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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 30.09.2021 - C-299/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39264
EuGH, 30.09.2021 - C-299/20 (https://dejure.org/2021,39264)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.2021 - C-299/20 (https://dejure.org/2021,39264)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 2021 - C-299/20 (https://dejure.org/2021,39264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Icade Promotion

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 392 - Regelung über die Differenzbesteuerung - Anwendungsbereich - Lieferung von zum Zwecke des Wiederverkaufs erworbenen Gebäuden und Baugrundstücken - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Steuerrecht; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Richtlinie 2006/112/EG; Art. 392; Regelung über die Differenzbesteuerung; Anwendungsbereich; Lieferung von zum Zwecke des Wiederverkaufs erworbenen Gebäuden und Baugrundstücken; ...

  • Betriebs-Berater

    Regelung über die Differenzbesteuerung auf die Lieferung von Baugrundstücken - Steuerpflichtiger, der beim Erwerb der Gebäude nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war (Französisches Vorabentscheidungsersuchen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 392 - Regelung über die Differenzbesteuerung - Anwendungsbereich - Lieferung von zum Zwecke des Wiederverkaufs erworbenen Gebäuden und Baugrundstücken - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.01.2013 - C-543/11

    Woningstichting Maasdriel - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 135 …

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-299/20
    Letztere müssen bei der Bestimmung der Grundstücke, die als "Baugrundstücke" anzusehen sind, das mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. k dieser Richtlinie verfolgte Ziel beachten, nur die Lieferungen solcher unbebauter Grundstücke von der Mehrwertsteuer zu befreien, auf denen kein Gebäude errichtet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 2013, Woningstichting Maasdriel, C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Was das mit der Mehrwertsteuerrichtlinie verfolgte Ziel angeht, ist darauf hinzuweisen, dass sie u. a. die Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität gewährleisten soll, der es zum einen nicht zulässt, gleichartige und miteinander in Wettbewerb stehende Lieferungen von Gegenständen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln, und zum anderen, Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteil vom 17. Januar 2013, Woningstichting Maasdriel, C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 31).

    Rn. 54 Zur Gewährleistung der Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität ist es weiter erforderlich, dass alle unbebauten Grundstücke, auf denen ein Gebäude errichtet werden soll und die folglich zur Bebauung bestimmt sind, von der nationalen Definition des Begriffs "Baugrundstück" erfasst werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 2013, Woningstichting Maasdriel, C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 31).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-651/11

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff …

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-299/20
    Rn. 32 Hierbei ist in Bezug auf die Systematik der Mehrwertsteuerrichtlinie zu beachten, dass nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems diese Steuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben wird, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteil vom 30. Mai 2013, X, C-651/11, EU:C:2013:346, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.11.2018 - C-264/17

    Mensing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-299/20
    Ihre Auslegung muss nämlich mit den Zielen im Einklang stehen, die mit der Regelung verfolgt werden, und den Erfordernissen der steuerlichen Neutralität entsprechen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. November 2018, Mensing, C-264/17, EU:C:2018:968, Rn. 22 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-235/19

    United Biscuits (Pensions Trustees) und United Biscuits Pension Investments - …

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-299/20
    Rn. 30 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass, wenn die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander abweichen, die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden muss, zu der sie gehört (Urteil vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-203/10

    Auto Nikolovi - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Gebrauchte Autoteile - …

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-299/20
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass es eine Doppelbesteuerung zur Folge hätte, wenn der Gesamtpreis eines von einem steuerpflichtigen Wiederverkäufer gelieferten Gebrauchtgegenstands besteuert würde, obwohl der Preis, zu dem der Wiederverkäufer den Gegenstand erworben hat, einen Mehrwertsteuerbetrag enthält, der bereits im Vorfeld durch eine Person, die unter eine der in Art. 314 Buchst. a bis d der Mehrwertsteuerrichtlinie bezeichneten Kategorien fällt, entrichtet wurde und der weder von dieser Person noch vom steuerpflichtigen Wiederverkäufer als Vorsteuer abgezogen werden konnte (Urteil vom 3. März 2011, Auto Nikolovi, C-203/10, EU:C:2011:118, Rn. 48).
  • EuGH, 16.11.2017 - C-308/16

