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Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.2016 - C-233/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8433
EuGH, 28.04.2016 - C-233/15 (https://dejure.org/2016,8433)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.2016 - C-233/15 (https://dejure.org/2016,8433)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 2016 - C-233/15 (https://dejure.org/2016,8433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Oniors Bio

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Unterpositionen 1517 90 91 und 1518 00 31 - Flüssige, native, nicht volatile Pflanzenmischung, bestehend aus Rapsöl (88 %) und Sonnenblumenöl ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Oniors Bio

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Unterpositionen 1517 90 91 und 1518 00 31 - Flüssige, native, nicht volatile Pflanzenmischung, bestehend aus Rapsöl (88 %) und Sonnenblumenöl ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Stichprobenergebnisse der Zollbehörden sind nicht zwangsläufig verbindlich für die Tarifierung von Waren

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Oniors Bio

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87, EWGV 2658/87 Anh 1, KN Pos 1518 UPos 0031, KN Pos 1517 UPos 9091
    Litauen, Lebensmittel, Erzeugnis, Zoll, Mitgliedstaat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Unterpositionen 1517 90 91 und 1518 00 31 - Flüssige, native, nicht volatile Pflanzenmischung, bestehend aus Rapsöl (88 %) und Sonnenblumenöl ...

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.03.2015 - C-547/13

    Oliver Medical - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-233/15
    Rn. 33 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann der Verwendungszweck einer Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lässt (vgl. Urteile Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41, und Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 47).

    Es obliegt dem Einführer, bei der Einfuhr in der von ihm bei den zuständigen Zollbehörden eingereichten Anmeldung den Nachweis des darin für die fragliche Ware genannten Verwendungszwecks zu erbringen (vgl. entsprechend Urteil Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 51).

    Dennoch bildet die Stellungnahme der zuständigen Lebensmittelbehörde, wonach eine Pflanzenölmischung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende für den menschlichen Verzehr ungeeignet sei, einen von mehreren Gesichtspunkten, die von der Behörde oder dem zuständigen nationalen Gericht im Hinblick auf die Einreihung dieser Mischung in die geeignete Position der KN zu berücksichtigen sind (vgl. entsprechend Urteil Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 53).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-503/10

    Evroetil - Richtlinie 2003/30/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "Bioethanol" …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-233/15
    Seiner Auffassung nach rühren diese Zweifel zum einen daher, dass im hier fraglichen Sachverhalt nicht wie in dem Fall, der dem Urteil Evroetil (C-503/10, EU:C:2011:872) zugrunde lag, eine spezifische Maßnahme getroffen worden sei, um die betreffende Ware auf unumkehrbare Weise für die Verwendung in Lebensmitteln ungeeignet zu machen, indem Vergällungsmittel oder andere schädliche Stoffe beigegeben worden wären.

    Rn. 40 Insoweit kann zunächst das vom vorlegenden Gericht erwähnte Urteil Evroetil (C-503/10, EU:C:2011:872) an dieser Feststellung nichts ändern.

    In dieser Rechtssache ist der Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Erzeugnis, das nicht in einem der in der anwendbaren Vorschrift vorgesehenen Verfahren denaturiert worden ist, nicht von der in dieser Rechtssache in Rede stehenden Verbrauchsteuer befreit werden konnte, obwohl dieses Erzeugnis Stoffe enthalten sollte, die es zum menschlichen Genuss ungeeignet machen (vgl. in diesem Sinne Urteil Evroetil, C-503/10, EU:C:2011:872, Rn. 66).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-233/15
    Das nationale Gericht ist hierzu offensichtlich jedenfalls besser in der Lage (Urteil Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-233/15
    Rn. 33 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann der Verwendungszweck einer Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lässt (vgl. Urteile Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41, und Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 47).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-339/09

    Skoma-Lux - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-233/15
    Im Übrigen ist der Verwendungszweck des Erzeugnisses nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses erfolgen kann (Urteil Skoma-Lux, C-339/09, EU:C:2010:781, Rn. 47).
  • EuGH, 18.05.2011 - C-423/10

    Delphi Deutschland - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2016 - C-233/15
    Rn. 32 Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil Delphi Deutschland, C-423/10, EU:C:2011:315, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2026 - C-406/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …

