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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1991 - C-31/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2073
EuGH, 11.07.1991 - C-31/90 (https://dejure.org/1991,2073)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - C-31/90 (https://dejure.org/1991,2073)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - C-31/90 (https://dejure.org/1991,2073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 2; ; Richtlinie 79/7/EWG Art. 3 Abs. 1a; ; Richtlinie 79/7/EWG Art. 4

  • EU-Kommission PDF

    Johnson / Chief Adjudication Officer

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 2
    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 - Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie - Person, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen hat, um sich um ...

  • EU-Kommission

    Johnson / Chief Adjudication Officer

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 2 und 4 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 - Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie - Person, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen hat, um sich um ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Artikel 2 und 4 der Richtlinie 79/7/EWG.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.06.1987 - 384/85

    Borrie Clarke / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 11.07.1991 - C-31/90
    Sie machte geltend, sie hätte für die dem 29. November 1984 unmittelbar vorausgegangene Zeit einen Anspruch auf die beitragsunabhängige Invaliditätsrente gehabt, wenn dem nicht das Kriterium der Haushaltspflichten entgegengestanden hätte, das eine zusätzliche Bedingung für verheiratete oder in einem eheähnlichen Verhältnis lebende Frauen darstelle und, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 384/85 (Borrie Clarke, Slg. 1987, 2865) festgestellt habe, als diskriminierend anzusehen sei.
  • EuGH, 27.06.1989 - 48/88

    Achterberg-te Riele e.a / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 11.07.1991 - C-31/90
    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1989 in den verbundenen Rechtssachen 48/88, 106/88 und 107/88 (Achterberg-te Riele, Slg. 1989, 1963) führte er aus, Frau Johnson könne nicht als jemand angesehen werden, dessen Erwerbstätigkeit durch Krankheit oder ein anderes in Artikel 3 der Richtlinie genanntes Risiko unterbrochen worden sei, da sie ihre Arbeit freiwillig aufgegeben habe, um für ihre Tochter zu sorgen.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld - …

    Hierzu zählen Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aus Gründen der Mutterschaft und der Betreuung ihrer Kinder unterbrechen, nicht (EuGH Slg 1991, I-3723, 3751 = SozR 3-6083 Art. 2 Nr. 1).
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld - …

    Hierzu zählen Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aus Gründen der Mutterschaft und der Betreuung ihrer Kinder unterbrechen, nicht (EuGH Slg 1991, I-3723, 3751 = SozR 3-6083 Art. 2 Nr. 1).
  • EuGH, 07.11.1996 - C-77/95

    Züchner / Handelskrankenkasse (Ersatzkasse) Bremen

    Der Gerichtshof hat im übrigen entschieden, daß eine Person auch dann noch zur Erwerbsbevölkerung gehört, wenn bei einem älteren Verwandten eines der in Artikel 3 genannten Risiken eingetreten ist und sie zur Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit gezwungen hat (Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995), wenn das Risiko während einer Zeit der Arbeitssuche eintritt, die sich unmittelbar an eine Zeit beruflicher Untätigkeit anschließt (Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-31/90, Johnson, Slg. 1991, I-3723), oder wenn die ausgeuebte Beschäftigung als geringfügig angesehen wird, weil sie weniger als fünfzehn Arbeitsstunden pro Woche umfasst und das Arbeitsentgelt ein Siebtel des monatlichen Durchschnittsentgelts nicht übersteigt (Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, Nolte, Slg. 1995, I-4625, und in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741).

    12 Die Richtlinie findet dagegen weder auf Personen Anwendung, die keine Erwerbstätigkeit ausüben und nicht auf Arbeitssuche sind, noch auf Personen, deren Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche nicht durch eines der in Artikel 3 der Richtlinie genannten Risiken unterbrochen worden ist (vgl. Urteil vom 27. Juni 1989 in den Rechtssachen 48/88, 106/88 und 107/88, Achterberg-te Riele u. a., Slg. 1989, 1963, Randnr. 13, und Urteil Johnson, a. a. O., Randnr. 20).

    So hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt (Urteil Johnson, a. a. O., Randnr. 19).

  • EuGH, 06.12.1994 - C-410/92

    Johnson / Chief Adjudication Officer

    [12] In einem Fall wie dem vorliegenden wirkte sich diese Bestimmung dahin aus, daß jemand, der vor der Abschaffung der NCIB eine solche Rente nicht beantragt hatte, nicht automatisch Anspruch auf SDA hatte (Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-31/90, Johnson, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 29).

