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Rechtsprechung
   EuGH, 15.10.2015 - C-310/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28210
EuGH, 15.10.2015 - C-310/14 (https://dejure.org/2015,28210)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - C-310/14 (https://dejure.org/2015,28210)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - C-310/14 (https://dejure.org/2015,28210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nike European Operations Netherlands

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und 13 - Insolvenzverfahren - Benachteiligende Handlungen - Klage auf Erstattung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgter Zahlungen - Recht des Mitgliedstaats der Eröffnung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nike European Operations Netherlands

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und 13 - Insolvenzverfahren - Benachteiligende Handlungen - Klage auf Erstattung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgter Zahlungen - Recht des Mitgliedstaats der Eröffnung ...

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beurteilung der Insolvenzanfechtung nach der lex causae im Rahmen von Art. 13 EuInsVO ("Nike European Operations Netherlands")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Nike European Operations Netherlands

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und 13 - Insolvenzverfahren - Benachteiligende Handlungen - Klage auf Erstattung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgter Zahlungen - Recht des Mitgliedstaats der Eröffnung ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2379
  • EuZW 2016, 35
  • NZG 2016, 306
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.04.2015 - C-557/13

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2015 - C-310/14
    Zum anderen ist diese Ausnahme, die gemäß dem 24. Erwägungsgrund der Verordnung zum Ziel hat, in den anderen Mitgliedstaaten als dem Staat der Verfahrenseröffnung Vertrauensschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, eng auszulegen, und ihre Tragweite darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um dieses Ziel zu erreichen (vgl. Urteil Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 34).

    Zu diesem Zeitpunkt unterlag die Handlung nämlich der außerhalb eines Insolvenzverfahrens anwendbaren lex causae in ihrer Gesamtheit, da Art. 13 der Verordnung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich nicht für Handlungen gilt, die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgenommen werden (vgl. Urteil Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 36).

  • EuGH, 10.09.2014 - C-34/13

    Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2015 - C-310/14
    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer unionsrechtlichen Harmonisierung dieser Regeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, diese festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass diese Modalitäten nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der den Verbrauchern durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil Kušionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-41/14

    Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2015 - C-310/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts aber, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontexts und der Zielsetzung der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (vgl. Urteil Christie's France, C-41/14, EU:C:2015:119, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.2017 - C-621/15

    Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …

    Rn. 25 Unter diesen Umständen fällt es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie und vorbehaltlich der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats zu, die Modalitäten der Beweiserhebung, die vor dem zuständigen nationalen Gericht zulässigen Beweismittel oder die Grundsätze für die Würdigung der Beweiskraft der vorgelegten Beweismittel durch dieses Gericht sowie das erforderliche Beweismaß festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 27 und 28, …und Urteil vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 30 und 32).

    Rn. 35 Dies könnte erstens - wie der Generalanwalt in den Nrn. 54, 60 und 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat - dann der Fall sein, wenn die nationalen Gerichte die Beweisregelung in einer zu wenig strengen Weise anwendeten, indem sie nicht stichhaltige oder unzureichende Beweise ausreichen ließen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 29 und 43).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander …

    Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung ist es aber mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63 und Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 08.02.2018 - IX ZR 103/17

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendbares Recht für die insolvenzrechtlichen …

    Danach trifft den Anfechtungsgegner unabhängig von der Beweislastverteilung nach dem anwendbaren Recht stets die Beweislast für alle Tatsachen, welche die Rechtshandlung angreifbar machen könnten (…vgl. MünchKomm-InsO/Reinhart, 3. Aufl., § 339 Rn. 15;… wohl auch FK-InsO/Wenner/Schuster, 9. Aufl., § 339 Rn. 11;… aA wohl Schmidt/Brinkmann, InsO, 19. Aufl., Art. 13 EuInsVO Rn. 24, wonach nur die Existenz der nach der lex causae einschlägigen Beweislastregeln und Vermutungen zu beweisen sei; vgl. auch EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-310/14, ZIP 2015, 2379 Rn. 25 f zu Art. 13 EuInsVO aF).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-54/16

    Vinyls Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    So enthält er insbesondere keine Bestimmungen zu den Modalitäten der Beweiserhebung, zu den vor dem zuständigen nationalen Gericht zulässigen Beweismitteln oder zu den Grundsätzen, nach denen dieses Gericht die Beweiskraft der ihm vorgelegten Beweismittel beurteilt (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 27).

    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer unionsrechtlichen Harmonisierung dieser Regeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, diese festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass diese Modalitäten nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Was speziell das mit Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 verfolgte Ziel betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass diese Vorschrift das berechtigte Vertrauen der Person, die durch eine die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligende Handlung begünstigt wurde, schützen soll, indem sie vorsieht, dass diese Handlung auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterhin dem Recht unterliegt, das für sie zum Zeitpunkt ihrer Vornahme galt, d. h. der lex causae (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 19).

