Rechtsprechung
| EuGH, 26.10.2016 - C-269/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Hoogstad
Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 - Sachlicher Geltungsbereich - Einbehaltung von Beiträgen von gesetzlichen Altersrenten und jedem anderen zusätzlichen Vorteil - Art. 13 - Bestimmung der anzuwendenden ...
- Europäischer Gerichtshof
Hoogstad
Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 - Sachlicher Geltungsbereich - Einbehaltung von Beiträgen von gesetzlichen Altersrenten und jedem anderen zusätzlichen Vorteil - Art. 13 - Bestimmung der anzuwendenden ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Hoogstad
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 - Sachlicher Geltungsbereich - Einbehaltung von Beiträgen von gesetzlichen Altersrenten und jedem anderen zusätzlichen Vorteil - Art. 13 - Bestimmung der anzuwendenden ...
Papierfundstellen
- NZA 2016, 1451
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 26.02.2015 - C-623/13
Auf die Einkünfte aus dem Vermögen in Frankreich wohnhafter Personen, die in …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 27 Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass der Begriff "Rechtsvorschriften" durch seinen weiten Inhalt gekennzeichnet ist, der alle Arten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften umfasst, die von den Mitgliedstaaten erlassen werden; er ist so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche einschlägigen nationalen Vorschriften bezieht (Urteil vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 32).Rn. 28 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof klargestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 der unmittelbare und hinreichend relevante Zusammenhang ist, der zwischen der fraglichen Vorschrift und den Gesetzen zur Regelung der in Art. 4 der Verordnung Nr. 1408/71 aufgeführten Zweige der sozialen Sicherheit bestehen muss (…Urteile vom 18. Mai 1995, Rheinhold & Mahla, C-327/92, EU:C:1995:144, Rn. 23…, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-34/98, EU:C:2000:84, Rn. 35…, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-169/98, EU:C:2000:85, Rn. 33, und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 23).
Rn. 29 Daher kann eine Abgabe auch dann in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fallen, wenn sie nach nationalem Recht als "Steuer" qualifiziert wird (Urteil vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 30 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass Abgaben, die nicht auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Arbeitnehmern, sondern auf Einkünfte aus dem Vermögen erhoben werden, in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen können, wenn festgestellt wird, dass ihr Aufkommen unmittelbar und speziell für die Finanzierung bestimmter Zweige des Systems der sozialen Sicherheit in dem fraglichen Mitgliedstaat verwendet wird (Urteil vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 28).
Rn. 33 Zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Europäischen Union unter Wahrung des Grundsatzes ihrer Gleichbehandlung nach den verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften wurde nämlich in Titel II der Verordnung Nr. 1408/71 eine Koordinierungsregelung geschaffen, die sich u. a. mit der Bestimmung der Rechtsvorschriften befasst, die auf Arbeitnehmer und Selbständige anzuwenden sind, die unter verschiedenen Umständen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 2008, Derouin, C-103/06, EU:C:2008:185, Rn. 20…, vom 3. März 2011, Tomaszewska, C-440/09, EU:C:2011:114, Rn. 25 und 28, und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 34).
Rn. 34 Diese Regelung bildet ein geschlossenes System von Kollisionsnormen, das den Gesetzgebern der Mitgliedstaaten die Befugnis nimmt, den Geltungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick darauf nach ihrem Belieben zu bestimmen, welche Personen ihnen unterliegen und in welchem Gebiet die nationalen Bestimmungen ihre Wirkung entfalten sollen (…Urteile vom 10. Juli 1986, Luijten, 60/85, EU:C:1986:307, Rn. 14…, vom 5. November 2014, Somova, C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 54, und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 35).
Rn. 35 In diesem Zusammenhang sieht Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 vor, dass die Personen, für die diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen, was demnach vorbehaltlich der in den Art. 14c und 14f geregelten Fälle jede Möglichkeit ausschließt, für ein und denselben Zeitraum die Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten kumulativ anzuwenden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 1977, Perenboom, 102/76, EU:C:1977:71, Rn. 11, und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 36).
Rn. 36 Mit diesem Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts im Bereich der sozialen Sicherheit sollen die Komplikationen, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können, vermieden und die Ungleichbehandlungen ausgeschlossen werden, die für innerhalb der Union zu- und abwandernde Personen aus einer teilweisen oder vollständigen Kumulierung der anwendbaren Rechtsvorschriften folgen würden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-34/98, EU:C:2000:84, Rn. 46…, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-169/98, EU:C:2000:85, Rn. 43, und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 37).