    [14] Der Gerichtshof hat in dem genannten Urteil Johnson in Beantwortung dieser Frage für Recht erkannt, daß sich ein Betroffener seit dem 23. Dezember 1984 auf Artikel 4 der Richtlinie 79/7 berufen kann, um zu erreichen, daß innerstaatliche Rechtsvorschriften unangewendet bleiben, die den Anspruch auf eine Leistung davon abhängig machen, daß der Betroffene zuvor eine andere, inzwischen abgeschaffte Leistung beantragt hatte, die an eine weibliche Arbeitnehmer diskriminierende Bedingung geknüpft war.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung …

    Rn. 61 Daraus folgt, dass die Regelung hinsichtlich des Erwerbs von Ansprüchen auf Leistungen der sozialen Sicherheit im Anschluss an Zeiten der Beschäftigungsunterbrechung wegen Kindererziehung noch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt (vgl. Urteil vom 11. Juli 1991, Johnson, C-31/90, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 25).
  • BFH, 21.02.2001 - XI R 29/00

    Haushaltshilfe eines EG-Beamten in Luxemburg

    Nach Gemeinschaftsrecht hätten die Kläger Anspruch auf diese Vergünstigung (EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-31/90, EuGHE 1991, I-3723, 3744, und vom 20. Oktober 1993 Rs. C-92/92 und C-326/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 375).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-77/95

    Bruna-Alessandra Züchner gegen Handelskrankenkasse (Ersatzkasse) Bremen. - …

    Rn. 32 Der Gerichtshof hat im Urteil Johnson(13) entschieden, daß eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern, nicht als Arbeitnehmer, dessen Erwerbstätigkeit durch den Eintritt eines der in der Richtlinie aufgezählten Risiken unterbrochen wurde, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 fällt, da dieser Umstand nicht zu den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie genannten Risiken gehört; er hat jedoch hinzugefügt, daß diese Person als in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallend angesehen werden kann, und zwar als Arbeitsuchender, dem der Eintritt eines dieser Risiken die Fortsetzung der Arbeitsuche unmöglich macht, da es, um zur Erwerbsbevölkerung im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie zu zählen, genügt, wenn der Betroffene Arbeitsuchender ist, wobei es keiner Unterscheidung nach dem Grund, aus dem er eine frühere Beschäftigung aufgegeben, ja nicht einmal danach, ob er früher eine Erwerbstätigkeit ausgeuebt hat, bedarf.

    (8) - Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache 31/90 (Johnson, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01

    Steffensen

    9: - Vgl. zu diesem Beurteilungsmaßstab z. B. das Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-31/90 (Johnson, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …

    {FN:51} Vgl. Urteile vom 11. Juli 1991, Johnson (C-31/90, EU:C:1991:311, Rn. 25), und vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho (…C-537/07, EU:C:2009:462, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …

    ( 108 ) Der Gerichtshof hat dieses Kriterium insbesondere angewendet, unt die Anwendung des durch Artikel 4 Absatz I der Richtlinie 79/7 bestätigten Grundsatzes der Gleichbehandlung sicherzustellen, solange diese Richtlinie vont nationalen Gesetzgeber nicht (vollständig) durchgeführt ist; siehe Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85 (FNV, Sig. 1986, 3855, Randnr. 22), vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 18), vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 3S4/85 (Borric Clarke, Sig. 19S7, 2865, Randnr. 12), vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-102/88 (Ruzius-Wilbrink, Slg. 1989, 4311, Randnr. 20), Urteil Kowalska, zitiert in Fußnote 100, Randnr. 20, Urteil Nimz, zitiert in der Fußnote 100, Randnr. 18, Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-3/90 (Johnson, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91

    Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2001 - C-206/00

    Mouflin

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-408/92

    Constance Christina Ellen Smith und andere gegen Avdel Systems Ltd. - Gleiches …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1992 - C-9/91

    The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Equal …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93

    INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1993 - C-343/92

    M. A. Roks, verheiratete De Weerd und andere gegen Bestuur van de …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,17495
Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90 (https://dejure.org/1991,17495)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.03.1991 - C-31/90 (https://dejure.org/1991,17495)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. März 1991 - C-31/90 (https://dejure.org/1991,17495)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Elsie Rita Johnson gegen Chief Adjudication Officer.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.06.1986 - 150/85

    Drake / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
    (1) - Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Slg. 1986, 1995).

    (5) - Rechtssache 150/85, a. a. O., Randnr. 22.

  • EuGH, 27.06.1989 - 48/88

    Achterberg-te Riele e.a / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
    (2) - Urteil vom 27. Juni 1989 in den verbundenen Rechtssachen 48/88, 106/88 und 107/88 (Slg. 1989, 1963).

    (6) - Verbundene Rechtssachen 48/88, 106/88 und 107/88, Randnr. 11.

  • EuGH, 04.12.1986 - 71/85

    Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
    (10) - Randnr. 10; siehe auch Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85, FNV, Slg. 1986, 3855, Randnrn.
  • EuGH, 24.03.1987 - 286/85

    McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
    21 und 22, vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, Mc Dermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnrn.
  • EuGH, 08.03.1988 - 80/87

    Dik / College van Burgemeester en Wethouders

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
    18 und 19, und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 80/87, Dik u. a., Slg. 1988, 1601, Randnr. 9.
  • EuGH, 24.06.1987 - 384/85

    Borrie Clarke / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
    (7) - Urteil vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 384/85, Slg. 1987, 2865.
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