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Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.2005 - C-282/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14928
EuGH, 02.06.2005 - C-282/02 (https://dejure.org/2005,14928)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - C-282/02 (https://dejure.org/2005,14928)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - C-282/02 (https://dejure.org/2005,14928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Wasserverschmutzung - Richtlinie 76/464/EWG

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 76/464/EWG des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzu... ng infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft Art. 7; ; RL 76/464/EWG Art. 1 Abs. 2 Buchst. e; ; RL 76/464/EWG Art. 7; ; RL 76/464/EWG Art. 7 Abs. 3; ; RL 76/464/EWG Art. 8 S. 2; ; RL 76/464/EWG Art. 9; ; RL 76/464/EWG Art. 12 Abs. 2; ; Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Wasserverschmutzung - Richtlinie 76/464/EWG

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Wasserverschmutzung - Richtlinie 76/464/EWG

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß Irlands gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 7 der Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft auf Grund mangelnder Umsetzung ; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 7 und 9 der Richtlinie 76/464/EWG des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft - Unzureichende Maßnahmen ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-282/02
    Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist aber anhand der Situation bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, zu beurteilen, und später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20).

    Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist aber anhand der Situation bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, zu beurteilen, und später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil Kommission/Italien, Randnr. 20).

    80 Zunächst enthält das Wasserverschmutzungsgesetz keine genauen Bestimmungen in Bezug auf die verschmutzenden Tätigkeiten, die es dem Einzelnen ermöglichen würden, sich auf einen klaren, genauen und eindeutigen rechtlichen Rahmen zu berufen, wie es vom Gerichtshof gefordert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-119/92, Kommission/Italien, Slg. 1994, I-393, Randnr. 17).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-207/97

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-282/02
    Der spezifische Charakter der fraglichen Programme besteht darin, dass sie ein kohärentes Gesamtkonzept darstellen müssen, das den Charakter einer konkreten, gegliederten Planung für das gesamte Staatsgebiet hat und die Verringerung der Verschmutzung betrifft, die durch alle diejenigen Stoffe der Liste II verursacht wird, die in Verbindung mit den im jeweiligen Programm festgelegten Qualitätszielen für die aufnehmenden Gewässer im nationalen Rahmen jedes einzelnen Mitgliedstaats von Bedeutung sind (Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnrn.
  • EuGH, 11.06.1998 - C-232/95

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung - Richtlinie 76/464 - …

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-282/02
    68 Vorab ist festzustellen, dass sich, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, insbesondere aus Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie ergibt, dass die Genehmigungen Emissionsnormen für die einzelnen genehmigten Ableitungen enthalten müssen, die gemäß den Qualitätszielen berechnet worden sind, die zuvor in einem Programm nach Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie zum Schutz der betreffenden stehenden und fließenden Gewässer festgelegt worden sind (Urteil vom 11. Juni 1998 in den Rechtssachen C-232/95 und C-233/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnr. 28).
  • EuGH, 02.05.2002 - C-292/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-282/02
    53 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann der Umstand, dass sich ein Mitgliedstaat angeblich anspruchsvollere Ziele gesetzt hat als die Richtlinie, diesen Staat nicht von der Verpflichtung entbinden, zumindest die in der Richtlinie aufgestellten Anforderungen zu erfüllen (vgl. Urteil vom 2. Mai 2002 in der Rechtssache C-292/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-4097, Randnr. 48).
  • EuGH, 09.02.1994 - C-119/92

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-282/02
    80 Zunächst enthält das Wasserverschmutzungsgesetz keine genauen Bestimmungen in Bezug auf die verschmutzenden Tätigkeiten, die es dem Einzelnen ermöglichen würden, sich auf einen klaren, genauen und eindeutigen rechtlichen Rahmen zu berufen, wie es vom Gerichtshof gefordert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-119/92, Kommission/Italien, Slg. 1994, I-393, Randnr. 17).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Rn. 74 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, wie sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in dem Mitgliedstaat besteht; spätere Änderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Irland, C-282/02, Slg. 2005, I-4653, Randnr. 40).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Rn. 18 Dazu ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Irland, C-282/02, Slg. 2005, I-4653, Randnr. 40, und vom 26. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-514/03, Slg. 2006, I-963, Randnr. 44).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-183/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    17 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Irland, C-282/02, Slg. 2005, I-4653, Randnr. 40).
  • LG Hamburg, 10.12.2004 - 302 S 3/03

    Lebensversicherung: Zulässigkeit des Treuhänderverfahrens bei allen Arten der …

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgericht Hamburg vom 03.12.2002, Az. 21b C 282/02, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 03.Dezember 2002 (Geschäfts-Nr.: 21b C 282/02 abzuändern;.

  • AG Hamburg-Altona, 08.01.2008 - 318 C 67/07
    Die Parteien führten deswegen vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona einen Rechtsstreit zum Aktenzeichen 314a C 282/02, in welchem es vorwiegend um Mietzahlungsansprüche für den Zeitraum September 2001 bis Oktober 2002 ging.

    Die Parteien haben sich dahingehend verständigt, dass im Hinblick auf die Lärmstörungen durch Hellhörigkeit und Trittschall das im Vorprozess 314a C 282/02 des Amtsgerichts Hamburg-Altona bzw.: 311 s 39/07 des Landgerichts Hamburg erzielte Ergebnis verbindlich sein solle.

  • EuGH, 09.07.2015 - C-87/14

    Die Kommission hat eine Vertragsverletzung Irlands bei der Umsetzung der …

    Rn. 41 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen, die eine Richtlinie umsetzen, es dem Einzelnen ermöglichen müssen, sich auf einen klaren, genauen und eindeutigen rechtlichen Rahmen zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Irland, C-282/02, EU:C:2005:334, Rn. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-320/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur …

    {FN:12} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Irland (C-282/02, EU:C:2005:334, Rn. 40) und Kommission/Deutschland (…C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 15).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-381/07

    Association nationale pour la protection des eaux und rivières - Verschmutzung …

    Der Gerichtshof hat im Übrigen bereits wiederholt entschieden, dass sich aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 76/464 - dessen Wortlaut mit dem von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2006/11 weitgehend übereinstimmt - ergibt, dass die Genehmigungen Emissionsnormen für die einzelnen genehmigten Ableitungen enthalten müssen, die gemäß den Qualitätszielen berechnet worden sind, die zuvor in einem Programm nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie zum Schutz der betreffenden stehenden und fließenden Gewässer festgelegt worden sind (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Irland, C-282/02, Slg. 2005, I-4653, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18

    Kommission/ Spanien (Abfallbewirtschaftungspläne) - Vertragsverletzungsverfahren …

    {FN:22} Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Irland (C-282/02, EU:C:2005:334, Rn. 31 und 33), und vom 25. März 2010, Kommission/Spanien (…C-392/08, EU:C:2010:164, Rn. 21).
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