    Kozuba Premium Selection - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-299/20
    Rn. 59 Zwar ergibt sich im Wesentlichen aus den Rn. 32 und 33 des Urteils vom 16. November 2017, Kozuba Premium Selection (C-308/16, EU:C:2017:869), dass ein Gebäude, an dem Umbau- oder Modernisierungsarbeiten vorgenommen wurden, dem allgemeinen Mehrwertsteuersystem unterliegen soll, weil diese Arbeiten dem Gebäude ebenso wie dessen ursprüngliche Errichtung einen Mehrwert verschafft haben, doch kann diese Rechtsprechung auf das Ausgangsverfahren nicht entsprechend angewandt werden.
  • EuGH, 21.12.2023 - C-38/21

    Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …

    Ihre Auslegung muss nämlich mit den Zielen im Einklang stehen, die mit dieser Regelung verfolgt werden (Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2024 - C-594/23

    Lomoco Development u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Die Mitgliedstaaten müssen das mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. k dieser Richtlinie verfolgte Ziel beachten, das darin besteht, nur die Lieferungen unbebauter Grundstücke, auf denen kein Gebäude errichtet werden soll, von der Mehrwertsteuer zu befreien (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 34 und 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Im Übrigen wird die Definition des Begriffs "Baugrundstück" auch durch die Tragweite des Begriffs "Gebäude" begrenzt, der vom Unionsgesetzgeber in Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie sehr weit gefasst wurde und "jedes mit dem Boden fest verbundene Bauwerk" einschließt (…Urteile vom 4. September 2019, KPC Herning, C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 54, und vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 51).

    Mit anderen Worten kann die Erschließung von Grundstücken wie der Anschluss an die Strom-, Gas- und Wassernetze nicht zu einer Änderung ihrer rechtlichen Einstufung als "Gebäude", definiert als ein mit dem Boden u. a. durch ein Fundament fest verbundenes Bauwerk, führen (Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 57).

    Somit kann nicht der Schluss gezogen werden, dass bloße Arbeiten zum Anschluss an Netze vom Begriff "Gebäude" erfasst werden können (Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 58).

    Rn. 52 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion (C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 58), hervorgehoben hat, verweist diese Bestimmung jedoch auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie, der auf das Kriterium des Erstbezugs abstellt.

    Rn. 60 Zunächst hat der Gerichtshof nämlich im Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion (C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 57), entschieden, dass die Erschließung von Grundstücken wie der Anschluss an die Strom-, Gas- und Wassernetze usw. nicht zu einer Änderung der rechtlichen Einstufung dieser Grundstücke als "Gebäude", definiert als ein mit dem Boden u. a. durch ein Fundament fest verbundenes Bauwerk, führen kann.

  • EuGH, 10.02.2022 - C-191/21

    Ministère de l'Économie, des Finances und de la Relance - Vorlage zur …

    Rn. 20 Diese Bestimmung ist im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens anzuwenden, da die Beantwortung der vorgelegten Frage klar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs abgeleitet werden kann, insbesondere aus dem Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion (C-299/20, EU:C:2021:783).

    Rn. 24 Diese Ausnahme ist eng auszulegen, jedoch ohne damit Art. 392 der Mehrwertsteuerrichtlinie auszuhöhlen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 48).

    Rn. 25 Außerdem gelten nach Art. 12 Abs. 3 der Mehrwertsteuerrichtlinie als "Baugrundstücke" erschlossene oder unerschlossene Grundstücke entsprechend den Begriffsbestimmungen der Mitgliedstaaten (Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 49).

    Rn. 30 Was zweitens die Frage betrifft, ob Art. 392 der Mehrwertsteuerrichtlinie die Anwendung der Regelung über die Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Baugrundstücken ausschließt, wenn die Merkmale dieser Grundstücke in der Zeit zwischen ihrem Erwerb und ihrem Wiederverkauf durch den Steuerpflichtigen z. B. durch ihre Aufteilung in Parzellen verändert wurden, hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Artikel dahin auszulegen ist, dass er die Anwendung der Regelung über die Differenzbesteuerung auf die Lieferung solcher Grundstücke nicht ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 62).

    Eine solche Schlussfolgerung ergibt sich nämlich weder aus den Absichten des Unionsgesetzgebers in Bezug auf diese Bestimmung noch aus deren systematischer Auslegung (Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 60).

    Rn. 32 Wenn ein unerschlossenes Grundstück nach den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats als Baugrundstück angesehen wird, haben die zum Zweck seiner Erschließung vorgenommenen Veränderungen dieses Grundstücks, das weiterhin bebaut werden soll, somit keine Auswirkung auf seine Einstufung als "Baugrundstück", solange diese Erschließungen nicht als "Gebäude" eingestuft werden können (Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion, C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 61).

