form von Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, bedeutet daher keineswegs, dass sie Unternehmen, die solche Energiequellen entwickeln, nicht besteuern dürften (Urteil vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 33).

  • EuGH, 20.09.2017 - C-221/16

    Iberdrola Renovables

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Rn. 67 Hierzu ist festzustellen, dass keine der in den Rn. 62 bis 65 des vorliegenden Urteils genannten Bestimmungen der Richtlinie 2009/28 es den Mitgliedstaaten untersagt, eine Steuer auf die Erzeugung von Elektrizität und deren Einspeisung in das System wie die IVPEE einzuführen, auch wenn die Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 30).

    Die Mitgliedstaaten verfügen daher hinsichtlich der Maßnahmen, die sie für geeignet halten, um die in Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie in Verbindung mit ihrem Anhang I vorgesehenen verbindlichen nationalen Gesamtziele zu erfüllen, über einen Wertungsspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 31 und 32, …sowie vom 11. Juli 2019, Agrenergy und Fusignano Due, C-180/18, C-286/18 und C-287/18, EU:C:2019:605, Rn. 27).

    Rn. 69 Die den Mitgliedstaaten durch Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2009/28 eröffnete Möglichkeit des Erlasses von Regelungen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, gegebenenfalls in Form von Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, bedeutet daher keineswegs, dass sie Unternehmen, die solche Energiequellen entwickeln, nicht besteuern dürften (Urteil vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 33).

  • EuGH, 20.09.2017 - C-220/16

    Iberenova Promociones

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Rn. 67 Hierzu ist festzustellen, dass keine der in den Rn. 62 bis 65 des vorliegenden Urteils genannten Bestimmungen der Richtlinie 2009/28 es den Mitgliedstaaten untersagt, eine Steuer auf die Erzeugung von Elektrizität und deren Einspeisung in das System wie die IVPEE einzuführen, auch wenn die Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 30).

    Die Mitgliedstaaten verfügen daher hinsichtlich der Maßnahmen, die sie für geeignet halten, um die in Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie in Verbindung mit ihrem Anhang I vorgesehenen verbindlichen nationalen Gesamtziele zu erfüllen, über einen Wertungsspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 31 und 32, …sowie vom 11. Juli 2019, Agrenergy und Fusignano Due, C-180/18, C-286/18 und C-287/18, EU:C:2019:605, Rn. 27).

    Rn. 69 Die den Mitgliedstaaten durch Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2009/28 eröffnete Möglichkeit des Erlasses von Regelungen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, gegebenenfalls in Form von Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, bedeutet daher keineswegs, dass sie Unternehmen, die solche Energiequellen entwickeln, nicht besteuern dürften (Urteil vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 33).

  • EuGH, 20.09.2018 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Rn. 74 Was erstens Art. 107 Abs. 1 AEUV anbelangt, fallen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über staatliche Beihilfen, es sei denn, dass sie die Finanzierungsweise einer Beihilfemaßnahme darstellen und damit Bestandteil dieser Maßnahme sind (Urteil vom 20. September 2018, Carrefour Hypermarchés u. a., C-510/16, EU:C:2018:751, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-287/10

    Tankreederei I - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Rn. 73 Da es sich bei der IVPEE nach der Antwort auf die erste Frage um eine direkte, auf die Tätigkeit der Erzeugung und Einspeisung von Elektrizität in das Elektrizitätssystem erhobene Steuer handelt, ist darauf hinzuweisen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (Urteil vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I, C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 14).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-80/18

    UNESA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verursacherprinzip - Gemeinsame …

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Rn. 78 Hierzu genügt die Feststellung, dass das Diskriminierungsverbot in den Art. 32 bis 34 der Richtlinie 2009/72 auf eine nationale Regelung, mit der eine Steuer auf die Erzeugung und Einspeisung von Elektrizität in das Elektrizitätssystem im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingeführt wird, keine Anwendung findet, da diese Richtlinie keine Maßnahme zur Angleichung der steuerlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2019, UNESA u. a., C-80/18 bis C-83/18, EU:C:2019:934, Rn. 51).
  • EuGH, 18.01.2017 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Rn. 45 Die unionsrechtliche Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr ist vom Gerichtshof anhand ihrer objektiven Merkmale vorzunehmen, unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht (Urteil vom 18. Januar 2017, 1RCCS - Fondazione Santa Lucia, C-189/15, EU:C:2017:17, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2019 - C-180/18

    Agrenergy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2009/28/EG - Art. …

    Auszug aus EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
    Die Mitgliedstaaten verfügen daher hinsichtlich der Maßnahmen, die sie für geeignet halten, um die in Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie in Verbindung mit ihrem Anhang I vorgesehenen verbindlichen nationalen Gesamtziele zu erfüllen, über einen Wertungsspielraum (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 31 und 32, sowie vom 11. Juli 2019, Agrenergy und Fusignano Due, C-180/18, C-286/18 und C-287/18, EU:C:2019:605, Rn. 27).
  • EuG, 29.10.2025 - T-653/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - …

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die unionsrechtliche Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr vom Gerichtshof anhand ihrer objektiven Merkmale vorzunehmen ist, unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (, EU:C:2021:163, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof in seinem Urteil Promociones Oliva Park festgestellt, dass die in jener Rechtssache in Rede stehende Steuer allein aufgrund der Eigenschaft als Stromerzeuger auf der Grundlage der teilweise fixen Einnahmen der Steuerpflichtigen und somit unabhängig von der tatsächlich erzeugten und in das Elektrizitätssystem eingespeisten Strom menge berechnet wurde Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (, EU:C:2021:163, Rn. 57 bis 58).

