Rechtsprechung
| EuGH, 24.01.2019 - C-326/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
RDW u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsdokumente für Fahrzeuge - Fehlende Einträge in den Zulassungsbescheinigungen - Gegenseitige Anerkennung - Richtlinie 2007/46/EG - Fahrzeuge, die hergestellt wurden, bevor die technischen Anforderungen auf ...
- Europäischer Gerichtshof
RDW u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsdokumente für Fahrzeuge - Fehlende Einträge in den Zulassungsbescheinigungen - Gegenseitige Anerkennung - Richtlinie 2007/46/EG - Fahrzeuge, die hergestellt wurden, bevor die technischen Anforderungen auf ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 24. Januar 2019. Directie van de Dienst Wegverkeer (RDW) gegen X und Y, X und Y gegen Directie van de Dienst Wegverkeer (RDW) und Directie van de Dienst Wegverkeer (RDW) gegen Z. Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsdokumente für Fahrzeuge - Fehlende Einträge in den Zulassungsbescheinigungen - Gegenseitige Anerkennung - Richtlinie 2007/46/EG - Fahrzeuge, die hergestellt wurden, bevor die technischen Anforderungen auf ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
- EuGH, 24.01.2019 - C-326/17
Papierfundstellen
- EuZW 2019, 256
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 06.09.2012 - C-150/11
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-326/17
Rn. 46 Zunächst ergibt sich schon aus dem Wortlaut von Art. 4 der Richtlinie 1999/37, wonach eine Zulassungsbescheinigung, die von einem Mitgliedstaat gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie enthaltenen Modell erteilt wurde, von den anderen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die erneute Zulassung des Fahrzeugs in diesen Staaten anerkannt wird, dass dieser Artikel den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beachtung des Grundsatzes der Anerkennung der Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen keinen Ermessensspielraum lässt (Urteil vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 73).Rn. 47 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Richtlinie 1999/37 es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt, bei der Zulassung eines zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs ein anderes Dokument als die Zulassungsbescheinigung zu verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 79).
Rn. 50 Zu den Zielen der Richtlinie 1999/37 ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser Richtlinie dazu beigetragen werden soll, dass Fahrzeuge ungehindert im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten verkehren können, indem die Richtlinie als notwendige Voraussetzung für die erneute Zulassung eines zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs die Vorlage einer Bescheinigung vorsieht, in der diese Zulassung sowie die technischen Merkmale des Fahrzeugs bestätigt werden, um die erneute Zulassung dieser Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern und auf diese Weise zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen (Urteil vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 74).
Rn. 68 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, sind die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, für Fahrzeuge, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, die Ergebnisse der in diesen anderen Mitgliedstaaten durchgeführten technischen Untersuchungen zu berücksichtigen, und darf die technische Untersuchung für diese Fahrzeuge nicht allgemein und systematisch vorgeschrieben werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:322' Rn. 39 und 44, sowie vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, EU:C:2012:539' Rn. 62).
In Anbetracht der Bedeutung des Ziels, die Straßenverkehrssicherheit in der Union zu gewährleisten, das mit der Richtlinie 2009/40, wie sich aus ihrem zweiten Erwägungsgrund ergibt, verfolgt wird, darf der Mitgliedstaat ein eingeführtes Fahrzeug vor seiner Zulassung in diesem Staat gleichwohl einer Untersuchung unterziehen, wenn trotz Berücksichtigung der Ergebnisse der in einem anderen Mitgliedstaat vorgenommenen technischen Untersuchungen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Fahrzeug tatsächlich ein Risiko für die Straßenverkehrssicherheit darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, EU:C:2012:539' Rn. 59 bis 61).
- EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
Kommission / Niederlande - Identifizierung und obligatorische technische …
Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-326/17
Rn. 48 Der Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass ein Mitgliedstaat vor der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen war, das Fahrzeug identifizieren und dafür verlangen darf, dass es vorgeführt und dabei technisch untersucht wird, um festzustellen, ob sich das Fahrzeug tatsächlich in seinem Hoheitsgebiet befindet und den Angaben in der Zulassungsbescheinigung entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, EU:C:2007:531' Rn. 54, 55 und 57 bis 63).Rn. 49 Eine solche Vorführung ist vom Gerichtshof als einfache administrative Formalität angesehen worden, die keine zusätzliche Untersuchung einführt, sondern mit der Bearbeitung des Zulassungsantrags selbst und dem Ablauf des Verfahrens einhergeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, EU:C:2007:531' Rn. 58).
Rn. 52 Die zuvor von einem Mitgliedstaat erteilte Zulassungsbescheinigung muss die Identifizierung des betreffenden Fahrzeugs ermöglichen und dieses muss für seine erneute Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat den Angaben in dieser Bescheinigung entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, EU:C:2007:531' Rn. 54 bis 56), um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Straßenverkehrssicherheit eingehalten werden.