  • FG Düsseldorf, 06.10.2025 - 1 K 1801/21

    Steuerpflicht der Umsätze aus der Vermietung von Stahlcontainern zu Lagerzwecken …

    Damit hat der Unionsgesetzgeber den Gebäudebegriff sehr weit gefasst (EuGH-Urteile Lomoco Development vom 07.11.2024 C-594/23, EU:C:2024, 942; Icade Promotion SAS vom 30.09.2021 C-299/20 EU:C:2021:783).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-607/20

    GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    {FN:32} Vgl. entsprechend Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion (C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-243/23

    Drebers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - …

    {FN:13} Vgl. z. B. Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion (C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-207/21

    Kommission/ Polen (Protocole nº 36) - Rechtsmittel - Nichtigerklärung des …

    {FN:32} Vgl. u. a. Urteil vom 30. September 2021, 1cade Promotion (C-299/20, EU:C:2021:783, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20 (https://dejure.org/2021,13659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.2021 - C-299/20 (https://dejure.org/2021,13659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - C-299/20 (https://dejure.org/2021,13659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Icade Promotion

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Regelung über die Differenzbesteuerung - Anwendungsbereich - Lieferung von zum Zwecke des Wiederverkaufs erworbenen Gebäuden und Baugrundstücken - Steuerpflichtiger, der beim ...

  • Betriebs-Berater

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Regelung über die Differenzbesteuerung

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Regelung über die Differenzbesteuerung - Anwendungsbereich - Lieferung von zum Zwecke des Wiederverkaufs erworbenen Gebäuden und Baugrundstücken - Steuerpflichtiger, der beim ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 04.09.2019 - C-71/18

    KPC Herning - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 2013, Woningstiching Maasdriel (…C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 30), und vom 4. September 2019, KPC Herning (C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 53).

    {FN:17} Vgl. Urteil vom 4. September 2019, KPC Herning (C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 54).

    {FN:26} Vgl. Urteil vom 4. September 2019, KPC Herning (C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.01.2013 - C-543/11

    Woningstichting Maasdriel - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 135 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 2013, Woningstiching Maasdriel (C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 2013, Woningstiching Maasdriel (C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 30), und vom 4. September 2019, KPC Herning (…C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 53).

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 17. Januar 2013, Woningstiching Maasdriel (C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 1. April 2004, Stenholmen (…C-320/02, EU:C:2004:213, Rn. 25), und vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans (C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 38).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Słaby u.a. - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:22} Urteil vom 15. September 2011, Slaby u. a (C-180/10 und C-181/10, EU:C:2011:589, Rn. 50).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-320/02

    Stenholmen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 1. April 2004, Stenholmen (C-320/02, EU:C:2004:213, Rn. 25), und vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans (…C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 38).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-203/10

    Auto Nikolovi - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Gebrauchte Autoteile - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:20} Vgl. Urteil vom 3. März 2011, Auto Nikolovi (C-203/10, EU:CU:2011:118, Rn. 48).
  • EuGH, 16.11.2017 - C-308/16

    Kozuba Premium Selection - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:28} Vgl. entsprechend Urteil vom 16. November 2017, Kozuba Premium Selection (C-308/16, EU:C:2017:869, Rn. 32 und 33).
  • EuGH, 29.11.2018 - C-264/17

    Mensing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:14} Vgl. entsprechend Urteile vom 29. November 2018, Mensing (C-264/17, EU:C:2018:968, Rn. 22 und 23), und vom 5. September 2019, Regards Photographiques (…C-145/18, EU:C:2019:668, Rn. 32).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-235/19

    United Biscuits (Pensions Trustees) und United Biscuits Pension Investments - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:9} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Oktober 2020, United Biscuits (Pensions Trustees) und United Biscuits Pension Investments, (C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.09.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-299/20
    {FN:14} Vgl. entsprechend Urteile vom 29. November 2018, Mensing (…C-264/17, EU:C:2018:968, Rn. 22 und 23), und vom 5. September 2019, Regards Photographiques (C-145/18, EU:C:2019:668, Rn. 32).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-381/18

    G.S. (Gefahr für die öffentliche Ordnung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 12.09.2019 - C-347/17

    A u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Gesundheit - Hygienepaket - …

  • EuGH, 12.06.2019 - C-185/18

    Oro Efectivo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

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