    Rn. 59 Um festzustellen, ob eine Ware im Sinne dieser Anmerkung zur menschlichen Ernährung geeignet ist, sind alle relevanten Gesichtspunkte hinsichtlich der ihr innewohnenden objektiven Merkmale und Eigenschaften zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 42 und 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass der Umstand, dass in einer Ware aufgrund der Merkmale ihres Herstellungsverfahrens das Vorliegen von für die menschliche Gesundheit schädlichen Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann, einen relevanten Gesichtspunkt darstellt, der geeignet ist, die Einstufung einer solchen Ware als ungenießbar im Hinblick auf ihre objektiven Merkmale und Eigenschaften zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 43 und 48).

    Rn. 63 Außerdem sind die vom Hersteller der in Rede stehenden Ware vorgelegten Informationen grundsätzlich geeignet, ihre objektiven Merkmale und Eigenschaften zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 44, 47 und 50).

    Der Gerichtshof hat mithin zur Relevanz des Lebensmittelrechts der Union und insbesondere des in Art. 14 der Verordnung Nr. 178/2002 vorgesehenen Verbots des Inverkehrbringens von "nicht sicheren Lebensmitteln" für die zolltarifliche Einreihung von Waren klargestellt, dass die zolltarifliche Einreihung der Waren im Zeitpunkt ihrer Zollabfertigung den nationalen Zollbehörden obliegt, die insoweit u. a. die Bestimmungen der KN anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 52).

    Rn. 67 Daraus folgt, dass die Unionsvorschriften über Lebensmittel und Lebensmittelhygiene für sich genommen nicht entscheidend für die Einreihung einer Ware in eine bestimmte Position der KN sein können, aber gleichwohl einen von mehreren Gesichtspunkten darstellen, die dabei zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 53, vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 56, …und vom 15. Dezember 2016, LEK, C-700/15, EU:C:2016:959, Rn. 36).

    Rn. 80 Was fünftens die Relevanz von Handelspapieren wie den in Frage 2 Buchst. e genannten Kaufverträgen über die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Fänge betrifft, denen zufolge diese Fänge für die industrielle Herstellung von Tierfutter und nicht für den Verzehr durch den Menschen bestimmt gewesen seien, so ist festzustellen, dass solche Papiere relevante Gesichtspunkte in Bezug auf die objektiven Merkmale und Eigenschaften der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren darstellen können, die bei ihrer Einreihung in die entsprechende Position der KN zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 57).

  • BFH, 23.10.2018 - VII R 36/17

    Zur Eignung von Waren für den menschlichen Verzehr

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe in seinem Urteil Oniors Bio vom 28. April 2016 C-233/15 (EU:C:2016:305) ausgeführt, Lebensmittelrecht sei ein relevantes Kriterium für die Beurteilung der Genießbarkeit von Waren.

    Rn. 10 Das vom FA angeführte EuGH-Urteil Oniors Bio (EU:C:2016:305), in dem eine Einreihungsentscheidung davon abhing, ob eine Ölmischung aus Raps- und Sonnenblumenöl als genießbar oder ungenießbar einzustufen war, führt zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage.

    Vielmehr stellte der EuGH --wie in ständiger Rechtsprechung-- auch in dem Urteil Oniors Bio (EU:C:2016:305) für die Einreihungsentscheidung auf die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware ab.

    Rn. 11 Unter welchen Voraussetzungen Stellungnahmen der für die Anwendung des nationalen Rechts zuständigen Behörden bei Einreihungsentscheidungen verwendet werden können (um Erkenntnisse über die objektiven Merkmale und Eigenschaften einer Ware zu gewinnen) und wann eine Ware wegen der Besonderheiten des Herstellungsverfahrens (im EuGH-Urteil Oniors Bio, EU:C:2016:305, Gefahr der Verunreinigung mit Toluol) als für den menschlichen Verzehr ungeeignet angesehen werden kann, obwohl in Stichproben keine für die menschliche Gesundheit schädlichen Stoffe nachweisbar waren, ist vorliegend nicht streitentscheidend, da das FG nicht festgestellt hat, dass Stichproben entnommen wurden oder dass eine Behörde eine Stellungnahme abgegeben hat.

