Rechtsprechung
| EuGH, 22.12.2022 - C-237/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Generalstaatsanwaltschaft München (Demande d'extradition vers la Bosnie-Herzégovine)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - An einen Mitgliedstaat gerichtetes Ersuchen eines Drittstaats um Auslieferung eines Unionsbürgers, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist und von seinem Recht auf Freizügigkeit im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - An einen Mitgliedstaat gerichtetes Ersuchen eines Drittstaats um Auslieferung eines Unionsbürgers, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist und von seinem Recht auf Freizügigkeit im ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Die Auslieferung eines Unionsbürgers an einen Drittstaat zum Vollzug einer Strafe kann gerechtfertigt sein, um der Gefahr der Straflosigkeit entgegenzuwirken
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gerechtfertigte Auslieferung eines EU-Bürgers an Drittstaat - Gerechtfertigte Auslieferung eines EU-Bürgers an Drittstaat
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Die Auslieferung eines Unionsbürgers an einen Drittstaat zum Vollzug einer Strafe kann gerechtfertigt sein, um der Gefahr der Straflosigkeit entgegenzuwirken
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Generalstaatsanwaltschaft München
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- OLG München, 09.04.2021 - 1 AR 285/20
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
- EuGH, 22.12.2022 - C-237/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 17.12.2020 - C-398/19
Ein Unionsbürger darf nur in Abstimmung mit dem Mitgliedstaat, dessen …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-237/21
Rn. 18 Ebenso hätten es die besonderen Auslieferungsabkommen bzw. das Europäische Auslieferungsübereinkommen, um die es in den Rechtssachen gegangen sei, die zu den Urteilen vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630), vom 10. April 2018, Pisciotti (C-191/16, EU:C:2018:222), und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Auslieferung an die Ukraine) (C-398/19, EU:C:2020:1032), geführt hätten, in die Hände des ersuchten Mitgliedstaats gelegt, zu entscheiden, an welchen von mehreren ersuchenden Staaten der Verfolgte ausgeliefert werde.Rn. 30 Eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält, hat aber als Unionsbürger das Recht, sich auf Art. 21 Abs. 1 AEUV zu berufen, und fällt in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne von Art. 18 AEUV, der den Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält (Urteil vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof hat nämlich wiederholt entschieden, dass die doppelte Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats und eines Drittstaats dem Betroffenen diese Rechte und Freiheiten nicht nehmen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile Raugevicius, Rn. 29, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 32).
Rn. 33 Zweitens sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Auslieferungsvorschriften eines Mitgliedstaats, die - wie im Ausgangsverfahren - eine Ungleichbehandlung in Abhängigkeit davon schaffen, ob die gesuchte Person ein Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats oder ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, geeignet, das Recht der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zu beeinträchtigen, da sie dazu führen, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats aufhalten, der Schutz vor Auslieferung, den die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats genießen, nicht gewährt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile Raugevicius, Rn. 28, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 34 Folglich führt in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens die Ungleichbehandlung, die darin besteht, dass ein Unionsbürger, der die Staatsangehörigkeit eines anderen als des ersuchten Mitgliedstaats besitzt, ausgeliefert werden kann, zu einer Beschränkung des Rechts aus Art. 21 AEUV, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (…Urteile Raugevicius, Rn. 30, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 35 Eine solche Beschränkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (…Urteile Raugevicius, Rn. 31, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 36 Insoweit hat der Gerichtshof anerkannt, dass das Ziel, der Gefahr entgegenzuwirken, dass Personen, die eine Straftat begangen haben, straflos bleiben, als legitim anzusehen ist und dass eine Maßnahme, durch die eine Grundfreiheit wie die in Art. 21 AEUV vorgesehene eingeschränkt wird, mit diesem Ziel gerechtfertigt werden kann, wenn diese Maßnahme zum Schutz der Belange, die sie gewährleisten soll, erforderlich ist, und auch nur insoweit, als diese Ziele nicht mit weniger einschränkenden Maßnahmen erreicht werden können (…Urteile Raugevicius, Rn. 32, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 02.04.2020 - C-897/19
