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Rechtsprechung
   EuGH, 21.04.1999 - C-28/98, C-29/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5840
EuGH, 21.04.1999 - C-28/98, C-29/98 (https://dejure.org/1999,5840)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.1999 - C-28/98, C-29/98 (https://dejure.org/1999,5840)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 1999 - C-28/98, C-29/98 (https://dejure.org/1999,5840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • EU-Kommission PDF

    Charreire

    EG-Vertrag, Artikel 177; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 20
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Ersuchen, das keine Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang macht und nicht die Gründe darlegt, die die Vorlage an den Gerichtshof rechtfertigen

  • EU-Kommission

    Charreire

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Vorlagefragen nach der Auslegung des Art. 95 EGV hinsichtlich der französischen Kraftfahrzeugsteuerprogression; Voraussetzung der Darlegung des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der Vorlagefragen im Vorabentscheidungsverfahren; Mangelnde ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Vorlagefragen nach der Auslegung des Art. 95 EGV hinsichtlich der französischen Kraftfahrzeugsteuerprogression; Voraussetzung der Darlegung des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der Vorlagefragen im Vorabentscheidungsverfahren; Mangelnde ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit: Ersuchen, das keine Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang macht und nicht die Gründe darlegt, die die Vorlage an den Gerichtshof rechtfertigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGV Art. 177
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Ersuchen, das keine Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang macht und nicht die Gründe darlegt, die die Vorlage an den Gerichtshof rechtfertigen - [EG-Vertrag, Artikel 177 - EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel ...

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 95
    Kfz-Einfuhr

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Grandes Instances Thionville - Auslegung des Artikels 95 EG-Vertrag im Hinblick auf ein System der Kraftfahrzeugsteuer - Nichtlineare Berechnungsmethode der Steuer, die die (überwiegend eingeführten) leistungsstarken ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 23.03.1995 - C-458/93

    Strafverfahren gegen Saddik

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, macht es erforderlich, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4;vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14; vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12; vom 19. Juli 1996 in der Rechtssache C-196/96, Lahlou, Slg. 1996, I-3945, Randnr. 4, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).

    Die in den Vorlageentscheidungen erteilten Informationen dienen nicht nur dazu, dem Gerichtshof sachdienliche Antworten zu erlauben, sondern sollen auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben (vgl. u. a. Urteil vom 1. April 1982 in den Rechtssachen 141/81 bis 143/81, Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, Randnr. 6; Beschlüsse Saddik, Randnr. 13, und Lahlou, Randnr. 5).

    Der Gerichtshof hat in Anbetracht der Tatsache, daß den Beteiligten nach der vorgenannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden, dafür zu sorgen, daß diese Möglichkeit erhalten bleibt (vgl. namentlich Urteil Holdijk u. a., Randnr. 6; Beschlüsse Saddik, Randnr. 13, und Lahlou, Randnr. 5).

  • EuGH, 19.07.1996 - C-196/96

    Strafverfahren gegen Hassan

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, macht es erforderlich, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4;vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14; vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12; vom 19. Juli 1996 in der Rechtssache C-196/96, Lahlou, Slg. 1996, I-3945, Randnr. 4, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).

    Die in den Vorlageentscheidungen erteilten Informationen dienen nicht nur dazu, dem Gerichtshof sachdienliche Antworten zu erlauben, sondern sollen auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben (vgl. u. a. Urteil vom 1. April 1982 in den Rechtssachen 141/81 bis 143/81, Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, Randnr. 6; Beschlüsse Saddik, Randnr. 13, und Lahlou, Randnr. 5).

    Der Gerichtshof hat in Anbetracht der Tatsache, daß den Beteiligten nach der vorgenannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden, dafür zu sorgen, daß diese Möglichkeit erhalten bleibt (vgl. namentlich Urteil Holdijk u. a., Randnr. 6; Beschlüsse Saddik, Randnr. 13, und Lahlou, Randnr. 5).

  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Die in den Vorlageentscheidungen erteilten Informationen dienen nicht nur dazu, dem Gerichtshof sachdienliche Antworten zu erlauben, sondern sollen auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben (vgl. u. a. Urteil vom 1. April 1982 in den Rechtssachen 141/81 bis 143/81, Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, Randnr. 6; Beschlüsse Saddik, Randnr. 13, und Lahlou, Randnr. 5).

    Der Gerichtshof hat in Anbetracht der Tatsache, daß den Beteiligten nach der vorgenannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden, dafür zu sorgen, daß diese Möglichkeit erhalten bleibt (vgl. namentlich Urteil Holdijk u. a., Randnr. 6; Beschlüsse Saddik, Randnr. 13, und Lahlou, Randnr. 5).