    Rn. 13 aa) Wie bereits ausgeführt, kann dem EuGH-Urteil Oniors Bio (EU:C:2016:305) nicht entnommen werden, dass bei einer Einreihungsentscheidung auf nationales Lebensmittel- und Hygienerecht abzustellen ist.

    Insbesondere bei Waren, die, wie die streitgegenständlichen, nicht unverarbeitet, sondern regelmäßig nur gegart verzehrt werden, müssen weitere Umstände hinzukommen, durch die ihre Eignung für den menschlichen Verzehr aufgehoben wird (…wie z.B. Fäulnis, Schimmel oder sonstige ein Verderben und damit die Ungenießbarkeit herbeiführende Umstände, vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2015, 1605; zum möglichen Eintrag von Toluol vgl. EuGH-Urteil Oniors Bio, EU:C:2016:305; zum Begriff der Genießbarkeit vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. September 2014 VII R 54/11, BFHE 247, 378, BStBl II 2015, 169).

  • BFH, 20.01.2026 - VII R 19/24

    Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen

    Rn. 13 Demgegenüber kommt es nach der Senatsrechtsprechung für die Einreihung von Waren in den Zolltarif nicht maßgeblich auf die Bestimmungen des nationalen (Lebensmittel-)Rechts oder auf hygienerechtliche Vorschriften an (Senatsurteil vom 07.07.2015 - VII R 65/13, Rz 12; Senatsbeschluss vom 23.10.2018 - VII R 36/17, Rz 10 unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Oniors Bio vom 28.04.2016 - C-233/15, EU:C:2016:305), sondern darauf, ob das Fleisch und die Schlachtnebenerzeugnisse nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften den Tatbestand bestimmter Positionen und Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur erfüllen (Senatsbeschluss vom 23.10.2018 - VII R 36/17, Rz 8 f.).

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Ware genießbar ist oder nicht, sind die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware und nicht beispielsweise ihr Wert oder ihre Menge (vgl. EuGH-Urteile Pärlitigu vom 16.07.2009 - C-56/08, EU:C:2009:467, Rz 29, und Oniors Bio vom 28.04.2016 - C-233/15, EU:C:2016:305, Rz 39 und Rz 42).

    Wenn das Vorliegen von für die menschliche Gesundheit schädlichen Stoffen in der Ware nicht ausgeschlossen werden kann, stellt das einen relevanten Gesichtspunkt dar, der geeignet ist, die Einstufung einer Ware als "ungenießbar" im Hinblick auf ihre objektiven Merkmale und Eigenschaften zu rechtfertigen (EuGH-Urteil Oniors Bio vom 28.04.2016 - C-233/15, EU:C:2016:305, Rz 43).

  • EuG, 10.06.2026 - T-529/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der Waren - …

    Diese beruht auf der Beurteilung der Waren anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften, wozu auch die Berücksichtigung des Verwendungszwecks einer Ware gehört, sofern er dieser Ware innewohnt Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio (, EU:C:2016:305, Rn. 32 und 33).
  • BFH, 23.02.2023 - V R 38/21

    Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

    Er darf jedoch nur berücksichtigt werden, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften eines Erzeugnisses erfolgen kann (EuGH-Urteile TDK-Lambda Germany, EU:C:2019:667, Rz 27; Oniors Bio vom 28.04.2016 - C-233/15, EU:C:2016:305, Rz 33; Skoma-Lux vom 16.12.2010 - C-339/09, EU:C:2010:781, Rz 47; Industriemetall LUMA GmbH vom 16.12.1976 - 38/76, EU:C:1976:190, Rz 7;… vgl. auch BFH-Urteil vom 30.06.2020 - VII R 40/18, BFH/NV 2021, 203, Rz 11 f.).
  • FG Hamburg, 06.11.2020 - 4 K 22/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von getrockneten Rinderohren und Dörrfleisch …

    Auch das EuGH-Urteil vom 28. April 2016, C-233/15 (Oniors Bio) zwinge nicht zu diesem Schluss.