- EuGH, 29.09.2016 - C-492/14
Essent Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regionale Regelungen, die …
Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-326/17
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 29. September 2016, Essent Belgium, C-492/14, EU:C:2016:732, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.06.2008 - C-170/07
Kommission / Polen
Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-326/17
Rn. 68 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, sind die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet, für Fahrzeuge, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, die Ergebnisse der in diesen anderen Mitgliedstaaten durchgeführten technischen Untersuchungen zu berücksichtigen, und darf die technische Untersuchung für diese Fahrzeuge nicht allgemein und systematisch vorgeschrieben werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:322' Rn. 39 und 44, …sowie vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, EU:C:2012:539' Rn. 62).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21
Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …
{FN:41} Vgl. Urteil vom 24. Januar 2019, RDW u. a. (C-326/17, EU:C:2019:59, Rn. 61). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten …
{FN:75} Vgl. zu den Grundsätzen des sekundären Unionsrechts im Bereich der Fahrzeugzulassung Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache RDW u. a. (C-326/17, EU:C:2018:760, Nrn. 29 bis 38). - EuGH, 26.09.2019 - C-315/19
Wallonische Region - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der …
Rn. 35 Ebenso wenig kann im vorliegenden Fall die Verkehrssicherheit geltend gemacht werden, da das fragliche Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist und daher einer technischen Kontrolle unterzogen wurde, deren Ergebnisse von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 2005, Nadin und Nadin-Lux, C-151/04 und C-152/04, EU:C:2005:775, Rn. 50, sowie vom 24. Januar 2019, RDW u. a., C-326/17, EU:C:2019:59, Rn. 67). - VG Wiesbaden, 25.03.2025 - 7 K 141/24
Kohlendioxidemissionswert in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Die EuGH-Entscheidung C-326/17, die das Gericht im Eilbeschluss herangezogen habe, um zu begründen, dass der Beklagte die französische Zulassungsbescheinigung wegen ihrer offensichtlichen Fehlerhaftigkeit nicht anerkennen müsse, sei nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
RDW u.a.
Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge ausgestellt werden, deren Erstzulassung vor der Umsetzung der Richtlinie erfolgte - Wesentliche Ungenauigkeiten und Auslassungen in Zulassungsbescheinigungen - Gegenseitige Anerkennung - Richtlinie ...
- Europäischer Gerichtshof
RDW u.a.
Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge ausgestellt werden, deren Erstzulassung vor der Umsetzung der Richtlinie erfolgte - Wesentliche Ungenauigkeiten und Auslassungen in Zulassungsbescheinigungen - Gegenseitige Anerkennung - Richtlinie ...
- rechtsportal.de
Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge ausgestellt werden, deren Erstzulassung vor der Umsetzung der Richtlinie erfolgte - Wesentliche Ungenauigkeiten und Auslassungen in Zulassungsbescheinigungen - Gegenseitige Anerkennung - Richtlinie ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
- EuGH, 24.01.2019 - C-326/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 06.09.2012 - C-150/11
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
{FN:8} Urteil vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 73).{FN:12} Urteil vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 75 bis 77).
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (…406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (…C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (…C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (…C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (…C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60).
- EuGH, 20.09.2007 - C-297/05
Kommission / Niederlande - Identifizierung und obligatorische technische …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
{FN:13} Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 57 bis 63).{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (…406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (…C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (…C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (…C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (…C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60).
- EuGH, 10.02.2009 - C-110/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (…406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (…C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (…C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (…C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (…C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60).
- EuGH, 20.03.2014 - C-639/11
Die von Polen und Litauen auferlegte Verpflichtung, das Lenkrad von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (…406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (…C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (…C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (…C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60). - EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (…406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (…C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (…C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (…C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (…C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60). - EuGH, 11.06.1987 - 406/85
Procureur de la République / Gofette und Gilliard
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (…C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (…C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (…C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (…C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (…C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten …
{FN:75} Vgl. zu den Grundsätzen des sekundären Unionsrechts im Bereich der Fahrzeugzulassung Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache RDW u. a. (C-326/17, EU:C:2018:760, Nrn. 29 bis 38). - EuGH, 23.09.2021 - C-145/20
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 …
Speziell in Bezug auf Kraftfahrzeuge heißt es im dritten Erwägungsgrund der Richtlinie 2007/46, dass die Rechtsakte zur Spezifizierung der technischen Anforderungen "vor allem auf eine hohe Verkehrssicherheit, hohen Gesundheits- und Umweltschutz, rationelle Energienutzung und wirksamen Schutz gegen unbefugte Benutzung abzielen [sollten]"( 75 Vgl. zu den Grundsätzen des sekundären Unionsrechts im Bereich der Fahrzeugzulassung Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache RDW u. a. (, EU:C:2018:760, Nrn. 29 bis 38). - EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 …
Speziell in Bezug auf Kraftfahrzeuge heißt es im dritten Erwägungsgrund der Richtlinie 2007/46, dass die Rechtsakte zur Spezifizierung der technischen Anforderungen "vor allem auf eine hohe Verkehrssicherheit, hohen Gesundheits- und Umweltschutz, rationelle Energienutzung und wirksamen Schutz gegen unbefugte Benutzung abzielen [sollten]"( 75 Vgl. zu den Grundsätzen des sekundären Unionsrechts im Bereich der Fahrzeugzulassung Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache RDW u. a. (, EU:C:2018:760, Nrn. 29 bis 38).
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