    Es kann nämlich kein berechtigtes Vertrauen darauf geben, dass die Gültigkeit einer Handlung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unabhängig von diesen Umständen beurteilt wird, während diese selbst dann zu berücksichtigen sind, wenn ein solches Verfahren nicht eröffnet wird (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 20).

    Rn. 36 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung, die in Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 vorgesehene Ausnahme eng auszulegen, einer weiten Auslegung der Tragweite dieser Vorschrift entgegensteht, die es der Person, die durch eine die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligende Handlung begünstigt wurde, ermöglichen würde, der Anwendung der lex fori concursus dadurch zu entgehen, dass sie rein abstrakt die Unanfechtbarkeit der betreffenden Handlung nach einer Bestimmung der lex causae geltend macht (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 21).

    Rn. 37 Schließlich hat der Gerichtshof auch für Recht erkannt, dass es im Hinblick auf die Anwendung von Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 und in dem Fall, dass der Anfechtungsgegner bei einer Klage auf Nichtigkeit, Anfechtung oder Feststellung der relativen Unwirksamkeit einer Handlung eine Vorschrift der lex causae geltend macht, nach der diese Handlung nur unter den in dieser Vorschrift vorgesehenen Umständen anfechtbar ist, dem Anfechtungsgegner obliegt, das Nichtvorliegen dieser Umstände geltend zu machen und nachzuweisen (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 31).

  • BGH, 16.01.2025 - IX ZR 229/23

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des …

    Art. 13 EuInsVO aF dient dem Schutz von Personen, die berechtigterweise darauf vertrauen, dass die Handlung zur Zeit ihrer Vornahme dem Recht eines anderen Mitgliedstaates als des Staates der Verfahrenseröffnung unterliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-310/14, Nike European Operations Netherlands, ECLI:EU:C:2015:690 Rn. 19 = NZI 2015, 954 Rn. 19;… vom 8. Juni 2017 - C-54/16, Vinyls Italia, ECLI:EU:C:2017:433 Rn. 30 = NZI 2017, 633 Rn. 30;… vom 22. April 2021 - C-73/20, ZM als Insolvenzverwalter der Oeltrans Befrachtungsgesellschaft, ECLI:EU:C:2021:315 Rn. 25 = NZI 2021, 502 Rn. 25).
  • EuGH, 19.03.2026 - C-43/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Rn. 33 Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung die in Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 vorgesehene Ausnahme eng auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 34, vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 18, …und vom 22. April 2021, 0eltrans Befrachtungsgesellschaft, C-73/20, EU:C:2021:315, Rn. 24).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-73/20

    Oeltrans Befrachtungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …

    Rn. 24 Wie im 24. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1346/2000 ausgeführt, ist diese Ausnahme, die zum Ziel hat, in den anderen Mitgliedstaaten als dem Staat der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vertrauensschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, eng auszulegen, und ihre Tragweite darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um dieses Ziel zu erreichen (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-621/15

    W u.a. - Haftung für fehlerhafte Produkte - Arzneimittelhersteller - Impfung …

    {FN:10} Vgl. z. B. insbesondere in Bezug auf die nationale Verfahrensautonomie sowie die Regeln für die Beibringung von Beweismitteln Urteile vom 22. Januar 1975, Unkel (…55/74, EU:C:1975:5, Rn. 12 letzter Satz), vom 10. April 2003, Steffensen (…C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 60), vom 28. Juni 2007, Bonn Fleisch (…C-1/06, EU:C:2007:396, Rn. 51 zweiter Absatz), und vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands (C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 43).

    {FN:15} Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands (C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 43).

    {FN:35} Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands (C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 43).

  • EuGH, 28.04.2016 - C-191/14

    Der Gerichtshof stellt die Ungültigkeit der von der Kommission für den Zeitraum …

    Rn. 90 Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontexts und der Zielsetzung der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (Urteil Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2018 - C-535/17

    NK - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    {FN:44} Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands (C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 18).

    {FN:45} Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands (C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 19).

  • EuGH, 09.11.2016 - C-212/15

    ENEFI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • LG Berlin II, 18.02.2025 - 9 O 3/23

    Haftung im Insolvenzfall für Darlehensrückzahlungen bei Vereinbarung englischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-842/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

  • OLG Köln, 08.11.2023 - 2 U 13/23

    Anspruch der Insolvenzverwalterin auf Mitwirkung in Form der Abgabe einer …

  • LG Potsdam, 06.10.2017 - 6 O 346/16

    Insolvenzanfechtung: Anwendbares Recht für kaufvertragliche Erfüllungshandlungen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-61/17

    Bichat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-212/15

    ENEFI - Insolvenzverfahren - Wirkungen des Rechts des Staates der …

  • EuGH, 23.12.2015 - C-58/15

    Firma Theodor Pfister

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-147/15

    Edilizia Mastrodonato - Richtlinie 2006/21/EG - Bergbauabfälle - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-645/20

    V A und Z A (Compétences subsidiaires en matière de successions) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-25/20

    ALPINE BAU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

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