Hat ein Mitgliedstaat über ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats zu …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-237/21
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss der ersuchte Mitgliedstaat jedoch überprüfen, dass durch die Auslieferung die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere in deren Art. 19 verbürgten Rechte nicht beeinträchtigt werden (…Urteil Raugevicius, Rn. 49; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.04.2018 - C-191/16
Pisciotti - Kein gleichwertiger Auslieferungsschutz wie bei Deutschen für …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-237/21
Rn. 18 Ebenso hätten es die besonderen Auslieferungsabkommen bzw. das Europäische Auslieferungsübereinkommen, um die es in den Rechtssachen gegangen sei, die zu den Urteilen vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630), vom 10. April 2018, Pisciotti (C-191/16, EU:C:2018:222), und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Auslieferung an die Ukraine) (C-398/19, EU:C:2020:1032), geführt hätten, in die Hände des ersuchten Mitgliedstaats gelegt, zu entscheiden, an welchen von mehreren ersuchenden Staaten der Verfolgte ausgeliefert werde. - EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-237/21
Rn. 18 Ebenso hätten es die besonderen Auslieferungsabkommen bzw. das Europäische Auslieferungsübereinkommen, um die es in den Rechtssachen gegangen sei, die zu den Urteilen vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630), vom 10. April 2018, Pisciotti (C-191/16, EU:C:2018:222), und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Auslieferung an die Ukraine) (C-398/19, EU:C:2020:1032), geführt hätten, in die Hände des ersuchten Mitgliedstaats gelegt, zu entscheiden, an welchen von mehreren ersuchenden Staaten der Verfolgte ausgeliefert werde. - EuGH, 13.11.2018 - C-247/17
Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-237/21
Rn. 15 Die Generalstaatsanwaltschaft München (Deutschland) beantragte unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13. November 2018, Raugevicius (C-247/17, im Folgenden: Urteil Raugevicius, EU:C:2018:898), die Auslieferung von S.M. für unzulässig zu erklären.
- EuGH, 19.06.2025 - C-219/25
Kamekris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum …
Rn. 31 Gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das Unionsrecht und insbesondere das Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV sowie das durch Art. 21 Abs. 1 AEUV gewährleistete Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München [Ersuchen um Auslieferung an Bosnien und Herzegowina], C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 29).Rn. 32 Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats bewegt oder aufhält, als Unionsbürger das Recht hat, sich auf Art. 21 Abs. 1 AEUV zu berufen, und in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne von Art. 18 AEUV fällt, der den Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27, und vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München [Ersuchen um Auslieferung an Bosnien und Herzegowina], C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 30).
Der Umstand, dass die gesuchte Person gleichzeitig Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und eines Drittstaats ist, kann ihr diese Rechte und Freiheiten nicht nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München [Ersuchen um Auslieferung an Bosnien und Herzegowina], C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Folglich muss der ersuchte Mitgliedstaat, der seine eigenen Staatsangehörigen nicht ausliefert, vor der Entscheidung, einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats insbesondere nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen auszuliefern, prüfen, ob diese Entscheidung als Durchführung des Rechts der Union im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta die durch diese und insbesondere deren Art. 47 Abs. 2, der das Grundrecht auf ein faires Verfahren verbürgt, und deren Art. 19 Abs. 2, wonach niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden darf, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht, verbürgten Rechte beeinträchtigen könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 49, sowie vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München [Ersuchen um Auslieferung an Bosnien und Herzegowina], C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 55).