    Rn. 33 Diese Entscheidungen stehen - wie der BFH zutreffend ausführt (…Beschluss vom 23. Oktober 201[8], VII R 36/17, juris, Rn. 10) - nicht im Widerspruch zum Urteil des EuGH vom 28. April 2016 in der Rechtssache C-233/15 (Oniors Bio).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2022 - 6 K 1542/20

    Umsatzsteuer: Regelsteuersatz auf Lieferung von Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, …

    Insbesondere bei Waren, die nicht unverarbeitet, sondern regelmäßig nur gegart verzehrt werden, seien weitere Umstände erforderlich, durch die ihre Eignung für den menschlichen Verzehr aufgehoben werde (…wie z.B. Fäulnis, Schimmel oder sonstige ein Verderben und damit die Ungenießbarkeit herbeiführende Umstände, vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2015, 1605; zum möglichen Eintrag von Toluol vgl. EuGH-Urteil Oniors Bio, Urteil vom 28.04.2016, C 233/15 zum Begriff der Genießbarkeit vgl. auch Beschluss des BFH vom 24. September 2014 VII R 54/11, BFHE 247, 378, BStBl II 2015, 169).

    Rn. 55 Der BFH führt aus, dass seine Entscheidung nicht im Widerspruch zum Urteil des EuGH vom 28.04.2016 in der Rechtssache C- 233/15 stehe (vgl. Beschluss vom 23.08.2018, VII R 36/17).

  • EuGH, 05.09.2019 - C-559/18

    TDK-Lambda Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 …

    Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann jedoch nur dann ein erhebliches Kriterium sein, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften dieses Erzeugnisses erfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 18.05.2017 - 5 K 250/15

    Lieferung von Schlacht- und Schlachtnebenerzeugnissen

    Rn. 40 Er verweist darauf, dass der Europäischer Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 28. April 2016 (C-233/15, Oniors Bio, BeckRS 2016, 80734) ausgeführt habe, dass das Lebensmittelrecht ein relevantes Kriterium für die Beurteilung der Genießbarkeit von Waren sei.

    Rn. 57 Die vom Finanzamt angeführte Entscheidung des EuGH vom 28. April 2016 (C-233/15 - Oniors Bio) führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • EuGH, 08.12.2016 - C-532/15

    Eurosaneamientos u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leistungen von …

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …

  • EuGH, 09.06.2016 - C-288/15

    MIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer …

  • EuGH, 13.10.2016 - C-303/15

    M. und S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Technische Vorschriften im …

  • EuGH, 14.12.2017 - C-630/16

    Anstar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierte Bedingungen für die …

  • EuGH, 20.10.2016 - C-429/15

    Danqua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen …

  • EuGH, 16.05.2019 - C-138/18

    Estron - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche …

  • EuGH, 09.02.2017 - C-441/15

    Madaus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-548/21

    Bezirkshauptmannschaft Landeck (Tentative d'accès aux données personnelles …

  • EuGH, 01.02.2017 - C-144/16

    Município de Palmela - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …

  • FG Hamburg, 14.04.2020 - 4 K 141/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 14.04.2017 …

  • FG Hamburg, 25.02.2026 - 4 K 32/25

    Zollrecht: Russlandembargo - Einfuhrverbot Kaviarersatz - Kriterien zur …

  • FG Hamburg, 14.04.2020 - 4 K 146/17

    EuGH-Vorlage: Einreihung von Bienenwachs, das im Ausfuhrland eingeschmolzen wurde …

  • FG Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 11 K 2830/16

    EuGH-Vorlage zur zolltariflichen Einreihung von Stromversorgungseinheiten ("power …

  • VG Minden, 10.05.2022 - 7 K 812/20
  • EuGH, 15.06.2017 - C-436/15

    UAB Alytaus regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-471/15

    Sjelle Autogenbrug - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • FG Hamburg, 20.02.2023 - 4 K 7/20

    Einreihung

  • FG Bremen, 18.08.2021 - 1 K 93/19

    EuGH-Vorlage zur Tarifierung eines "Air Loungers" (aufblasbare Luftliegecouch, …

  • FG Bremen, 12.10.2021 - 1 K 72/17

    Einreihung von Tellur in die Kombinierte Nomenklatur (KN) in einem Verfahren …

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