  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, macht es erforderlich, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4;vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14; vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12; vom 19. Juli 1996 in der Rechtssache C-196/96, Lahlou, Slg. 1996, I-3945, Randnr. 4, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Obwohl es sich in beiden Fällen bei den Fahrzeugen der Kläger des Ausgangsverfahrens um amerikanische Marken handelt und nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23; vom 9. Juni 1992 in den Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 14; vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-284/96, Tabouillot, Slg. 1997, I-7471, Randnr. 23) Artikel 95 EG-Vertrag auf Erzeugnisse unanwendbar ist, die unmittelbar aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat eingeführt werden, enthalten die Vorlageurteile keinen Hinweis, ob die Fahrzeuge der Kläger des Ausgangsverfahrens unmittelbar aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Frankreich eingeführt oder vielmehr in einem anderen Mitgliedstaat in den freien Verkehr überführt und von dort nach Frankreich wieder ausgeführt worden sind, was zur Folge hätte, daß auf diesen Fall Gemeinschaftsrecht Anwendung fände.
  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, macht es erforderlich, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4;vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14; vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12; vom 19. Juli 1996 in der Rechtssache C-196/96, Lahlou, Slg. 1996, I-3945, Randnr. 4, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).
  • EuGH, 19.03.1993 - C-157/92

    Pretore di Genova / Banchero

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, macht es erforderlich, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 1993 in den Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6; Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4;vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14; vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12; vom 19. Juli 1996 in der Rechtssache C-196/96, Lahlou, Slg. 1996, I-3945, Randnr. 4, und vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache C-9/98, Agostini, Slg. 1998, I-4261, Randnr. 4).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Obwohl es sich in beiden Fällen bei den Fahrzeugen der Kläger des Ausgangsverfahrens um amerikanische Marken handelt und nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23; vom 9. Juni 1992 in den Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 14; vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-284/96, Tabouillot, Slg. 1997, I-7471, Randnr. 23) Artikel 95 EG-Vertrag auf Erzeugnisse unanwendbar ist, die unmittelbar aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat eingeführt werden, enthalten die Vorlageurteile keinen Hinweis, ob die Fahrzeuge der Kläger des Ausgangsverfahrens unmittelbar aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Frankreich eingeführt oder vielmehr in einem anderen Mitgliedstaat in den freien Verkehr überführt und von dort nach Frankreich wieder ausgeführt worden sind, was zur Folge hätte, daß auf diesen Fall Gemeinschaftsrecht Anwendung fände.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-284/96

    Tabouillot / Directeur des services fiscaux de Meurthe-et-Moselle - Artikel 95 …

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Obwohl es sich in beiden Fällen bei den Fahrzeugen der Kläger des Ausgangsverfahrens um amerikanische Marken handelt und nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23; vom 9. Juni 1992 in den Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 14; vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-284/96, Tabouillot, Slg. 1997, I-7471, Randnr. 23) Artikel 95 EG-Vertrag auf Erzeugnisse unanwendbar ist, die unmittelbar aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat eingeführt werden, enthalten die Vorlageurteile keinen Hinweis, ob die Fahrzeuge der Kläger des Ausgangsverfahrens unmittelbar aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Frankreich eingeführt oder vielmehr in einem anderen Mitgliedstaat in den freien Verkehr überführt und von dort nach Frankreich wieder ausgeführt worden sind, was zur Folge hätte, daß auf diesen Fall Gemeinschaftsrecht Anwendung fände.
  • EuGH, 30.11.1995 - C-113/94

    Casarin / Directeur général des impôts

    Auszug aus EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
    Da die Vorlagefragen im wesentlichen den Anstieg der Steuer betreffen, ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94 (Casarin, Slg. 1995, I-4203) zu verweisen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß Artikel 95 EG-Vertrag der Anwendung einer nationalen Regelung über die Kraftfahrzeugsteuer, die einen Anstieg des Progressionskoeffizienten wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden vorsieht, nicht entgegensteht, sofern dieser Anstieg nicht bewirkt, daß der Verkauf von Fahrzeugen inländischer Herstellung gegenüber dem Verkauf der aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeuge begünstigt wird.
  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

  • EuGH, 13.07.1994 - C-130/92

    OTO / Ministero delle finanze

  • EuGH, 08.07.1998 - C-9/98

    Agostini / Ligue francophone de judo und disciplines associées und Ligue belge de …

  • EuGH, 09.06.1992 - C-339/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

  • EuGH, 09.06.1992 - C-353/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

  • EuGH, 09.06.1992 - C-234/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

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