- BVerwG, 13.06.2024 - 1 C 2.23
Coronabedingte Einreiseverweigerung im Mai 2020 rechtmäßig
Art. 21 Abs. 1 i. V. m. Art. 18 AEUV gewährt das Recht, sich im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates ohne unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit frei zu bewegen und aufzuhalten (…EuGH , Urteile vom 13. November 2018 - C-247/17 [ECLI:EU:C:2018:898], Raugevicius - Rn. 27 und vom 22. Dezember 2022 - C-237/21 [ECLI:EU:C:2022:1017] - Rn. 30). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-219/25
Kamekris - Vorabentscheidungsersuchen - Eilvorlageverfahren - Justizielle …
{FN:13} Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin (…C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 33), vom 10. April 2018, Pisciotti (…C-191/16, EU:C:2018:222, Rn. 45), vom 13. November 2018, Raugevicius (…C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27), vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Auslieferung an die Ukraine) (…C398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 30), und vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München (Ersuchen um Auslieferung an Bosnien und Herzegowina) (C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 34).{FN:15} Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius (…C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 19), vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Auslieferung an die Ukraine) (…C398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 10 und 16), und vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München (Ersuchen um Auslieferung an Bosnien und Herzegowina) (C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 13).
{FN:26} Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin (…C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 53 bis 59), und vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München (Ersuchen um Auslieferung an Bosnien und Herzegowina) (C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 55), sowie Urteile des EGMR vom 7. Juli 1989, Soering/Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1989:0707JUD001403888, § 88), und vom 25. März 2021, Bivolaru und Moldovan/Frankreich (CE:ECHR:2021:0325JUD004032416, § 107).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-352/22
Generalstaatsanwaltschaft Hamm (Demande d'extradition d'un réfugié vers la …
{FN:27} Vgl. Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin (…C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 60), vom 13. November 2018, Raugevicius (…C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 49), Ruska Federacija (…Rn. 63 und 64), vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Auslieferung an die Ukraine) (…C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 45), und vom 22. Dezember 2022, Generalstaatsanwaltschaft München (Ersuchen um Auslieferung nach Bosnien-Herzegowina) (C-237/21, EU:C:2022:1017, Rn. 55).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Generalstaatsanwaltschaft München (Demande d'extradition vers la Bosnie-Herzégovine)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Auslieferungsersuchen eines Drittstaats gegenüber einem Unionsbürger zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Ersuchter Mitgliedstaat, der die Auslieferung eigener Staatsangehöriger verbietet - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Auslieferungsersuchen eines Drittstaats gegenüber einem Unionsbürger zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Ersuchter Mitgliedstaat, der die Auslieferung eigener Staatsangehöriger verbietet - ...
Verfahrensgang
- OLG München, 09.04.2021 - 1 AR 285/20
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
- EuGH, 22.12.2022 - C-237/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 10.04.2018 - C-191/16
Pisciotti - Kein gleichwertiger Auslieferungsschutz wie bei Deutschen für …
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:8} C-184/99, EU:C:2001:458. - EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
- EuGH, 17.04.2018 - C-316/16
Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:43} Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, liegt die Resozialisierung des Unionsbürgers in dem Staat, in den er vollständig integriert ist, nicht nur im Interesse dieses Staates, sondern auch im Interesse der Europäischen Union insgesamt: vgl. insbesondere Urteil vom 17. April 2018, B und Vomero (C-316/16 und C-424/16, EU:C:2018:256, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.11.2018 - C-247/17
Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:7} C-247/17, im Folgenden: Urteil Raugevicius, EU:C:2018:898. - EuGH, 02.04.2020 - C-897/19
Hat ein Mitgliedstaat über ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats zu …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:4} C-897/19 PPU, im Folgenden: Urteil Ruska Federacija, EU:C:2020:262. - EuGH, 17.12.2020 - C-398/19
Ein Unionsbürger darf nur in Abstimmung mit dem Mitgliedstaat, dessen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:5} C-398/19, im Folgenden: Urteil Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Auslieferung an die Ukraine), EU:C:2020:1032. - EuGH, 06.09.2017 - C-473/15
Peter Schotthöfer & Florian Steiner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:6} C-473/15, EU:C:2017:633. - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19
Ruska Federacija - EWR-Abkommen und Freiheit der Inanspruchnahme von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:32} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev in der Rechtssache Ruska Federacija (C-897/19 PPU, EU:C:2020:128, Nr. 100). - Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-247/17
Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21
{FN:42} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Raugevicius (C-247/17, EU:C:2018:616, Nr. 82).
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