    Der Gerichtshof hat daraus abgeleitet, dass kein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang zwischen dieser Steuer und dem Stromverbrauch besteht Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (, EU:C:2021:163, Rn. 59).

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bei der Beurteilung der Frage, ob eine Steuer als "andere indirekte Steuer" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118 einzustufen ist, bei mehreren Gelegenheiten berücksichtigt hat, ob es möglich ist, diese auf den Verbraucher abzuwälzen, oder nicht Vgl. Urteile vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems (…, EU:C:2015:354, Rn. 64), vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a. (…, , und , EU:C:2017:705, Rn. 50), und vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (, EU:C:2021:163, Rn. 54).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch die Berechnungsweise dieser Steuern geprüft, um festzustellen, ob sie andere indirekte Steuern im Sinne dieser Bestimmung darstellen Urteile vom 18. Januar 2017, 1RCCS - Fondazione Santa Lucia (…, EU:C:2017:17, Rn. 38), vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a. (…, , und , EU:C:2017:705, Rn. 49 bis 51), sowie vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (, EU:C:2021:163, Rn. 55).

  • EuGH, 21.12.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur …

    Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt die direkte Besteuerung zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen diese Zuständigkeit jedoch unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (…vgl. insbesondere Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, EU:C:2006:131, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 29. April 2021, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Von OGAW ausgeschüttete Erträge], C-480/19, EU:C:2021:334, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.06.2025 - C-645/23

    Hera Comm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - …

    Rn. 36 Vorab ist festzuhalten, dass die unionsrechtliche Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr vom Gerichtshof anhand ihrer objektiven Merkmale vorzunehmen ist, unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht (Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Was insbesondere den Begriff "andere indirekte Steuern" im Sinne dieser Bestimmung betrifft, bezeichnet dieser nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs indirekte Steuern auf den Verbrauch der in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie aufgezählten Erzeugnisse, die keine "Verbrauchsteuern" im Sinne der letztgenannten Bestimmung sind und zu besonderen Zwecken erhoben werden (…Urteile vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 59, und vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 48).

    Rn. 41 Drittens hat der Gerichtshof klargestellt, dass die den Mitgliedstaaten durch Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118 eingeräumte Befugnis darauf abzielt, den unterschiedlichen steuerlichen Traditionen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet und dem häufigen Rückgriff auf indirekte Steuern für die Zwecke nicht auf den Haushalt bezogener Politiken Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.03.2024 - C-558/22

    Fallimento Esperia und GSE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale …

    Rn. 53 Vielmehr ergibt sich, wie der Gerichtshof entschieden hat, bereits aus dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2009/28, wonach die Mitgliedstaaten u. a. Förderregelungen anwenden "können", dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Maßnahmen, die sie zur Erreichung der in Art. 3 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie festgelegten Ziele erlassen können, über einen weiten Wertungsspielraum verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2026 - T-653/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Andere indirekte …

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass eine Steuer nur dann als andere indirekte Steuer auf elektrischen Strom eingeordnet werden kann, wenn ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang zwischen dieser Steuer und dem Stromverbrauch besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juni 1999, Braathens, C-346/97, EU:C:1999:291, Rn. 23, und vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 54).

    Rn. 30 Im Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 50, 51, 54 und 58), hat der Gerichtshof erstens den Entstehungstatbestand der fraglichen Steuer, d. h. die Nettoerzeugung elektrischer Energie, berücksichtigt, zweitens den Umstand, dass sie nicht unmittelbar bei den Stromverbrauchern, sondern bei den Wirtschaftsteilnehmern erhoben wurde, die sie erzeugten und in das Netz einspeisten, und es keinen förmlichen Mechanismus zur Abwälzung der Steuer gab, und drittens die Tatsache, dass die Steuer ausschließlich in Abhängigkeit von der Eigenschaft als Stromerzeuger berechnet wurde, und zwar auf der Grundlage teilweise fixer Einkünfte der Steuerpflichtigen und somit unabhängig von der tatsächlich erzeugten und in das Stromnetz eingespeisten Strommenge.

  • EuGH, 16.10.2025 - C-391/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 191 Abs. 2 AEUV - Umweltpolitik der Union - …

    Rn. 51 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (…ABl. 2009, L 211, S. 55), die durch die Richtlinie 2019/944 ersetzt wurde, geht hervor, dass die Richtlinie 2009/72 nicht auf eine Angleichung der Steuerregelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich abzielte und das darin vorgesehene Diskriminierungsverbot keine Anwendung auf eine Regelung eines Mitgliedstaats fand, mit der eine Steuer auf die Erzeugung und Einspeisung von Elektrizität in das Elektrizitätsnetz im Hoheitsgebiet dieses Staates eingeführt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2026 - C-251/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Verordnung (EU) 2019/943 - …

    {FN:26} Die unionsrechtliche Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs von diesem anhand ihrer objektiven Merkmale vorzunehmen, unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht (vgl. u. a. Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-580/21

    EEW Energy from Waste - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …

    {FN:18} Vgl. u. a. Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-336/22

    f6 Cigarettenfabrik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Richtlinie …

    {FN:24} Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-833/21

    Endesa Generación - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie …

    {FN:27} Urteil vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park (C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.2022 - C-460/21

    Vapo Atlantic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-248/23

    Novo Nordisk (TVA - Contributions payées en vertu d'une obligation légale) - …

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