- EuGH, 15.06.2000 - C-302/98
Sehrer - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Von einem …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 2000, Sehrer, C-302/98, EU:C:2000:322, Rn. 20, …und vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec, C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 25).Rn. 41 Art. 33 der Verordnung Nr. 1408/71 ist nämlich unter Bezugnahme auf die Art. 27, 28 und 28a des auf die Rechte von Rentenberechtigten und ihren Familienangehörigen anwendbaren Abschnitts 5 von Kapitel I in Titel III der Verordnung zu lesen, die sich entweder auf Fälle beziehen, in denen ein Rentner aufgrund der Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Rente bezieht, oder in denen ein Rentner zwar nur nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eine Rente bezieht, aber keinen Leistungsanspruch in seinem Wohnsitzstaat hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2000, Sehrer, C-302/98, EU:C:2000:322, Rn. 26).
- EuGH, 15.02.2000 - C-34/98
Kommission / Frankreich - "Soziale Sicherheit - Finanzierung - Anwendbare …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 28 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof klargestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 der unmittelbare und hinreichend relevante Zusammenhang ist, der zwischen der fraglichen Vorschrift und den Gesetzen zur Regelung der in Art. 4 der Verordnung Nr. 1408/71 aufgeführten Zweige der sozialen Sicherheit bestehen muss (…Urteile vom 18. Mai 1995, Rheinhold & Mahla, C-327/92, EU:C:1995:144, Rn. 23, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-34/98, EU:C:2000:84, Rn. 35…, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-169/98, EU:C:2000:85, Rn. 33, …und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 23).Rn. 36 Mit diesem Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts im Bereich der sozialen Sicherheit sollen die Komplikationen, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können, vermieden und die Ungleichbehandlungen ausgeschlossen werden, die für innerhalb der Union zu- und abwandernde Personen aus einer teilweisen oder vollständigen Kumulierung der anwendbaren Rechtsvorschriften folgen würden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-34/98, EU:C:2000:84, Rn. 46…, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-169/98, EU:C:2000:85, Rn. 43, …und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 37).
- EuGH, 15.02.2000 - C-169/98
Kommission / Frankreich - "Soziale Sicherheit - Finanzierung - Anwendbare …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 28 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof klargestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 der unmittelbare und hinreichend relevante Zusammenhang ist, der zwischen der fraglichen Vorschrift und den Gesetzen zur Regelung der in Art. 4 der Verordnung Nr. 1408/71 aufgeführten Zweige der sozialen Sicherheit bestehen muss (…Urteile vom 18. Mai 1995, Rheinhold & Mahla, C-327/92, EU:C:1995:144, Rn. 23…, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-34/98, EU:C:2000:84, Rn. 35, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-169/98, EU:C:2000:85, Rn. 33, …und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 23).Rn. 36 Mit diesem Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts im Bereich der sozialen Sicherheit sollen die Komplikationen, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können, vermieden und die Ungleichbehandlungen ausgeschlossen werden, die für innerhalb der Union zu- und abwandernde Personen aus einer teilweisen oder vollständigen Kumulierung der anwendbaren Rechtsvorschriften folgen würden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-34/98, EU:C:2000:84, Rn. 46, vom 15. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-169/98, EU:C:2000:85, Rn. 43, …und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 37).
- EuGH, 16.01.1992 - C-57/90
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 42 Folglich kann daraus, dass es materielle Bestimmungen über die Rechte von Rentnern gibt, die jedenfalls nicht auf Zusatzrenten anwendbar sind, die auf tarifvertraglichen Vereinbarungen beruhen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 1992, Kommission/Frankreich, C-57/90, EU:C:1992:10, Rn. 20), nicht abgeleitet werden, dass die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf derartige Zusatzrenten mit dem in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 festgelegten Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts in Einklang stünde. - EuGH, 05.05.1977 - 102/76
Perenboom
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 35 In diesem Zusammenhang sieht Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 vor, dass die Personen, für die diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen, was demnach vorbehaltlich der in den Art. 14c und 14f geregelten Fälle jede Möglichkeit ausschließt, für ein und denselben Zeitraum die Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten kumulativ anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 1977, Perenboom, 102/76, EU:C:1977:71, Rn. 11, …und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 36). - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 20 Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27, …und vom 28. Februar 2012, 1nter-Environnement Wallonie und Terre wallonne, C-41/11, EU:C:2012:103, Rn. 35). - EuGH, 25.10.2012 - C-133/11
Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (…vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 2000, Sehrer, C-302/98, EU:C:2000:322, Rn. 20, und vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec, C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 25). - EuGH, 28.02.2012 - C-41/11
Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 20 Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27, und vom 28. Februar 2012, 1nter-Environnement Wallonie und Terre wallonne, C-41/11, EU:C:2012:103, Rn. 35). - EuGH, 03.03.2011 - C-440/09
Tomaszewska - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 Abs. 1 der …
Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-269/15
Rn. 33 Zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Europäischen Union unter Wahrung des Grundsatzes ihrer Gleichbehandlung nach den verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften wurde nämlich in Titel II der Verordnung Nr. 1408/71 eine Koordinierungsregelung geschaffen, die sich u. a. mit der Bestimmung der Rechtsvorschriften befasst, die auf Arbeitnehmer und Selbständige anzuwenden sind, die unter verschiedenen Umständen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 2008, Derouin, C-103/06, EU:C:2008:185, Rn. 20, vom 3. März 2011, Tomaszewska, C-440/09, EU:C:2011:114, Rn. 25 und 28, …und vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 34). - EuGH, 10.07.1986 - 60/85
Luijten / Raad van Arbeid
- EuGH, 03.04.2008 - C-103/06
Derouin - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. …
- EuGH, 05.11.2014 - C-103/13
Somova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
- EuGH, 18.05.1995 - C-327/92
Rheinhold & Mahla / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
- EuGH, 06.09.2018 - C-527/16
Ein entsandter Arbeitnehmer fällt, wenn er einen anderen entsandten Arbeitnehmer …
Rn. 68 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es dem nationalen Gericht, den Sachverhalt festzustellen und die Entscheidungserheblichkeit der Fragen zu beurteilen, die es vorlegen möchte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 19, …und vom 27. April 2017, A-Rosa Flussschiff, C-620/15, EU:C:2017:309, Rn. 35). - EuGH, 15.09.2022 - C-58/21
Rechtsanwaltskammer Wien - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der …
Rn. 43 Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass mit der Verordnung Nr. 883/2004 und der Verordnung Nr. 1408/71 eine Koordinierungsregelung geschaffen wurde, die sich u. a. mit der Bestimmung der Rechtsvorschriften befasst, die auf Arbeitnehmer und Selbständige anzuwenden sind, die unter verschiedenen Umständen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 2008, Derouin, C-103/06, EU:C:2008:185, Rn. 20, vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 33, …sowie vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 40).Rn. 44 Nach den in dieser Koordinierungsregelung vorgesehenen Vorschriften unterliegen die betroffenen Personen den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats, damit die Komplikationen, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können, vermieden und die Ungleichbehandlungen ausgeschlossen werden, die für innerhalb der Union zu- und abwandernde Personen aus einer teilweisen oder vollständigen Kumulierung der anwendbaren Rechtsvorschriften folgen würden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 36 und 37, vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 35 und 36, …sowie vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 40).
Rn. 50 Die Kollisionsnormen der Verordnung Nr. 883/2004 sollen nämlich nur festlegen, welche Rechtsvorschriften für Personen gelten, bei denen einer der in den Bestimmungen zur Festlegung der Kollisionsnormen aufgeführten Fälle vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 37, …und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 60).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-359/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein nationales Gericht im …
Vgl. außerdem in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2016, Hoogstad (C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-620/15
A-Rosa Flussschiff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 …
Vgl. zum Grundsatz der Anwendung der Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats Urteil vom 26. Oktober 2016, Hoogstad (C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 35 und 36), und den achten Erwägungsgrund dieser Verordnung. - Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-631/17
Inspecteur van de Belastingdienst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale …
{FN:29} Urteil vom 26. Oktober 2016, Hoogstad (C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15
de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Rn. 60 Der Gerichtshof hatte übrigens erst jüngst die Gelegenheit, im Urteil vom 26. Oktober 2016, Hoogstad (C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 37), zu wiederholen, dass der Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts im Bereich der sozialen Sicherheit nur für die Sachverhalte gilt, auf die sich Art. 13 Abs. 2 und die Art. 14 bis 17 der Verordnung Nr. 1408/71 beziehen, nach denen sich das in den verschiedenen Fallgestaltungen anzuwendende Recht bestimmt. - EuGH, 16.11.2023 - C-415/22
Acerta - Caisse d'assurances sociales - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamte …
Rn. 47 Zur Einstufung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Beiträge durch die nationale Regelung als "rein solidarisch" hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass zum einen insbesondere die Qualifikation einer Abgabe nach nationalem Recht als "Steuer" nicht ausschließt, dass diese Abgabe unter das Verbot der Kumulierung geltender Vorschriften der Sozialgesetzgebung fällt, sobald es sich um einen Beitrag zur Sozialversicherung handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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